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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen

Duisburger 'Taskforce Problemimmobilien' rechtmäßig
Vorgehen vom Oberverwaltungsgericht bestätigt

Duisburg, 07. März 2017 - Die Task Force Problemimmobilien der Stadt Duisburg erklärt immer wieder Häuser für unbewohnbar, die durch massive Mängel beim Brandschutz für ihre Bewohner zur Lebensgefahr werden können. Eine Eigentümerin und mehrere Bewohner hatte im letzten Jahr Beschwerde gegen eine Unbewohnbarkeitserklärung eingelegt. Diese wurde nun durch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zurück gewiesen.

Zuvor hatte erstinstanzlich bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf im einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 17. Oktober 2016 das Vorgehen der Stadt Duisburg für rechtmäßig befunden.

Aufgrund der zahlreichen schwerwiegenden Brandschutzmängel hatten die Vertreter der städtischen Taskforce damals bei beiden Häusern Gefahr für Leib und Leben festgestellt, die ein sofortiges Handeln erforderlich machte.

Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wurde in der Öffentlichkeit bisweilen angezweifelt.

Hierzu die zuständige Beigeordnete Dr. Daniela Lesmeister: „Ich bin froh, dass nunmehr in zweiter Instanz gerichtlich festgestellt wurde, dass unser Vorgehen rechtmäßig war und insbesondere der Sofortvollzug geboten war, um eine Gefahrenlage wirkungsvoll abzuwenden. Wir haben hier geltendes Recht konsequent angewendet, um den Gefahren , die von derartigen Immobilien im Einzelfall ausgehen, Einhalt zu gebieten.“

Das Oberverwaltungsgericht kommt in seiner gestrigen Entscheidung zu dem Ergebnis, dass angesichts der damaligen Faktenlage ein sofortiges Handeln der städtischen Taskforce angezeigt war.

Hierzu Oberbürgermeister Sören Link: „Mich freut die Entscheidung insbesondere für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wegen dieses Vorgehens letztes Jahres massiver und teilweise unsachlicher öffentlicher Kritik ausgesetzt waren. Der Beschluss des OVG zeigt nun deutlich, das diese Kritik unberechtigt war. Mir ist es auch vor dem Hintergrund weitere Taskforce Einsätze wichtig, festzustellen, dass die Mitarbeiter vor Ort auf meinen ausdrücklichen Wunsch handeln – und das immer auf der Basis von Recht und Gesetz.“

'Brandschutz ist keine Meinung, Brandschutz ist Fakt(en)'!
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