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Bundestagswahl 2025
Neues Wahlsystem, kleinerer Bundestag und weniger Kandidaten als 2021
Landeswahlleiterin

Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2025 - Am 23. Februar 2025 ist es soweit. Dann wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt und in Nordrhein-Westfalen können rund 12,6 Mio. Wahlberechtigte, davon 6,5 Mio. Frauen und 6,1 Mio. Männer teilnehmen. Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 lag in Nordrhein-Westfalen bei 76,4 % (Bund: 76,6 %).

Abgeordnete und Wahlkreise
Das neue Wahlrecht, das im Juni 2023 in Kraft getreten ist, weist den Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der jüngsten Änderung des Wahlrechts ist die Verkleinerung des Deutschen Bundestages und eine festgelegte Parlamentsgröße von 630 Abgeordneten. Die nach dem alten Wahlrecht festgelegte gesetzliche Regelgröße von 598 Abgeordneten im Deutschen Bundestag war durch anfallende Überhang- und Ausgleichsmandate erheblichen Schwankungen unterworfen. So wuchs nach der Wahl des 20. Deutschen Bundestages dessen Größe auf - zum Zeitpunkt nach der Wiederholungswahl in Berlin - 735 Abgeordnete an. Mit dem neuen Wahlrecht gilt für die Zukunft eine gesetzliche Höchstzahl von 630 Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Für die Verteilung der Wahlkreise auf die Länder ist deren Bevölkerungsanteil maßgeblich. Die geringste Anzahl entfällt auf das Land Bremen mit zurzeit zwei und die höchste Anzahl auf das Land Nordrhein-Westfalen mit 64 Wahlkreisen.

Es können auch künftig bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden. Wie bisher wird mit der Erststimme eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber vor Ort in einem der Wahlkreise gewählt und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Anders als bisher ist nunmehr jedoch das Ergebnis der Zweitstimmen allein maßgeblich für die proportionale Zusammensetzung des Bundestages. Denn aus dem Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze, die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommt. Wahlkreisbewerber, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen gewonnen haben, ziehen nicht automatisch in den Bundestag ein. Sie erhalten dort nur dann einen Sitz, wenn ihrer Partei nach den Zweitstimmen eine ausreichende Zahl an Sitzen zusteht. Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen aufgrund der nunmehr vorgeschriebenen Zweitstimmendeckung nicht mehr. An der Sitzverteilung nehmen nur Parteien teil, die mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten haben (Sperrklausel) oder in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereint haben (Grundmandatsklausel).

Stimmzettel und Kandidaten in Nordrhein-Westfalen
Mit der Erststimme in der linken Spalte des Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Bewerberinnen und Bewerber im Wahlkreis. Zur Wahl stehen in den 64 nordrhein-westfälischen Wahlkreisen 528 Bewerberinnen und Bewerber (2021: 665), davon 148 Frauen (2021: 182). Von 15 Parteien (2021: 22) wurden Wahlkreisbewerberinnen und Wahlkreisbewerber zugelassen.

CDU, SPD, FDP und GRÜNE sind in allen Wahlkreisen vertreten (2021: CDU, SPD, FDP und GRÜNE). Die Linke ist in 63 Wahlkreisen zugelassen (2021: 63). Die AfD ist in 62 Wahlkreisen vertreten (2021: 63). Die Partei FREIE WÄHLER ist in 47 (2021: 57) und Die PARTEI ist in 12 (2021: 52) Wahlkreisen vertreten. Darüber hinaus kandidieren in den nordrhein-westfälischen Wahlkreisen insgesamt 10 Einzelbewerberinnen und -bewerber (2021: 22).

Auf der rechten Seite des Stimmzettels kann die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei vergeben werden.
18 Landeslisten (2021: 27) stehen mit 485 Bewerberinnen und Bewerbern (2021: 706) zur Wahl. Darunter sind 155 Frauen und 330 Männer (2021: 262 Frauen / 444 Männer).
Insgesamt stellen sich in Nordrhein-Westfalen 697 Personen dem Wählervotum. Das ist eine deutlich geringere Anzahl als bei der Bundestagswahl 2021, als sich in NRW 1.016 Personen um ein Bundestagsmandat bewarben. Vier Bewerberinnen und 29 Bewerber sind 70 Jahre und älter, eine Bewerberin und ein Bewerber sind unter 20 Jahren. Neun weitere Bewerberinnen und 15 Bewerber haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. 316 Bewerberinnen und Bewerber (2021: 355) kandidieren in einem nordrhein-westfälischen Wahlkreis und stehen zugleich auf einer in NRW zugelassenen Landesliste.
Die Reihenfolge der Landeslisten auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2021 in Nordrhein-Westfalen. Die übrigen Wahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien an. Die Nummerierung der Kreiswahlvorschläge orientiert sich an der der Landeslisten.

Der Stimmzettel enthält zu jedem Kreiswahlvorschlag (Erststimme) in schwarzem Druck auf der linken Seite folgende Informationen:
 Nummer des Kreiswahlvorschlags
 Name, Vorname, Beruf oder Stand und Wohnort der Bewerber/innen
 Name und Kurzbezeichnung der vorschlagenden Partei oder Kennwort bei Wahlvorschlägen von Wählergruppen oder Einzelbewer- ber/innen

Rechts daneben in blauem Druck für die Wahl nach Landeslisten der Parteien (Zweitstimme):
 Nummer der Landesliste
 Name und Kurzbezeichnung der vorschlagenden Partei
 die Namen und Vornamen der ersten (bis zu) fünf Bewerber/innen der jeweiligen Landesliste

Am Wahltag werden ca. 110.000 nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger als Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Sie sorgen in rund 16.000 Wahlräumen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl und der an- schließenden Stimmenauszählung.