Duisburg,
21. Juni 2015 - Die Petition wurde eingereicht Liebe
Mitstreiter/innen,
die Klagebegründung betreffend
der "Musterkläger" wurde nunmehr beim Verwaltungsgericht
Düsseldorf eingereicht. Die Klageverfahren werden von
den Medien mit erheblichem Interesse verfolgt. Es ist
klar und stößt auf keine Bedenken, wenn die
Klagebegründung irgendwann einmal ganz oder teilweise im
Internet, den Zeitungen und sonstigen Medien dokumentiert
wird. Wir möchten es uns aber nicht nehmen lassen
selbst zu bestimmen, wann prozesstaktisch der richtige
Zeitpunkt gegeben ist, unseren Rechtsstandpunkt publik zu
machen.
Diesen Zeitpunkt sehen wir dann gekommen,
wenn das Verwaltungsgericht den Termin zur mündlichen
Verhandlung bestimmt hat.
Die Klagebegründung wurde
mit einem erheblichen Begründungsaufwand nach
umfangreicher Informationszuarbeitung entwickelt und
unternimmt insbesondere den Versuch, neue Wege bei der
gerichtlichen Prüfung einer Hebesatzerhöhung bei der
Grundsteuer B aufzuzeigen. Es geht eben nicht nur um
das bekannte Argument, dass eine Erhöhung dieser Steuer
für viele Betroffene eine spürbare finanzielle Belastung
auslöst und geradezu als "erdrosselnd" empfunden wird.
Das Argument der erdrosselnden Wirkung wurde bislang in
jedem Prozess wegen Veranlagung zur Grundsteuer B
vorgebracht und hatte bei Gericht noch nie Erfolg. Auch
der für Duisburg beschlossene Hebesatz von 855% wird nach
sicherer Einschätzung beim Verwaltungsgericht Düsseldorf
nicht als "erdrosselnd" angesehen werden. Viel
wichtiger sind daher die zahlreichen in der
Klagebegründung erarbeiteten Ansätze, die insbesondere auf
haushaltsrechtlichen Vorgaben aufbauen.
Eine zu
frühe und breite Kenntnis dieser Argumentation würde zu
einer langen umfassenden Diskussion im Vorfeld der
Gerichtsentscheidung führen, welche sich in
Presseberichterstattungen niederschlagen, die sodann
zwangsläufig zur Kenntnisnahme der zuständigen Richter
beim Verwaltungsgericht führt.
Wir möchten aber für
die "Musterklagen" Richter, die ihre Entscheidungsfindung
unbefangen nach ihrer eigenen juristischen Sachkunde
vornehmen und keine vorgefertigten Argumentationsmuster
aus einer Diskussion in den Medien übernehmen.
Herzlichst Frank S. Oynhausen
|