Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -
Teilplan“Ruhrgebiet West“
Beschlussentwurf
1. Zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wird
ein Ruhrgebiet umfassender Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet
begrüßt.
2. Der Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog der Bezirksregierung wird
zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die stadtübergreifenden Maßnahmen mit
den Ruhrgebietsstädten abzustimmen und umzusetzen.
4. Die Einführung einer Umweltzone mit einer größeren Gebietsabgrenzung,
die alle belasteten Hauptverkehrsstraßen einschließt, wird als Baustein
eines Maßnahmenbündels befürwortet.
5. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird aufgefordert, weitere Maßnahmen
gegenüber den Hauptemittenten aus dem Bereich Industrie/Gewerbe im
Luftreinhalteplan aufzunehmen.
6. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird aufgefordert, die Belange der
Luftreinhaltung auf der Planungsebene (z. B. neuer Kohlekraftwerke,
Müliverbrennungsanlagen oder Zementwerke) zu berücksichtigen.
7. Der Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes für die
Innenstadt wird zugestimmt.
Problembeschreibung / Begründung
Die Luftreinhaltung ist seit Inkrafttreten von Grenzwerten für Feinstaub
(PM1O) in 2005 ein wichtiges Thema geworden. Die rechtlichen Vorgaben
und das Instrument der Maßnahmenpläne nach EU-Vorgabe zur Verbesserung
der Luftqualität in Duisburg wurden ausführlich in den DS 6238, DS
04-0318/2 ‚ DS 04-0318/2, DS 04-0318/3, DS 06-2234 dargestellt. Im Rat
der Stadt wurde am 26.04.07 einstimmig die Einführung einer regionalen
Umweitzone mit Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit hohem
Schadstoffausstoß als eine von zahlreichen Maßnahmen befürwortet (DS
07-0576).
Seit dem 21.4.2008 liegt der Luftreinhalteplanentwurf (208 Seiten)
Ruhrgebiet- Teilplan „Ruhrgebiet West“ zur Offentlichkeitsbeteiligung in
den Bezirksämtern aus. Die Einwendungsfrist endet am 3.6.2008. Das
Inkrafttreten des Luftreinhalteplans mit seinen 107 Maßnahmenvorschlägen
soll am 01 .07.2008 erfolgen.
Im Weiteren werden die für Duisburg wesentlichen Aspekte aus dem
Planentwurf dargestellt.
Gesetzliche Verpflichtung zur Luftreinhalteplanung
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans sind die § 40
und 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BI mSchG). Danach müssen die
zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, wenn die
lmmissionsgrenzwerte (22. BlmSchV - Verordnung über Immissionswerte für
Schadstoffe in der Luft —) einschließlich festgelegter Toleranzmargen
überschritten werden. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen
müssen geeignet sein, die Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern,
um den Anforderungen der 22. BImSchV zu entsprechen.
Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid
Die Luftmessstationen im Ruhrgebiet und Berechnungen (Ampelkarte) des
Landesamts für
Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zeigten,
dass die
Grenzwerte für PM1O und NO in den Jahren 2004 bis 2007 in unzulässigem
Umfang
überschritten wurden. In Duisburg sind gemäß Ampelkarte
Straßenabschnitte mit einer
Gesamtlänge von 16 km von Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid
(40 ig/m gültig
ab 2010) und von 57 km mit erhöhten Feinstaubbelastungen betroffen.
Darüber hinaus wiesen Immissionsmessungen im Auftrag der Stadt zur
Ermittlung der
Feinstaubbelastung (PM1O) an einer verkehrsbelasteten Station
(Asterlager Straße) in
Duisburg-Rheinhausen ebenfalls auf Grenzwertüberschreitungen hin.
Gebietsabgrenzung
Als zuständige Behörde hat die Bezirksregierung Düsseldorf die
Verpflichtung, den
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet West zur Reduzierung der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung aufzustellen.
Die Grenze des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Teilplan West- umfasst die
administrativen
Grenzen der Städte
> Duisburg (232,82 km 497 000 Einwohner),
> Oberhausen (77,04 km 218 000 Einwohner),
> Mülheim an der Ruhr (92 km 169 000 Einwohner) und
Essen (210 km 583 000 Einwohner)
mit einer Gesamtfläche von 612 km und 1 467 000 Einwohnern.
