Duisburg, 24. Januar 2020 - Zum ersten
Mal hat in NRW die Verwaltung einer Kommune ein
Bürgerbegehren auf Zulässigkeit überprüft, obwohl weder
eine Vorprüfung beantragt wurde noch ausreichend
Unterschriften vorlagen. Nach Angabe von Mehr Demokratie
ist Witten die erste Kommune überhaupt in NRW, die so
vorgeht. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die
Bebauung des Kornmarktes in Witten wird somit bereits vor
Start der Unterschriftensammlung Thema im Wittener
Stadtrat sein.
„Unsere langjährige
Rechtsauffassung wird damit bestätigt: Kommunen in NRW
dürfen die Zulässigkeit eines Begehrens zu jedem Zeitpunkt
prüfen!“, begrüßt Alexander Trennheuser,
Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Vorgang.
Wenn die Initiatoren eines Bürgerbegehrens in der
Vergangenheit bei ihrer Stadtverwaltung angefragt und um
eine rechtliche Einschätzung gebeten hätten, sei eine
Prüfung häufig mit dem Hinweis verweigert worden, dass
über die Zulässigkeit erst nach Einreichung der
Unterschriften entschieden werden könne. „Diese Trennung
war allzu oft künstlich. Denn natürlich wird die
Verwaltung in aller Regel in der Beratung vor dem Start
eines Bürgerbegehrens die gleichen Argumente pro und
contra Zulässigkeit vertreten, die sie auch später in die
Vorlage an den Stadtrat verwendet“, so Trennheuser weiter.
Statt die Bürger wochenlang Unterschriften sammeln zu
lassen, sei es doch nur sinnvoll, die Frage der
Zulässigkeit dann auch frühzeitig zu klären.
Voraussichtlich am 3. Februar wird der
Wittener Stadtrat abschließend über die Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens gegen die geplante Bebauung des
Kornmarktes entscheiden. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem
Rat laut einer Ratsvorlage vom 6. Januar 2020, das
Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Nach Auffassung
der Stadt liege bereits ein Ratsbeschluss für die Bebauung
vor und die 3-Monate-Frist für ein Bürgerbegehren gegen
diesen Beschluss sei überschritten. „Die gesamte
Begründung der Stadtverwaltung Witten hebt darauf ab, dass
es einen Grundsatzbeschluss gibt. Unwiderrufliche Fakten
wurden noch nicht geschaffen. Die aus einem solchen
Grundsatzbeschluss entstehende Frist ist einer der
häufigsten Gründe dafür, dass Bürgerbegehren unzulässig
sind. Sie sollte aus der Gemeindeordnung gestrichen
werden“, forderte Trennheuser. Schließlich könne ein
Stadtrat seine Beschlüsse jederzeit korrigieren, sofern
noch keine Fakten geschaffen wurden. Es sei nicht zu
begründen, warum dies dann Bürgerinnen und Bürgern
vorenthalten werde. So werde etwa in Bayern gänzlich auf
die Frist für Bürgerbegehren verzichten.
Mithilfe
des Bürgerbegehrens in Witten möchte eine Initiative die
geplante Bebauung des Kornmarktes verhindern. Die
Initiative schlägt stattdessen eine alternative Bebauung
vor, die mehr Begrünung und sozialen Wohnungsbau vorsieht.
Damit ein Bürgerbegehren in Witten erfolgreich ist, müssen
rund 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Bislang wurden
in Witten sieben Bürgerbegehren gestartet. Das letzte
erfolgreiche Bürgerbegehren strebte 2004 den Erhalt des
Gerber-Viertels in Witten-Herbede an.
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