Bezirksvertretung Mitte Sitzung Donnerstag, 13. März 2008
- öffentlicher
Teil
Doch
kein Schnellrestaurant in der MSV-Arena?
Bezirkspolitiker
mit viel Skepsis zum neuen
Biergartenantrag
Knotenpunkt
Am Blumenkampshof/Am Schlütershof/Kaßlerfelder Straße
Ausbau der Kammerstraße
|
Top |
Beschlussvorlage
Mitteilung |
1 |
Niederschrift der öffentlichen Sitzung am 17.01.2008 |
|
Beschlussvorlagen |
2 |
Wahl der
Schöffen für die Amtszeit 2009-2013
hier: Wahl der Vertrauenspersonen für die Ausschüsse bei den Duisburger
Amtsgerichten
|
3 |
Öffnung
der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr in Wanheimerort
|
4 |
Baumfällungen im Zuge des Umbaus des Knotenpunktes Am
Blumenkampshof/Am Schlütershof/Kaßlerfelder Straße.
- wurde mit den Tops 27 + 44 beraten. Ein Antrag
der Grünen auf 1:3-Ersatzpflanzungen für die 47 zu fällenden Bäume sowie
Lärmschutzmaßnahmen wurde einstimmig verabschiedet.
Ausgangssituation
Der Knotenpunkt Am Blumenkampshof / Am Schlütershof / Kaßlerfelder
Straße ist der zentrale Knotenpunkt im Logistikpark Kaßlerfeld. Der
plangleiche Knotenpunkt wird zur Zeit vorfahrtgeregelt. Im Straßenzug Am
Schlütershof - Kaßlerfelder Straße existieren beidseitig 1,60 m breite
Radwege und mindestens 2,00 m breite Gehwege. In der Straße „Am
Blumerikampshof» sind keine Radverkehrsanlagen vorhanden. Der Gehweg hat
dort eine durchschnittliche Breite von ca. 2,50 m.
Im Straßenzug Am Schlütershof - Kaßlerfelder Straße fahren zur
Zeit ca. 14.900 bis
17.900 Kfz am Tag, mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 24 %. Die
Straße »Am Blumenkampshof“ ist heute mit ca. 4.400 Kfz/Tag belastet, mit
einem Schwerverkehrsanteil von ca. 52 %.
Der Fußgänger- und Radverkehr spielt eine untergeordnete Rolle.
Anlass der Planung
Zur Verbesserung der Anbindung des Logistikparks Kaßlerfeld an die
übrigen Logistikstandorte der Duisburger Hafen AG in Duisburg (Hafen
Duisburg, Logport 1 und Logport II) hat Duisport zusammen mit der Stadt
Duisburg Mitte 2006 einen Förderantrag beim Ministerium für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt (Mittel
des NRW-EU-Programms für die Ziel-2-Gebiete Nordrhein-Westfalens). Ziel
dieses Förderantrages ist die Verbesserung der verkehrlichen
Leistungsfähigkeit im Bereich Schiene und Straße im Zusammenhang mit dem
Logistikpark Kaßlerfeld.
Gefördert wird u. a. der leistungsfähige Ausbau des Knotenpunktes Am
Blumenkampshof / Am Schlütershof / Kaßlerfelder Straße.
Begründet wird der Förderantrag mit der Bedeutung Duisburgs als
Logistikstandort und der damit verbunden zu erwartenden Verkehrszunahme,
insbesondere beim Schwerverkehr.
Für den Knotenpunkt Am Blumenkampshof / Am Schlütershof / Kaßlerfelder
Straße wird eine Zunahme des Verkehrs bis zum Jahr 2015 um ca. 41 %
prognostiziert. Diese
Verkehrszunahme ist zum einen bedingt durch weitere Flächenentwicklungen
im Logistikpark Kaßlerfeld und zum anderen durch die bereits in der
Prognose berücksichtigte neue Autobahnausfahrt von der BAB 40 aus
Richtung Essen kommend auf die Straße „Am Schlütershof".