Die Fläche der Umweltzonen im Ruhrgebiet umfasst ca. 225 km Auf dem
Stadtgebiet von
Duisburg sind ca 50 km von der Umweitzonenregelung betroffen.
Die Grenzen der geplanten Umweitzone für Duisburg und das Ruhrgebiet
sind in den
Abbildungen 1 und 2 (Anhang 1) dargestellt.
Zeitgleich wurden andere Teilpläne für das Ruhrgebiet aufgestellt
(Ruhrgebiet Nord durch die Bezirksregierung Münster, Ruhrgebiet Ost
durch die Bezirksregierung Arnsberg).
U rsachenanalyse
Die Emissionen der untersuchten Emittentengruppen werden in der
folgenden Tabelle für
Duisburg dargestellt.
* Bezugsjahre „Verkehr“ für Straße 2006, Schiff 2000, Schiene 2006.
Als wesentliche Quelle der Emissionen ist die Industrie gefolgt vom
Verkehrsbereich zu erkennen. Da der Schadstoffausstoß in
unterschiedlichen Höhen erfolgt, kann hieraus nicht direkt auf den
Anteil an der Immissionssituation geschlossen werden. Regionale und
überregionale Quellen tragen ebenfalls zur Immissionsbelastung bei.
lmmissionsseitig liegen die Ursachen für die erhöhte
Feinstaubkonzentration einerseits in der hohen regionalen
Hintergrundbelastung (33% bis 75%) und in Duisburg andererseits durch
den hohen Industrieanteil (47% bis 56%) begründet. Der lokale Verkehr
ist mit max. 10% Anteil mitverantwortlich für die Immissionsbelastung
durch PM1 0.
Die Stickstoffdioxidbelastung wird mit einem Anteil von 28% bis 46%
ebenfalls durch den
regionalen Hintergrund geprägt. Der lokale Kfz-Verkehr in Duisburg
verursacht jedoch einen
Beitrag von 10% bis 37%. Die Industrie trägt 9% bis 24% zur
Gesamtbelastung durch
Stickstoffdioxid bei. Der Schiffsverkehr verursacht lokal bis zu 25% der
N0
Auswirkungen der Luftbelastung auf die Bevölkerung / Betroffenheit
Wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf deutliche Zusammenhänge
zwischen kurzen Episoden mit hoher Feinstaubexposition und Auswirkungen
auf die Sterblichkeit und Erkrankungsrate hin. Eine aktuelle Studie im
Ruhrgebiet konnte zeigen, dass Menschen, die näher an einer
Hauptverkehrsstraße wohnen, eine stärkere Verkalkung der Herzkranzgefäße
aufweisen (Heinz Nixdorf Recall Studie an über 4 800 Einwohnern).
In Duisburg sind Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 57 km
von erhöhten
Feinstaubkonzentrationen betroffen (Hauptverkehrsstraßen gemäß
Ampelkarte). An diesen
Straßen wohnen rund 48 000 Menschen.
Durch das Reizgas NO nehmen Atemwegserkrankungen und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. In Duisburg leben ca. 16 700 Menschen an
Hauptverkehrsstraßen mit erhöhter Stickstoffdioxidbelastung.
Nach Bezirken sortiert, ergeben sich folgende, von
Grenzwertüberschreitungen betroffene Einwohnerzahlen (auf der Grundlage
der Ampelkarten von 2006).
Tabelle 2: Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen Betroffenen in
Duisburger Bezirken und Ortsteilen.
Im Bezirk Mitte ist die Anzahl der Betroffenen am höchsten. Rund 15 200
Menschen wohnen hier an Straßen mit erhöhten Feinstaubbelastungen. Für
NO sind dies ca. 5 100 Betroffene.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Im Luftreinhalteplan erfolgt die Maßnahmendarstellung nach Raumbezug
gegliedert:
regional wirkende Maßnahmen in allen drei Teilplänen des Ruhrgebiets
> städteübergreifende Maßnahmen im Teilplan West (Duisburg, Mülheim,
Essen, Oberhausen) und
stadtbezogene Maßnahmen mit zeitlicher Staffelung.
Der Maßnahmenkatalog umfasst ca. 107 Maßnahmen im Teilplan Ruhrgebiet
West. Im wesentlichen sind verkehrliche Maßnahmen enthalten,
insbesondere die Einrichtung von Umweitzonen sowie verkehrliche
Einzelmaßnahmen an weiteren Belastungsschwerpunkten. Ergänzt werden sie
durch industriell wirkende, verkehrs- und städteplanerische Maßnahmen.
