Politik in Duisburg  Sitzungen Rat der Stadt
Bezirksvertretungen - Ausschüsse  2008

Bezirksvertretung Mitte Sitzung Donnerstag, 13. März 2008 - öffentlicher Teil

Doch kein Schnellrestaurant in der MSV-Arena?
 Bezirkspolitiker mit viel Skepsis zum neuen
Biergartenantrag
 Knotenpunkt Am Blumenkampshof/Am Schlütershof/Kaßlerfelder Straße
Ausbau der Kammerstraße

Top

Beschlussvorlage  Mitteilung

1

Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 17.01.2008 

 

Beschlussvorlagen 

2

Wahl der Schöffen für die Amtszeit 2009-2013
hier: Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse bei den Duisburger Amtsgerichten 
 

3

Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in Wanheimerort 
 

4

Baumfällungen im Zuge des Umbaus des Knotenpunktes Am Blumenkampshof/Am Schlütershof/Kaßlerfelder Straße. 
- wurde mit den Tops 27 + 44 beraten. Ein Antrag der Grünen auf 1:3-Ersatzpflanzungen für die 47 zu fällenden Bäume sowie Lärmschutzmaßnahmen wurde einstimmig verabschiedet.

Ausgangssituation
Der Knotenpunkt Am Blumenkampshof / Am Schlütershof / Kaßlerfelder Straße ist der zentrale Knotenpunkt im Logistikpark Kaßlerfeld. Der plangleiche Knotenpunkt wird zur Zeit vorfahrtgeregelt. Im Straßenzug Am Schlütershof - Kaßlerfelder Straße existieren beidseitig 1,60 m breite Radwege und mindestens 2,00 m breite Gehwege. In der Straße „Am Blumerikampshof» sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Der Gehweg hat dort eine durchschnittliche Breite von ca. 2,50 m.
Im Straßenzug Am Schlütershof  - Kaßlerfelder Straße fahren zur Zeit ca. 14.900 bis
17.900 Kfz am Tag, mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 24 %. Die Straße »Am Blumenkampshof“ ist heute mit ca. 4.400 Kfz/Tag belastet, mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 52 %.
Der Fußgänger- und Radverkehr spielt eine untergeordnete Rolle.

Anlass der Planung
Zur Verbesserung der Anbindung des Logistikparks Kaßlerfeld an die übrigen Logistikstandorte der Duisburger Hafen AG in Duisburg (Hafen Duisburg, Logport 1 und Logport II) hat Duisport zusammen mit der Stadt Duisburg Mitte 2006 einen Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt (Mittel des NRW-EU-Programms für die Ziel-2-Gebiete Nordrhein-Westfalens). Ziel dieses Förderantrages ist die Verbesserung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit im Bereich Schiene und Straße im Zusammenhang mit dem Logistikpark Kaßlerfeld.
Gefördert wird u. a. der leistungsfähige Ausbau des Knotenpunktes Am Blumenkampshof / Am Schlütershof / Kaßlerfelder Straße.
Begründet wird der Förderantrag mit der Bedeutung Duisburgs als Logistikstandort und der damit verbunden zu erwartenden Verkehrszunahme, insbesondere beim Schwerverkehr.
Für den Knotenpunkt Am Blumenkampshof / Am Schlütershof / Kaßlerfelder Straße wird eine Zunahme des Verkehrs bis zum Jahr 2015 um ca. 41 % prognostiziert. Diese
Verkehrszunahme ist zum einen bedingt durch weitere Flächenentwicklungen im Logistikpark Kaßlerfeld und zum anderen durch die bereits in der Prognose berücksichtigte neue Autobahnausfahrt von der BAB 40 aus Richtung Essen kommend auf die Straße „Am Schlütershof".
Der heute vorfahrtgeregelte plangleiche Knotenpunkt Am Schlütershof / Am Blumenkampshof / Kaßlerfelder Straße ist bereits jetzt in den Spitzenstunden nicht mehr leistungsfähig. Die zusätzlichen Verkehre können mit der heutigen Knotenpunktgestaltung nicht mehr sicher und leistungsfähig abgewickelt werden. Ein Ausbau ist zum Erhalt bzw. zur Stärkung des Logistikstandorts zwingend erforderlich.