Der heute vorfahrtgeregelte plangleiche Knotenpunkt Am Schlütershof / Am
Blumenkampshof / Kaßlerfelder Straße ist bereits jetzt in den
Spitzenstunden nicht mehr leistungsfähig. Die zusätzlichen Verkehre
können mit der heutigen Knotenpunktgestaltung nicht mehr sicher und
leistungsfähig abgewickelt werden. Ein Ausbau ist zum Erhalt bzw. zur
Stärkung des Logistikstandorts zwingend erforderlich.
Allgemeine Planungsziele für den Straßenraum
Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit
und die Verbesserung der Verkehrssicherheit in dem o. g. Knotenpunkt.
Zusammen mit den ebenfalls im Rahmen des Förderantrags vorgesehenen
lnfrastrukturmaßnahmen im Bereich Straße und Schiene soll der
Logistikstandort „Logistikpark Kaßlerfeld“ gestärkt werden.
Für den Ausbau des Knotenpunktes Am Schlütershof / Am Blumenkampshof /
Kaßlerfelder Straße wurden folgende Knotenpunktformen untersucht:
Ausbau der Einmündung mit einer zusätzlichen Lichtsignalanlage (LSA)
Umbau als Kreisverkehrsplatz mit einem Bypass Umbau als sogenannter
„Turbo-Kreisverkehr“.
Die Varianten wurden im Rahmen einer Vorplanung eingehend auf ihre
verkehrlichen und wirtschaftlichen Aspekte analysiert. Die folgenden
Belange wurden dabei berücksichtigt:
Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Herstellungs- und
Unterhaltungskosten und Feuerwehrbelange.
Die Variante „Turbo-Kreisverkehr wurde aufgrund ungeeigneter
Entwurfskriterien verworfen. Die Kreisverkehrsvariante mit Bypass wurde,
wie in der Drucksache 07-1 372 dargestellt, von der Verwaltung zunächst
bevorzugt verfolgt. Die geschätzten Herstellungskosten für den
Kreisverkehrsplatz mit Bypass liegen mit ca. 600.000 EUR um 200.000 EUR
über den Herstellungskosten für die signalisierte Einmündung (inkl. LSA).
Im Zuge der Grunderwerbsverhandlungen mit dem Ruhrverband deutete sich
jedoch ein erheblicher Sanierungs- und Betriebsaufwand (Methanausgasung)
für die Stadt Duisburg im Zusammenhang mit der Altlastensituation im
Bereich der ehemaligen Klärschlammbecken an. Aufgrund der angespannten
Haushaltssituation der Stadt Duisburg musste aus wirtschaftlichen
Gründen der Variante „signalisierte Einmündung“, entgegen der
Darstellung in der Drucksache 07-1372 (siehe auch Anmerkungen von Herrn
Dr. Tacke -SPD- zur Niederschrift der öffentlichen Sitzung am
11.10.2007), der Vorzug gegeben werden, da für diese Variante
Grunderwerb in deutlich geringerem Umfang erforderlich ist und somit das
Risiko bezüglich einer kostenintensiven Altlastensanierung durch die
Stadt Duisburg ausgeschlossen werden kann. Die Kosten einer
Altlastensanierung können nicht über den v. g. Förderantrag abgedeckt
werden.
Beschreibung des geplanten Ausbaus
Die bestehende Einmündung erhält einen neuen Ausbaustandard und wird mit
einer Lichtsignalanlage (LSA) ausgestattet. Mit einer solchen LSA können
den wartepflichtigen Strömen eindeutige Freigabezeiten gegeben werden,
so dass sie den Knoten zügig und konfliktfrei passieren können. Da die
Fahrbeziehung von Süden in Richtung Nordosten mit ca. 1.050 Kfz/h
zukünftig sehr stark frequentiert sein wird, erhält diese eine zweite
Geradeausspur. Es ist geplant, die zwei Fahrstreifen bis zum ca. 500 m
entfernten Knotenpunkt Am Brink / Kasslerfelder Straße /
Autobahnzubringer fortzuführen, was durch Markierungsarbeiten unter
Beibehaltung der heutigen Fahrbahnbreite erfolgen kann. Der vorhandene
Längsparkstreifen südlich der Kaßlerfelder Straße muss hierfür
aufgegeben werden.
