Berlin/Duisburg, 17. Dezember
2021 - In der letzten Sitzung des Jahres 2021 hat
der Bundesrat vier Gesetzen aus dem Bundestag sowie
11 Verordnungen der Bundesregierung zugestimmt. Sie
werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung
zugeleitet und können danach in Kraft treten.
Die Länder berieten fünf Initiativen aus den
eigenen Reihen und nahmen ausführlich Stellung zum
EU-Klimapaket „Fit for 55“, das insgesamt 15
Vorlagen umfasste.
Zu Beginn der Sitzung
gedachte der Bundesrat der Opfer
nationalsozialistischer Gewalt gegen Sinti, Roma,
Jenische und andere Fahrende.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
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Unternehmenshilfen aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds verlängert
Corona-Hilfen aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen sind
noch bis Ende Juni 2022 möglich: Der Bundesrat hat
am 17. Dezember 2021 einem entsprechenden
Verlängerungsbeschluss des Bundestages zugestimmt.
Das Gesetz kann daher dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet werden.
Sechs Monate länger Unterstützung Nach
derzeitiger Rechtslage sind Unterstützungen für
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in Not
gerieten, nur bis Ende des Jahres möglich - diese
Befristung wird nun um sechs Monate bis Ende Juni
2022 ausgedehnt.
Europarechtlich
abgesichert Hintergrund ist die
Entscheidung der Europäischen Kommission, den
befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur
Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen
Ausbruchs von COVID-19 bis zum 30. Juni 2022 zu
verlängern. Europarechtlich sind damit die
Voraussetzungen für die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union geschaffen, ihre
Corona-Hilfsprogramme fortzuführen. Der
Gesetzesbeschluss setzt diese Möglichkeit in
nationales Recht um.
Absicherung für
wichtige Unternehmen Der
Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll den
wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie
entgegenwirken. Betroffene Unternehmen können
Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten
sowie Kapitalhilfen erhalten. Ziel ist es, gezielt
solche Unternehmen zu unterstützen, deren
Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die
Wirtschaft, die technologische Souveränität,
Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen
oder den Arbeitsmarkt hätte. Errichtet wurde der
Fonds durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz,
dem der Bundesrat im März 2020 zugestimmt hatte.
Garantierahmen und Kreditermächtigung
reduziert Da es sich um eine zeitliche
begrenzte Verlängerung von lediglich sechs Monaten
handelt, ist der Garantierahmen von 400 auf 100
Milliarden Euro und die Kreditermächtigung von 100
auf 50 Milliarden Euro reduziert.
Nahtloses Inkrafttreten geplant Das
Gesetz soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Bayern fordert höhere Nettolöhne für
Pflegekräfte Bayern setzt sich mit einer
Bundesratsinitiative dafür ein, das Nettoeinkommen
für Pflegekräfte vor allem auf Intensivstationen für
die nächsten zwölf Monate zu verdoppeln. Ein
entsprechender Entschließungsantrag wurde am 17.
Dezember 2021 im Bundesratsplenum vorgestellt und
zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse
überwiesen wurde.
Lohnsteuerbefreiung und
Pflegeprämie Die Bewältigung der
Corona-Pandemie stelle insbesondere für Pflegekräfte
auf Intensivstationen und in klinischen
Einsatzbereichen seit mehr als eineinhalb Jahren
eine extreme Belastung dar, begründet Bayern seine
Forderung an die neue Bundesregierung. Die Erhöhung
des Nettoeinkommens von Intensivpflegekräften und
Pflegekräften mit vergleichbaren Belastungen im
klinischen Bereich für das Jahr 2022 wäre ein
deutliches und überfälliges Zeichen der
Wertschätzung für den großen Einsatz des
Pflegepersonals.
Prüfauftrag an die
Bundesregierung Die Bundesregierung solle
zudem prüfen, ob eine zeitlich befristete
Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und
Pflegekräften in vergleichbaren klinischen
Einsatzbereichen an Krankenhäusern sowie einer
wesentlichen Erweiterung der angekündigten
Pflegeprämie des Bundes möglich ist – eventuell auch
in Kombination mit einer vollständigen
Steuerfreistellung dieser Prämie.
Herausforderungen auch für Langzeitpflege
Bayern weist in der Bundesratsinitiative zudem
darauf hin, dass auch die Langzeitpflege während der
Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern
hatte. Das Land fordert daher, perspektivisch auch
in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch
im ambulanten Bereich Steuerbefreiungen zumindest
von Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen zu
realisieren.
