Pressemitteilung
Nr. 163/2008 vom 1.12. 2008
Duisburg droht Überschuldung - Bezirksregierung weist
Haushaltssicherungskonzept 2008 zurück
Die Bezirksregierung hat nach einer eingehenden Prüfung des ersten
doppischen Haushaltes der Stadt Duisburg auch das diesjährige
Haushaltssicherungskonzept der Stadt als nicht genehmigungsfähig
rückgewiesen. Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
der Stadt für das Jahr 2008 droht Duisburg bereits im Jahre 2010 die
Überschuldung. Auch bei Umsetzung aller geplanten
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird die Stadt nach ihrer eigenen
Ergebnis- und Finanzplanung in den folgen den Jahren negative
Jahresergebnisse in einer Größenordnung von 190 Mio. EUR (2009), 162
Mio. EUR (2010) und 136 M EUR (2011) erwirtschaften und damit ihr
Eigenkapital nicht nur völlig verbrauchen, sondern „negatives“
Eigenkapital in mehrstelliger Millionenhöhe anhäufen.
Regierungspräsident Büssow: „Die drohende Überschuldung der Stadt
zwingt uns zu einer Kurskorrektur. Die Stadt ist faktisch pleite und
muss deshalb jetzt ihr Leistungsangebot so drastisch einschränken
und ihre Einnahmemöglichkeiten so konsequent nutzen, dass ein
weiterer Eigenkapitalverzehr, der zur Oberschuldung führt gestoppt
wird.
Die Stadt Duisburg muss bis spätestens 31. März 2009 zusammen mit
dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ein grundlegend
überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept mit Maßnahmen vorlegen,
die dazu führen, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung (2012) der Gesamtbetrag der Erträge die
Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen wieder erreicht oder
übersteigt.
Die Bezirksregierung wird wegen der drohenden Überschuldung der
Stadt ab sofort grundsätzlich keine Aufwendungen und Auszahlungen
mehr zulassen, die in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt
unzulässig sind Dazu gehören nicht nur die sogenannten freiwilligen
Leistungen im konsumtiven Be reich (z.B. freiwillige Zuschüsse an
Dritte) sondern insbesondere auch Investitionen, die nicht aufgrund
einer rechtlichen Verpflichtung getätigt werden müssen. Sollte die
Stadt Duisburg Kredite zur Finanzierung von Investitionen benötigen,
bedürfen diese jetzt in jedem Einzelfall einer Genehmigung der
Bezirksregierung. Bisher stand der Stadt Duisburg jedes Jahr ein von
der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigter “Kreditrahmen“ für eine
Mehr von Investition zur Verfügung.
"Die kommunale Finanzaufsicht kann nicht sehenden Auges
zulassen, dass die Stadt die ihr noch verbliebenen
Handlungsspielräume bei der Haushaltskonsolidierung ungenutzt Iässt",
so Büssow. "Das gilt auch für den investiven Bereich.“
Zur Verbesserung der städtischen Haushaltslage sind nach Auffassung
der Bezirksregierung eine Verstärkung der interkommunalen
Zusammenarbeit und ein radikales Sparen ebenso unverzichtbar wie die
Erhöhung ihrer Einnahmen durch die Erhebung kostendeckender Gebühren
und die Anhebung der Hebesätze für kommunale Steuern.
Finanzaufsichtlich nicht akzeptabel sind dagegen städtische Vorhaben
wie die Übernahme der Studiengebühr für Studentinnen und Studenten
der Uni Duisburg-Essen im Rahmen eines „Praktikantenkonzepts“, eine
Erhöhung der Ausgaben für politische Gremien und der Einsatz
städtischer Finanzmittel für Projekte der "Kulturhauptstadt 2010".
„Mit den dringenden
Handlungserfordernissen, die sich aus der drohenden Oberschuldung
der Stadt ergeben, sind solche Maßnahmen nicht vereinbar“, so der
Regierungspräsident.