Allgemeine Planungsziele für den Straßenraum
Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit und die Verbesserung der Verkehrssicherheit in dem o. g. Knotenpunkt. Zusammen mit den ebenfalls im Rahmen des Förderantrags vorgesehenen lnfrastrukturmaßnahmen im Bereich Straße und Schiene soll der Logistikstandort „Logistikpark Kaßlerfeld“ gestärkt werden.
Für den Ausbau des Knotenpunktes Am Schlütershof / Am Blumenkampshof / Kaßlerfelder Straße wurden folgende Knotenpunktformen untersucht:
Ausbau der Einmündung mit einer zusätzlichen Lichtsignalanlage (LSA) Umbau als Kreisverkehrsplatz mit einem Bypass Umbau als sogenannter „Turbo-Kreisverkehr“.

Die Varianten wurden im Rahmen einer Vorplanung eingehend auf ihre verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekte analysiert. Die folgenden Belange wurden dabei berücksichtigt:
Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Herstellungs- und Unterhaltungskosten und Feuerwehrbelange.
Die Variante „Turbo-Kreisverkehr wurde aufgrund ungeeigneter Entwurfskriterien verworfen. Die Kreisverkehrsvariante mit Bypass wurde, wie in der Drucksache 07-1 372 dargestellt, von der Verwaltung zunächst bevorzugt verfolgt. Die geschätzten Herstellungskosten für den Kreisverkehrsplatz mit Bypass liegen mit ca. 600.000 EUR um 200.000 EUR über den Herstellungskosten für die signalisierte Einmündung (inkl. LSA). Im Zuge der Grunderwerbsverhandlungen mit dem Ruhrverband deutete sich jedoch ein erheblicher Sanierungs- und Betriebsaufwand (Methanausgasung) für die Stadt Duisburg im Zusammenhang mit der Altlastensituation im Bereich der ehemaligen Klärschlammbecken an. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Duisburg musste aus wirtschaftlichen Gründen der Variante „signalisierte Einmündung“, entgegen der Darstellung in der Drucksache 07-1372 (siehe auch Anmerkungen von Herrn Dr. Tacke -SPD- zur Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 11.10.2007), der Vorzug gegeben werden, da für diese Variante Grunderwerb in deutlich geringerem Umfang erforderlich ist und somit das Risiko bezüglich einer kostenintensiven Altlastensanierung durch die Stadt Duisburg ausgeschlossen werden kann. Die Kosten einer Altlastensanierung können nicht über den v. g. Förderantrag abgedeckt werden.

