Rat der Stadt Duisburg
Regierungspräsident Jürgen Büssow und der Haushalt der Stadt 2009

 

Haushalt und Haushaltssicherungskonzept 2008

Pressemitteilung Nr. 163/2008 vom 1.12. 2008
Duisburg droht Überschuldung - Bezirksregierung weist Haushaltssicherungskonzept 2008 zurück
Die Bezirksregierung hat nach einer eingehenden Prüfung des ersten doppischen Haushaltes der Stadt Duisburg auch das diesjährige Haushaltssicherungskonzept der Stadt als nicht genehmigungsfähig rückgewiesen. Nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt für das Jahr 2008 droht Duisburg bereits im Jahre 2010 die Überschuldung. Auch bei Umsetzung aller geplanten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wird die Stadt nach ihrer eigenen Ergebnis- und Finanzplanung in den folgen den Jahren negative Jahresergebnisse in einer Größenordnung von 190 Mio. EUR (2009), 162 Mio. EUR (2010) und 136 M EUR (2011) erwirtschaften und damit ihr Eigenkapital nicht nur völlig verbrauchen, sondern „negatives“ Eigenkapital in mehrstelliger Millionenhöhe anhäufen.
Regierungspräsident Büssow: „Die drohende Überschuldung der Stadt zwingt uns zu einer Kurskorrektur. Die Stadt ist faktisch pleite und muss deshalb jetzt ihr Leistungsangebot so drastisch einschränken und ihre Einnahmemöglichkeiten so konsequent nutzen, dass ein weiterer Eigenkapitalverzehr, der zur Oberschuldung führt gestoppt wird.
Die Stadt Duisburg muss bis spätestens 31. März 2009 zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ein grundlegend überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept mit Maßnahmen vorlegen, die dazu führen, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2012) der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen wieder erreicht oder übersteigt.
Die Bezirksregierung wird wegen der drohenden Überschuldung der Stadt ab sofort grundsätzlich keine Aufwendungen und Auszahlungen mehr zulassen, die in Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt unzulässig sind Dazu gehören nicht nur die sogenannten freiwilligen Leistungen im konsumtiven Be reich (z.B. freiwillige Zuschüsse an Dritte) sondern insbesondere auch Investitionen, die nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung getätigt werden müssen. Sollte die Stadt Duisburg Kredite zur Finanzierung von Investitionen benötigen, bedürfen diese jetzt in jedem Einzelfall einer Genehmigung der Bezirksregierung. Bisher stand der Stadt Duisburg jedes Jahr ein von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigter “Kreditrahmen“ für eine Mehr von Investition zur Verfügung.
"Die kommunale Finanzaufsicht  kann nicht sehenden Auges zulassen, dass die Stadt die ihr noch verbliebenen Handlungsspielräume bei der Haushaltskonsolidierung ungenutzt Iässt", so Büssow. "Das gilt auch für den investiven Bereich.“

Zur Verbesserung der städtischen Haushaltslage sind nach Auffassung der Bezirksregierung eine Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit und ein radikales Sparen ebenso unverzichtbar wie die Erhöhung ihrer Einnahmen durch die Erhebung kostendeckender Gebühren und die Anhebung der Hebesätze für kommunale Steuern. Finanzaufsichtlich nicht akzeptabel sind dagegen städtische Vorhaben wie die Übernahme der Studiengebühr für Studentinnen und Studenten der Uni Duisburg-Essen im Rahmen eines „Praktikantenkonzepts“, eine Erhöhung der Ausgaben für politische Gremien und der Einsatz städtischer Finanzmittel für Projekte der "Kulturhauptstadt 2010".