In der Gegenrichtung reicht weiterhin ein Fahrstreifen aus, für den
Rechtsabbieger in die Straße „Am Blumenkampshof“ wird ein eigener
verkürzter Fahrstreifen bis zur Kaßlerfelder Straße geschaffen.
Für den Quellverkehr aus dem Gebiet heraus ist im Bestand genügend Platz
für zwei separate Abbiegespuren, so dass hier eine unabhängige Schaltung
der Signalanlage für die beiden Fahrströme möglich ist, was die
Leistungsfähigkeit im Gegensatz zu einem Mischfahrstreifen erheblich
erhöht.
Insgesamt ergibt sich für diese Lösung eine gute Qualitätsstufe (QSV B)
des Verkehrsablaufs, der allen Verkehrsteilnehmern nur kurze Wartezeiten
und eine ausreichende Kapazitätsreserve bietet.
Die LSA muss mit dem benachbarten Bahnübergang „Total“ und evtl. auch
noch mit dem folgenden Bahnübergang koordiniert werden, um schnelle
Räumzeiten der Bahnübergänge zu ermöglichen bzw. Rückstauungen in den
Knotenpunkt Am Blumenkampshof zu verhindern, so dass die Fahrbeziehungen
Ost-West von einer Bahnanforderung nicht betroffen sind.
Auf der östlichen Seite der Straße Am Schlütershof werden die
Nebenanlagen neu geordnet. Es sind neben einem 0,75 m breiten
Schutzstreifen ein zur Straße parallel geführter 1,60 m breiter Radweg
und ein sich anschließender 1,80 m breiter Gehweg vorgesehen. Dazwischen
ist ein 0,20 m breiter taktiler Leitstreifen geplant.
Die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen werden gemäß der
aktuellen Fassung der Anweisung für den Straßenbau in Duisburg (ASD)
berücksichtigt. Zu diesem Zweck sind auch die Querungen mit
Aufmerksamkeitsfeldem und akustischen bzw. optischen Signalen
ausgestattet.
Die Fahrbahnbreiten variieren zwischen 3,50 m auf geraden
Streckenabschnitten und bis zu 4,00 m im Kurvenbereich. Generell sind
alle Fahrbeziehungen mit Fahrkurven der maßgebenden Bemessungsfahrzeuge
überprüft und nachgewiesen worden.
Die baulichen Veränderungen schließen neben der zweiten Geradeausspur
auch drei Mittelinseln für Fußgänger und die Erneuerung der Nebenanlagen
auf der östlichen Seite der Straße „Am Schlütershof“ mit ein.
Im Zuge der Anpassungen in der Straße „Am Blumenkampshof“ sind keine
Radverkehrsanlagen vorgesehen. Dies ist aufgrund des geringen
Radverkehrsaufkommens und der im weiteren Verlauf der Straße „Am
Blumenkampshof“ bereits heute nicht vorhandene Radverkehrsanlagen nicht
erforderlich.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme müssen 10 Bäume östlich der Straße „Am
Schlütershof“ gefällt werden, die unter die Baumschutzsatzung fallen.
Dieses wird in einer gesonderten Beschlussvorlage dargestellt.
Gemäß der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sind aufgrund der
geplanten Baumaßnahmen keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Finanzierung und Umsetzung der Planung
Die Maßnahme wird mit Fördermitteln des NRW-EU-Programms für die
Ziel-2-Gebiete Nordrhein-Westfalens finanziert. Der erforderlich
Grunderwerb (ca. 600 qm) erfolgt durch das
lmmobilienmanagement Duisburg zu Lasten der Stadt Duisburg.
Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich im II. Quartal 2008.
Derzeit wird aufgrund der extrem engen Zeitplanung (Förderantrag) die
Ausschreibung der Maßnahme vorbereitet. |
|
44 |
Planung
einer Beschleunigungs- und Verflechtungsspur für die Rechtsabbieger aus
der Kaßlerfelder Straße (West) in Richtung BAB 40
1:3-Ersatzpflanzungen für die 47 zu fällenden
Bäume sowie Lärmschutzmaßnahmen wurde einstimmig verabschiedet.
|
5
|
Eingabe
nach § 24 GO NW
hier: Zustand Duisburger Hauptbahnhof
- BV beauftragte die Verwaltung den Petenten
umgehend zu benachrichtigen. Bezirksamtsleiter Wolfgang Komorowski wird
sich auch für die verspätete Beantwortung (Eingang 2006) entschuldigen.
|
6 |
Ausbau
der Kammerstraße in Duisburg-Neudorf
- Mit Prüfauftrag auf Einrichtung eines
Radfahrstreifens
Problembeschreibung / Begründung
Die Kammerstraße ist in ihrer Funktion als Sammelstraße Bestandteil des
vom Rat der Stadt beschlossenen Vorbehaltsnetzes. Auf ihr verkehrt die
Buslinie 933 sowie die Nachtexpresslinien 3, 4 und 9. In dem zum Ausbau
vorgesehenen Streckenabschnitt liegen keine Haltestellen.
Auf Grund unterschiedlicher Breiten ist die Kammerstraße in zwei
Abschnitte - westlich bzw. östlich der Heinrich-Bertmans-Straße -
aufgeteilt.
Der westliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der
Neudorfer Straße
verfügt über eine Straßenbreite von ca. 14,70 m und ist von Nord nach
Süd wie folgt
aufgeteilt:
Gehweg (teilweise Gehwegparken) 3,35 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (teilweise) 2,00 m
Gehweg — 1,35 m
Der östliche Abschnitt zwischen der Heinnch-Bertmans-Straße und der
Blumenstraße verfügt über eine Straßenbreite von ca. 19,75 m und ist von
Nord nach Süd wie folgt aufgeteilt:
Gehwegparken (Markierung) -. 5,00 m
Gehweg einschließlich Baumbestand (Platanen) 3,40 m
Fahrbahn 8,00 m
Gehwegparken (Markierung) 2,00 m
Gehweg 1,35 m
Die vorhandene, mit Naturstein-Kleinpflaster befestigte Fahrbahn,
befindet sich auf Grund der starken Beanspruchung in einem
emeuerungsbedürftigen welligen Zustand. Die Gehwegbefestigung ist,
insbesondere im Bereich des vorhandenen Baumbestandes,
einem sehr schlechten Zustand. Teile der Gehwegplattierung sind durch
die Baumwurzeln hoch gedrückt. Hinzu kommt, dass das angeordnete
Beparken des Gehweges entlang der nördlichen Gehweghinterkante und das
damit verbundene Überfahren des Gehwegbereiches sich ebenfalls negativ
auf den gesamten Ausbauzustand der Gehwegfläche auswirken.
Umfang und Ausstattung der Maßnahme
Der vorgesehene Ausbau der Straße erfolgt im Anschluss an die z. Z.
laufende Kanalbaumaßnahme.
Die Straßenausbauplanung sieht vor, den gesamten Streckenabschnitt, bis
auf den Einmündungsbereich der Neudorfer Straße, mit einer neuen
Querschnittsaufteilung
versehen. Die neuen Querschnitte gliedern sich von Norden nach Süden wie
folgt auf:
Abschnitt westlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg —2,50m
Gehwegparken 2,05 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg -Abschnitt östlich der Heinrich-Bertmans-Straße
Gehweg - Parken in Senkrechtaufstellung 4,50 m
$icherheitsstreifen 0,70 m
Fahrbahn 6,50 m
Gehwegparken 2,05 m
Gehweg - 2,25 m
Die Fahrbahn wird bituminös im Vollausbau nach Bauklasse 3 hergestellt.