Beschreibung des geplanten Ausbaus
Die bestehende Einmündung erhält einen neuen Ausbaustandard und wird mit einer Lichtsignalanlage (LSA) ausgestattet. Mit einer solchen LSA können den wartepflichtigen Strömen eindeutige Freigabezeiten gegeben werden, so dass sie den Knoten zügig und konfliktfrei passieren können. Da die Fahrbeziehung von Süden in Richtung Nordosten mit ca. 1.050 Kfz/h zukünftig sehr stark frequentiert sein wird, erhält diese eine zweite Geradeausspur. Es ist geplant, die zwei Fahrstreifen bis zum ca. 500 m entfernten Knotenpunkt Am Brink / Kasslerfelder Straße / Autobahnzubringer fortzuführen, was durch Markierungsarbeiten unter Beibehaltung der heutigen Fahrbahnbreite erfolgen kann. Der vorhandene Längsparkstreifen südlich der Kaßlerfelder Straße muss hierfür aufgegeben werden.
In der Gegenrichtung reicht weiterhin ein Fahrstreifen aus, für den Rechtsabbieger in die Straße „Am Blumenkampshof“ wird ein eigener verkürzter Fahrstreifen bis zur Kaßlerfelder Straße geschaffen.
Für den Quellverkehr aus dem Gebiet heraus ist im Bestand genügend Platz für zwei separate Abbiegespuren, so dass hier eine unabhängige Schaltung der Signalanlage für die beiden Fahrströme möglich ist, was die Leistungsfähigkeit im Gegensatz zu einem Mischfahrstreifen erheblich erhöht.
Insgesamt ergibt sich für diese Lösung eine gute Qualitätsstufe (QSV B) des Verkehrsablaufs, der allen Verkehrsteilnehmern nur kurze Wartezeiten und eine ausreichende Kapazitätsreserve bietet.
Die LSA muss mit dem benachbarten Bahnübergang „Total“ und evtl. auch noch mit dem folgenden Bahnübergang koordiniert werden, um schnelle Räumzeiten der Bahnübergänge zu ermöglichen bzw. Rückstauungen in den Knotenpunkt Am Blumenkampshof zu verhindern, so dass die Fahrbeziehungen Ost-West von einer Bahnanforderung nicht betroffen sind.
Auf der östlichen Seite der Straße Am Schlütershof werden die Nebenanlagen neu geordnet. Es sind neben einem 0,75 m breiten Schutzstreifen ein zur Straße parallel geführter 1,60 m breiter Radweg und ein sich anschließender 1,80 m breiter Gehweg vorgesehen. Dazwischen ist ein 0,20 m breiter taktiler Leitstreifen geplant.
Die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen werden gemäß der aktuellen Fassung der Anweisung für den Straßenbau in Duisburg (ASD) berücksichtigt. Zu diesem Zweck sind auch die Querungen mit Aufmerksamkeitsfeldem und akustischen bzw. optischen Signalen ausgestattet.
Die Fahrbahnbreiten variieren zwischen 3,50 m auf geraden Streckenabschnitten und bis zu 4,00 m im Kurvenbereich. Generell sind alle Fahrbeziehungen mit Fahrkurven der maßgebenden Bemessungsfahrzeuge überprüft und nachgewiesen worden.
Die baulichen Veränderungen schließen neben der zweiten Geradeausspur auch drei Mittelinseln für Fußgänger und die Erneuerung der Nebenanlagen auf der östlichen Seite der Straße „Am Schlütershof“ mit ein.
Im Zuge der Anpassungen in der Straße „Am Blumenkampshof“ sind keine Radverkehrsanlagen vorgesehen. Dies ist aufgrund des geringen Radverkehrsaufkommens und der im weiteren Verlauf der Straße „Am Blumenkampshof“ bereits heute nicht vorhandene Radverkehrsanlagen nicht erforderlich.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme müssen 10 Bäume östlich der Straße „Am Schlütershof“ gefällt werden, die unter die Baumschutzsatzung fallen. Dieses wird in einer gesonderten Beschlussvorlage dargestellt.
Gemäß der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind aufgrund der geplanten Baumaßnahmen keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Finanzierung und Umsetzung der Planung
Die Maßnahme wird mit Fördermitteln des NRW-EU-Programms für die Ziel-2-Gebiete Nordrhein-Westfalens finanziert. Der erforderlich Grunderwerb (ca. 600 qm) erfolgt durch das
lmmobilienmanagement Duisburg zu Lasten der Stadt Duisburg.
Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2008.

Derzeit wird aufgrund der extrem engen Zeitplanung (Förderantrag) die Ausschreibung der Maßnahme vorbereitet.

44

Planung einer Beschleunigungs- und Verflechtungsspur für die Rechtsabbieger aus der Kaßlerfelder Straße (West) in Richtung BAB 40 
1:3-Ersatzpflanzungen für die 47 zu fällenden Bäume sowie Lärmschutzmaßnahmen wurde einstimmig verabschiedet.
 


5


Eingabe nach § 24 GO NW
hier: Zustand Duisburger Hauptbahnhof 
- BV beauftragte die Verwaltung den Petenten umgehend zu benachrichtigen. Bezirksamtsleiter Wolfgang Komorowski wird sich auch für die verspätete Beantwortung (Eingang 2006) entschuldigen.
 