Die Stadt Duisburg hatte zu Beginn diesen Jahres ihre
Haushaltswirtschaft vom kameralen auf das mit dem Neuen Kommunalen
Finanzmanagement eingerührte kaufmännische Rechnungswesen (Doppik)
umgestellt und zum Stichtag 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz
aufgestellt. Ausweislich dieser Bilanz belief sich die Bilanzsumme
der Stadt Anfang des Jahres auf rund 5 Mrd. EUR. Das Eigenkapital
betrug lediglich 364 Mio. EUR.
Nach der aktuellen Haushaltslage der Stadt Duisburg werden in den
kommenden Jahren auch weiterhin erhebliche Defizite „eingefahren“
werden (2008: 169 Mio. EUR, 2009 190 Mio. EUR, 2010 162 Mio. Euround
2011 136 Mio. Eur.
Bereits: in diesem Jahrr wird die
sogenannte „Ausgleichsrücklage“ der Stadt zum Ausgleich des Defizits
vollständig aufgebraucht und die "allgemeine Rücklage" in einem
Umfang von etwa 47 Mio. EUR..
Im kommenden Jahr (2009) wird der Rest der letzt genannten Rücklage
(140 Mio. EUR) „aufgezehrt‘ und ein nicht durch Eigenkapital
gedecktes Defizit in Höhe von 50 Mio. Eur. verbleiben. Am Ende des
Finanzplanungszeitraumes (2011) wird die Stadt Duisburg planmäßig
ein „negatives“ Eigenkapital von fast 350 Mio. EUR erwirtschaftet
haben. Um das nach dem Haushaltssicherungskonzept angestrebte
ausgeglichene Jahresergebnis im Jahre 2013 zu erreichen, müsste die
Stadt nicht nur die schon bekannten Konsolidierungsmaßnahmen
(Vorschläge Berger-Gutachten, Konsolidierungsoffensive 2013 und
Kompensationsmaßnahmen) konsequent umsetzen sondern weitere
Konsolidierungsbeiträge in Höhe von fast 100 Mio. EL (pro Jahr) bis
2013 erbringen.
Die Finanzaufsicht untersagt in
Zukunft Folgendes:
• keine Kreditaufnahmen für Investitionen auf der Grundlage eines
Kreditrahmens / nur auf Antrag: Einzelfallgenehmigung für
unabweisbare, pflichtige Investitionen
• keine Duldung von Beförderungen von Beamten
• keine Duldung von Neueinstellungen von Personal oder
Vertragsverlängerungen / nur auf Antrag: Einzelfallzustimmung für
eine Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, wenn der Nachweis
erbracht wird. dass die Kommune ihre rechtlichen Verpflichtungen nur
so nachkommen kann
• keine Duldung von Umsetzungen von Angestellten, die
Höhergruppierungsansprüche auslösen oder künftig auslösen könnten /
nur auf Antrag: Einzelfallzustimmung für eine Umsetzung im
vorgenannten Sinne, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die
Kommune ihre rechtlichen Verpflichtungen nur so nachkommen kann
• keine Duldung der Übernahme von neuen freiwilligen und keine
Weiterführung oder Ausweitung bestehender freiwilliger Leistungen
• keine Gewährung von Fördermitteln des Landes, wenn die Förderung
nicht für eine Maßnahme gewährt werden soll, zu deren Durchführung
die Kommune rechtlich verpflichtet ist und die unaufschiebbar ist
(Ausnahme: Wenn die Durchführung der zu fördernden Maßnahme
nachweisbar und zeitnah zu einer Haushaltsverbesserung/-entlastung
führt / verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Förderung!)
