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Hauhaltsplan für das Jahr 2009 eingebracht |
Duisburg, 13. Oktober 2008 - Die
Verwaltung der Stadt Duisburg hat in der Sitzung des Rates der
Stadt am Montag, 13. Oktober 2008, den Haushalt für das Jahr
2009 eingebracht. Damit wurde bereits zum zweiten Mal der
städtische Haushalt nach den Regeln des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) aufgestellt. Die Ergebnisrechnung weist
einen Fehlbetrag in Höhe von 148,3 Millionen Euro aus. Dabei beläuft sich das strukturelle Defizit auf rund 61 Millionen Euro - Den Ordentlichen Erträgen in Höhe von 1.209 Millionen Euro stehen Ordentliche Aufwendungen in Höhe rund 1.270 Millionen Euro entgegen. Das Finanzergebnis weist ein Defizit von knapp 87 Millionen Euro aus. "Dies zeigt, dass die Hauptbelastung des städtischen Haushalts zwischenzeitlich aus den aufgelaufenen Kassenkrediten infolge früherer Haushaltsdefizite resultiert," fasst Oberbürgermeister Adolf Sauerland die Situation zusammen. Zwar wurde das Plandefizit für 2009 gegenüber den Vorjahren deutlich reduziert, doch konnte bei der Haushaltsaufstellung nicht an die Ist-Ergebnisse der Vorjahre angeknüpft werden. Im Jahr 2007 war mit einem Fehlbetrag von 81,4 Millionen Euro das Plandefizit noch mehr als halbiert worden. "Zu erheblichen Haushaltsbelastungen führen bekanntlich externe Faktoren, wie wachsende Zinslasten und die aus dem Tarifabschluss und gesetzlichen Änderungen resultierenden Personalmehraufwendungen. Aber mit dem neuen Rechnungswesen wird beispielsweise über Rückstellungen und Abschreibungen auch transparent gemacht, welchen Wertverzehr wir tatsächlich haben" , sagt Stadtkämmerer Dr. Peter Langner: "All diese Einflüsse konnten trotz beachtlicher Konsolidierungserfolge nicht vollständig kompensiert werden." Das geplante Investitionsvolumen für das Jahr 2009 beträgt 87,3 Millionen Euro, davon sollen 22,1 Millionen aus Kreditaufnahmen finanziert werden. Interessierte Bürger finden den Haushaltspan ab der 43. Kalenderwoche auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter "Stadtkämmerei". Dort sind bereits jetzt die Auslegungsorte und -termine für den Haushaltsplan sowie die Fristen für Einwendungen nachlesbar.
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