„Mit den dringenden Handlungserfordernissen, die sich aus der drohenden Oberschuldung der Stadt ergeben, sind solche Maßnahmen nicht vereinbar“, so der Regierungspräsident.
Die Stadt Duisburg hatte zu Beginn diesen Jahres ihre Haushaltswirtschaft vom kameralen auf das mit dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement eingerührte kaufmännische Rechnungswesen (Doppik) umgestellt und zum Stichtag 01. Januar 2008 eine Eröffnungsbilanz aufgestellt. Ausweislich dieser Bilanz belief sich die Bilanzsumme der Stadt Anfang des Jahres auf rund 5 Mrd. EUR. Das Eigenkapital betrug lediglich 364 Mio. EUR.

Nach der aktuellen Haushaltslage der Stadt Duisburg werden in den kommenden Jahren auch weiterhin erhebliche Defizite „eingefahren“ werden (2008: 169 Mio. EUR, 2009 190 Mio. EUR, 2010 162 Mio. Euround 2011 136 Mio. Eur.

Bereits: in diesem Jahrr wird die sogenannte „Ausgleichsrücklage“ der Stadt zum Ausgleich des Defizits vollständig aufgebraucht und die "allgemeine Rücklage" in einem Umfang von etwa 47 Mio. EUR..
Im kommenden Jahr (2009) wird der Rest der letzt genannten Rücklage (140 Mio. EUR) „aufgezehrt‘ und ein nicht durch Eigenkapital gedecktes Defizit in Höhe von 50 Mio. Eur. verbleiben. Am Ende des Finanzplanungszeitraumes (2011) wird die Stadt Duisburg planmäßig ein „negatives“ Eigenkapital von fast 350 Mio. EUR erwirtschaftet haben. Um das nach dem Haushaltssicherungskonzept angestrebte ausgeglichene Jahresergebnis im Jahre 2013 zu erreichen, müsste die Stadt nicht nur die schon bekannten Konsolidierungsmaßnahmen  (Vorschläge Berger-Gutachten, Konsolidierungsoffensive 2013 und Kompensationsmaßnahmen) konsequent umsetzen sondern weitere Konsolidierungsbeiträge in Höhe von fast 100 Mio. EL (pro Jahr) bis 2013 erbringen.

Die Finanzaufsicht untersagt in Zukunft Folgendes:
• keine Kreditaufnahmen für Investitionen auf der Grundlage eines Kreditrahmens / nur auf Antrag: Einzelfallgenehmigung für unabweisbare, pflichtige Investitionen
• keine Duldung von Beförderungen von Beamten
• keine Duldung von Neueinstellungen von Personal oder Vertragsverlängerungen / nur auf Antrag: Einzelfallzustimmung für eine Neueinstellung oder Vertragsverlängerung, wenn der Nachweis erbracht wird. dass die Kommune ihre rechtlichen Verpflichtungen nur so nachkommen kann
• keine Duldung von Umsetzungen von Angestellten, die Höhergruppierungsansprüche auslösen oder künftig auslösen könnten / nur auf Antrag: Einzelfallzustimmung für eine Umsetzung im vorgenannten Sinne, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Kommune ihre rechtlichen Verpflichtungen nur so nachkommen kann
• keine Duldung der Übernahme von neuen freiwilligen und keine Weiterführung oder Ausweitung bestehender freiwilliger Leistungen
• keine Gewährung von Fördermitteln des Landes, wenn die Förderung nicht für eine Maßnahme gewährt werden soll, zu deren Durchführung die Kommune rechtlich verpflichtet ist und die unaufschiebbar ist (Ausnahme: Wenn die Durchführung der zu fördernden Maßnahme nachweisbar und zeitnah zu einer Haushaltsverbesserung/-entlastung führt / verbleibende Zweifel gehen zu Lasten der Förderung!)
• Kündigung bestehender Verträge, die Grundlage für die Gewährung freiwilliger Leistungen sind, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
• Verwendung von Vermögenserlösen ausschließlich zur Schuldentilgung
• Beanstandung von allen Ratsbeschlüssen (durch den dafür zuständigen Hauptverwaltungsbeamten) die nicht die haushaltsrechtlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere auch bei der Ablehnung von gebotenen Konsolidierungsmaßnahmen