• Kündigung bestehender Verträge, die Grundlage für die Gewährung
freiwilliger Leistungen sind, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
• Verwendung von Vermögenserlösen ausschließlich zur Schuldentilgung
• Beanstandung von allen Ratsbeschlüssen (durch den dafür
zuständigen Hauptverwaltungsbeamten) die nicht die
haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere auch bei der
Ablehnung von gebotenen Konsolidierungsmaßnahmen
Bericht vom 14. 05.2008
Mit Bericht vom 14.052008 haben Sie mir die vom Rat der Stadt
Duisburg beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2008 angezeigt
und einen Antrag auf Genehmigung des vom Rat der Stadt Duisburg am
2502.2008 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011
gestellt. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg 2008 bis 2011
ist nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzung darf nicht bekannt
gemacht werden,
2. Die Stadt Duisburg wird gebeten, bis spätestens 31.03.2009
zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ein
grundlegend überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept mit Maßnahmen
vorzulegen, die dazu führen, dass spätestens im
letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2012)
der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der
Aufwendungen erreicht oder übersteigt, und mit deren Umsetzung
verhindert wird, dass im mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanungszeitraum eine Überschuldung eintritt In diesem
Zusammenhang gebe ich folgende Erläuterungen und Hinweise:
1.
Ausweislich der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01 01 2008 beläuft
sich die Bilanzsumme der Stadt Duisburg auf 5.010,9 Mio. €. Das
Eigenkapital auf der Passivseite beträgt 364,2
Mio. €‚ was einer Eigenkapitalquote von 7,27% entspricht. Zum
Ausgleich des für 2008 veranschlagten Jahresdefizits von 168,9 Mio.
€ soll die Ausgleichsrücklage in Höhe von 121,4 Mio. € in diesem
Haushaltsjahr komplett aufgezehrt und die all gemeine Rücklage um
47,5 Mio. € verringert werden. Die verbleibenden 140 Mio. € der
allgemeinen Rücklage werden durch das für das Haushaltsjahr 2009
veranschlagte negative Jahresergebnis von 190,3 M € verbraucht. Es
verbleiben dann in 2009 50,3 Mio. € als ungedecktes Defizit. Somit
wird die Stadt Duisburg voraussichtlich im Jahre 2010 im Sinne von §
75 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) überschuldet sein.
Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept enthält 38 Maßnahmen aus
dem Roland-Berger-Gutachten mit einem aktualisierten
Einsparpotenzial von rd. 40,2 Mio. C und 95 Maßnahmen aus der
Konsolidierungsoffensive 2013 mit einem aktualisierten
Einsparpotenzial in Höhe von rd. 26 Mo. €. Davon wurden 13,9 Mio. €
bzw. 18,4 Mio. €‚ also ins gesamt 32,3 Mio. € in den Haushaltsplan
2008 eingearbeitet. Die andere Hälfte des Einsparpotenzials wurde
entweder nicht umgesetzt oder erst gar nicht veranschlagt. Zu der
überwiegenden Anzahl der Maßnahmen aus der Konsolidierungsoffensive
2013 wurde zudem noch kein aktualisiertes Einsparpotenzial
ermittelt, Dieses bitte ich in das überarbeitete
Haushaltssicherungskonzept mit einzuarbeiten.
Das beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2008 weist
für dieses Jahr einen Konsolidierungsbeitrag von 15 Mio. € aus, im
Jahr 2009 wird ein Konsolidierungsvolumen von 21 M € angestrebt und
ab dem Jahr 2010 so ein jährliches Konsolidierungsziel von 24 Mio. €
er reicht werden. Darüber hinaus sind zusätzliche 99 Mio. € als noch
zu findende Konsolidierungsbeiträge“ mit eingeplant, die aber nicht
näher definiert sind. Nur durch Einrechnung dieser Summe kann das im
Jahr 2013 nach der Finanzplanung noch zu konsolidierende Defizit von
123 Mio. € ausgeglichen werden und sich dann rechnerisch ein
ausgeglichenes Jahresergebnis von +1- 0 ergeben.
Konkret führt das dazu, dass in der Haushaltssatzung für das Jahr
2008 insgesamt Erträge in Höhe von 1.191 Mio. € und Aufwendungen in
Höhe von 1.360 M € ausgewiesen werden und damit ein negatives
Jahresergebnis in Höhe von 168,9 Mio, € erwartet wird. Nach den
Ergebnisplanungen für die dem Haushaltsjahr 2008 folgenden drei
Planungsjahre werden auch unter Einbeziehung der genannten
Konsolidierungspotenziale in den Jahren 2009 bis 2011 weiterhin
negative Jahresergebnisse eingeplant. So soll das negative
Jahresergebnis im Jahr 2009 190 Mio. €1 im Jahr 2010 162 Mio. € und
im Jahr 2011 136 Mio. € betragen.
