Wiesbaden/Duisburg, 18. Juli 2024 - Im
Jahr 2023 haben die Finanzverwaltungen in
Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften
und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro
veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte
und geschenkte Vermögen stieg damit 2023 gegenüber
dem Vorjahr um 19,8 % auf einen neuen Höchstwert,
nachdem es 2022 um 14,0 % gesunken war. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
erhöhte sich die festgesetzte Erbschaft- und
Schenkungsteuer um 3,9 % auf 11,8 Milliarden Euro.
Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7
Milliarden Euro (-4,5 %) und auf die Schenkungsteuer
4,1 Milliarden Euro (+24,9 %).
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Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer steigt
um 3,9 % zum Vorjahr • Anstieg des übertragenen
Betriebsvermögens um 81,3 % •
Vermögensübertragungen durch Schenkungen nehmen
deutlich stärker zu als Übertragungen durch
Erbschaften
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