Staatsanwaltschaft leitet ein
Ermittlungsverfahren ein Duisburg, 15. August 2018
- Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat gegen den ehemaligen
Aufsichts-ratsvorsitzenden und die ehemalige
Geschäftsführerin der Werkstatt für Menschen mit
Behinderung in Duisburg ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts der Untreue eingeleitet.
Nach Durchsicht
und Prüfung verschiedener Gutachten zur
Verhältnismäßigkeit der Gehaltszahlungen, die die
ehemalige Geschäftsführerin bezogen hat, liegen nach
Auffassung der Staatsanwaltschaft zu-reichende
tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Anfangsverdacht
einer Untreue gegen beide Beschuldigte begründen.
Die Ermittlungen stehen am Anfang. Weitergehende Auskünfte
können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erteilt werden.
Aufsichtsrat der
Werkstatt für Menschen mit Behinderung beendet
Arbeitsverhältnis mit Geschäftsführerin Roselyne Rogg mit
sofortiger Wirkung Duisburg, 08.
August 2018 - Mit einstimmigem Beschluss hat der
Aufsichtsrat der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (wfbm)
in seiner heutigen Aufsichtsratssitzung das
Arbeitsverhältnis mit Roselyne Rogg mit sofortiger Wirkung
beendet. Die fristlose Kündigung ist der Geschäftsführerin
heute mitgeteilt worden.
Obwohl Roselyne Rogg in
den vergangenen Jahren fachlich gute Arbeit geleistet und
die wfbm gut aufgestellt hat, sah sich der Aufsichtsrat zu
diesem Schritt gezwungen. Nicht nur die zwischenzeitlich
öffentlich gewordenen Erkenntnisse hinsichtlich der
massiven Gehaltserhöhungen, sondern auch die gestrige
Pressekonferenz ließen dem Aufsichtsrat, der vor allem im
Wohle der Werkstatt für Menschen mit Behinderung und ihrer
Mitarbeiter handelt, keine andere
Entscheidungsmöglichkeit.
Die Wirtschaftsprüfer
Vinken, Görtz, Lange und Partner kamen zuvor in ihrem
Gutachten vom 28. Juni 2018 zu dem Ergebnis, dass ein
angemessenes Geschäftsführungsgehalt für die wfbm maximal
zwischen 150 000 Euro und 180 000 Euro liegen könne. Das
aktuelle Gehalt Roselyne Roggs, welches ohne Kenntnis des
Aufsichtsrats ausgezahlt wurde, beträgt jedoch 376 000
Euro und ist damit inakzeptabel.
Dass das
Vertrauensverhältnis zu Roselyne Rogg irreparabel gestört
ist, ergibt sich zudem aus mittlerweile zusammengetragenen
Dokumenten, die den Schluss zulassen, dass dem
Aufsichtsrat ganz bewusst die am 10. Juli 2013
ausgesprochene Vertragsverlängerung, nicht jedoch die
zugleich unterzeichnete Vergütungsanhebung vorgelegt
wurde. Sachliche Gründe für die Trennung dieser beiden eng
miteinander verknüpften Vorgänge sind nicht
ersichtlich, sodass der Aufsichtsrat von einem ganz
bewussten Verstoß gegen die Statuten der wfbm ausgehen
muss.
Roselyne Rogg hat mit der von ihr am gestrigen Dienstag eigenmächtig initiierten
Pressekonferenz und der in diesem Zusammenhang versendeten Pressemitteilung ihre
persönlichen Interessen über die der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
gestellt und somit nicht nur den Aufsichtsrat und seinen Vorsitzenden, sondern
auch das Vertrauensverhältnis zu ihren Mitarbeitern nachhaltig gestört.
Um die wfbm trotz der jüngsten Entwicklungen zukunftsfähig
aufzustellen, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung
beschlossen, zunächst mit den zwei Prokuristen der
Werkstatt für Menschen mit Behinderung die kommenden
Herausforderungen anzugehen. Eine Stellenausschreibung für
die Geschäftsführerposition wird zeitnah veröffentlicht.
Auf Wunsch von Oberbürgermeister Sören Link wird
der Aufsichtsrat außerdem den Rechnungsprüfungsausschuss
in die Aufklärung des Sachverhalts einbeziehen. Der
Aufsichtsrat leitet umgehend die Prüfung von
Schadensersatzpflichten ein.
Stellungnahme von Oberbürgermeister Sören Link zu
Behauptungen der Geschäftsführerin der "Werkstatt für
Menschen mit Behinderung gGmbH"
Duisburg, 07. August 2018 - Der Aufsichtsrat der Werkstatt
für Menschen mit Behinderung gGmbH prüft derzeit sowohl
die Angemessenheit der Bezüge der Geschäftsführung als
auch die tatsächlichen Umstände, wie die Vereinbarungen
zur Höhe der Bezüge zu Stande gekommen sind. Als
Gesellschafter zu 50 % leistet die Stadt Duisburg selbst
Aufklärung, wo sie kann und unterstützt den Aufsichtsrat
in seiner Aufklärungsarbeit uneingeschränkt.
Um
möglichen Schaden von der wfbm abzuwenden, hatte der
Aufsichtsratsvorsitzende die Geschäftsführung
aufgefordert, alle Pressearbeit mit ihm abzustimmen. Von
diesem gemeinsamen Verständnis ist die Geschäftsführung
mit der heutigen Pressekonferenz abgewichen.
