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Wittener Verwaltung schafft Präzedenzfall für Bürgerbegehren
Verwaltung prüft Zulässigkeit bereits vor Einreichung der Unterschriften
Mehr Demokratie e.V.

Duisburg, 24. Januar 2020 - Zum ersten Mal hat in NRW die Verwaltung einer Kommune ein Bürgerbegehren auf Zulässigkeit überprüft, obwohl weder eine Vorprüfung beantragt wurde noch ausreichend Unterschriften vorlagen. Nach Angabe von Mehr Demokratie ist Witten die erste Kommune überhaupt in NRW, die so vorgeht. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen die Bebauung des Kornmarktes in Witten wird somit bereits vor Start der Unterschriftensammlung Thema im Wittener Stadtrat sein.

„Unsere langjährige Rechtsauffassung wird damit bestätigt: Kommunen in NRW dürfen die Zulässigkeit eines Begehrens zu jedem Zeitpunkt prüfen!“, begrüßt Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, den Vorgang. Wenn die Initiatoren eines Bürgerbegehrens in der Vergangenheit bei ihrer Stadtverwaltung angefragt und um eine rechtliche Einschätzung gebeten hätten, sei eine Prüfung häufig mit dem Hinweis verweigert worden, dass über die Zulässigkeit erst nach Einreichung der Unterschriften entschieden werden könne. „Diese Trennung war allzu oft künstlich. Denn natürlich wird die Verwaltung in aller Regel in der Beratung vor dem Start eines Bürgerbegehrens die gleichen Argumente pro und contra Zulässigkeit vertreten, die sie auch später in die Vorlage an den Stadtrat verwendet“, so Trennheuser weiter. Statt die Bürger wochenlang Unterschriften sammeln zu lassen, sei es doch nur sinnvoll, die Frage der Zulässigkeit dann auch frühzeitig zu klären.  

Voraussichtlich am 3. Februar wird der Wittener Stadtrat abschließend über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die geplante Bebauung des Kornmarktes entscheiden. Die Stadtverwaltung empfiehlt dem Rat laut einer Ratsvorlage vom 6. Januar 2020, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Nach Auffassung der Stadt liege bereits ein Ratsbeschluss für die Bebauung vor und die 3-Monate-Frist für ein Bürgerbegehren gegen diesen Beschluss sei überschritten. „Die gesamte Begründung der Stadtverwaltung Witten hebt darauf ab, dass es einen Grundsatzbeschluss gibt. Unwiderrufliche Fakten wurden noch nicht geschaffen. Die aus einem solchen Grundsatzbeschluss entstehende Frist ist einer der häufigsten Gründe dafür, dass Bürgerbegehren unzulässig sind. Sie sollte aus der Gemeindeordnung gestrichen werden“, forderte Trennheuser. Schließlich könne ein Stadtrat seine Beschlüsse jederzeit korrigieren, sofern noch keine Fakten geschaffen wurden. Es sei nicht zu begründen, warum dies dann Bürgerinnen und Bürgern vorenthalten werde. So werde etwa in Bayern gänzlich auf die Frist für Bürgerbegehren verzichten.

Mithilfe des Bürgerbegehrens in Witten möchte eine Initiative die geplante Bebauung des Kornmarktes verhindern. Die Initiative schlägt stattdessen eine alternative Bebauung vor, die mehr Begrünung und sozialen Wohnungsbau vorsieht. Damit ein Bürgerbegehren in Witten erfolgreich ist, müssen rund 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Bislang wurden in Witten sieben Bürgerbegehren gestartet. Das letzte erfolgreiche Bürgerbegehren strebte 2004 den Erhalt des Gerber-Viertels in Witten-Herbede an.