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Strategische Ziele der Stadt - Kaufkraftbindung und Nahversorgung |
Duisburg, 4. März 2010 -
Der
Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik. Dieser
bundesweit zu verzeichnende Trend ist auch für den
Einzelhandelsbestand der Stadt Duisburg zu erkennen. Schon damals aber bestand die Möglichkeit, Multi Casa (inklusive Möbel bzw. Baumarkt) - vom Rat von November 2000 bis zum 24. Februar 2003 als Entwurf abgesegnet - und Forum/Citypalais zu installieren, was aber auf Druck von Entwickler und dem Machtwechsel in der Stadt bei der Kommunalwahl 2004 politisch versenkt wurde.
Ende 2009 und
Anfang 2010 sehen nach Inbetriebnahme von IKEA im Norden, des
Citypalais 2007 und des Forums im September 2008 die Zahlen
natürlich ganz anders aus, liegt Duisburg jetzt noch ohne die
Entwicklung der Duisburger Freiheit einen
Einzelhandelszentralitätswert von 103 (Oberhausen 107) erreicht.
Den Einzelhandelsbestand in Duisburg
differenziert nach Größenklassen
Abbildung 9: Einzelhandelsbestand nach
Größenklassen auf Ebene der Gesamtstadt
Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt +
Handel 05-07/ 2008; Verkaufsflächen auf 10 m² gerundet
Die großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit
Verkaufsflächen von über 800 m² machen in ihrer Anzahl weniger als
rd. 10 % des Gesamtbestandes aus, nehmen aber fast 60 % der gesamten
Verkaufsfläche ein. Dagegen hat die größte Anzahl der
Einzelhandelsbetriebe in Duisburg (rd. 70 %) 100 m² oder weniger an
Verkaufsfläche vorzuweisen und macht somit nur rd. 11 % an der
gesamten Verkaufsfläche aus.
Den betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen
landesplanerische und
Strategische Ziele der Stadt Duisburg
Das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet einen Teilbaustein des
Fachkonzeptes „Stadtstruktur – Städtebau/ Freiraum/ Handel“. Es
fungiert einerseits als Entscheidungsgrundlage für die Steuerung des
Einzelhandels sowie der Sicherung der Nahversorgung und zeigt
andererseits durch strategische Zielaussagen Perspektiven für die
zukünftige Entwicklung der Zentren und des Handels in der Stadt
Duisburg auf.
Der
Gender-Aspekt wird in diesem Einzelhandels- und Zentrenkonzept
mehrfach berücksichtigt. Generelles Ziel des Konzeptes ist es, die
Einzelhandelsentwicklung möglichst auf die Zentren auszurichten,
weil damit gewährleistet werden kann, dass die bestehenden
Versorgungsstrukturen für alle Bevölkerungsgruppen aufrecht erhalten
bzw. weiterentwickelt werden können. Damit verbunden ist eine gute
Erreichbarkeit für die dort ansässige Wohnbevölkerung. Eine
bedeutende Rolle für den Gender-Aspekt hat auch das
Nahversorgungskonzept.
Es soll
gewährleisten, dass eine Versorgung mit Artikeln des täglichen
Bedarfs möglichst fußläufig erreicht werden kann. Hierin einbezogen
sind auch Wochenmärkte. Weitergreifende
Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich des Gender-Aspektes sind jedoch
innerhalb des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sehr begrenzt, da
die Instrumenterechtlich lediglich quantitative Regelungen vorgeben.
Anwendungsfelder und Methodik
Markt- und
Standortanalyse
Ergebnisse auf Ebene der Gesamtstadt
Für Duisburg
wurde ein Einzelhandelsumsatz von rd. 2.400 Mio. € ermittelt. Gut
die Hälfte dieses Umsatzes wird durch die überwiegend kurzfristigen
Bedarfsgüter erzielt, während ein Drittel des Umsatzes auf
mittelfristige Bedarfsgüter entfällt und rd. ein Fünftel auf die
langfristigen Bedarfsgüter. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft
Vergleich der Stadtbezirke – Verkaufsfläche (in m²)
Leitlinien für die künftige
Einzelhandelsentwicklung
Bevor aufbauend
auf der Markt- und Standortanalyse konkrete Instrumente entwickelt
und vorgestellt werden können, sind zunächst übergeordnete
Leitlinien zur künftigen Einzelhandelsentwicklung in Duisburg
abzuwägen. Hierzu werden neben den landes- und regionalplanerischen
Vorgaben absatzwirtschaftliche und räumliche
Entwicklungsmöglichkeiten in Form von Szenarien erörtert.
Landes-,
regionalplanerische und regional abgestimmte Zielvorgaben für
Duisburg Die Grundlagen der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden
trotz der kommunalen Planungshoheit die landes- und
regionalplanerischen Vorgaben:
Mit § 24 a
geändertes LEPro NRW, soll die Ansiedlung großflächiger
Einzelhandelsbetriebe künftig präziser als bisher gesteuert werden.
Zur Erreichung dieser Ziele greift die Novellierung des LEPro NRW
den 2004 neu ins BauGB aufgenommenen und zuvor schon in § 11 Abs. 3
BauNVO verankerten Begriff der zentralen Versorgungsbereiche auf.
