Berlin/Duisburg, 21. März 2025 - Heute
Vormittag hat der Bundesrat mit
Zwei-Drittel-Mehrheit der Grundgesetzänderung zur
Reform der Schuldenbremse zugestimmt. Damit ist der
Weg frei für weitere Investitionen in
Verteidigung und Sicherheit, ein Sondervermögen von
500 Milliarden für die Infrastruktur und
Klimaschutz. 100 Milliarden davon stehen den Ländern
zur Verfügung.
1052. Sitzung des
Bundesrates am 21. März 2025 Schuldenbremse
und Sondervermögen - Bundesrat stimmt
Grundgesetzänderungen zu Die Reform
der Schuldenbremse und die Errichtung eines
Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat
klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche
Zwei-Drittel-Mehrheit.
Mehr
Ausnahmen bei der Schuldenbremse Die
Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung
der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung,
Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer
bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des
Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für
Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die
Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für
Naturkatastrophen und außergewöhnliche
Notsituationen. Für diese Aufgabenfelder müssen
Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des
nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt
finanziert werden. Sind höhere Ausgaben
erforderlich, könnten diese nach der
Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden
gedeckt werden. Auch für die Länder sieht das
Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt
für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null,
dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von
0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
Investitionen in die für
Infrastruktur Die Grundgesetzänderung
sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in
Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12
Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und
zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr
2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die
Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die
Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden
Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls
100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und
Transformationsfonds.
Gesteigerte
Verteidigungsbereitschaft Der bereits
drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa
dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der
Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der
neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die
existierenden Spannungen in der internationalen
Politik verringerten.
Die zukünftige
Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die
Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung
deutlich zu stärken. Eine gesteigerte
Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute,
funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus.
Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor,
der die Wettbewerbsfähigkeit und das
Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.
Finanzbedarfe bei Ländern und Kommunen
Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen
nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts
vieler neuer Herausforderungen große
Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der
aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden
beispielsweise durch die Gewährleistung eines
modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der
Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen
und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.
Wie es weitergeht Da Bundestag und Bundesrat mit
der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit
zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt
und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der
Verkündung in Kraft.
Grundgesetzänderung zur Reform
der Schuldenbremse mit 24 Stimmen "über den Durst"
angenommen Berlin/Duisburg,
18. März 2025 - Punkt 16 Uhr verkündete
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas der namentlichen
Abstimmung. Mit 513 Ja-Stimmen bei 207
Nein-Stimmen erreichte die Abstimmung zur
Grundgesetzänderung die notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit, die bei 489 Stimmen lag.
Enthalten hat sich niemand.
Am Freitag
entscheidet der Bundesrat, ebenfalls mit
Zwei-Drittel-Mehrheit, letztendlich über die
Grundgesetzänderung.
Am kommenden Dienstag,
25.3.2025, findet die konstituierende Sitzung des
neuen Bundestags statt.
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