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Reaktion auf die
fortgesetzten rechtswidrigen und rücksichtslosen
Angriffe der Huthi auf Schiffe im Roten Meer
Gemeinsame Erklärung der Regierungen Albaniens,
Australiens, Bahrains, Dänemarks, Deutschlands,
Estlands, Guinea-Bissaus, Italiens, Kanadas, Kenias,
der Republik Korea, Lettlands, Litauens, des
Königreichs der Niederlande, Neuseelands,
Nordmazedoniens, Polens, Rumäniens, der
Tschechischen Republik, Ungarns, des Vereinigten
Königreichs und der Vereinigten Staaten
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
(BPA)
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Wiesbaden/Duisburg, 26. Januar 2024 -
Als Reaktion auf die fortgesetzten rechtswidrigen
und rücksichtslosen Angriffe der Huthi auf Schiffe,
die das Rote Meer und angrenzende Wasserstraßen
durchfahren, haben die Streitkräfte der Vereinigten
Staaten und des Vereinigten Königreichs mit
Unterstützung Australiens, Bahrains, Kanadas, des
Königreichs der Niederlande und Neuseelands in
Wahrnehmung ihres ureigenen Rechts auf individuelle
und kollektive Selbstverteidigung im Einklang mit
der VN-Charta weitere Schläge gegen acht Ziele in
von den Huthi kontrollierten Gebieten Jemens
durchgeführt.
Diese Schläge dienten dazu,
die Fähigkeit der Huthi zur Fortsetzung ihrer
Angriffe auf den globalen Handel und unschuldige
Seeleute aus aller Welt zu schwächen beziehungsweise
zu unterbinden und dabei eine Eskalation zu
vermeiden. Die mehr als dreißig Angriffe, welche
die Huthi seit Mitte November auf Handels- und
Kriegsschiffe verübt haben, stellen für alle Länder,
die auf die internationale Seeschifffahrt angewiesen
sind, eine Bedrohung dar. Wir verurteilen diese
Angriffe und fordern ihre Einstellung.
Ferner unterstreichen wir, dass diejenigen, die die
Huthi mit den bei solchen Angriffen eingesetzten
Waffen beliefern, gegen Resolution 2216 des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und gegen das
Völkerrecht verstoßen. Die internationale Reaktion
vom 22. Januar auf die fortgesetzten Angriffe der
Huthi hat die gemeinsame Entschlossenheit deutlich
gemacht, die seerechtlich garantierte Freiheit der
Schifffahrt aufrecht zu erhalten und das Leben der
Seeleute vor rechtswidrigen und durch nichts zu
rechtfertigenden Angriffen zu schützen.
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