Duisburg, 07. März 2017 - Die Task Force
Problemimmobilien der Stadt Duisburg erklärt immer wieder
Häuser für unbewohnbar, die durch massive Mängel beim
Brandschutz für ihre Bewohner zur Lebensgefahr werden
können. Eine Eigentümerin und mehrere Bewohner hatte im
letzten Jahr Beschwerde gegen eine
Unbewohnbarkeitserklärung eingelegt. Diese wurde
nun durch das Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen zurück gewiesen.
Zuvor hatte erstinstanzlich bereits das
Verwaltungsgericht Düsseldorf im einstweiligen
Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 17. Oktober 2016
das Vorgehen der Stadt Duisburg für rechtmäßig befunden.
Aufgrund der zahlreichen schwerwiegenden
Brandschutzmängel hatten die Vertreter der städtischen
Taskforce damals bei beiden Häusern Gefahr für Leib und
Leben festgestellt, die ein sofortiges Handeln
erforderlich machte.
Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wurde in der
Öffentlichkeit bisweilen angezweifelt.
Hierzu die
zuständige Beigeordnete Dr. Daniela Lesmeister:
„Ich bin froh, dass nunmehr in zweiter Instanz gerichtlich
festgestellt wurde, dass unser Vorgehen rechtmäßig war und
insbesondere der Sofortvollzug geboten war, um eine
Gefahrenlage wirkungsvoll abzuwenden. Wir haben hier
geltendes Recht konsequent angewendet, um den Gefahren ,
die von derartigen Immobilien im Einzelfall ausgehen,
Einhalt zu gebieten.“
Das Oberverwaltungsgericht
kommt in seiner gestrigen Entscheidung zu dem Ergebnis,
dass angesichts der damaligen Faktenlage ein sofortiges
Handeln der städtischen Taskforce angezeigt war.
Hierzu Oberbürgermeister Sören Link:
„Mich freut die Entscheidung insbesondere für meine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wegen dieses
Vorgehens letztes Jahres massiver und teilweise
unsachlicher öffentlicher Kritik ausgesetzt waren. Der
Beschluss des OVG zeigt nun deutlich, das diese Kritik
unberechtigt war. Mir ist es auch vor dem Hintergrund
weitere Taskforce Einsätze wichtig, festzustellen, dass
die Mitarbeiter vor Ort auf meinen ausdrücklichen Wunsch
handeln – und das immer auf der Basis von Recht und
Gesetz.“
'Brandschutz
ist keine Meinung, Brandschutz ist Fakt(en)'! Wenn
Messer und Gabel zur Lebensgefahr werden
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