Alle Nebenanlagen (Gehweg, Gehwegparken und Parkflächen) werden ihrer
Nutzung entsprechend mit einem verstärkten Oberbau und mit
Betonsteinpflaster befestigt. Darüber hinaus ist vorgesehen, gegenüber
Haus-Nr. 48 einen Parkplatz für Behinderte auszuweisen.
Kosten
Die Straßenbaukosten für die Durchführung der Maßnahme betragen
insgesamt 357.800,00 €. Auf Grund der Kanalbauarbeiten beteiligen sich
die Wirtschaftsbetriebe Duisburg gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung
mit 144.700,00 € an diesen Kosten, so dass Straßenbaukosten in Höhe von
213.100,00€ bei der Stadt verbleiben. Hinzu kommen Kosten für Begrünung,
Markierung und Honorarleistungen. Im Einzelnen schlüsseln sich die
Kosten wie folgt auf:
Straßen (Anteil WBD) 144.700,00 €
Straßenbau (Anteil Stadt) 213.100,00€
Begrünung: 2.000,00 €
Markierung 1.600,00 €
Baukosten 361.400,00 €
Honorarkosten 21.670,00 €
Gesamtkosten 383.070.00 €
Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist ausreichend bemessen und bleibt,
bis auf punktuelle Verbesserungen, unverändert bestehen. Die Kosten in
Höhe von 1.450,00 € fließen in die Kapitaldienstrate der Stadtwerke
Duisburg (Eigentümer) ein.
Beschilderung
Die Kosten für die erforderliche Beschilderung in Höhe von 1.600,00 €
fließen in die Kapitaldienstrate der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
(Eigentümer) ein.
Begrünung
Der in der Örtlichkeit vorhandene Baumbestand bleibt von dem Neuausbau
der Straße unberührt. Durch das Abrücken des Bordsteines in Richtung
Süden und das Anlegen von großzügigen Baumscheiben erhalten die
vorhandenen Bäume mehr Lebensraum. Drei Bäume werden neu gepflanzt.
Grunderwerb
Grunderwerb ist nicht erforderlich.
Rückeinnahmen
Der Kanalbauanteil in Höhe von 144.700,-- € wird durch die WBD-AöR
erstattet. Von den Anliegern können Beiträge nach dem
Kommunalabgabengesetz (KAG) in Höhe von rd. 108.300,00 € erhoben
werden. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
Fahrbahn.: rd. 41.600,00€
Gehweg und Parkstreifen.: rd. 66.700,00 €
Gesamt rd. 108.300,00€
|
7 |
Rückbau
der Vitrinen auf der Königstraße in Duisburg-Mitte
Alternativen sollten geprüft werden |
8 |
Aufstellung von 3 Flüssiggasbehältern zwecks Beheizung von Werkhallen
und zur Warmwassererzeugung, Düsseldorfer Straße 387, 47055 Duisburg (Az.:
BN 2007-0291) |
9 |
Umbau
und Erweiterung eines Einzelhandelsbetriebes mit Waren aller Art
einschl. frei verkäuflicher Arzneimittel - Erweiterung des Pfandraumes,
Sternbuschweg 61, 47057 Duisburg (Az.: BN 2007-0288) |
10 |
Aufstellen eines Stickstofftanks, Werthauser Straße 100, 47053 Duisburg
(Az.: BN 2007-0037) |
11 |
Erweiterung einer Schule - hier: Anbau an Bestand, "Offene
Ganztagsschule", GGS Eschenstraße 53, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0012) |
12 |
Nutzungsänderung von Gardinengeschäft in Kleinkindbetreuung -
Buddelkiste - (max. 5 Kinder von 0 - 3 Jahren), Gabrielstraße 40, 47057
Duisburg (Az.: BV 2008-0002) |
13 |
Errichtung von Werbeanlagen, hier Klebefolien als Sichtschutz an den
Schaufenstern/Türe der Kleinkinderbetreuung, Gabrielstraße 40, 47057
Duisburg (Az.: E 2008-0001) |
14 |