Insgesamt wird sich ausweislich dieser Planung das zum 01.01 .2008
im Entwurf der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital von rd.
364 Mio. € bis zum Ende des Jahres 2011 um rd. 666,9 M € verringern.
Absolut beträgt das dann ‚negatives` Eigenkapital zum Ende des
Ergebnisplanungszeitraumes danach rund 292,9 Mio. €.
Ich erkenne zwar ausdrücklich an, dass die Stadt Duisburg ihre
Bereitschaft zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes erklärt
hat.
Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass sich selbst bei
Realisierung aller bei Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes
erschließbarer Konsolidierungspotenziale das im Entwurf der
Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital bis zum Ende des
Ergebnis- und Finanzplanungszeitraumes mit knapp 300 Mio. € im Minus
befindet.
Dies bedeutet, dass die Stadt Duisburg auch in den nächsten Jahren —
zwar in vermindertem Umfang - aber immer noch auf Kosten künftiger
Generationen zu wirtschaften beabsichtigt. Dies ist in Anbetracht
der Tatsache, dass der Stadt die bilanzielle Überschuldung bereits
innerhalb der nächsten b&den Jahre droht ebenso wenig mit § 75 GO
NRW vereinbar wie jede darüber hinausgehende weitere Verschuldung
der Stadt.
3
Die Überschuldung ist die heikelste Form, in der sich die
Fehlentwicklung eines kommunalen Haushalts zeigt. Da die Stadt
Duisburg unmittelbar vor der Überschuldung steht, muss sie ihr
Handeln in allen Bereichen mit oberster Priorität darauf ausrichten,
dass der Haushaltsausgleich gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW
schnellstmöglich wieder erreicht und die Stadt damit die stetige
Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW auch in
Zukunft noch gewährleisten kann Sie muss daher jetzt alles
Erforderliche unternehmen, um die Überschuldung zu vermeiden. In
einem ersten Schritt ist deshalb zunächst jede weitere Verschuldung
zu stoppen, indem die Stadt entsprechend § 75 Abs. 2 GO NRW ihren
Haushalt in Planung und Rechnung aus- gleicht. Um ihren gesetzlichen
Verpflichtungen nachzukommen, muss die Stadt unverzüglich
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschließen und umsetzen, die im
Ergebnis dazu fuhren, dass bis zum Ende der nächsten mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung, also bis zum Jahr 2012,
ein ausgeglichener Ergebnisplan aufgestellt und damit in der
Ergebnisplanung 2012 eine schwarze Null erreicht werden kann. Mit
dem vor hegenden Haushaltssicherungskonzept bzw. mit den nach diesem
Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen wird dies nicht
erreicht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich, mir zusammen mit dem
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ein grundlegend
überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2009 bis
2012 vorzulegen, aus dem erkennbar wird, dass und mit welchen
konkreten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen die Stadt Duisburg bis
zum Ende des Ergebnis- und Finanzplanungszeitraumes ein
ausgeglichenes Rechnungsergebnis erreichen wird. Ich erwarte in
diesem Zusammenhang, dass der Rat der Stadt Duisburg zu diesem Zweck
eine weitreichende Senkung von Aufwendungen in allen Bereichen und —
soweit eine Senkung der Aufwendungen nicht ausreicht — eine
Steigerung von Erträgen beschließt.
4.
Die aktuell von der Gemeindeprüfungsanstalt bei ihrer überörtlichen
Prüfung der Stadt Duisburg ermittelten Optimierungspotenziale in
Höhe von 65 Mio. € von denen 45 Mio. € im mittelfristigen
Finanzplanungszeitraum als realisierbar angesehen werden, bitte ich
durch Umsetzung geeigneter und zulässiger Maßnahmen unverzüglich
auszuschöpfen.