6

Ausbau der Kammerstraße in Duisburg-Neudorf 
- Mit Prüfauftrag auf Einrichtung eines Radfahrstreifens

Problembeschreibung / Begründung
Die Kammerstraße ist in ihrer Funktion als Sammelstraße Bestandteil des vom Rat der Stadt beschlossenen Vorbehaltsnetzes. Auf ihr verkehrt die Buslinie 933 sowie die Nachtexpresslinien 3, 4 und 9. In dem zum Ausbau vorgesehenen Streckenabschnitt liegen keine Haltestellen.
Auf Grund unterschiedlicher Breiten ist die Kammerstraße in zwei Abschnitte - westlich bzw. östlich der Heinrich-Bertmans-Straße - aufgeteilt.
Der westliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der Neudorfer Straße
verfügt über eine Straßenbreite von ca. 14,70 m und ist von Nord nach Süd wie folgt
aufgeteilt:
Gehweg (teilweise Gehwegparken) 3,35 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (teilweise) 2,00 m
Gehweg — 1,35 m
Der östliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der Blumenstraße verfügt über eine Straßenbreite von ca. 19,75 m und ist von Nord nach Süd wie folgt aufgeteilt:
Gehwegparken (Markierung) -. 5,00 m
Gehweg einschließlich Baumbestand (Platanen) 3,40 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (Markierung) 2,00 m
Gehweg 1,35 m
Die vorhandene, mit Naturstein-Kleinpflaster befestigte Fahrbahn, befindet sich auf Grund der starken Beanspruchung in einem emeuerungsbedürftigen welligen Zustand. Die Gehwegbefestigung ist, insbesondere im Bereich des vorhandenen Baumbestandes,
einem sehr schlechten Zustand. Teile der Gehwegplattierung sind durch die Baumwurzeln hoch gedrückt. Hinzu kommt, dass das angeordnete Beparken des Gehweges entlang der nördlichen Gehweghinterkante und das damit verbundene Überfahren des Gehwegbereiches sich ebenfalls negativ auf den gesamten Ausbauzustand der Gehwegfläche auswirken.
Umfang und Ausstattung der Maßnahme
Der vorgesehene Ausbau der Straße erfolgt im Anschluss an die z. Z. laufende Kanalbaumaßnahme.
Die Straßenausbauplanung sieht vor, den gesamten Streckenabschnitt, bis auf den Einmündungsbereich der Neudorfer Straße, mit einer neuen Querschnittsaufteilung
versehen. Die neuen Querschnitte gliedern sich von Norden nach Süden wie folgt auf:
Abschnitt westlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg —2,50m
Gehwegparken 2,05 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg -Abschnitt östlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg - Parken in Senkrechtaufstellung 4,50 m
$icherheitsstreifen 0,70 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg - 2,25 m
Die Fahrbahn wird bituminös im Vollausbau nach Bauklasse 3 hergestellt. Alle Nebenanlagen (Gehweg, Gehwegparken und Parkflächen) werden ihrer Nutzung entsprechend mit einem verstärkten Oberbau und mit Betonsteinpflaster befestigt. Darüber hinaus ist vorgesehen, gegenüber Haus-Nr. 48 einen Parkplatz für Behinderte auszuweisen.

Kosten
Die Straßenbaukosten für die Durchführung der Maßnahme betragen insgesamt 357.800,00 €. Auf Grund der Kanalbauarbeiten beteiligen sich die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung mit 144.700,00 € an diesen Kosten, so dass Straßenbaukosten in Höhe von 213.100,00€ bei der Stadt verbleiben. Hinzu kommen Kosten für Begrünung, Markierung und Honorarleistungen. Im Einzelnen schlüsseln sich die Kosten wie folgt auf:
Straßen (Anteil WBD) 144.700,00 €
Straßenbau (Anteil Stadt) 213.100,00€
Begrünung: 2.000,00 €
Markierung 1.600,00 €
Baukosten 361.400,00 €
Honorarkosten 21.670,00 €
Gesamtkosten 383.070.00 €

Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist ausreichend bemessen und bleibt, bis auf punktuelle Verbesserungen, unverändert bestehen. Die Kosten in Höhe von 1.450,00 € fließen in die Kapitaldienstrate der Stadtwerke Duisburg (Eigentümer) ein.
Beschilderung
Die Kosten für die erforderliche Beschilderung in Höhe von 1.600,00 € fließen in die Kapitaldienstrate der Wirtschaftsbetriebe Duisburg (Eigentümer) ein.
Begrünung
Der in der Örtlichkeit vorhandene Baumbestand bleibt von dem Neuausbau der Straße unberührt. Durch das Abrücken des Bordsteines in Richtung Süden und das Anlegen von großzügigen Baumscheiben erhalten die vorhandenen Bäume mehr Lebensraum. Drei Bäume werden neu gepflanzt.
Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Rückeinnahmen
Der Kanalbauanteil in Höhe von 144.700,-- € wird durch die WBD-AöR erstattet. Von den Anliegern können Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) in Höhe von rd. 108.300,00 € erhoben werden. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Fahrbahn.: rd. 41.600,00€
Gehweg und Parkstreifen.: rd. 66.700,00 €
Gesamt rd. 108.300,00€
 