Außerdem werden Maßnahmen der Erneuerung von Fahrzeugflotten der
öffentlichen Hand und des öffentlichen Personennahverkehrs aufgeführt.
Industrie
Die Verringerung industriell bedingter Emissionen ist in der Stadt
Duisburg von großer
Bedeutung. Die Industrie in Duisburg emittiert fast 7 000 tla an
Feinstaub. Die
Luftreinhaltepläne für Duisburg-Nord (2004, 2005) und der Aktionsplan
Duisburg-Nord (2005) treten außer Kraft. Die dort genannten Maßnahmen
wurden fristgerecht bis Ende 2007 von TKS umgesetzt. Die verkehrlichen
Maßnahmen (LKW-Durchfahrverbot mit Ausnahme des 26.05.2008
Lieferverkehrs) im Umfeld des Hüttenwerks bleiben bestehen. Die
Inbetriebnahme des neuen Hochofens 8 und die Überführung des Hochofens 4
in die Zustelireserve führt zu einer deutlichen Verringerung der PM1
0-Emissionen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Duisburg wird bis Ende 2008
alle Anordnungen zur Altanlagensanierung in ihrem Zuständigkeitsbereich
umsetzen.
Der Sonderluftreinhalteplan Duisburg bleibt jedoch weiterhin in Kraft,
da neben PM1O und N02 auch weitere Schadstoffe betrachtet werden.
Hausbrand/Klein gewerbe
Hierzu zählen Maßnahmen, Bürgerinformation über energetische
Gebäudesanierungskonzepte und Fördermöglichkeiten (Klimatisch), die
energetische
Gebäudesanierungen fördern, aber auch das Energiesparprojekt an
Duisburger Schulen
(ESPADU).
Ferner wird ein verstärkter Anschluss von Wohngebieten an das
Fernheiznetz und eine
verstärkte Dach- und Fassadenbegrünung vorgeschlagen.
Verkehr
Die Stadt Duisburg soll bis zum 31.12.2008 Maßnahmen zur Verstetigung
der Verkehrs, Geschwindigkeitsbegrenzung, LKW-Durchfahrverbote und die
Einrichtung von Ladezonen für den Lieferverkehr prüfen.
Verkehrsienkende und andere Maßnahmen in der Innenstadt sind in der DS
08-0553 ausführlich beschrieben.
Der Bau der Osttangente (Fertigstellung in 2008) und der L473n wird eine
Entlastung der Wohngebiete in Rheinhausen durch LKW-Verkehr bewirken.
Voraussichtlich bis Mitte September 2007 soll ein dynamisches
Parkleitsystem ( PLS ) in der Innenstadt fertig gestellt sein. Das PLS
reduziert den Parksuchverkehr und leitet den Pkw — Verkehr zielgerichtet
in die Innenstadt — Parkhäuser. Eine Reduzierung von Fahrwegen und Staus
wird erwartet.
Die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verringerung der durchfahrenden
Verkehre — weder Ziel noch Quelle in Duisburg — zeigen Wirkung. So
konnte der Anteil des gesamten Verkehrsaufkommens auf Stadtstraßen von
43,1 % im Jahr 1991 auf 34,8 % im Jahr 2007
(Quelle: Verkehrsentwicklung in Duisburg — Riegelzählungen — vom
15.04.2008 ) verringert werden.
Im Bereich des OPNV‘s sind neben der Beschaffung von schadstoffarmen
Neufahrzeugen durch die Verkehrsbetriebe, Optimierung des
Parkraummanagements (P + R — Plätze), Verbesserung des Angebotes der
Verkehrsbetriebe (z.B. kostenlose Fahrradmitnahme), Optimierung der
Taktzeiten des OPNV, Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten des OPNV,
Vorrangschaltung für den OPNV (Lichtzeichenanlage), Einrichtung eigener
Fahrstreifen für den OPNV im Planentwurf angeführt.
