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Europawahl 2024
Informationsangebot für Deutsche im Ausland
Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland wahlberechtigt
Bundeswahlleiterin

Wiesbaden/Duisburg, 28. Februar 2024 - Wahlberechtigte können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Das hierfür erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de) unter Europawahl 2024 → Informationen für Wählende → Deutsche im Ausland zur Verfügung.    


Europawahl 2024: Unionsbürgerinnen und -bürger auch in Deutschland wahlberechtigt  
Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können an der Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger) teilnehmen.  


Europawahl 2024: Bis zu 64,9 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland
Wiesbaden/Duisburg, 22
. Februar 2024 - Bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024 werden nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland bis zu 64,9 Millionen Deutsche und weitere Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) wahlberechtigt sein, davon 33,3 Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer.