Wiesbaden/Duisburg, 20. August 2021 -
Im Jahr 2020 haben die Sozialhilfeträger in
Deutschland 14,4 Milliarden Euro
netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 %
gegenüber dem Vorjahr. In den Ergebnissen nicht
enthalten sind die Ausgaben für Leistungen der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
da diese zum 1. Januar 2020 in das SGB IX überführt
wurden.
Mehr als die Hälfte
der insgesamt 14,4 Milliarden Euro Nettoausgaben für
Sozialhilfeleistungen im Jahr 2020 machte die
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung aus: Auf diese Leistung,
die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an
die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 7,6
Milliarden Euro, das waren 10,1 % mehr als im
Vorjahr.
Der größte prozentuale Anstieg im
Vorjahresvergleich war mit +14,0 % auf 4,3
Milliarden Euro bei der Hilfe zur Pflege zu
verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum
Lebensunterhalt sanken dagegen um 21,6 % auf 1,2
Milliarden Euro. In die Hilfen zur Gesundheit, die
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen
Lebenslagen flossen zusammen 1,3 Milliarden Euro
(-0,8 %).
Die bis Ende 2019 im Sechsten
Kapitel SGB XII geregelten Leistungen der
Eingliederungshilfe wurden zum 1. Januar 2020 durch
das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in
das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen) überführt.
Die Ausgaben
der Eingliederungshilfe werden damit ab dem
Berichtsjahr 2020 in einer eigenen Statistik
erfasst: Danach wurden im Jahr 2020 für die
Leistungen der Eingliederungshilfe nach
dem SGB IX netto insgesamt 20,8 Milliarden Euro
ausgegeben. Das war eine Steigerung um 7,8 %
gegenüber den Nettoausgaben für die Leistungen der
Eingliederungshilfe nach dem
Sechsten Kapitel SGB XII im Jahr 2019.
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