Errichtung einer Wintergartenerweiterung als Gaststättenerweiterung,
Sternbuschweg 71 - 73, 47057 Duisburg (Az.: BN 2008-0015) |
15 |
Erweiterung einer Tageseinrichtung für Behinderte oder alte Menschen,
hier: Änderung des Windfanges, Kalkweg 10, 47055 Duisburg (Az.: BN
2008-0008) |
16 |
Denkmalschutz - Getreidespeicher der Rheinisch-Westfälischen
Speditionsgesellschaft (RWSG-Speicher), einschließlich der zwei
vorgelagerten Portalkrananlagen mit ihrem Gleisunterbau, Schifferstraße
30 - 32 in Duisburg-Kaßlerfeld (ZA 2006-0377) |
17 |
Entfernung von Bäumen, die sich an Straßen, öffentlichen Grünflächen und
anderen städt. Flächen im Stadtgebiet befinden und entweder geschädigt
sind oder von Schä-den und negative Auswirkungen auf Privatgrundstücken
hervorgerufen werden. |
|
Anträge/Anfragen |
18 |
Partizipationsprozess zur Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzepts
für den Bezirk |
|
Mitteilungsvorlagen |
19 |
Leistungsbilanz Bezirk Mitte 2007
positive Einschätzung aller |
20 |
Ausbau
der kommunalen Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Stadt Duisburg
(Ordnungsamt)
hier: Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung |
21 |
Transfer
der auslaufenden Modellversuche "Selbstständige Schule" und "Duisburg
Konferenz" in die Entwicklung "Eigenverantwortliche Schule" /
"Bildungslandschaft Duisburg" |
22 |
Verlegung der Sonnenschule, Schule für Kranke vom Klinikum Duisburg,
Pregelweg, nach Duisburg-Rheinhausen, Maiblumenstr. 5, und provisorische
Unterbringung |
23 |
Hortplätze in Duisburg |
24 |
Aktuelle
Informationen zum Kinderbildungsgesetz ( KiBiz ) |
25 |
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 |
26 |
Wirtschaftsplan 2008 des Immobilien-Management Duisburg hier:
Berichterstattung über die in den Bezirken geplanten Unterhaltungs- und
Investitionsmaßnahmen über 50.000 Euro gem. § 37 Abs. 1 GO NW |
27 |
Planung
des Knotenpunktes Am Blumenkampshof/Am Schlütershof/Kaßlerfelder Straße
1:3-Ersatzpflanzungen für die 47 zu fällenden
Bäume sowie Lärmschutzmaßnahmen wurde einstimmig verabschiedet. |
28 |
Anfragen
der CDU-Fraktion (DS 07-1911, DS 07-1913) vom 21.11. 2007 zur Umweltzone |
29 |
Mündliche Mitteilungen
Frische-Kontor-Geschäftsführer Peter Joppa warb um
Verständnis für eine Teilverlegung des Bauernmarktes auf der Königstraße
vom östlichen Forum-Haupteingangs in Richtung Nicki-Brunnen. Dies wegen
anstehender Baumaßnahmen am Forum (ab April beginnt die
Außenbepflasterung). Die Bezirksvertretung lehnte ab, da sie im Mai 2007
beschlossen hatte, dass der Standort vor dem Averdunk-Centrum sein
solle. Peter Joppa versuchte zu verdeutlichen, dass im Bereich Averdunk
die Händler sehr negativ reagieren. |
|
Nachtrag |
Nachtrag: 28.02.2008
* |
Beschlussvorlagen |
30 Nachtrag: 04.03.2008
* |
Bebauungsplan Nr. 1117 - Kaßlerfeld/Ruhrort - "Living Bridge"
Aufstellungsbeschluss
Zum sogenannten "Leuchtturmprojekt" von der Expo
Real 2007 hielten die Politiker nicht all zu viel. Die SPD sprach auch
beim Aufstellungsbeschluss von "wehret den Anfängen", die Grünen sehen
in dem Projekt zwar einen Hingucker, wollten aber genau wissen, ob an
dem Standort (Ruhrstauwehr, Ruhrschleuse) überhaupt bebaut werden dürfe.
