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Die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken

Auf Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung hat das Bundesverfassungsgericht heute die Partei NPD/Die Heimat von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen.
Karlsruhe/Duisburg,
24. Januar 2024 - Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig begrüßt das Urteil: „Parteien, die sich gegen die Demokratie und unsere Verfassung wenden, dürfen kein Geld vom Staat erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Das Urteil zeigt - die Instrumente der wehrhaften Demokratie wirken und schützen unsere verfassungsrechtliche Ordnung im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Nun muss geprüft werden, welche Konsequenzen für die AfD gezogen werden können, die bereits in Teilen als rechtsextrem eingestuft ist."

Verfassungsfeindlichkeit belegt
Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung konnten in dem Gerichtsverfahren darlegen, dass die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich bei Identitätswahrung zwischenzeitlich in „Die Heimat" umbenannt hat, unverändert fortbesteht. Gemeinsam hatten die drei Verfassungsorgane im Juli 2019 einen Antrag auf Ausschluss der Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht eingebracht.

Im Zuge des zuvor vom Bundesrat initiierten Parteienverbotsverfahrens hatte das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 festgestellt, dass die NPD gegen die Menschenwürde verstößt, den Kern des Demokratieprinzips missachtet und eine Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweist. Mit der Begründung, dass ihr das Potential fehle, ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch zu verwirklichen, verbot das Gericht die Partei damals jedoch nicht.

Auch Steuerprivilegien fallen weg
Die NPD hatte nach dem Urteil im Verbotsverfahren 2017 noch einige Jahre jährlich bis zu sechsstellige Beträge aus unmittelbarer staatlicher Parteienfinanzierung erhalten und profitiert bis heute von den damit verbundenen Steuerprivilegien. Angesichts mangelnder Wahlerfolge sind diese Zahlungen 2021 ausgelaufen. Jedoch erhält die Partei vergleichsweise hohe Mitgliedsbeiträge und bis zu 700.000 Euro Spenden pro Jahr sowie Erbschaften, die bisher vollständig steuerfrei waren. Auch dieses Steuerprivileg ist mit dem heutigen Tag weggefallen.


Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen
- Bundesverfassungsgericht
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.