7

Rückbau der Vitrinen auf der Königstraße in Duisburg-Mitte 
Alternativen sollten geprüft werden

8

Aufstellung von 3 Flüssiggasbehältern zwecks Beheizung von Werkhallen und zur Warmwassererzeugung, Düsseldorfer Straße 387, 47055 Duisburg (Az.: BN 2007-0291) 

9

Umbau und Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebes mit Waren aller Art einschl. frei verkäuflicher Arzneimittel - Erweiterung des Pfandraumes, Sternbuschweg 61, 47057 Duisburg (Az.: BN 2007-0288) 

10

Aufstellen eines Stickstofftanks, Werthauser Straße 100, 47053 Duisburg (Az.: BN 2007-0037) 

11

Erweiterung einer Schule - hier: Anbau an Bestand, "Offene Ganztagsschule", GGS Eschenstraße 53, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0012) 

12

Nutzungsänderung von Gardinengeschäft in Kleinkindbetreuung - Buddelkiste - (max. 5 Kinder von 0 - 3 Jahren), Gabrielstraße 40, 47057 Duisburg (Az.: BV 2008-0002) 

13

Errichtung von Werbeanlagen, hier Klebefolien als Sichtschutz an den Schaufenstern/Türe der Kleinkinderbetreuung, Gabrielstraße 40, 47057 Duisburg (Az.: E 2008-0001) 

14

Errichtung einer Wintergartenerweiterung als Gaststättenerweiterung, Sternbuschweg 71 - 73, 47057 Duisburg (Az.: BN 2008-0015) 

15

Erweiterung einer Tageseinrichtung für Behinderte oder alte Menschen, hier: Änderung des Windfanges, Kalkweg 10, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0008) 

16

Denkmalschutz - Getreidespeicher der Rheinisch-Westfälischen Speditionsgesellschaft (RWSG-Speicher), einschließlich der zwei vorgelagerten Portalkrananlagen mit ihrem Gleisunterbau, Schifferstraße 30 - 32 in Duisburg-Kaßlerfeld (ZA 2006-0377) 

17

Entfernung von Bäumen, die sich an Straßen, öffentlichen Grünflächen und anderen städt. Flächen im Stadtgebiet befinden und entweder geschädigt sind oder von Schä-den und negative Auswirkungen auf Privatgrundstücken hervorgerufen werden. 

 

Anträge/Anfragen 

18

Partizipationsprozess zur Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzepts für den Bezirk 

 

Mitteilungsvorlagen 

19

Leistungsbilanz Bezirk Mitte 2007 
positive Einschätzung aller

20

Ausbau der kommunalen Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Stadt Duisburg (Ordnungsamt)
hier: Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung 

21

Transfer der auslaufenden Modellversuche "Selbstständige Schule" und "Duisburg Konferenz" in die Entwicklung "Eigenverantwortliche Schule" / "Bildungslandschaft Duisburg" 

22

Verlegung der Sonnenschule, Schule für Kranke vom Klinikum Duisburg, Pregelweg, nach Duisburg-Rheinhausen, Maiblumenstr. 5, und provisorische Unterbringung 

23

Hortplätze in Duisburg 

24

Aktuelle Informationen zum Kinderbildungsgesetz ( KiBiz ) 

25

Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 

26

Wirtschaftsplan 2008 des Immobilien-Management Duisburg hier: Berichterstattung über die in den Bezirken geplanten Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen über 50.000 Euro gem. § 37 Abs. 1 GO NW 

27

Planung des Knotenpunktes Am Blumenkampshof/Am Schlütershof/Kaßlerfelder Straße 
1:3-Ersatzpflanzungen für die 47 zu fällenden Bäume sowie Lärmschutzmaßnahmen wurde einstimmig verabschiedet.