Umweltzone
In allen Teilplänen des LRP ist die Einrichtung von Umweltzonen ab dem
01.10.2008
vorgesehen. Innerhalb der Umweltzone besteht ein Verkehrsverbot für
Fahrzeuge der
Schadstoffgruppe 1. Ausführliche Informationen zur Fahrzeugeinstufung
sind in der DS 07- 0576 und auf den Internetseiten der Stadt Duisburg
dargestellt. Die räumliche Ausdehnung der Umweltzone muss einen engen
Bezug zu den Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe haben. Auf
der Basis der Ampelkarten wurde der Bezirksregierung eine Abgrenzung der
Umweltzone für das Stadtgebiet von Duisburg vorgeschlagen. Dieser
Vorschlag wurde am 23.01 .08 in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz angenommen. Die ursprüngliche Planung
umfasste ein Gebiet von 124km auf dem Stadt-gebiet von Duisburg. Ferner
waren keine Korridore zwischen den Städten vorgesehen.
Nach Ressortabstimmung zwischen dem Umwelt-, Verkehrs- und
Wirtschaftsministerium NRW wurde die Ausdehnung der Umweltzone(n)
Ruhrgebiet deutlich verringert und in acht isolierte Zonen gegliedert.
Die vom Landeskabinett beschlossene Umweltzonen-Regelung weist eine
Gesamtfläche von ca. 225 km auf. Die Umweltzone auf dem Stadtgebiet
Duisburg wurde auf eine Fläche von ca. 50 km verkleinert. In Rheinhausen
wurde auf eine Umweltzonenregelung trotz belasteter Bereiche verzichtet.
Ferner wurden größere Industrie- und Gewerbebereiche an Rhein/Ruhr von
der Umweltzonenregelung ausgenommen.
Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Umweltzonen im
Ruhrgebiet erfolgt nach den gleichen Kriterien. Dieses betrifft
insbesondere Ausnahmen von Fahrverboten.
Betroftenheit der Kraftfahrzeuge
Die Kfz-Bestandsdaten vom 01 .01 .2007 zeigen, dass im westlichen
Ruhrgebiet 5% der Pkw und 30 % der Nutzfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1
gemäß Kennzeichnungsverordnung zugeordnet werden. In Duisburg sind 12
000 Pkw und 3 900 Lkw im Januar 2007 der SG 1 zugeordnet. Vor dem
Hintergrund, dass die Fahrverbote für Bewohner und Gewerbebetriebe
innerhalb der Umweltzone erst zum 30.09.2009 gelten sowie umfangreiche
Ausnahmeregelungen vorgesehen sind (z. B. Kfz, die zur Wahrnehmung
überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner erforderlich
sind), wird mit Anträgen auf Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen in
einer Größenordnung von 15 000 und mehr gerechnet.
Ausnahmeregelungen
Grundsätzlich bestehen bundesweit nach der 35. BImSchV
(Kennzeichnungsverordnung) Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen für
mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und
forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung, Kraftfahrzeuge mit denen
Personen fahren oder gefahren werden, die die Merkzeichen „aG, H oder
BI“ in ihrem Behindertenausweis haben, Oldtimer mit H — oder 07er
Kennzeichen und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO. Dieses sind
z. B. Müllabfuhr, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und
Katastrophenschutz, Zoll.
Ferner sind auf Antrag weitere Ausnahmebewilligungen möglich.
Vorraussetzung ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt, z. B. zur
Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und
Dienstleistungen oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen
Einzelner eine Ausnahme erfordern, z. B. zur Aufrechterhaltung von
Fertigungs und Produktionsprozessen. Auf Antrag können somit Ausnahmen
für Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von
Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen,
von Wochenmärkten, aber auch zum Erhalt und zur Reparatur
betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden
einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
sowie für soziale und pflegerische Hilfsdienste in Anspruch genommen
werden. Soziale Aspekte und der besondere Lebensumstand werden bei der
Ausnahmeregelung nicht gesondert berücksichtigt.
Übergangsregelungen Innerhalb der Umweltzone erhalten Kfz-Halterinnen
und —Halter mit Hauptwohnsitz eine Bewohner-Ausnahmeregelung bis zum
30.09.2009.
Gewerbebetriebe mit Geschäftssitz in der Umweltzone erhalten eine
Gewerbe Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009.
Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis erhalten durch Allgemeinverfügung
eine Ausnahme bis zum 31.12.2010.
Im öffentlichen Interesse eingesetzte Busse können bis zum 31.12.2010
von der Umweltzonenregelung befreit werden.
