Wiesbaden/Duisburg,
20. Dezember 2024 - 60 Punkte standen auf der
Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung im Jahr
2024. Neun Gesetze, darunter eine
Verfassungsänderung, hatte der Bundestag erst kurz
zuvor beschlossen. Zu Beginn des Plenums hielt
Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger eine
Gedenkrede für die Opfer unter den Sinti, Roma
und Jenischen im Nationalsozialismus; anschließend
erhob sich das Plenum für eine Schweigeminute.
Grünes Licht für Bundestagsbeschlüsse
Danach stimmten die Länder einer
Änderung des Grundgesetzes zu, die das
Bundesverfassungsgericht stärker vor politischer
Einflussnahme schützt. Der Bundesrat stimmte auch
dem
Steuerfortentwicklungsgesetz, das dem Abgleich
der kalten Progression dient und unter anderem eine
Erhöhung des Kindergeldes vorsieht, sowie Änderungen
am
Regionalisierungsgesetz zu. Letztere sichern die
Finanzierung des Deutschlandtickets. Auch
Anpassungen am
Energiewirtschaftsgesetz zur
Gasspeicherpauschale, zum
Abgeordnetengesetz mit Regelungen zur
Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen sowie das
Filmförderungsgesetz passierten den Bundesrat.
Eigene Gesetzentwürfe und
Entschließungen Die Länder beschlossen,
einen Gesetzentwurf zur
frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den
Arbeitsmarkt beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Ein weiterer eigener Entwurf zur
Verlängerung der Mietpreisbremse wurde
vorgestellt und wird voraussichtlich in einem
zukünftigen Plenum zur Abstimmung gebracht. Der
Bundesrat fasste zudem Entschließungen an die
Adresse der Bundesregierung, unter anderem zur
Unterstützung der Automobilindustrie und zum
verbesserten Schutz vor häuslicher Gewalt durch
elektronische Aufenthaltsüberwachungen
(Fußfesseln). Vorgestellt und in die Ausschüsse
überwiesen wurden Entschließungsanträge zur
Überfüllung von EU-Anforderungen (sog.
„Gold-Plating“), zur
verbraucherfreundlichen Preisgestaltung von
Ladestrom, zur
Schuldenbremse sowie zur
Modernisierung und nachhaltigen Entwicklung der
deutschen Häfen.
Stimmungsbild
zu Plänen der Bundesregierung Kurz vor
Ende der Legislaturperiode des Bundestages hatte der
Bundesrat noch die Gelegenheit, zu zahlreichen
Gesetzentwürfen der Bundesregierung Stellung zu
nehmen. Diese Chance ergriff er beispielsweise bei
der geplanten
Reform des Vergaberechts sowie dem
Tariftreuegesetz, das darauf zielt, öffentliche
Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen zu
vergeben, die nach Tarif zahlen. Die Länder äußerten
sich auch zu den Regierungsplänen für ein
verlässliches Hilfssystem bei
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt,
zur
Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
sowie zur
Reform der Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen mit höheren
Entschädigungsansprüchen bei fehlerhaften
Inhaftierungen.
Verordnungen der EU
und der Bundesregierung Die Länder
nahmen auch zu zwei Verordnungsvorschlägen aus
Brüssel Stellung: zu
europäischen Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken
und zur
Regionalen Soforthilfe für den Wiederaufbau.
Zudem passierten zehn Verordnungen der
Bundesregierung den Bundesrat. So stimmten die
Länder der
Anpassung des Beitrags zur sozialen
Pflegeversicherung zu. Auch eine Verordnung, die
die
Verwaltung zur Einwilligungen in Cookies
vereinfachen soll, fand die Zustimmung des
Bundesrates. Gleiches gilt für die
Verordnung zur Bereinigung der Namensschreibweise im
Meldewesen sowie für die Verordnung zur
Neuordnung des Ladesäulenrechts. Auch die
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung,
die die Zulassung von Schwertransporten betrifft,
wurde von den Ländern abgesegnet.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Gesetzentwürfe der
Bundesregierung
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