28

Anfragen der CDU-Fraktion (DS 07-1911, DS 07-1913) vom 21.11. 2007 zur Umweltzone 

29

Mündliche Mitteilungen 
Frische-Kontor-Geschäftsführer Peter Joppa warb um Verständnis für eine Teilverlegung des Bauernmarktes auf der Königstraße vom östlichen Forum-Haupteingangs in Richtung Nicki-Brunnen. Dies wegen anstehender Baumaßnahmen am Forum (ab April beginnt die Außenbepflasterung). Die Bezirksvertretung lehnte ab, da sie im Mai 2007 beschlossen hatte, dass der Standort vor dem Averdunk-Centrum sein solle. Peter Joppa versuchte zu verdeutlichen, dass im Bereich Averdunk die Händler sehr negativ reagieren.

 

Nachtrag 

Nachtrag: 28.02.2008 *

Beschlussvorlagen 

30 Nachtrag: 04.03.2008 *

Bebauungsplan Nr. 1117 - Kaßlerfeld/Ruhrort - "Living Bridge"
Aufstellungsbeschluss 
Zum sogenannten "Leuchtturmprojekt" von der Expo Real 2007 hielten die Politiker nicht all zu viel. Die SPD sprach auch beim Aufstellungsbeschluss von "wehret den Anfängen", die Grünen sehen in dem Projekt zwar einen Hingucker, wollten aber genau wissen, ob an dem Standort (Ruhrstauwehr, Ruhrschleuse) überhaupt bebaut werden dürfe. In der Abstimmung waren die SPD und die Linke gegen den Aufstellungsbeschluss, Frau Seelhoff (Bündnis 90/Grüne) - einzige Uroma unter Duisburgs Politikern - enthielt sich, die CDU, FDP, Bürgerunion und zwei Grünen-Politiker waren dafür.
 


31


Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.48 - Kaßlerfeld/Ruhrort -
hier: Aufstellungsbeschluss 

32

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.49 - Kaßlerfeld -
Aufstellungsbeschluss 

33

1. Verlängerung der Baugenehmigung zur Befestigung einer Lagerfläche und Errichtung eines Witterungsschutzes, Moerser Straße 112 - 116, 47059 Duisburg (Az.: FB 2008-0013) 

34

Umbau und Erweiterung eines Einzelhandelsfilialbetriebes / Erweiterung des Lager- und Anlieferungsbereiches, Sternbuschweg 61, 47057 Duisburg (Az.: BN 2007-0287) 

35

Änderung von Werbeanlagen, hier: Austausch des Preismastes, Düsseldorfer Straße 152, 47053 Duisburg (Az.: E 2008-0030) 

36

Änderung von Werbeanlagen, hier: Austausch des Preismastes, Mülheimer Straße 71, 47058 Duisburg (Az.: E 2008-0031) 

37

Änderung eines Krankenhauses oder Heimes, hier: Umbau Haus C 1.-4. OG zur Geriatrischen Klinik mit zwei Unterrichtsräumen im 4. OG sowie Errichtung einer aussenliegenen Fluchttreppe zur Fluchtwegsicherung, Zu den Rehwiesen 7 - 9, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0019) 

38

Änderung von Wohngebäuden, hier: Dachstuhlerneuerung, Dachgeschossausbau und Erweiterung der Balkone im Innenhof 1. - 4. OG, Dellplatz 21, 47051 Duisburg (Az.: BV 2008-0003) 
 

39

Neubau eines Ausflugrestaurants mit Biergarten und 61 Pkw-Stellplätzen, Bertaallee, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0025) 