In der Abstimmung waren die SPD und die Linke gegen den
Aufstellungsbeschluss, Frau Seelhoff (Bündnis 90/Grüne) - einzige Uroma
unter Duisburgs Politikern - enthielt sich, die CDU, FDP, Bürgerunion
und zwei Grünen-Politiker waren dafür.
|
|
31
|
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.48 - Kaßlerfeld/Ruhrort -
hier: Aufstellungsbeschluss |
32
|
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 5.49 - Kaßlerfeld -
Aufstellungsbeschluss |
33
|
1.
Verlängerung der Baugenehmigung zur Befestigung einer Lagerfläche und
Errichtung eines Witterungsschutzes, Moerser Straße 112 - 116, 47059
Duisburg (Az.: FB 2008-0013) |
34
|
Umbau
und Erweiterung eines Einzelhandelsfilialbetriebes / Erweiterung des
Lager- und Anlieferungsbereiches, Sternbuschweg 61, 47057 Duisburg (Az.:
BN 2007-0287) |
35
|
Änderung
von Werbeanlagen, hier: Austausch des Preismastes, Düsseldorfer Straße
152, 47053 Duisburg (Az.: E 2008-0030) |
36
|
Änderung
von Werbeanlagen, hier: Austausch des Preismastes, Mülheimer Straße 71,
47058 Duisburg (Az.: E 2008-0031) |
37
|
Änderung
eines Krankenhauses oder Heimes, hier: Umbau Haus C 1.-4. OG zur
Geriatrischen Klinik mit zwei Unterrichtsräumen im 4. OG sowie
Errichtung einer aussenliegenen Fluchttreppe zur Fluchtwegsicherung, Zu
den Rehwiesen 7 - 9, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0019) |
38
|
Änderung
von Wohngebäuden, hier: Dachstuhlerneuerung, Dachgeschossausbau und
Erweiterung der Balkone im Innenhof 1. - 4. OG, Dellplatz 21, 47051
Duisburg (Az.: BV 2008-0003)
|
39 |
Neubau
eines Ausflugrestaurants mit Biergarten und 61 Pkw-Stellplätzen,
Bertaallee, 47055 Duisburg (Az.: BN 2008-0025)
Ulrich Grupe, vom Amt für Stadtentwicklung und
Projektmanagement: "Gegenüber der im Dezember verabschiedeten ersten
Bauantrag gibt es nun zwei wesentliche Änderungen. Auf Anraten der
Bauordnung ist nun nicht mehrere sondern nur ein Baukörper vorgesehen
und zum zweiten hat man wegen Brandschutz und des
Versammlungsstättenrechts die Bauanfrage auf eine maximale Auslastung
(schlimmsten möglichen Fall) ausgerichtet. Die Bauordnung sagt, dass
diese neue Planung genehmigungsfähig ist." Die kritischen Fragen der
Bezirkspolitiker gingen in die Richtung, wieviel Klönnewiese
verschwindet? Die massiven Bedenken der benachbarten Vereine sehen auch
die Politiker in Hinsicht auf den einzigen Laichplatz für Fische, der
durch die Terassenbebauung direkt am Wasser wegfallen würde und dass mit
Essensresten oder mehr, die ins Wasser fallen nicht mehr die Enten,
sondern Ratten gefüttert werden. "Und eine Unfallgefahr durch die Boote
ist auch gegeben, wobei ja möglicherweise die Attraktivität durch einen
versinkenden Achter vielleicht gesteigert werden kann", bemerkte
FDP-Vertreter Kurt Schulte-Herbrüggen ironisch. Die grundsätzlichen Fragen
der Politiker, was passiert, wenn wir heute ablehnen, wird der Zeitplan
gesprengt? und ist sogar eine Geldstrafe fällig? Ulrich Grupe wies noch
einmal darauf hin, dass zur beschlossenen Bauvoranfrage der Investor
sogar das Bauen schon einklagen könnte. Ob dies aber auch für die nun
fast gänzlich veränderte neue Vorlage gilt, blieb noch ungeklärt.
