Wiesbaden/Duisburg,
29. Dezember 2024 Der Mindestlohn und
auch das Wohngeld steigen - Eltern können höhere
Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen -
Die elektronische Patientenakte kommt - Für
Altkleider gibt es eine Recyclingpflicht - Recht auf
intelligente Strommesser und dynamische Stromtarife
Arbeit Mindestlohn
steigt – und damit auch Grenzen für Mini- und
Midijob Der gesetzliche Mindestlohn
steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro
brutto in der Stunde. Damit wird die
unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im
Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die
Minijob-Grenze: von 538 Euro auf
556 Euro brutto. Die unterste
Midijob-Grenze liegt im kommenden Jahr bei 556,01
Euro. Die oberste Grenze im sogenannten
Übergangsbereich bleibt bei 2.000 Euro brutto im
Monat. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte
geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.
Weitere Informationen zum Mindestlohn
Bezugszeit für Kurzarbeitergeld verdoppelt
Die Bundesregierung verlängert die maximale
Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die
Maßnahme tritt zum 1. Januar in Kraft und ist
befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder
die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten.
Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es
in den kommenden Monaten zu einem erheblichen
Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen
Betrieben käme.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld
Soziales
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 Im
Jahr 2025 bleibt der Abgabesatz zur
Künstlersozialversicherung stabil bei 5,0 Prozent.
Weitere Informationen zur
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025
Das Wohngeld steigt Anfang
2025 wird das Wohngeld an die allgemeine Preis- und
Mietenentwicklung angepasst: es steigt um
durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro
Monat. Davon profitieren rund zwei Millionen
Haushalte – vor allem Alleinerziehende, Familien,
Rentnerinnen und Rentner. Haushalte, die bereits
Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld
Plus für die Zeit ab dem 1. Januar 2025 automatisch.
Weitere Informationen zum Wohngeld
Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der
Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
steigen. Grund dafür ist die positive
Einkommensentwicklung. 2023 betrug die
Lohnzuwachsrate 6,44 Prozent.
Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze
Nullrunde für Regelsätze im Jahr
2025 Die Höhe des Bürgergeldes und der
Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert. Alleinstehende
erhalten weiterhin 563 Euro im Monat. Die
Besitzschutzregelung gilt nicht für Asylbewerber,
die in den ersten 36 Monaten in Deutschland
Geldleistungen erhalten. Dementsprechend sinken
diese Leistungen in 2025.
Weitere Informationen zum Bürgergeld
Altersvorsorge auf einen Blick
Wie steht es um die Absicherung im Alter? Die
Digitale Rentenübersicht gibt seit Mitte 2023
einen Überblick über die Ansprüche aus gesetzlicher,
privater und betrieblicher Vorsorge. Zum 1. Januar
2025 müssen Vorsorgeeinrichtungen an das
Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung
angebunden sein. Die Nutzung des Online-Portals ist
freiwillig, kostenlos und von jedem gängigen
Internetbrowser aus möglich.
Weitere Informationen zur Altersvorsorge
Erwerbsminderungsrente:
Hinzuverdienstgrenzen steigen Wer eine
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht,
kann ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Bei voller
Erwerbsminderung ergibt sich eine jährliche
Hinzuverdienst-Grenze von rund 19.661 Euro. Bei
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die
Mindesthinzuverdienst-Grenze rund 39.322 Euro.
Weitere Informationen zur Erwerbsminderungsrente
Altersgrenze für Renteneintritt
steigt auf 66 Jahre und vier Monate
Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise
angehoben („Rente mit 67“) – bis 2031 auf das 67.
Lebensjahr. Aktuell erreicht der Jahrgang 1960 seine
reguläre Altersgrenze mit 66 Jahren und vier
Monaten. Für Menschen, die später geboren wurden,
erhöht sich das Renteneintrittsalter in
Zwei-Monats-Schritten weiter. Ab dem Geburtsjahrgang
1964 gilt das 67. Lebensjahr als Altersgrenze. Bei
der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig
Versicherte (ursprünglich „Rente mit 63“) steigt die
Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65.
Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente
ab einem Alter von 64 Jahre und sechs Monaten
erhalten. Für später Geborene erhöht sich die
Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem
Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65.
Lebensjahr als Altersgrenze.
Weitere Informationen zur Altersgrenze für
Renteneintritt
Mehr Qualität in
der Kinderbetreuung Mit vier Milliarden
Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten
beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der
Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Mit
finanziellen Mitteln aus dem Kita-Qualitätsgesetz
sollen unter anderem mehr Fachkräfte gewonnen
werden.