Weitere Schritte
Nachdem der Antrag Bayern, direkt ohne
Ausschussberatungen am 17. Dezember 2021 über die
Entschließung abzustimmen, keine Mehrheit fand,
wurde die Vorlage zunächst in die Fachausschüsse
überwiesen. Diese beschäftigen sich im neuen Jahr
mit dem Entschließungstext. Sobald alle
Fachausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben,
kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung
- dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung
fassen und der Bundesregierung zuleiten will.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
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Keine Äußerung zum geplanten
Nachtragshaushalt Der Bundesrat hat am
17. Dezember 2021 über die Regierungspläne zum
zweiten Nachtragshaushalt beraten - von seinem Recht
auf Stellungnahme zum Gesetzentwurf machte er jedoch
keinen Gebrauch.
Was die Bundesregierung
plant Gelder aus bereits veranschlagten, aber
nicht benötigten Kreditermächtigungen sollen nach
dem Vorschlag der Bundesregierung in den Klimaschutz
und in Maßnahmen zur Transformation der deutschen
Volkswirtschaft fließen. Zur Begründung heißt es im
Gesetzentwurf: Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie
hätten viele Investitionen im laufenden Jahr nicht
oder nicht in geplantem Maße getätigt werden können.
Gleichzeitig seien gezielte Impulse gerade in der
aktuellen Situation notwendig, um gut aus der Krise
zu kommen.
60 Milliarden für Investitionen
Insgesamt 60 Milliarden Euro, die dieses Jahr nicht
ausgegeben wurden oder ergänzend dem Haushalt
zugeflossen sind, sollen zusätzlich für
Zukunftsinvestitionen, Klimaschutz und Projekte zur
Transformation der deutschen Wirtschaft
bereitstehen. Mit dem geplanten Nachtragshaushalt
sollen die Mittel zweckgebunden dem Energie- und
Klimafonds EKF zugewiesen werden und in den
kommenden Jahren verfügbar sein. Sie sollen
nachhaltige Finanzierungsmöglichkeiten zur
Überwindung des Klimawandels bzw. zur Transformation
der deutschen Volkswirtschaft nach der Pandemie
abgesichern. Auch Länder und Kommunen sollen davon
profitieren.
Ziel: Planungssicherheit
Die wieder steigende Infektionsdynamik und die
Unsicherheiten über eine erneut aufgetretene
Virusvariante stellten ein hohes Risiko für die
bereits wegen bestehender Lieferengpässe gebremste
wirtschaftliche Erholung dar. Die geplante Zuführung
zum EKF soll für Planungssicherheit sorgen und damit
auch die notwendige zusätzliche private
Investitionstätigkeit anregen, heißt es in der
Entwurfsbegründung.
Bundestag müsste
Überschreitung der Schuldenobergrenze bewilligen
Nach Angaben der Bundesregierung seien weder neue
Schulden notwendig noch werde die Ermächtigung zur
Aufnahme von Krediten erhöht. Allerdings werde die
nach der so genannten Schuldenbremse zulässige
Obergrenze der Neuverschuldung weiterhin
überschritten: nach aktueller Berechnung um 207 Mrd.
Euro. Gerade mit Blick auf das Infektionsgeschehen
sei diese Überschreitung noch immer durch eine
außergewöhnliche Notsituation im Sinne des
Grundgesetzes gerechtfertigt, begründet die
Bundesregierung ihren Vorschlag. Ob die
Voraussetzungen zum nochmaligen Aussetzen der
Schuldenbremse vorliegen, müsste der Deutsche
Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder
entscheiden.
Möglicher Zeitplan Sofern der
Deutsche Bundestag den Nachtragshaushalt Anfang des
neuen Jahres in zweiter und dritter Lesung
beschließt, könnte der Bundesrat am 11. Februar 2022
abschließend darüber beraten.
Berichte der Bundesregierung
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Böllerverkaufsverbot für Silvester
Bürgerinnen und Bürger können auch
dieses Jahr kein Silvesterfeuerwerk kaufen - ebenso
wie im letzten Jahr. Das nochmalige
Pandemie-bedingte Verkaufsverbot für Pyrotechnik hat
die Bundesregierung am 15. Dezember 2021
beschlossen, der Bundesrat hat am 17. Dezember 2021
zugestimmt.
Krankenhauskapazitäten schonen Ziel des Verkaufsverbots ist es, Unfälle durch
unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper zu
vermeiden und damit Krankenhauskapazitäten zu
schonen. Hintergrund ist die aktuelle Belastung der
Kliniken mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten.
Die Verordnung setzt einen Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz mit der damaligen
Bundeskanzlerin vom 2. Dezember 2021 um. Sie soll am
Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft
treten.
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