1068. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2026 Tankrabatt, Haushalt 2027, Autoposing Bundesrat
Wiesbaden/Duisburg, 25. September 2026 - Das erste Plenum im zweiten Halbjahr 2026 hatte es in sich: Mehr als 100 Tagesordnungspunkte standen zur Abstimmung, darunter zwei erst kurz zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetze.Einstimmig bestätigten die Länder den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Schuldnerberatung (BK TOP 101). Gesetze aus dem BundestagIm Eilverfahren passierten zwei Gesetze den Bundesrat, die der Bundestag erst wenige Stunden zuvor beschlossen hatte. Dabei handelt es sich um: den Tankrabatt (BK TOP 102) das Bundespolizeigesetz (BK TOP 103) Zudem passierten zehn weitere vom Bundestag beschlossene Gesetze die Länderkammer. Sie betreffen unter anderem: Experimentierräume für einen stärkeren Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland (TOP 3) das antragslose Kindergeld (BK TOP 4) neue Haftungsregelungen für E-Scooter (BK TOP 6) mehr Preistransparenz an Ladesäulen für E-Fahrzeuge (TOP 11)Eigene Initiativen Vorgestellt und in die Ausschüsse verwiesen wurden zwei eigene Gesetzentwürfe der Länder. Dabei geht es um: den strafrechtlichen Schutz kritischer Infrastruktur (TOP 90) die Mitsprache der Kommunen beim Ausbau der Windenergie (TOP 91)Die vom Bundesrat gefassten Entschließungen betreffen: die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten (BK TOP 13) den Bürokratieabbau beim Elterngeld (BK TOP 15) die Reduzierung der anerkannten Ausbildungsberufe (TOP 19) den Kampf gegen Autoposing im Straßenverkehr (BK TOP 21) den Schutz der europäischen Industrie vor unfairen internationalen Wettbewerbspraktiken (TOP 98) Vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurden unter anderem Entschließungsanträge zu den Themen: internationale Zusammenarbeit zur wissenschaftlichen Analyse globaler Ungleichheit (TOP 93) Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels (TOP 96) Beendigung der Benachteiligung von ehemals Krebserkrankten (TOP 97)Vorhaben der BundesregierungDen Großteil der Tagesordnung nahmen Vorhaben der Bundesregierung ein, zu denen die Länder Stellung bezogen haben. Zu diesen Gesetzentwürfen gehören: das Haushaltsgesetz 2027 (BK TOP 2a) die Modernisierung der Zollverwaltung (TOP 34) die Reform der Nachrichtendienste (BK TOP 39) Anpassungen beim BAföG (BK TOP 43) das Reservestärkungsgesetz für die Bundeswehr (TOP 49) die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (TOP 56) die Reduzierung des Wohngeldes (BK TOP 60) Europäische Angelegenheiten Außerdem konnten sich die Länder zu Vorhaben aus Brüssel positionieren. Dazu gehörten diesmal: der Kampf gegen Kinderarbeit (TOP 65) eine Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderung (TOP 66) bessere Fahrgastrechte bei Reisen mit mehreren Zugbetreibern (TOP 67) Rechtsverordnungen Schließlich bestätigte der Bundesrat zehn Verordnungen der Bundesregierung, darunter: Änderungen bei der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (TOP 77) Regeln zu Kommunikationshilfen für Hör- oder Sprachbehinderte in Gerichtsverfahren (TOP 78) das Ende der Plakettenpflicht für E-Fahrzeuge (TOP 79)Ausblick auf die nächste Sitzung Die nächste Plenarsitzung findet am 16. Oktober 2026 statt. • Christine Schneider ist neue Vorsitzende des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz • Haushalt 2027: Bundesrat stellt Forderungen zu Investitionen, Sicherheit und Stromkosten • Bundesrat stimmt zu: Antragsloses Kindergeld kommt 2027 • Neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren den Bundesrat • Länder fordern bessere Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten • Bundesrat fordert weniger Bürokratie beim Elterngeld • Länder fordern härteres Durchgreifen bei Autoposing • Bundesrat unterbreitet Änderungsvorschläge zur Reform der Nachrichtendienste • BAföG-Reform: Lob und Kritik vom Bundesrat • Pläne zur Reduzierung des Wohngelds: Länder befürchten höhere Kosten für Kommunen • Länder bestätigen Vermittlungsergebnis beim Gesetz zur Schuldnerberatung • Tankrabatt passiert den Bundesrat • Bundesrat stimmt Reform des Bundespolizeigesetzes zu