Weitere Informationen zum Kita-Qualitätsgesetz
Gesundheit Die elektronische
Patientenakte ePA Ab dem 15. Januar
müssen die Krankenkassen allen gesetzlich
Versicherten die elektronische Patientenakte (ePA)
zur Verfügung stellen. Sie wird dann in einem
gestuften Verfahren eingeführt: Zunächst wird sie in
Modellregionen erprobt und getestet, bevor sie
bundesweit zum Einsatz kommt.
Weitere Informationen zur elektronischen
Patientenakte
Krankenhausreform:
Gute stationäre Behandlung für alle
Weniger ökonomischer Druck für Kliniken, bessere
Versorgungsqualität – das bezweckt die
Krankenhausreform. Das bisherige Vergütungssystem
der Fallpauschalen wird angepasst. Damit werden
Kliniken von dem finanziellen Druck befreit, immer
mehr Fälle zu erbringen. Künftig sollen sie einen
Großteil der Vergütung für das Vorhalten von
Leistungen bekommen. Kliniken sollen auch
Qualitätskriterien erfüllen, um einer sogenannten
Leistungsgruppe zugewiesen zu werden. Diese
Kriterien sollen bundesweit einheitlich definiert
sein – damit Leistungen nur dort erbracht werden, wo
das Personal die Erfahrung hat und die geeignete
technische Ausstattung vorhanden ist.
Weitere Informationen zur Krankenhausreform
Pflege Höhere Leistungen für
Pflegebedürftige Die Leistungsbeträge
der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um
4,5 Prozent – auch die Leistungen bei stationärer
Pflege. Dies entlastet Pflegebedürftige bei
pflegebedingten Ausgaben, die sie selber tragen
müssen. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein
Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro.
Weitere Informationen zu Leistungen in der Pflege
Höhere Beitragssätze für die Pflege
ab 2025 Der Beitragssatz zur sozialen
Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte. Der
Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der
sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Die
Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet
werden.
Weitere Informationen zur Erhöhung der
Pflegebeiträge
Finanzen und
Steuern Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
steigen Der steuerliche Grundfreibetrag
– also das Einkommen, bis zu dem keine
Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025
auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro. Dieser
Betrag bleibt steuerfrei, weil er das
Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert.
Gleichzeitig wird auch der steuerliche
Kinderfreibetrag angehoben – auf 9.600 Euro im Jahr
2025 und auf 9.756 Euro im Jahr 2026. Darüber hinaus
wird das Kindergeld ab Januar um fünf Euro erhöht –
genauso wie der Kindersofortzuschlag für Familien,
die ein geringes Einkommen haben. Die Regelung muss
noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zu steuerlichen Entlastungen
Entlastung für Familien und
Vermieter Künftig sind 80 Prozent der
Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar.
Vermieter werden steuerlich entlastet, wenn sie
dauerhaft vergünstigten Wohnraum zur Verfügung
stellen. Diese und weitere steuerliche
Verbesserungen sind im Jahressteuergesetz 2024
geregelt.
Weitere Informationen zum Jahressteuergesetz
Post muss pünktlich sein – Briefporto
steigt Standardbriefe in der
Grundversorgung müssen zu 99 Prozent am
vierten Werktag den Empfänger erreichen.
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis für einen
Standardbrief von 0,85 Euro auf 0,95 Euro
und eine Postkarte kostet dann 0,95 Euro. Wichtig
bleibt jedoch: Die Post-Grundversorgung muss
gesichert und finanzierbar sein.
Weitere Informationen zum Postgesetz
Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil
der Renten steigt langsamer Der zu
versteuernde Anteil der Rente steigt langsamer als
ursprünglich geplant. Durch das
Wachstumschancengesetz steigt der Anteil nicht mehr
in Ein-Prozent-Schritten, sondern seit 2023 nur noch
in 0,5-Prozent-Schritten. Ab Januar 2025 liegt der
Anteil der zu besteuernden Rente bei 83,5 Prozent.
Weitere Informationen zum Wachstumschancengesetz
Ermäßigter Steuersatz für
Kunsthandel Für die Lieferung und den
innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen
gilt wieder der ermäßigte Steuersatz von
sieben Prozent anstelle von 19 Prozent. So
werden wichtige Präsentations- und
Vermarktungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und
Künstler gesichert.
Weitere Informationen zu Steuern im Kunsthandel
Justiz Bürokratie abbauen
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und eine
Entlastungsverordnung treten im Januar in Kraft. Zum
Beispiel müssen deutsche Staatsbürger im Hotel
keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Die
Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden
verkürzt und Arbeitsverträge können vollständig
digital geschlossen werden. Über 1,3 Milliarden Euro
beträgt die jährliche Entlastung.
