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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreicht 2025 mit 21,4 Milliarden Euro neuen Höchstwert
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 26. August 2026 - Im Jahr 2025 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 21,4 Milliarden Euro festgesetzt. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 60,8 % und erreichte einen neuen Höchstwert.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist der starke Anstieg vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die festgesetzte Steuer bei großen Vermögensübertragungen von mindestens 20 Millionen Euro deutlich mehr als verdoppelt hat (+146,8 %). Die Statistik gibt ausschließlich Informationen über Vermögensübergänge, für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde. Die meisten Vermögensübergänge liegen innerhalb der Freibeträge. Diese sind in der Regel nicht steuerpflichtig und damit nicht in der Statistik enthalten.  

• Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer steigt um 60,8 % zum Vorjahr
• Steuerlich berücksichtigte Vermögensübertragungen durch Erbschaften steigen um 36,2 % und durch Schenkungen um 28,7 %

 

Geerbtes und geschenktes Vermögen 2023 um 19,8 % auf neuen Höchstwert gestiegen
Destatis

Wiesbaden/Duisburg, 18. Juli 2024 - Im Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber dem Vorjahr um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert, nachdem es 2022 um 14,0 % gesunken war.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Milliarden Euro. Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro (+24,9 %).  

• Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer steigt um 3,9 % zum Vorjahr
• Anstieg des übertragenen Betriebsvermögens um 81,3 %
• Vermögensübertragungen durch Schenkungen nehmen deutlich stärker zu als Übertragungen durch Erbschaften