Berlin/Duisburg, 18. März
2022 -
In einer Sondersitzung hat der Bundesrat grünes
Licht für verschiedene Rechtsänderungen beim
Corona-Schutz gegeben, die ab dem 20. März 2022
gelten werden. So haben die Länder trotz
erheblicher Kritik aus den eigenen Reihen, die in
der Plenardebatte noch einmal zum Ausdruck kam,
umfangreiche Änderungen am Infektionsschutzgesetz
gebilligt, in dem sie auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses verzichteten. Die Zustimmung
der Länderkammer war für die aktuelle Änderung des
Infektionsschutzgesetzes nicht erforderlich.
Unterstützung für Sozialdienste
Zugestimmt hat der Bundesrat der erneuten
Verlängerung des
Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, Folgeänderungen
in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
sowie zwei weiteren Verordnungen, mit denen
ursprünglich befristete Corona-Sonderregelungen zur
Teilhabe behinderter Menschen entfristet werden.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
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