5
Im Übrigen sind auch im Zuge sonstiger haushaltswirtschaftlicher
Entscheidungen die Regelungen des § 82 GO NRW für die vorläufige
Haushaltswirtschaft restriktiv anzuwenden und konsequent zu
beachten.
lch bitte um Sicherstellung der Einhaltung dieser rechtlichen
Vorgaben durch ein geeignetes internes Controllingverfahren.
Zugleich weise ich darauf hin, dass ich es wegen unmittelbar
drohenden Überschuldung der Stadt Duisburg ab sofort für
grundsätzlich nicht mehr vertretbar hatte, Aufwendungen und
Auszahlungen, die nach § 82 GO NRW nicht zulässig sind, auf der
Grundlage der „Hinweise für die komnmunalaufsichtliche Behandlung
von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept
(Nothaushaltsrecht nach § 81 GO NRW)“ vom O4.06 und des Runderlasses
des lnnenministeriums NRW vom 01.03.2006 zu Beförderungen in der
vorläufigen Haushalts- wirtschaft auf Grundlage eines
‚Personalausgabenbudgets (Beförderung von Beamten, Gewährung von
Kreditaufnahme auf der Grundlage der Bestimmung eines Kreditrahmens,
Finanzierung von freiwilligen Leistungen etc zu dulden.
So lässt die mehr als nur kritische Haushaltslage der Stadt Duisburg
beispielsweise weder die Durchführung eines „Praktikantenkonzepts“
(Übernahme der Studiengebühr für Studentinnen und Studenten der Uni
Duisburg-Essen, die ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben oder dort
hin verlegen) noch die vom Rat der Stadt beschlossene Erhöhung der
Fraktionszuwendungen ohne eine vorherige Bedarfsermittlung zu.
Letzteres gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Feststellung der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein bei deren überörtlicher Prüfung in
den Jahren 2007 und 2008. nach der die Angaben der politischen
Gremien je Einwohner in Duisburg im interkommunalen Vergleich mit
Kommunen der Größenordnung von über 400.000 Einwohnern mit 5 € pro
Einwohner schon 2006 deutlich über dem Mittelwert von 4,77€ je
Einwohner lag.
Finanzaufsichtlich inakzeptabel sind auch weitere Aufwendungen der
Stadt für die Projekte der Kulturhauptstadt 2010. Die Stadt Duisburg
kann und darf zur Finanzierung dieser Projekte zwar die vom Land
Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Sondermittel und sonstige
Drittmittel, z.B. Sponsorengelder einsetzen, nicht jedoch Mittel in
den Haushalt einstellen, die zwangsläufig zu einer höheren
Kreditaufnahme und damit zu einer weiteren Verschuldung der Stadt
führen.
Ich erwarte deshalb, dass der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg d
erforderlichen Schritte einleitet und die ihm obliegenden Maßnahmen
ergreift, die notwendig sind, um sicher zu stelln, dass die Stadt
Duisburg sich auch insoweit strikt an die gesetzlichen Vorgaben hält
und al les unterlässt, was haushaltsrechtlich unzulässig ist.
Sollte die Stadt Duisburg zur Finanzierung einer unaufschiebbaren
Investition, die aufgrund einer bestehenden rechtlichen
Verpflichtung getätigt werden muss, Kredite benötigen, bitte ich um
Vorlage des Antrages auf Genehmigung der Kreditaufnahme, Bei
Antragstellung bitte ich darzulegen, woraus sich die rechtliche
Verpflichtung zur Durchführung der beabsichtigten
lnvestitionsmaßnahme nach Art und Umfang (Investitionsaufwand)
ergibt sowie eine Erklärung, dass keine anderen Mittel zur
Finanzierung zur Verfügung stehen. ich werde dann einzelfall-
bezogen über die Genehmigung der beabsichtigten Kreditaufnahme
entscheiden.
Diese Verfügung bitte ich auch den Mitgliedern des Rates zur
Kenntnis zu geben.
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