Im Rahmen einer
Pressekonferenz am 07.08.2018, 14.00 Uhr in den
Geschäftsräumen der wfbm hat die Geschäftsführerin
Roselyne Rogg behauptet:
„Auch der
Oberbürgermeister, als dessen Vertreter der
Aufsichtsratsvorsitzende tätig war, wusste von den
Verhandlungen.“
bzw. dass der Oberbürgermeister
und damit die Verwaltung der Stadt Duisburg eingebunden
war.
Zum
Verständnis wichtig ist allerdings, dass die
eigenverantwortlich wahrzunehmende Funktion eines
Aufsichtsratsmitglieds und insbesondere eines
Aufsichtsratsvorsitzenden getrennt zu betrachten ist von
der Funktion als Mitglied des Verwaltungsvorstands der
Stadt Duisburg. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende
Spaniel war zu keinem Zeitpunkt Vertreter des
Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der wfbm, was Frau Rogg
bekannt ist.
Ein Oberbürgermeister ist zwar
regelmäßig sogenanntes „geborenes“ Mitglied in
Aufsichtsräten stadteigener Unternehmen. Auf dieses Recht
kann er aber für den Fall verzichten, dass ein anderes
Mitglied des Verwaltungsvorstands die Funktion als
Aufsichtsrat übernimmt. So ist es auch geübte Praxis.
Die Aussage von
Frau Rogg, dass der Oberbürgermeister im Aufsichtsrat vom
Aufsichtsratsvorsitzende vertreten wird, ist daher
zumindest missverständlich und, soweit sie damit
suggeriert, der Oberbürgermeister sei Mitglied des
Aufsichtsrats gewesen, schlicht falsch.
Im
Übrigen wird derzeit auch die Ordnungsmäßigkeit der
Handlungen des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden
Spaniel in seiner Funktion als Aufsichtsratsmitglied
überprüft.
Anzumerken ist außerdem, dass bereits
die Gehaltsanpassung im Jahr 2013 Gegenstand der
Untersuchung ist; zu diesem Zeitpunkt war
Oberbürgermeister Link noch nicht im Amt.
Oberbürgermeister Sören Link betont. "Der
Gesellschafter Stadt Duisburg sieht die Entwicklung der
WFBM positiv und weiß um den Beitrag, den die
Geschäftsführung dazu geleistet hat. Allerdings weiß die
Stadt auch um ihre Verantwortung für die Menschen mit
Behinderung in Duisburg, die weniger als in anderen
Werkstätten im Landesvergleich verdienen."
Zum behaupteten Sachverhalt,
der Oberbürgermeister habe Kenntnis von dem Gehalt der
Geschäftsführerin gehabt nimmt Oberbürgermeister Sören
Link abschließend nachfolgend Stellung:
Oberbürgermeister Sören
Link wurde vom damaligen Beigeordneten Reinhold Spaniel im
Mai 2016 im Rahmen einer routinemäßigen, wöchentlichen
Abstimmung kurz auf das Anstellungsverhältnis von Roselyne
Rogg bei der WFBM angesprochen. Der Beigeordnete Spaniel
hatte sich zuvor an die Kämmerin der Stadt Duisburg
gewandt und eine vorzeitige Verlängerung des Vertrages von
Frau Rogg vorgeschlagen. Dabei vermittelte Herr Spaniel
den Eindruck, dass Frau Rogg zu diesem Zeitpunkt von rund
150.000 EURO/p.a. verdiene und dies unverhältnismäßig
wenig sei. Offensichtlich war bereits diese Angabe falsch,
wie aus der eigenen Aufstellung von Frau Rogg aus der
Pressekonferenz hervorgeht.
Da der Public
Corporate Governance Kodex der Stadt Duisburg, der
Unternehmensleitlinien für alle Duisburger Beteiligungen
formuliert und dem die Werkstatt sich unterworfen hat,
eine Vertragsverlängerung frühestens ein Jahr vor Ablauf
des Altvertrages vorsieht, hat die Kämmerin in Rücksprache
mit Oberbürgermeister Sören Link dem Ansinnen frühzeitig
eine Absage erteilt. Zu einer detaillierten Prüfung der
Gehaltshöhe und der Gehaltsanpassung kam es deswegen in
2016 nicht. Zu keinem Zeitpunkt war ein Gehalt in der
heute zur Rede stehenden Dimension mit Oberbürgermeister
Sören Link abgesprochen - und es hat und hätte auch
niemals seine Zustimmung gefunden.
Details wären im
Rahmen einer gutachterlichen Überprüfung zu klären
gewesen, wie dies in 2011 durch das Beratungsunternehmen
CURACON geschehen ist, dass die Angemessenheit des Gehalts
von Frau Rogg begutachtet hatte. CURACON hatte seinerzeit
unter der Berücksichtigung der besonderen Leistungen von
Frau Rogg und besonderer Umstände bei der wfbm eine
Jahresbruttogrundvergütung in einer Größenordnung von
100.000 bis 120.000 Euro zzgl. einer zielabhängigen
Tantieme von 15 bis 25 % für „gut argumentierbar“
angesehen. Daraufhin hat der Aufsichtsrat als Gremium
unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Gutachten die
Festsetzung der Vergütung ab dem 01.01.2010 wie von Frau
Rogg auf Seite 13 ihrer Stellungnahme aufgeführt,
beschlossen. Die besonderen Leistungen waren nach Ansicht
des Aufsichtsrats bereits in diesem Gehaltssprung
berücksichtigt.
Duisburg, 03. August 2018
„AufRecht bestehen Duisburg“ empört über Ausbeutung
´behinderter´ Menschen
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