Berlin/Duisburg, 19. Dezember 2023 -
Nach der politischen Einigung von Bundeskanzler Olaf
Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und
Bundesfinanzminister Christian Lindner von
vergangener Woche zur Aufstellung des
Bundeshaushalts 2024 werden die Details der
Vereinbarung am morgigen Mittwoch (20. Dezember
2023) dem Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben.
Das Bundesministerium der Finanzen ist derzeit
dabei, die Verabredung technisch umzusetzen und
gemeinsam mit den betroffenen Bundesministerien die
nötigen Formulierungshilfen für den Deutschen
Bundestag zügig zu erarbeiten. Nach den Planungen
der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss
des Bundestags Mitte Januar in einer weiteren
Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024
beraten. In der zweiten Sitzungswoche des
Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen
Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen
werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2.
Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann
abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige
Haushaltsführung. Vereinbarung zum
Haushalt 2024: Ein Paket für zukunftsfeste Finanzen,
soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem
weitreichenden Urteil vom 15. November 2023 die
Auslegung finanzverfassungs-rechtlicher Vorgaben
grundsätzlich präzisiert. Das Urteil hat den Kurs
der Bundesregierung nicht verändert. Bereits mit den
vorherigen Haushalten hat sie die Balance von
Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung,
steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der
öffentlichen Finanzen hergestellt.
Im
nächsten Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger
steuerlich erheblich entlastet: Das
Inflationsausgleichsgesetz reduziert die
Steuern um 15 Milliarden Euro. Die öffentlichen
Investitionen des Bundes werden 2024 bei 54
Milliarden Euro liegen – z. B. für Infrastruktur,
Digitalisierung und Klimaschutz. Gleichzeitig sinkt
die deutsche Schuldenquote von 69 Prozent im Jahr
2021 auf voraussichtlich 64 Prozent im nächsten
Jahr. Damit liegt die Schuldenquote in Deutschland
auf dem niedrigsten Wert der G7-Länder.
Das
geplante Strompreispaket mit einem Volumen von rund
7,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 soll umgesetzt
werden. Es enthält die Senkung der Stromsteuer für
die Unternehmen des produzierenden Gewerbes (3,25
Milliarden Euro über den Bundeshaushalt) sowie die
Beibehaltung und Verbesserung der
Strompreiskompensation (2,65 Milliarden Euro aus dem
Klima- und Transformationsfonds - KTF) und des
sogenannten Super-Caps für besonders
energieintensive Unternehmen (1,18 Milliarden Euro
aus dem KTF). Der darüber hinaus geplante einmalige
Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte kann nicht
mehr finanziert werden.
Durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts waren Anpassungen für den
Haushalt 2024 wie auch den Haushalt 2023 nötig. Die
Bundesregierung hat daher zunächst mit dem Entwurf
für einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023
Rechtssicherheit für das laufende Jahr geschaffen.
Der Deutsche Bundestag hat den Nachtragshaushalt am
15. Dezember 2023 beschlossen. Gleichzeitig hat die
Bundesregierung die nötigen Anpassungen im Klima-
und Transformationsfonds für das Jahr 2023
vorgenommen und Kreditermächtigungen in Höhe von 60
Milliarden Euro gestrichen. Das Sondervermögen WSF
wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen.
Der
Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag der
Bundesregierung am 15. Dezember darüber hinaus für
das Jahr 2023 wegen der Auswirkungen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die
Energiepreise in der Bundesrepublik Deutschland und
wegen der Flutkatastrophe des Sommers 2021 einen
Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2
Satz 6 und 7 des Grundgesetzes beschlossen. Es
handelt sich um eine außergewöhnliche Notsituation,
die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die
staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.
Zu Beginn der Beratungen über die Folgen des
Urteils auf den Bundeshaushalt 2024 bestand eine
Lücke von rund 17 Milliarden Euro. Insgesamt ergab
sich für das Jahr 2024 zunächst ein Anpassungsbedarf
für den Bundeshaushalt und für den Wirtschaftsplan
des Klima- und Transformationsfonds von fast 30
Milliarden Euro.
