Düsseldorf/Duisburg, 10. Februar 2025 - Am 23.
Februar 2025 ist es soweit. Dann wird der 21.
Deutsche Bundestag gewählt und in
Nordrhein-Westfalen können rund 12,6 Mio.
Wahlberechtigte, davon 6,5 Mio. Frauen und 6,1 Mio.
Männer teilnehmen. Die Wahlbeteiligung bei der
Bundestagswahl 2021 lag in Nordrhein-Westfalen bei
76,4 % (Bund: 76,6 %).
Abgeordnete
und Wahlkreise Das neue Wahlrecht, das
im Juni 2023 in Kraft getreten ist, weist den
Grundcharakter der Verhältniswahl auf. Ziel der
jüngsten Änderung des Wahlrechts ist die
Verkleinerung des Deutschen Bundestages und eine
festgelegte Parlamentsgröße von 630 Abgeordneten.
Die nach dem alten Wahlrecht festgelegte gesetzliche
Regelgröße von 598 Abgeordneten im Deutschen
Bundestag war durch anfallende Überhang- und
Ausgleichsmandate erheblichen Schwankungen
unterworfen. So wuchs nach der Wahl des 20.
Deutschen Bundestages dessen Größe auf - zum
Zeitpunkt nach der Wiederholungswahl in Berlin - 735
Abgeordnete an. Mit dem neuen Wahlrecht gilt für die
Zukunft eine gesetzliche Höchstzahl von 630
Abgeordneten. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt
unverändert bei 299. Für die Verteilung der
Wahlkreise auf die Länder ist deren
Bevölkerungsanteil maßgeblich. Die geringste Anzahl
entfällt auf das Land Bremen mit zurzeit zwei und
die höchste Anzahl auf das Land Nordrhein-Westfalen
mit 64 Wahlkreisen.
Es können auch künftig
bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen
abgegeben werden. Wie bisher wird mit der Erststimme
eine Wahlkreisbewerberin oder ein Wahlkreisbewerber
vor Ort in einem der Wahlkreise gewählt und mit der
Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Anders als
bisher ist nunmehr jedoch das Ergebnis der
Zweitstimmen allein maßgeblich für die proportionale
Zusammensetzung des Bundestages. Denn aus dem
Zweitstimmenergebnis ergibt sich die Zahl der Sitze,
die einer Partei im neu gewählten Parlament zukommt.
Wahlkreisbewerber, die in ihrem Wahlkreis die
meisten Stimmen gewonnen haben, ziehen nicht
automatisch in den Bundestag ein. Sie erhalten dort
nur dann einen Sitz, wenn ihrer Partei nach den
Zweitstimmen eine ausreichende Zahl an Sitzen
zusteht. Überhang- und Ausgleichsmandate entstehen
aufgrund der nunmehr vorgeschriebenen
Zweitstimmendeckung nicht mehr. An der
Sitzverteilung nehmen nur Parteien teil, die
mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten haben
(Sperrklausel) oder in mindestens drei Wahlkreisen
die meisten Erststimmen auf sich vereint haben
(Grundmandatsklausel).
Stimmzettel
und Kandidaten in Nordrhein-Westfalen
Mit der Erststimme in der linken Spalte des
Stimmzettels entscheiden die Wählerinnen und Wähler
über die Bewerberinnen und Bewerber im Wahlkreis.
Zur Wahl stehen in den 64 nordrhein-westfälischen
Wahlkreisen 528 Bewerberinnen und Bewerber (2021:
665), davon 148 Frauen (2021: 182). Von 15 Parteien
(2021: 22) wurden Wahlkreisbewerberinnen und
Wahlkreisbewerber zugelassen.
CDU, SPD, FDP
und GRÜNE sind in allen Wahlkreisen vertreten (2021:
CDU, SPD, FDP und GRÜNE). Die Linke ist in 63
Wahlkreisen zugelassen (2021: 63). Die AfD ist in 62
Wahlkreisen vertreten (2021: 63). Die Partei FREIE
WÄHLER ist in 47 (2021: 57) und Die PARTEI ist in 12
(2021: 52) Wahlkreisen vertreten. Darüber hinaus
kandidieren in den nordrhein-westfälischen
Wahlkreisen insgesamt 10 Einzelbewerberinnen und
-bewerber (2021: 22).
Auf der rechten Seite
des Stimmzettels kann die Zweitstimme für die
Landesliste einer Partei vergeben werden. 18
Landeslisten (2021: 27) stehen mit 485 Bewerberinnen
und Bewerbern (2021: 706) zur Wahl. Darunter sind
155 Frauen und 330 Männer (2021: 262 Frauen / 444
Männer). Insgesamt stellen sich in
Nordrhein-Westfalen 697 Personen dem Wählervotum.
Das ist eine deutlich geringere Anzahl als bei der
Bundestagswahl 2021, als sich in NRW 1.016 Personen
um ein Bundestagsmandat bewarben. Vier Bewerberinnen
und 29 Bewerber sind 70 Jahre und älter, eine
Bewerberin und ein Bewerber sind unter 20 Jahren.
Neun weitere Bewerberinnen und 15 Bewerber haben das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet. 316
Bewerberinnen und Bewerber (2021: 355) kandidieren
in einem nordrhein-westfälischen Wahlkreis und
stehen zugleich auf einer in NRW zugelassenen
Landesliste. Die Reihenfolge der Landeslisten
auf dem Stimmzettel richtet sich nach der Zahl der
Zweitstimmen bei der Bundestagswahl 2021 in
Nordrhein-Westfalen. Die übrigen Wahlvorschläge
schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der
Namen der Parteien an. Die Nummerierung der
Kreiswahlvorschläge orientiert sich an der der
Landeslisten.
Der Stimmzettel enthält zu
jedem Kreiswahlvorschlag (Erststimme) in schwarzem
Druck auf der linken Seite folgende Informationen:
Nummer des Kreiswahlvorschlags Name,
Vorname, Beruf oder Stand und Wohnort der
Bewerber/innen Name und Kurzbezeichnung der
vorschlagenden Partei oder Kennwort bei
Wahlvorschlägen von Wählergruppen oder Einzelbewer-
ber/innen
Rechts daneben in blauem Druck für
die Wahl nach Landeslisten der Parteien
(Zweitstimme): Nummer der Landesliste
Name und Kurzbezeichnung der vorschlagenden Partei
die Namen und Vornamen der ersten (bis zu)
fünf Bewerber/innen der jeweiligen Landesliste
Am Wahltag werden ca. 110.000
nordrhein-westfälische Bürgerinnen und Bürger als
Wahlhelferinnen und -helfer im Einsatz sein. Sie
sorgen in rund 16.000 Wahlräumen für einen
reibungslosen Ablauf der Wahl und der an-
schließenden Stimmenauszählung.
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