Weitere Informationen zum Bürokratieabbau
Verkehr Führerschein-Umtausch für den
Jahrgang 1971 Bis zum 19. Januar 2025
müssen die Führerscheine für den Jahrgang 1971
umgetauscht werden. Sie sollen in der Europäischen
Union einheitlich sein – und damit
fälschungssicherer. Deshalb wird der neue
Führerschein auch zeitlich befristet, damit eine
regelmäßige Aktualisierung von Passfoto und
Personendaten erfolgen kann. Die Fahrerlaubnis
selbst bleibt dabei unverändert bestehen.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch
Weiterfahren mit dem
Deutschlandticket - Preis jetzt 58 Euro
Der Preis für das Deutschlandticket steigt ab Januar
auf 58 Euro. Aber es geht weiter mit dem
Deutschlandticket. Ein Baustein für die Finanzierung
des Deutschlandtickets sind Mittel, die im
Einführungsjahr 2023 nicht verbraucht wurden. Eine
Änderung des Regionalisierungsgesetzes ermöglicht
es, dass dieses Geld nun eingesetzt werden kann. Die
Regelung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet
werden.
Weitere Informationen zum Deutschlandticket
Digitales Angenehmeres Surfen im
Internet Weniger Cookie-Banner: Beim
Internet-Surfen kann künftig darauf verzichtet
werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies
einzuwilligen. Stattdessen kann die Zustimmung oder
Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden. Die Regelung
muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Weitere Informationen zur Cookie-Verordnung
Landwirtschaft Schutz für Lieferanten
und Käufer in der Lebensmittellieferkette
ausgeweitet Größere Lieferanten
bestimmter Produktgruppen, wie Milch, Obst und
Gemüse werden künftig dauerhaft geschützt. Bisher
war dieser Schutz befristet. Damit haben Molkereien
und große Erzeugerorganisationen gegenüber dem
Lebensmittelhandel eine bessere Position. Außerdem
gilt ein Umgehungsverbot für verbotene – sogenannte
schwarze – Praktiken.
Weitere Informationen zur Lebensmittellieferkette
EU-Agrarförderung wird
praxisgerechter Die EU-Agrarförderung
wird weiter vereinfacht und passgenauer für die
landwirtschaftlichen Betriebe. Das schafft
Planungssicherheit und eine verlässliche sowie
zukunftsfähige Förderung. Zugleich werden die
Umweltleistungen der Landwirtinnen und Landwirte
honoriert. Beispielsweise wird der regelmäßige
Fruchtwechsel auf Anbauflächen vereinfacht. Er trägt
dazu bei, die Bodenqualität zu bewahren und zu
verbessern. Abweichungen von der vorgeschriebenen
Mindestbreite bei Blühstreifen und -flächen sind
unschädlich, solange eine vorgeschriebene Länge
überwiegend eingehalten wird. Die handels- und
steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für
Buchungsbelege wie zum Beispiel Rechnungskopien und
Lohn- und Gehaltslisten werden von zehn auf acht
Jahre verkürzt.
Weitere Informationen zur EU-Agrarförderung
Grundsteuerwert bei Vererbung von Höfen
Zum Jahreswechsel tritt die Novelle der
Höfeordnung in Kraft. Zur Ermittlung der
Hofeigenschaft und der Abfindungshöhe der weichenden
Erben wird auf den Grundsteuerwert des land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebes abgestellt und nicht
mehr auf den Einheitswert. Ein Hof im Sinne der
Höfeordnung liegt dann ab einem Grundsteuerwert von
54.000 Euro vor. Die Abfindung errechnet sich aus
dem Hofeswert, der das 0,6-fache des
Grundsteuerwertes beträgt. Der Abzug von
Verbindlichkeiten kann den Hofeswert bis zu 80
Prozent mindern.
Weitere Informationen zum Grundsteuerwert
Verbraucherschutz
Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich
bis 31.12.2024 registrieren Hersteller von Produkten
aus Einwegplastik wie Zigarettenfilter,
Getränkebecher und Folienverpackungen müssen sich
seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in
Parks und Straßen beteiligen. Sie zahlen eine
jährliche Abgabe in einen Fonds ein. Aus dem Fonds
können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für
Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen
decken. Hersteller, die ihre Tätigkeit bereits vor
dem 1. Januar 2024 aufgenommen haben, müssen sich
bis zum 31. Dezember 2024 auf der Online-Plattform
DIVID registrieren. Andernfalls drohen den Firmen
Geldbußen und zukünftig ein Vertriebsverbot in
Deutschland.
