Berlin/Duisburg, 16. Dezember 2022 -
In der letzten Sitzung des Jahres 2022 absolvierte
der Bundesrat noch einmal ein umfangreiches
Programm. Er billigte 31 Gesetze, die teils erst
wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet
worden waren. Sie können nun dem Bundespräsidenten
zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im
Bundesgesetzblatt verkündet und danach wie geplant
in Kraft treten - einige schon zum 1. Januar 2023.
Zu den Vorlagen aus dem Bundestag gehören
unter anderem: • zwei Gesetze mit Preisbremsen
für Gas, Wärme und
Strom (TOP
72 und TOP
73) sollen Haushaltskundinnen und
Haushaltskunden sowie kleine, mittlere Unternehmen
entlasten, aber auch größere Verbraucher, die nicht
von den Dezember-Soforthilfen profitiert haben. Die
Auszahlung der Entlastungsbeträge soll spätestens im
März 2023 erfolgen - rückwirkend auch für Januar und
Februar. • das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (TOP
18): Studierende, Fachschülerinnen und
Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine
Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in
Höhe von 200 Euro. • das Jahressteuergesetz (TOP
10): Es vereint zahlreiche Einzeländerungen im
Steuerrecht, die teilweise zu Entlastungen als auch
Erhöhungen führen. Steuervorteile ergeben sich unter
anderem für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner
Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice.
Änderungen im Bewertungsgesetz könnten hingegen zu
höheren Steuerbeträgen bei der Übertragung von
Immobilienvermögen führen. Für Unternehmen in der
Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft
sieht das Gesetz eine Übergewinnabgabe vor. •
das Haushaltsgesetz 2023
(TOP 2): Der geplante Bundeshaushalt für das
nächste Jahr umfasst über 476 Milliarden Euro
Ausgaben - mehr als 45 Milliarden Euro
Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an
Investitionen. • das Gesetz zum Handelsabkommen
zwischen EU und Kanada (CETA) (TOP 26): Mit ihm
soll der Ausbau der Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits
vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich
auf die die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen,
sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine
vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es
alle EU- Mitgliedstaaten ratifiziert haben. •
das KiTa-Qualitätsgesetz (TOP
7): Es enthält für 2023 und 2024 ein
4-Milliarden-Euro- Programm des Bundes für mehr
Qualität bei Betreuung, frühkindlicher Bildung,
guter Ernährung oder sprachlicher Entwicklung. Es
sieht zudem die vom Bundesrat geforderte Fortführung
des Förderprogramms „Sprach-KiTas“ bis Sommer 2023
vor. • das Chancen-Aufenthaltsgesetz (TOP
15): Mit ihm sollen langjährig geduldete
Ausländer künftig mehr Chancen für ein Bleiberecht
in Deutschland erhalten. Es sieht eine 18-monatige
Aufenthaltsberechtigung für gut integrierte
Ausländer vor. Ihnen soll damit ermöglicht werden,
die Voraussetzungen für ein Bleiberecht in
Deutschland zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere
die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der
deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. •
das Sanktionsdurchsetzungsgesetz
II (TOP 12): Hier geht es um Maßnahmen zur
Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche
etwa durch die Einrichtung einer Zentralstelle für
Sanktionsdurchsetzung und das Verbot von
Bargeldzahlungen bei Immobilientransaktionen. •
das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (TOP
13): Es soll Krankenhäuser verpflichten,
ausreichend Pflegekräfte einzustellen. Außerdem
ermöglicht es in geeigneten Fällen eine
Krankenhaustagesbehandlung, bei der Patientinnen und
Patienten statt in der Klinik zu Hause übernachten.
Das Gesetz enthält auch Regelungen zur finanziellen
Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. Zudem
soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus
ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt
werden. • die Änderung des Europawahlgesetzes (TOP
14): Mit dessen Umsetzung sind bereits bei der
nächsten Europawahl im Jahr 2024 16- und 17-Jährige
wahlberechtigt. • Änderungen im so genannten Regionalisierungsgesetz (TOP
71) setzen eine Vereinbarung der
Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler
von Anfang November um: Der Bund zahlt den Ländern
im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die
Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich
geplant; ab dem nächsten Jahr steigt die
Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.
Initiativen der Länder, der Bundesregierung
und der EU Der Bundesrat beschloss
darüber hinaus eigene Initiativen zum Schutz vor
hohen Mietsteigerungen und zum Umgang mit
Gesundheitsdaten, nahm Stellung zu fünf
Gesetzentwürfen der Bundesregierung sowie acht
Vorlagen aus dem EU-Bereich und stimmte zehn
Regierungsverordnungen zu - diese können nun
ebenfalls wie geplant in Kraft treten, teilweise
allerdings nur mit Änderungen. Keine Zustimmung fand
dagegen die so genannte
Bedarfsgegenständeverordnung.
Landesinitiativen
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