Abschiebung einer 14-jährigen Duisburgerin Duisburg,
04. Juli 2017 -
Der Petitionsausschuss unterstützt
mit seinem Votum die Stadt Duisburg bei ihrem Versuch,
Bivsi nach dem erfolgten rechtmäßigen Abschluss des
Asylverfahrens eine Einreise zur Beendigung der
Schullaufbahn zu ermöglichen.
Allerdings sind die
Hürden hierfür hoch. Zunächst muss der Bund tätig
werden - insbesondere die deutsche Botschaft in
Nepal, die für die Erteilung eines Visums zuständig ist.
Dienststellen des Landes und der Stadt Duisburg müssen von
dort beteiligt werden. Erst wenn das geschieht, kann die
Stadt Duisburg alle für das Verfahren notwendigen
positiven Einschätzungen abgeben und z.B. auch die
Wiedereinreisesperre aufheben.
Oberbürgermeister Sören Link setzt sich persönlich dafür
ein, dass Bivsi Rana wieder einreisen kann: „Ich habe
mittlerweile mit vielen beteiligten Stellen gesprochen.
Von allen Seiten wurde mir eine wohlwollende Prüfung im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugesagt. Ich wünsche
der jungen Frau, dass sie hier in Duisburg ihren
Schulabschluss machen kann“.
Der Oberbürgermeister
hat heute noch einmal ein entsprechendes Schreiben an das
Bundesinnenministerium mit der Bitte um Unterstützung
geschickt. Sofern der Petitionsausschuss empfiehlt, die
gesamte Familie Rana wiedereinreisen zu lassen, kommt es
maßgeblich auf die rechtliche Begründung hierfür an. Denn
die Stadt Duisburg unterliegt der Gesetzmäßigkeit des
Verwaltungshandelns und sieht hier nur sehr geringe
Chancen. Lediglich der § 22 AufenthG, den allein das
Bundesinnenministerium umsetzen kann, könnte eine
Grundlage bieten.
„Ich möchte an dieser Stelle
auch noch einmal an den Gesetzgeber appellieren – im Namen
Bivsis und aller anderen Menschen, denen das gleiche
Schicksal droht – endlich für Regelungen zu sorgen, die
sich an der Lebenswirklichkeit der betroffenen Menschen
orientieren und bei denen die Menschlichkeit nicht auf der
Strecke bleibt,“ so Link.
Hintergrundinformationen zum Thema „Petitionsausschuss“
Rechtliche Gültigkeit von Entscheidungen des
Petitionsausschusses Wer sich durch Entscheidungen
nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher
Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht
behandelt fühlen, kann sich an den Petitionsausschuss des
Landtags wenden. Mit einer schriftlichen Eingabe kann
erwirkt werden, dass eine solche Entscheidung überprüft
wird. (Quelle: Vorwort aus der Broschüre des
Petitionsausschusses der Präsidentin des Landtags NRW)
Ist der Sachverhalt geklärt und das vorgetragene Anliegen
berechtigt, empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung
bestimmte Maßnahmen, um den Missstand zu beseitigen oder
Nachteile abzuwenden. Alle Petenten erhalten über die in
ihrer Sache getroffenen Entscheidungen eine schriftliche
Antwort. Der Petitionsausschuss des
Landtags ist allerdings kein Schiedsrichter, der
entscheidet, welche von zwei Parteien im Recht ist.
Vielmehr ist er ein Mediator, ein Vermittler, der
versuchen soll, Behörden und Bürgerinnen bzw. Bürger dazu
zu bewegen, aufeinander zuzugehen und gemeinsame Lösungen
zu suchen. Nach Artikel 97 des
Grundgesetzes ist in jedem Fall die Unabhängigkeit der
Gerichte zu wahren, d.h. Urteile und andere richterliche
Entscheidungen dürfen vom Petitionsausschuss weder
überprüft, abgeändert oder aufgehoben werden.
Der Petitionsausschuss kann aber tätig werden, so
lange noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt und
wenn eine Prozesspartei die öffentliche Hand ist. Dann
bleibt ihm eine Einwirkungsmöglichkeit auf die Verwaltung.
Er kann empfehlen, dass sich die Verwaltung als
Prozesspartei in einer bestimmten Weise verhalten, etwa
aus Billigkeitsgründen eine Verwaltungsentscheidung
aufheben oder auf Einwendungen gegen einen Anspruch
verzichten soll.
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