Weitere Informationen zur Registratur von
Einwegplastik-Herstellern
Keine
Amalgam-Füllungen mehr beim Zahnarzt
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen EU-weit Zahnarztpraxen
kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwenden.
Damit wird das umweltschädliche Quecksilber
reduziert. Als Ersatz dienen zahnfarbene
Kunststofffüllungen. Für Kinder unter 15 Jahren,
schwangere und stillende Frauen sowie alle
gesetzlich Versicherten sind sie bei Füllungen im
Frontzahnbereich bereits seit 2018 Kassenleistung.
Das Quecksilberverbot bezieht sich nur auf künftige
Füllungen. Weitere
Informationen zu Amalgam-Füllungen
Recyclingpflicht
für Altkleider Für Altkleider gelten
ab dem 1. Januar 2025 EU-weit neue Regeln. Alte
Textilien müssen dann im Altkleidercontainer
entsorgt werden – auch, wenn sie kaputt oder
verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und
andere Textilien sind im Sammelcontainer zu
entsorgen. Ziel ist, die Müllmengen nach und nach zu
reduzieren und Textilien besser zu recyceln. Neue
Grenzwerte für Kaminöfen Kamine, Kaminöfen und Öfen,
die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010
installiert wurden, müssen ab 1. Januar 2025 die in
der Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten
Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Die
Filter müssen nachgerüstet beziehungsweise
ausgetauscht werden. Konkret heißt das: Sie dürfen
pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm
Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die
Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim
Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch
über Ausnahmen von der Sanierungspflicht
informieren.
Weitere Informationen zur Verordnung für
Feuerungsanlagen
Strengere
Vorgaben für den Verkauf von biozidhaltigen
Produkten Verkäufer von bestimmten
Produkten, die Biozide enthalten, benötigen ab
Januar 2025 eine spezielle Sachkunde und müssen
sogenannte Abgabegespräche mit ihren Kunden führen.
Dies gilt auch für den Onlinehandel. Im Fall des
Online- oder Versand-Verkaufs muss das
Abgabegespräch zuvor telefonisch oder per
Videoübertragung nachweisbar erfolgen.
Weitere Informationen zur Abgabe von
Biozid-Produkten
Minderungsrecht
im Mobilfunk Wenn der Internetanschluss
nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite
liefert, kann die Rechnung für den Internetzugang
gekürzt oder der Vertrag außerordentlich gekündigt
werden. Für das Festnetz-Internet hat die
Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein
offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame
Internetleistung nachzuweisen.
Weitere Informationen zum Minderungsrecht im
Mobilfunk
Euro-Überweisungen
innerhalb von zehn Sekunden Ab 9.
Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa
flächendeckend eingeführt. Eine Sofortüberweisung
soll unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden
und das Geld innerhalb von zehn Sekunden auf dem
Konto des Empfängers eingehen. Es gibt also kein
Warten mehr auf den nächsten Bankarbeitstag. Auf der
anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls
innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert
werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur
Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Weitere Informationen zu Euro-Überweisungen
Strengere Regeln für
Restschuldversicherungen Ab Januar
2025 dürfen Verträge für Restschuldversicherungen
frühestens eine Woche nach Abschluss eines
Darlehensvertrages abgeschlossen werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen damit vor
übereilten und überteuerten Abschlüssen geschützt
werden. Wird dagegen verstoßen, ist der
Versicherungsvertrag nichtig.
Weitere Informationen zur Finanzenversicherung
Recht auf intelligente Strommesser
und dynamische Stromtarife Private
Haushalte können sich ab Januar 2025 ein
intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart
Meter – einbauen lassen. Für Haushalte mit einem
Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden
oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben
Kilowatt installierter Leistung ist der Einbau ab
dem kommenden Jahr sogar verpflichtend. Die
intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur
wieviel, sondern auch wann Strom verbraucht wird.
Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch.
Ab 1. Januar 2025 sollen alle Verbraucherinnen und
Verbraucher, die Smart Meter nutzen, auch von
dynamischen Tarifen profitieren: Sie können dann
Strom beziehen, wenn er in kostengünstigeren Zeiten
mit hoher Erneuerbare-Energien-Erzeugung zur
Verfügung steht. Alle Stromanbieter müssen ihrer
Kundschaft mit intelligentem Messsystem dann einen
dynamischen Tarif anbieten.
Weitere Informationen zur digitalen Energiewende
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