Bericht vom 14. 05.2008
Mit Bericht vom 14.052008 haben Sie mir die vom Rat der Stadt Duisburg beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2008 angezeigt und einen Antrag auf Genehmigung des vom Rat der Stadt Duisburg am 2502.2008 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes 2008 bis 2011 gestellt. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Duisburg 2008 bis 2011 ist nicht genehmigungsfähig. Die Haushaltssatzung darf nicht bekannt gemacht werden,
2. Die Stadt Duisburg wird gebeten, bis spätestens 31.03.2009 zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ein grundlegend überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept mit Maßnahmen vorzulegen, die dazu führen, dass spätestens im
letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (2012) der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt, und mit deren Umsetzung verhindert wird, dass im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum eine Überschuldung eintritt In diesem Zusammenhang gebe ich folgende Erläuterungen und Hinweise:
1.
Ausweislich der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01 01 2008 beläuft sich die Bilanzsumme der Stadt Duisburg auf 5.010,9 Mio. €. Das Eigenkapital auf der Passivseite beträgt 364,2
Mio. €‚ was einer Eigenkapitalquote von 7,27% entspricht. Zum Ausgleich des für 2008 veranschlagten Jahresdefizits von 168,9 Mio. € soll die Ausgleichsrücklage in Höhe von 121,4 Mio. € in diesem Haushaltsjahr komplett aufgezehrt und die all gemeine Rücklage um 47,5 Mio. € verringert werden. Die verbleibenden 140 Mio. € der allgemeinen Rücklage werden durch das für das Haushaltsjahr 2009 veranschlagte negative Jahresergebnis von 190,3 M € verbraucht. Es verbleiben dann in 2009 50,3 Mio. € als ungedecktes Defizit. Somit wird die Stadt Duisburg voraussichtlich im Jahre 2010 im Sinne von § 75 Abs. 7 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) überschuldet sein.
Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept enthält 38 Maßnahmen aus dem Roland-Berger-Gutachten mit einem aktualisierten Einsparpotenzial von rd. 40,2 Mio. C und 95 Maßnahmen aus der Konsolidierungsoffensive 2013 mit einem aktualisierten Einsparpotenzial in Höhe von rd. 26 Mo. €. Davon wurden 13,9 Mio. € bzw. 18,4 Mio. €‚ also ins gesamt 32,3 Mio. € in den Haushaltsplan 2008 eingearbeitet. Die andere Hälfte des Einsparpotenzials wurde entweder nicht umgesetzt oder erst gar nicht veranschlagt. Zu der überwiegenden Anzahl der Maßnahmen aus der Konsolidierungsoffensive 2013 wurde zudem noch kein aktualisiertes Einsparpotenzial ermittelt, Dieses bitte ich in das überarbeitete Haushaltssicherungskonzept mit einzuarbeiten.

Das beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2008 weist für dieses Jahr einen Konsolidierungsbeitrag von 15 Mio. € aus, im Jahr 2009 wird ein Konsolidierungsvolumen von 21 M € angestrebt und ab dem Jahr 2010 so ein jährliches Konsolidierungsziel von 24 Mio. € er reicht werden. Darüber hinaus sind zusätzliche 99 Mio. € als noch zu findende Konsolidierungsbeiträge“ mit eingeplant, die aber nicht näher definiert sind. Nur durch Einrechnung dieser Summe kann das im Jahr 2013 nach der Finanzplanung noch zu konsolidierende Defizit von 123 Mio. € ausgeglichen werden und sich dann rechnerisch ein ausgeglichenes Jahresergebnis von +1- 0 ergeben.
Konkret führt das dazu, dass in der Haushaltssatzung für das Jahr 2008 insgesamt Erträge in Höhe von 1.191 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von 1.360 M € ausgewiesen werden und damit ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 168,9 Mio, € erwartet wird. Nach den Ergebnisplanungen für die dem Haushaltsjahr 2008 folgenden drei Planungsjahre werden auch unter Einbeziehung der genannten Konsolidierungspotenziale in den Jahren 2009 bis 2011 weiterhin negative Jahresergebnisse eingeplant. So soll das negative Jahresergebnis im Jahr 2009 190 Mio. €1 im Jahr 2010 162 Mio. € und im Jahr 2011 136 Mio. € betragen.
Insgesamt wird sich ausweislich dieser Planung das zum 01.01 .2008 im Entwurf der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital von rd. 364 Mio. € bis zum Ende des Jahres 2011 um rd. 666,9 M € verringern.
Absolut beträgt das dann ‚negatives` Eigenkapital zum Ende des Ergebnisplanungszeitraumes danach rund 292,9 Mio. €.

