Wiesbaden/Duisburg,
1. September 2023 -
Ab dem 1. September können Kfz digital zugelassen
werden – und dann sofort auf die Straße.
Außerdem wird ein Tierhaltungskennzeichen
eingeführt. Für Batterien gelten künftig strengere
Regeln, Leuchtstofflampen mit Quecksilber dürfen
nicht mehr hergestellt werden. Zudem haben im Notall
Energietransporte auf der Schiene weiter Vorrang.
Ein Überblick. Wirtschaft
und Energie eForms Digitalisierung der
öffentlichen Auftragsvergabe Öffentliche Aufträge
werden zukünftig in elektronischen
Standardformularen digital bekanntgegeben. Die
„eForms-Bekanntmachungen“ vereinfachen die
Ausschreibungssuche für die Unternehmen. Die
entsprechende Verordnung trat am 24. August in
Kraft.
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Im Notfall
Vorrang für Energietransporte auf der Schiene
Um die Energieversorgung zu sichern,
können Kohle und Mineralöl vorrangig auf der Schiene
transportiert werden, wenn es beim Güterverkehr oder
in der Binnenschifffahrt eng wird. Die Verordnung
für den priorisierten Energietransport wird bis zum
31. März 2024 verlängert.
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Umweltbonus Die Bundesregierung will
der Elektromobilität weiteren Schub verleihen. Sie
hat die Förderung zudem stärker auf Klimaschutz
ausgerichtet. Mit dem Umweltbonus werden seit Januar
2023 nur noch reine Elektrofahrzeuge gefördert. Ab
dem 1. September können nur noch private Käufer den
Umweltbonus beantragen.
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Verkehr
i-Kfz Stufe 4: Online zulassen und sofort losfahren
Ab September können Kfz sofort nach der
digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen.
Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr warten, bis
ihnen Kfz-Dokumente und Plaketten per Post zugehen –
sie dürfen bis zu zehn Tage ohne diese fahren. Als
Nachweis reicht der vorläufige digitale
Zulassungsbescheid.
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Landwirtschaft und Ernährung Einführung des
Tierhaltungskennzeichens Lebensmittel
tierischer Herkunft müssen künftig mit der
Haltungsform der Tiere gekennzeichnet werden. Das
Kennzeichen ist zunächst freiwillig, nach einer
Übergangszeit von zwei Jahren wird es verpflichtend.
Zunächst gelten die Vorschriften für frisches,
unverarbeitetes Schweinefleisch. Weitere Tierarten
werden folgen.
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Küken-Töten nur bis zum 12. Bebrütungstag erlaubt
Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1.
Januar 2024 bis zum 7. Bebrütungstag gestattet,
männliche Hühnerembryonen zu töten. Das am 24.
August 2023 in Kraft getretene Gesetz regelt, dass
dies künftig bis zum 12. Bebrütungstag möglich ist.
Ab dem 13. Tag gilt ein Tötungsverbot. Nach neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das
Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem
13. Bebrütungstag ein.
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Umwelt-
und Verbraucherschutz EU-Batterieverordnung
Batterien sollen nachhaltiger werden.
Das sieht die neue EU-Batterieverordnung vor, die am
17. August in Kraft getreten ist. Erstmals wird der
gesamte Lebenszyklus eines Produktes zusammen
gedacht und geregelt. Ab dem kommenden Jahr ist
vorgesehen, dass Batterien nur ein Minimum an
schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen
CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen
und in Europa gesammelt, wiederverwendet und
recycelt werden.
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Aus für
Leuchtstoffröhren - EU-Ausnahmegenehmigung endet
Quecksilber darf seit über 15 Jahren
nicht mehr in Elektro- oder Elektronikgeräten
verwendet werden. Es ist ein giftiges Schwermetall,
das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Bisher gab
es noch Ausnahmen für einige Typen von
Leuchtstofflampen. Ab dem 1. September gilt das
Produktionsverbot auch für Halogen-Pins (G4, GY6.35
und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht
mehr erfüllen.
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