Ulrich Grupe, vom Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement: "Gegenüber der im Dezember verabschiedeten  ersten Bauantrag gibt es nun zwei wesentliche Änderungen. Auf Anraten der Bauordnung ist nun nicht mehrere sondern nur ein Baukörper vorgesehen und zum zweiten hat man wegen Brandschutz und des Versammlungsstättenrechts die Bauanfrage auf eine maximale Auslastung (schlimmsten möglichen Fall) ausgerichtet. Die Bauordnung sagt, dass diese neue Planung genehmigungsfähig ist." Die kritischen Fragen der Bezirkspolitiker gingen in die Richtung, wieviel Klönnewiese verschwindet? Die massiven Bedenken der benachbarten Vereine sehen auch die Politiker in Hinsicht auf den einzigen Laichplatz für Fische, der durch die Terassenbebauung direkt am Wasser wegfallen würde und dass mit Essensresten oder mehr, die ins Wasser fallen nicht mehr die Enten, sondern Ratten gefüttert werden. "Und eine Unfallgefahr durch die Boote ist auch gegeben, wobei ja möglicherweise die Attraktivität durch einen versinkenden Achter vielleicht gesteigert werden kann", bemerkte FDP-Vertreter Kurt Schulte-Herbrüggen ironisch. Die grundsätzlichen Fragen der Politiker, was passiert, wenn wir heute ablehnen, wird der Zeitplan gesprengt? und ist sogar eine Geldstrafe fällig? Ulrich Grupe wies noch einmal darauf hin, dass zur beschlossenen Bauvoranfrage der Investor sogar das Bauen schon einklagen könnte. Ob dies aber auch für die nun fast gänzlich veränderte neue Vorlage gilt, blieb noch ungeklärt. Deshalb beschloss die Bezirksvertretung einstimmig, diese Vorlage nicht abzulehnen, sondern als erste Lesung zu betrachten und bei möglichem Zeitdruck auch eine Sondersitzung anzuberaumen. Ulrich Grupe konnte auch nicht definitiv bestätigen, ob nun auch weiterhin dass Schnellrestaurant geplant sei. "Es gibt Gerüchte, dass es nicht mehr geplant sei", meinte er.
 

Die offizielle neue Vorlage beinhaltet folgende Textpassagen:

Planungsrechtliche Prüfung
Für das Vorhaben gibt es folgenden gültigen Vorbescheid:

Errichtung eines gastronomischen Betriebes, Errichtung eines Hotels mit Wellnessbereich im Stadion, sowie eines Schnellrestaurants und eines Ausflugrestaurants mit Biergarten und Außengastronomie am:
Wasser und einer WC-Anlage. A-2007-0 114
Der Vorbescheid hat folgenden Inhalt: planungsrechtliche Inhalte gesamtes Planungsrecht, Art d. Nutzung, Maß d. Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche, plan. Erschließung
Das Vorhaben weicht wesentlich von der Voranfrage ab. Damit besteht keine Bindungswirkung hinsichtlich der Regelungen im Vorbescheid. Die baurechtlichen Prüfungen sind jeweils neu durchzuführen. Im Vorbescheid waren zwei von einander unabhängige Baukörper geplant, der Bauantrag reduziert sich auf ein Gebäude von ca. 60m Länge.
Die Benutzerzahlen waren ursprünglich mit 500 Personen und
ca. 510 KFZ-Bewegungen/Ta geplant. Im Bauantrag werden nun bis zu 1320 Personen und 845 KFZ-Bewegungen/Ta angesetzt.

Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde gefasst:

Bebauungsplan Nr. 1109 mit Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2007
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die folgenden städtebaulichen Ziele umgesetzt werden:
Die vorhandene Grünfläche wird planungsrechtlich gesichert und ein Restaurationsbetrieb im Uferbereich des Bertasees vorgesehen. Dadurch ist die sog. “Klönnewiese“ zukünftig für Veranstaltungen besser nutzbar, da der Grünbereich und das Restaurant räumlich geordnet werden.
Das Ziel der Bauleitplanung ist insbesondere die städtebaulich und funktional hochwertige Integration des Restaurantbetriebs in den Sportpark Wedau.
Der vom Rat der Stadt beschlossene Rahmenplan Sportpark Wedau (DS 05-1 132 vom 18.02.2005) wird in diesem Sinne weiter konkretisiert.

 

40

LKW-Verkehr in der Karl-Jarres-Straße 

41

Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Einhaltung rechtlicher Grenzen 

42

Verkehrsregelungen Markusstraße 

43

Erste Änderung der Satzung für die Tätigkeit der Bezirksvertretungen der Stadt Duisburg (Bezirkssatzung)