Ich erkenne zwar ausdrücklich an, dass die Stadt Duisburg ihre Bereitschaft zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes erklärt hat.
Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass sich selbst bei Realisierung aller bei Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes erschließbarer Konsolidierungspotenziale das im Entwurf der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital bis zum Ende des Ergebnis- und Finanzplanungszeitraumes mit knapp 300 Mio. € im Minus befindet.
Dies bedeutet, dass die Stadt Duisburg auch in den nächsten Jahren — zwar in vermindertem Umfang - aber immer noch auf Kosten künftiger Generationen zu wirtschaften beabsichtigt. Dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Stadt die bilanzielle Überschuldung bereits innerhalb der nächsten b&den Jahre droht ebenso wenig mit § 75 GO NRW vereinbar wie jede darüber hinausgehende weitere Verschuldung der Stadt.
3
Die Überschuldung ist die heikelste Form, in der sich die Fehlentwicklung eines kommunalen Haushalts zeigt. Da die Stadt Duisburg unmittelbar vor der Überschuldung steht, muss sie ihr Handeln in allen Bereichen mit oberster Priorität darauf ausrichten, dass der Haushaltsausgleich gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW schnellstmöglich wieder erreicht und die Stadt damit die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 GO NRW auch in Zukunft noch gewährleisten kann Sie muss daher jetzt alles Erforderliche unternehmen, um die Überschuldung zu vermeiden. In einem ersten Schritt ist deshalb zunächst jede weitere Verschuldung zu stoppen, indem die Stadt entsprechend § 75 Abs. 2 GO NRW ihren Haushalt in Planung und Rechnung aus- gleicht. Um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, muss die Stadt unverzüglich Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen beschließen und umsetzen, die im Ergebnis dazu fuhren, dass bis zum Ende der nächsten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, also bis zum Jahr 2012,
ein ausgeglichener Ergebnisplan aufgestellt und damit in der Ergebnisplanung 2012 eine schwarze Null erreicht werden kann. Mit dem vor hegenden Haushaltssicherungskonzept bzw. mit den nach diesem Haushaltssicherungskonzept vorgesehenen Maßnahmen wird dies nicht erreicht.
Vor diesem Hintergrund bitte ich, mir zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2009 ein grundlegend überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2009 bis 2012 vorzulegen, aus dem erkennbar wird, dass und mit welchen konkreten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen die Stadt Duisburg bis zum Ende des Ergebnis- und Finanzplanungszeitraumes ein ausgeglichenes Rechnungsergebnis erreichen wird. Ich erwarte in diesem Zusammenhang, dass der Rat der Stadt Duisburg zu diesem Zweck eine weitreichende Senkung von Aufwendungen in allen Bereichen und — soweit eine Senkung der Aufwendungen nicht ausreicht — eine Steigerung von Erträgen beschließt.
4.
Die aktuell von der Gemeindeprüfungsanstalt bei ihrer überörtlichen Prüfung der Stadt Duisburg ermittelten Optimierungspotenziale in Höhe von 65 Mio. € von denen 45 Mio. € im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum als realisierbar angesehen werden, bitte ich durch Umsetzung geeigneter und zulässiger Maßnahmen unverzüglich auszuschöpfen.
5
Im Übrigen sind auch im Zuge sonstiger haushaltswirtschaftlicher Entscheidungen die Regelungen des § 82 GO NRW für die vorläufige Haushaltswirtschaft restriktiv anzuwenden und konsequent zu beachten.