Deshalb beschloss die Bezirksvertretung einstimmig, diese Vorlage nicht
abzulehnen, sondern als erste Lesung zu betrachten und bei möglichem
Zeitdruck auch eine Sondersitzung anzuberaumen. Ulrich Grupe konnte auch
nicht definitiv bestätigen, ob nun auch weiterhin dass Schnellrestaurant
geplant sei. "Es gibt Gerüchte, dass es nicht mehr geplant sei", meinte
er.
Die offizielle
neue Vorlage beinhaltet folgende Textpassagen:
Planungsrechtliche Prüfung
Für das Vorhaben gibt es folgenden gültigen Vorbescheid:
Errichtung eines gastronomischen Betriebes, Errichtung eines Hotels mit
Wellnessbereich im Stadion, sowie eines Schnellrestaurants und eines
Ausflugrestaurants mit Biergarten und Außengastronomie am:
Wasser und einer WC-Anlage. A-2007-0 114
Der Vorbescheid hat folgenden Inhalt: planungsrechtliche Inhalte
gesamtes Planungsrecht, Art d. Nutzung, Maß d. Nutzung, überbaubare
Grundstücksfläche, plan. Erschließung
Das Vorhaben weicht wesentlich von der Voranfrage ab. Damit besteht
keine Bindungswirkung hinsichtlich der Regelungen im Vorbescheid. Die
baurechtlichen Prüfungen sind jeweils neu durchzuführen. Im Vorbescheid
waren zwei von einander unabhängige Baukörper geplant, der Bauantrag
reduziert sich auf ein Gebäude von ca. 60m Länge.
Die Benutzerzahlen waren ursprünglich mit 500 Personen und
ca. 510 KFZ-Bewegungen/Ta geplant. Im Bauantrag werden nun bis zu 1320
Personen und 845 KFZ-Bewegungen/Ta angesetzt.
Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde gefasst:
Bebauungsplan Nr. 1109 mit Aufstellungsbeschluss vom 10.12.2007
Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen die folgenden städtebaulichen
Ziele umgesetzt werden:
Die vorhandene Grünfläche wird planungsrechtlich gesichert und ein
Restaurationsbetrieb im Uferbereich des Bertasees vorgesehen. Dadurch
ist die sog. “Klönnewiese“ zukünftig für Veranstaltungen besser nutzbar,
da der Grünbereich und das Restaurant räumlich geordnet werden.
Das Ziel der Bauleitplanung ist insbesondere die städtebaulich und
funktional hochwertige Integration des Restaurantbetriebs in den
Sportpark Wedau.
Der vom Rat der Stadt beschlossene Rahmenplan Sportpark Wedau (DS 05-1
132 vom 18.02.2005) wird in diesem Sinne weiter konkretisiert.
|
|
40
|
LKW-Verkehr in der Karl-Jarres-Straße |
41
|
Einführung einer kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Einhaltung rechtlicher Grenzen |
42
|
Verkehrsregelungen Markusstraße |
43
|
Erste
Änderung der Satzung für die Tätigkeit der Bezirksvertretungen der Stadt
Duisburg (Bezirkssatzung) |
|