Die nach den Anhörungen der
Sachverständigen im Deutschen Bundestag und den
aktualisierten Wirtschaftsdaten notwendigen
Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 werden
insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher
Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in
einzelnen Ressorts, die bessere Integration
Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung
von Bundeszuschüssen erreicht.
Für den
Bundeshaushalt 2024 sorgt das vorliegende
Maßnahmenpaket dafür, dass die Maßgaben des
Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt werden. Die
grundlegenden Herausforderungen für das Land bleiben
auch nach dem Urteil unverändert: Der
völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die
Ukraine fordert Deutschlands Unterstützung für die
Ukraine und damit für Freiheit und Frieden in Europa
ein. Auch die Folgen des russischen Angriffskriegs
für Deutschland müssen abgefedert werden. Dazu
gehören die Energieversorgung und die Aufnahme der
ukrainischen Flüchtlinge.
Die Notwendigkeit
der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft hat
an Dringlichkeit zugenommen, auch um
Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und
Arbeitsplätze zu sichern. Die aktuell gebremste
Konjunktur muss durch gezielte Impulse für
Wirtschaftswachstum und insbesondere private
Investitionen belebt werden.
Mit dem
Maßnahmenpaket werden Ausgaben priorisiert und
angepasst, klimaschädliche Subventionen abgeschafft
und Sozialkürzungen vermieden. Die Kernprojekte des
Klima- und Transformationsfonds bleiben erhalten.
Entlastungen können weiter finanziert werden. Die
Schuldenregeln des Grundgesetzes werden eingehalten.
Die gegenwärtigen und zukünftigen Hilfen für die
Ukraine sind gesichert. Die Zusagen für die
Fluthilfen in Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen werden eingehalten und
rechtssicher geregelt.
Die Maßnahmen werden
nun schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt. Ziel
ist der Abschluss der Beratungen im Deutschen
Bundestag in der zweiten Sitzungswoche Anfang
Februar 2024. Bis dahin gilt die vorläufige
Haushaltsführung.
Die Maßnahmen im
Einzelnen:
Beiträge der
Bundesministerien • Die Ausgaben für das
internationale Engagement der
Bundesrepublik Deutschland werden um
insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt.
Dabei tragen das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils
einen Betrag von 200 Millionen Euro und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung
und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro. • Der Etat
des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
wird um 380 Millionen Euro abgesenkt. • Im Etat
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
erfolgt eine Absenkung des Plafonds um 200 Millionen
Euro. • Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche
Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro
reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im
ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird
ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039
garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung
von Beitragssatzsteigerungen eingeführt. • Zudem
leistet die Bundesagentur für Arbeit einen
teilweisen Ausgleich für die während der
Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem
Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den
Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den
Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des
Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich
festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche
Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die
Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des BIP
aufweist. • Bei den Versteigerungen der Flächen
für Windenergie auf See sind unerwartet hohe Erlöse
erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter
genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz und des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
• Bei gleichbleibenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen wird die Absenkung der
Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen
Verfahren zum Haushalt 2024 für den
Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro
jährlich nachgezogen. • Der Gesetzentwurf zur
Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die
im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben
können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.
Abschaffung klimaschädlicher
Subventionen • Mit der Abschaffung der
Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst-
und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480
Millionen Euro. • Die Abschaffung der
Steuerbegünstigung beim Agrardiesel führt zu
Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro. •
Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei
der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen
von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen
ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus
jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche
Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der
Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen
Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu
Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich
führen. Das Programm „Klimaneutrales Fliegen“ bleibt
im Klima- und Transformationsfonds bestehen. •
Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4
Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der
Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese
Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und
sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart
– auf die Verursacher umgelegt werden.
Arbeitsmarktanreize • Der
sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration
von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen
insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die
frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei
Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit
sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen
angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren
Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in
2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben
hinaus. • Durch Veränderungen beim Bürgergeld
(Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen
Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250
Millionen Euro erwirtschaftet.
Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds
• Die Programmausgaben des Klima- und
Transformationsfonds werden um 12,7 Milliarden Euro
reduziert. Wichtige Ausgaben zur Transformation der
Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und
Bürger beispielsweise bei der Modernisierung der
Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die
Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der
EEG-Umlage. Andere Subventions-programme entfallen,
zum Beispiel dort, wo sich Produkte am Markt
etabliert haben. In 2024 kann dadurch auf einen
Bundeszuschuss an den Klima- und
Transformationsfonds verzichtet werden, für 2025 und
2026 sind Zuschüsse eingeplant. • Der
CO2-Preispfad im BEHG wird ab 2024 wieder auf das
2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau
angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab
dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro.
Die Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 war
im September 2022 um ein Jahr verschoben worden, um
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts
der damals stark gestiegenen Energiepreise zu
entlasten. Nach dem deutlichen Rückgang der
Energiepreise in diesem Jahr im Vergleich zu Herbst
2022 kann der CO2-Preis nun wieder auf den
ursprünglichen Pfad zurückgeführt werden. Die
ebenfalls 2022 beschlossene befristete Erhöhung der
Fernpendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38
Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant
bestehen.
Weitere Maßnahmen
• Die Deutsche Bahn soll für dringend nötige
Investitionen ausreichend finanzielle Mittel
erhalten. Dazu wird das Eigenkapital 2024 und in den
Folgejahren um 1,5 Milliarden Euro durch finanzielle
Transaktionen erhöht, ähnlich wie dies von der
Vorgängerregierung praktiziert wurde. In den Jahren
2024 und 2025 soll eine Mittelzuführung von jeweils
bis zu 5,5 Milliarden Euro erfolgen – dazu sollen
auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter
Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind
noch festzulegen). Insgesamt sollen der Deutschen
Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel in
Höhe von bis zu 20 Milliarden zugeführt werden. •
Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im
Haushalt soll um 350 Millionen Euro reduziert
werden. • Die Wiederbeschaffungen durch die
Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen
wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert.
Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel
im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine
um 520 Millionen Euro abgesenkt werden. • Die
Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf
Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter
Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur
Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten
Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro).
Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr
2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro). •
Die Rücklagen der nicht vom Urteil des
Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen
werden genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro). • Die
Bundesregierung wird die Hilfen zur Beseitigung der
erheblichen Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im
Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und
Nordrhein-Westfalen weiter finanzieren. Im
Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro
vorgesehen – über eine Milliarde Euro mehr als 2023.
Nach dem Urteil muss eine neue Rechtssicherheit
hergestellt werden, um den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu
wird auch anhand unabhängiger juristischer Expertise
sorgfältig geprüft, ob die Finanzierung weiterhin
über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des
Sondervermögens erfolgen kann, so wie es von der
Vorgängerregierung vorgesehen war. Dazu wäre nunmehr
nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch
2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss nach
Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
notwendig. Hierzu soll auch das Gespräch mit der
größten Oppositionsfraktion gesucht werden, ob ein
solcher Überschreitensbeschluss nach Artikel 115
Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes unterstützt
werden kann, damit nicht Bevölkerungsgruppen
gegeneinander ausgespielt werden. Sollte der Weg
über einen solchen Beschluss nach Artikel 115 des
Grundgesetzes rechtlich nicht möglich sein, erfolgt
die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. • Die
bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus
dem Bundeshaushalt ohne Überschreitensbeschluss
geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024
weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die
Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen
Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus
nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen
Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss
nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des
Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die
staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer müssen auch
längerfristig in die Lage versetzt werden, sich der
Aggression des russischen Präsidenten Putin
entgegenzustellen. Das ist eine unverzichtbare,
klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der
offensichtlich darauf setzt, dass die internationale
Unterstützung der Ukraine nachlässt.
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