lch bitte um Sicherstellung der Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben durch ein geeignetes internes Controllingverfahren.
Zugleich weise ich darauf hin, dass ich es wegen unmittelbar drohenden Überschuldung der Stadt Duisburg ab sofort für grundsätzlich nicht mehr vertretbar hatte, Aufwendungen und Auszahlungen, die nach § 82 GO NRW nicht zulässig sind, auf der Grundlage der „Hinweise für die komnmunalaufsichtliche Behandlung von Kommunen ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltsrecht nach § 81 GO NRW)“ vom O4.06 und des Runderlasses des lnnenministeriums NRW vom 01.03.2006 zu Beförderungen in der vorläufigen Haushalts- wirtschaft auf Grundlage eines ‚Personalausgabenbudgets (Beförderung von Beamten, Gewährung von Kreditaufnahme auf der Grundlage der Bestimmung eines Kreditrahmens, Finanzierung von freiwilligen Leistungen etc zu dulden.
So lässt die mehr als nur kritische Haushaltslage der Stadt Duisburg beispielsweise weder die Durchführung eines „Praktikantenkonzepts“ (Übernahme der Studiengebühr für Studentinnen und Studenten der Uni Duisburg-Essen, die ihren Hauptwohnsitz in Duisburg haben oder dort hin verlegen) noch die vom Rat der Stadt beschlossene Erhöhung der Fraktionszuwendungen ohne eine vorherige Bedarfsermittlung zu. Letzteres gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Feststellung der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein bei deren überörtlicher Prüfung in den Jahren 2007 und 2008. nach der die Angaben der politischen Gremien je Einwohner in Duisburg im interkommunalen Vergleich mit Kommunen der Größenordnung von über 400.000 Einwohnern mit 5 € pro Einwohner schon 2006 deutlich über dem Mittelwert von 4,77€ je Einwohner lag.
Finanzaufsichtlich inakzeptabel sind auch weitere Aufwendungen der Stadt für die Projekte der Kulturhauptstadt 2010. Die Stadt Duisburg kann und darf zur Finanzierung dieser Projekte zwar die vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen Sondermittel und sonstige Drittmittel, z.B. Sponsorengelder einsetzen, nicht jedoch Mittel in den Haushalt einstellen, die zwangsläufig zu einer höheren Kreditaufnahme und damit zu einer weiteren Verschuldung der Stadt führen.
Ich erwarte deshalb, dass der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg d erforderlichen Schritte einleitet und die ihm obliegenden Maßnahmen ergreift, die notwendig sind, um sicher zu stelln, dass die Stadt Duisburg sich auch insoweit strikt an die gesetzlichen Vorgaben hält und al les unterlässt, was haushaltsrechtlich unzulässig ist.
Sollte die Stadt Duisburg zur Finanzierung einer unaufschiebbaren Investition, die aufgrund einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung getätigt werden muss, Kredite benötigen, bitte ich um Vorlage des Antrages auf Genehmigung der Kreditaufnahme, Bei Antragstellung bitte ich darzulegen, woraus sich die rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der beabsichtigten lnvestitionsmaßnahme nach Art und Umfang (Investitionsaufwand) ergibt sowie eine Erklärung, dass keine anderen Mittel zur Finanzierung zur Verfügung stehen. ich werde dann einzelfall- bezogen über die Genehmigung der beabsichtigten Kreditaufnahme entscheiden.
Diese Verfügung bitte ich auch den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis zu geben.