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Zuwanderungsprobleme Bulgaren und Rumänen

Petitionsausschuss des Landtages heute mit einstimmiger Empfehlung
Ganze Familie 'Bivsi' soll zurück nach Duisburg

Abschiebung einer 14-jährigen Duisburgerin
Duisburg, 04. Juli 2017 - Der Petitionsausschuss unterstützt mit seinem Votum die Stadt Duisburg bei ihrem Versuch, Bivsi nach dem erfolgten rechtmäßigen Abschluss des Asylverfahrens eine Einreise zur Beendigung der Schullaufbahn zu ermöglichen.  

Allerdings sind die Hürden hierfür hoch. Zunächst muss der Bund tätig werden - insbesondere die deutsche Botschaft in Nepal, die für die Erteilung eines Visums zuständig ist. Dienststellen des Landes und der Stadt Duisburg müssen von dort beteiligt werden. Erst wenn das geschieht, kann die Stadt Duisburg alle für das Verfahren notwendigen positiven Einschätzungen abgeben und z.B. auch die Wiedereinreisesperre aufheben.  

Oberbürgermeister Sören Link setzt sich persönlich dafür ein, dass Bivsi Rana wieder einreisen kann: „Ich habe mittlerweile mit vielen beteiligten Stellen gesprochen. Von allen Seiten wurde mir eine wohlwollende Prüfung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zugesagt. Ich wünsche der jungen Frau, dass sie hier in Duisburg ihren Schulabschluss machen kann“.

Der Oberbürgermeister hat heute noch einmal ein entsprechendes Schreiben an das Bundesinnenministerium mit der Bitte um Unterstützung geschickt. Sofern der Petitionsausschuss empfiehlt, die gesamte Familie Rana wiedereinreisen zu lassen, kommt es maßgeblich auf die rechtliche Begründung hierfür an. Denn die Stadt Duisburg unterliegt der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns und sieht hier nur sehr geringe Chancen. Lediglich der § 22 AufenthG, den allein das Bundesinnenministerium umsetzen kann, könnte eine Grundlage bieten.  

„Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal an den Gesetzgeber appellieren – im Namen Bivsis und aller anderen Menschen, denen das gleiche Schicksal droht – endlich für Regelungen zu sorgen, die sich an der Lebenswirklichkeit der betroffenen Menschen orientieren und bei denen die Menschlichkeit nicht auf der Strecke bleibt,“ so Link.    

Hintergrundinformationen zum Thema „Petitionsausschuss“
Rechtliche Gültigkeit von Entscheidungen des Petitionsausschusses Wer sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlen, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Mit einer schriftlichen Eingabe kann erwirkt werden, dass eine solche Entscheidung überprüft wird.  
(Quelle: Vorwort aus der Broschüre des Petitionsausschusses der Präsidentin des Landtags NRW)   Ist der Sachverhalt geklärt und das vorgetragene Anliegen berechtigt, empfiehlt der Ausschuss der Verwaltung bestimmte Maßnahmen, um den Missstand zu beseitigen oder Nachteile abzuwenden. Alle Petenten erhalten über die in ihrer Sache getroffenen Entscheidungen eine schriftliche Antwort.  
Der Petitionsausschuss des Landtags ist allerdings kein Schiedsrichter, der entscheidet, welche von zwei Parteien im Recht ist.   Vielmehr ist er ein Mediator, ein Vermittler, der versuchen soll, Behörden und Bürgerinnen bzw. Bürger dazu zu bewegen, aufeinander zuzugehen und gemeinsame Lösungen zu suchen.  
Nach Artikel 97 des Grundgesetzes ist in jedem Fall die Unabhängigkeit der Gerichte zu wahren, d.h. Urteile und andere richterliche Entscheidungen dürfen vom Petitionsausschuss weder überprüft, abgeändert oder aufgehoben werden.  
Der Petitionsausschuss kann aber tätig werden, so lange noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt und wenn eine Prozesspartei die öffentliche Hand ist. Dann bleibt ihm eine Einwirkungsmöglichkeit auf die Verwaltung. Er kann empfehlen, dass sich die Verwaltung als Prozesspartei in einer bestimmten Weise verhalten, etwa aus Billigkeitsgründen eine Verwaltungsentscheidung aufheben oder auf Einwendungen gegen einen Anspruch verzichten soll.