Zukünftig sollen Einzelhandelsbetriebe, die von § 11 Abs. 3 BauNVO
erfasst werden und sofern sie ein zentrenrelevantes
Kernsortiment aufweisen, nur noch in zentralen Versorgungsbereichen
zulässig sein.
Der für die
Stadt Duisburg relevante Regionalplan für den Regierungsbezirk
Düsseldorf (GEP 99) ist aus dem Jahr 2000. Dieser beinhaltet
regionalplanerische Ziele, die eine Konkretisierung der
landesplanerischen Vorgaben darstellen und bei der weiteren
Erarbeitung dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zugrunde zu
legen sind.
Absatzwirtschaftlich tragfähiger
Entwicklungsrahmen Methodik und Berechnungsgrundlagen zur Potentialermittlung Der Berechnung werden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Bevölkerungsentwicklung in Duisburg Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Kopf (Entwicklung der Verbrauchsausgaben sowie Entwicklung des Anteils einzelhandelsrelevanter Ausgaben an den Verbrauchsausgaben) Entwicklung der Flächenproduktivitäten - wobei folgende Entwicklungsannahmen für den Betrachtungszeitraum 2009 bis 2019 getroffen werden: Derzeit leben 491.603 Menschen (2009) in Duisburg. Es wird von einer rückläufigen Entwicklung ausgegangen, für das Jahr 2014 werden rd. 478.100 Einwohner und bis zum Jahr 2019 rd. 464.400 Einwohner prognostiziert. Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Duisburg
Räumliche Entwicklungsszenarien für
Duisburg
Szenario 1:
Konzentration auf die Mitte Vorhaben, die außerhalb des Hauptzentrums in den Nebenzentren (vgl. Kap. 4.1), in den Nahversorgungszentren und in sonstigen städtebaulich integrierten oder nicht integrierten Lagen geplant sind, werden weitestgehend zurückgestellt.
Szenario 2:
Mehrere Hauptzentren
Szenario 4:
Gegliederte Zentrenentwicklung Instrumentelles Umsetzungs- und Steuerungskonzept Das
Zentrenkonzept In der planerischen Praxis der Zentrendefinition ergibt sich in der Regel ein hierarchisch abgestuftes kommunales System aus Hauptzentren, aus Nebenzentren und aus Nahversorgungszentren. Zusammen mit den übrigen Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet bilden die zentralen Versorgungsbereiche das gesamtstädtische Standortsystem. Das hierarchisch abgestufte System der örtlichen zentralen Versorgungsbereiche und sonstiger Standorte In der Herleitung der zentralen Versorgungsbereiche für Duisburg werden insgesamt folgende Aspekte berücksichtigt: Warenspektrum, Branchenvielfalt, räumliche Dichte, Funktion und Anordnung des Einzelhandelsbesatzes, Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Zentren- und Versorgungsfunktionen wie etwa Dienstleistungen und Verwaltung, Gastronomie, Bildung und Kultur, Lage innerhalb des Siedlungsgebietes, die verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz, die verkehrliche Erreichbarkeit für sonstige Verkehrsträger, bedeutende Verkehrsanlagen für das Zentrum wie etwa Busbahnhöfe und Stellplatzanlagen, städtebauliche Dichte und stadtstrukturelle Aspekte sowie die Gestaltung und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes.
Hauptzentren Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Aspekte ergeben sich für Duisburg 23 zentrale Versorgungsbereiche, die in ihrer räumlichen Festlegung je nach Einstufung in die Zentrenhierarchie unterschiedlich groß festgelegt sind. Die Haupt- und Nebenzentren sollen Ansiedlungsschwerpunkte der zukünftigen großflächigen Einzelhandelsentwicklung in Duisburg für sämtliche Sortimentsbereiche – insbesondere für zentren- und nahversorgungsrelevante sowie in Teilen für nicht zentrenrelevante Sortimente – werden. Die zentralen Versorgungsbereiche in Duisburg Für Duisburg werden unter Anwendung der vorgestellten Kriterien, Zielüberlegungen und des übergeordneten Entwicklungsleitbildes insgesamt 23 zentrale Versorgungsbereiche definiert.
Diese Zentren
unterscheiden sich in ihrer jeweiligen Einzelhandelsausstattung und
Versorgungsfunktion. Entsprechend ihrer jeweiligen Hierarchiestufe
sollen sie als zentrale Versorgungsbereiche auch künftig abgestufte
Funktionen übernehmen, insbesondere vor dem Hintergrund einer
gesamtstädtisch bestmöglichen Aufgabenteilung und der Vermeidung
wechselseitiger Funktionsbeeinträchtigungen. Diese Hierarchisierung
orientiert sich zum einen an dem übergeordneten Entwicklungsleitbild
für die Stadt Duisburg und greift zum anderen die bestehenden
Strukturen auf. Zudem fließen auch stadtentwicklungspolitische
Zielvorstellungen der Stadt Duisburg, z. B. in der Etablierung des
zentralen Versorgungsbereichs Hamborn/ Marxloh als zweites
Hauptzentrum, mit ein. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die
räumliche Ausgestaltung des Zentren- und Standortkonzeptes für die
Stadt Duisburg.
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