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Entlastung der Unternehmen von Berichtspflichten im EU-Binnenhandel
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 20. August 2026 - Seit dem vergangenen Jahr müssen in Deutschland deutlich weniger Unternehmen als zuvor Meldungen zur Außenhandelsstatistik abgeben, wenn sie Waren innerhalb der Europäischen Union (EU) handeln: Mit dem novellierten Außenhandelsstatistikgesetz wurden 2025 die jährlichen Meldeschwellen, ab denen Unternehmen Angaben zur Statistik machen müssen, bei Exporten im EU- Binnenmarkt von 500 000 Euro auf 1 Million Euro verdoppelt und bei Importen von 800 000 Euro auf 3 Millionen Euro mehr als verdreifacht. Dadurch waren im Jahr 2025 in Deutschland 40 % oder 29 400 Unternehmen weniger zur Intrahandelsstatistik meldepflichtig als noch 2021.

Eine Umfrage der europäischen Statistikbehörde Eurostat zeigt, dass Deutschland damit nach Estland (-57 %) und Bulgarien (-52 %) die EU-weit dritthöchste Bürokratieentlastung im Intrahandel erreicht hat. Der Intrahandel – also der Warenhandel mit anderen EU-Staaten – machte 2025 mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Außenhandels aus.

Die Daten zur Intrahandelsstatistik erhebt das Statistische Bundesamt (Destatis) monatlich direkt von den Unternehmen. Der Außenhandel mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten (Extrahandel) wird dagegen fast vollständig über die Zollverwaltung nach den zollrechtlichen Bestimmungen erhoben. Hier kann das Statistische Bundesamt keine Meldebefreiungen festlegen.

• Nur jedes zwanzigste Unternehmen mit Warenverkehren zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten war im Jahr 2025 meldepflichtig zur Intrahandelsstatistik
• Zahl der meldepflichtigen Unternehmen im Vergleich zu 2021 um 40 % verringert
• Umfrage der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigt: Deutschland bei Entlastung der Unternehmen im europäischen Vergleich unter den Top 3