|
Wiesbaden/Duisburg, 20. August 2026 - Seit dem
vergangenen Jahr müssen in Deutschland deutlich
weniger Unternehmen als zuvor Meldungen zur
Außenhandelsstatistik abgeben, wenn sie Waren
innerhalb der Europäischen Union (EU) handeln: Mit
dem novellierten Außenhandelsstatistikgesetz wurden
2025 die jährlichen Meldeschwellen, ab denen
Unternehmen Angaben zur Statistik machen müssen, bei
Exporten im EU- Binnenmarkt von 500 000 Euro auf 1
Million Euro verdoppelt und bei Importen von 800 000
Euro auf 3 Millionen Euro mehr als verdreifacht.
Dadurch waren im Jahr 2025 in Deutschland 40 % oder
29 400 Unternehmen weniger zur Intrahandelsstatistik
meldepflichtig als noch 2021.
Eine Umfrage
der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt,
dass Deutschland damit nach Estland (-57 %) und
Bulgarien (-52 %) die EU-weit dritthöchste
Bürokratieentlastung im Intrahandel erreicht hat.
Der Intrahandel – also der Warenhandel mit anderen
EU-Staaten – machte 2025 mehr als die Hälfte des
gesamten deutschen Außenhandels aus.
Die
Daten zur Intrahandelsstatistik erhebt das
Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich direkt
von den Unternehmen. Der Außenhandel mit
Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Extrahandel) wird dagegen
fast vollständig über die Zollverwaltung nach den
zollrechtlichen Bestimmungen erhoben. Hier kann das
Statistische Bundesamt keine Meldebefreiungen
festlegen.
• Nur jedes zwanzigste
Unternehmen mit Warenverkehren zwischen Deutschland
und anderen EU-Staaten war im Jahr 2025
meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik • Zahl
der meldepflichtigen Unternehmen im Vergleich zu
2021 um 40 % verringert • Umfrage der
EU-Statistikbehörde Eurostat zeigt: Deutschland bei
Entlastung der Unternehmen im europäischen Vergleich
unter den Top 3
|