Wiesbaden/Duisburg, 28. Februar
2024 - Wahlberechtigte können an der Wahl der
Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der
Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024
grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in
ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wie die
Bundeswahlleiterin mitteilt, können Deutsche, die
außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für
eine Wohnung gemeldet sind, die Eintragung in ein
Wählerverzeichnis beantragen. Das hierfür
erforderliche Antragsformular steht im
Internetangebot der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de)
unter Europawahl 2024 → Informationen für Wählende →
Deutsche im Ausland zur Verfügung.
Europawahl 2024: Unionsbürgerinnen und
-bürger auch in Deutschland wahlberechtigt
Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, können an
der Europawahl am 9. Juni 2024 in der Bundesrepublik
Deutschland auch die hier wohnenden Bürgerinnen und
Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger)
teilnehmen.
Europawahl 2024: Bis zu
64,9 Millionen Wahlberechtigte in Deutschland Wiesbaden/Duisburg, 22. Februar 2024 -
Bei der zehnten Direktwahl des Europäischen
Parlaments am 9. Juni 2024 werden nach einer ersten
Schätzung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) in Deutschland bis zu 64,9 Millionen
Deutsche und weitere
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU)
wahlberechtigt sein, davon 33,3
Millionen Frauen und 31,7 Millionen Männer.
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