Auf Antrag von Bundestag, Bundesrat und
Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht
heute die Partei NPD/Die Heimat von der staatlichen
Finanzierung ausgeschlossen. Karlsruhe/Duisburg,
24. Januar 2024 - Bundesratspräsidentin Manuela
Schwesig begrüßt das Urteil: „Parteien, die sich
gegen die Demokratie und unsere Verfassung wenden,
dürfen kein Geld vom Staat erhalten. Dies hat das
Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Urteil zeigt
- die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken
und schützen unsere verfassungsrechtliche Ordnung im
Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Nun
muss geprüft werden, welche Konsequenzen für die AfD
gezogen werden können, die bereits in Teilen als
rechtsextrem eingestuft ist."
Verfassungsfeindlichkeit belegt
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung konnten in
dem Gerichtsverfahren darlegen, dass die
Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich bei
Identitätswahrung zwischenzeitlich in „Die Heimat"
umbenannt hat, unverändert fortbesteht. Gemeinsam
hatten die drei Verfassungsorgane im Juli 2019 einen
Antrag auf Ausschluss der Partei von der staatlichen
Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 des
Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht
eingebracht.
Im Zuge des zuvor vom Bundesrat
initiierten Parteienverbotsverfahrens hatte das
Bundesverfassungsgericht im Januar 2017
festgestellt, dass die NPD gegen die Menschenwürde
verstößt, den Kern des Demokratieprinzips missachtet
und eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen
Nationalsozialismus aufweist. Mit der Begründung,
dass ihr das Potential fehle, ihre
verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen,
verbot das Gericht die Partei damals jedoch nicht.
Auch Steuerprivilegien fallen weg
Die NPD hatte nach dem Urteil im Verbotsverfahren
2017 noch einige Jahre jährlich bis zu sechsstellige
Beträge aus unmittelbarer staatlicher
Parteienfinanzierung erhalten und profitiert bis
heute von den damit verbundenen Steuerprivilegien.
Angesichts mangelnder Wahlerfolge sind diese
Zahlungen 2021 ausgelaufen. Jedoch erhält die Partei
vergleichsweise hohe Mitgliedsbeiträge und bis zu
700.000 Euro Spenden pro Jahr sowie Erbschaften, die
bisher vollständig steuerfrei waren. Auch dieses
Steuerprivileg ist mit dem heutigen Tag weggefallen.
Die Partei Die Heimat (vormals NPD)
ist für die Dauer von sechs Jahren von der
staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen
- Bundesverfassungsgericht Mit heute verkündetem
Urteil hat der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die
Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals:
Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für
die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen
Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG)
ausgeschlossen ist.
Art. 21 Abs. 3 Satz 1
Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss
verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen
Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien,
die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer
Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche
demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder
zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage
beantragten Bundestag, Bundesrat und
Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der
staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
Die Voraussetzungen eines
Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3
Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat
missachtet die freiheitliche demokratische
Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem
Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren
Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine
Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch
einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“
ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches
Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der
ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und
ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.
Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung
ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre
Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an
Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre
Vernetzung mit nationalen und internationalen
Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.
Die
Entscheidung ist einstimmig ergangen.
|