Konkrete Ausführungsvorschriften für die Ausnahmeregelungen sind vom
MUNLV angekündigt worden.
Beschilderung
Unter der Voraussetzung, dass der Kostenträger die jeweilige
Genehmigungsbehörde ist und die Stadt Duisburg somit nicht von den
Kosten für die Autobahnbeschilderung betroffen ist, entstehen der Stadt
Duisburg für das Aufstellen der zur Beschilderung der Umweltzone
notwendigen Verkehrszeichen an ca. 310 Standorten Gesamtkosten in Höhe
von ca. 57 000 Euro. Die Angaben beziehen sich auf den Bereich der
Umweltzone in ihrer derzeitigen Grenze.
Prognose zur Veränderung der Luftschadstoffbelastung
Im Jahr 2010 werden ohne zusätzliche Maßnahmen weiterhin
Grenzwertüberschreitungen für NO und PM1O zu erwarten sein.
Die meisten Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplanentwurf sind nicht in
ihrer Wirkung quantifzierbar und wurden bereits im Vorfeld der
Erstellung des vorliegenden Luftreinhalteplans umgesetzt bzw.
eingeleitet.
Die Umweltzone ist ein wirksames Instrument zur Senkung der
Gesamtimmissionen im Stadtgebiet. Ihre Wirkung ist jedoch ganz
wesentlich von der Fläche abhängig, in der Fahrverbote gelten. Für
Feinstaub wird eine Abnahme von ca. 1-2 ig/m und eine zusätzliche
Reduzierung um drei bis sechs Uberschreitungstage erwartet.
Verkehrsbedingte Stickoxide werden durch die Einrichtung der Umweltzone
um 3-4 g/m abnehmen.
In den nächsten Jahren erfolgt eine intensive Uberprüfung der Maßnahmen
auf ihre Wirkung. Sollte die Evaluation in 2010 belegen, dass die
Wirkung der Maßnahmen nicht ausreichen, erfolgt eine Veränderung der
Umweltzonenregelung in 2011, d. h. eine mögliche Ausweitung der
Fahrzeugbeschränkungen und des Umweltzonengebietes.
Alternative zur Umweitzone
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom September 2007
deutlich gemacht, dass Anwohner stark belasteter Straßen ein individuell
einklagbares Recht auf saubere Luft haben. Bleibt die Stadt Duisburg
untätig, könnte sie auf juristischem Wege dazu gezwungen werden, durch
Einzelmaßnahmen an den jeweils betroffenen Orten die Feinstaubbelastung
zu senken. Allein in Duisburg sind über 200 Straßenabschnitte von
Grenzwertüberschreitungen betroffen.
Sollte die Umweltzone nicht realisiert werden, müsste im Extremfall eine
punktuelle Sperrung oder Umleitung nach der anderen verhängt werden.
Durch den zwangsläufigen Ausweichverkehr würde das Problem nur verlagert
werden. Fahrverbote lassen sich meist nicht umsetzen, da die Verkehre
keine Alternativrouten außerhalb von Wohngebieten zur Verfügung stehen.
Nur langfristig können Umgehungsstraßen gebaut und spürbare
Verbesserungen des Modal Splits zugunsten umweltfreundlicher
Verkehrsmittel zur Minderung verkehrsbedingter Schadstoffe beitragen.
Die erste Klage von einem Bürger gegen die Stadt Herne ist vor dem
Verwaltungsgericht anhängig. Grundsätzlich besteht ein Handlungsdruck
für die Kommune. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die Kommune
die Umweltzonenregelung mit Fahrverboten nicht als planungsabhängige
Maßnahme umsetzen kann. Die Umweltzone kann nur über einen
Luftreinhalteplan in Kraft treten. Folglich können nur
verkehrsbeschränkende und lenkende Maßnahmen von der örtlichen
Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Diese Maßnahmen sind
grundsätzlich gegen alle Kraftfahrzeuge und/oder Lkw unabhängig vom
Abgasverhalten gerichtet.
Bewertung des Luftreinhalteplanentwurfs
Zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wird
ein überregionaler Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet
grundsätzlich begrüßt.
Aus diesem Grund ist das Instrument Umweltzone mit einer zeitnahen,
einheitlichen Umsetzung besonders geeignet und sinnvoll. Eine
großflächige Umweltzone schützt mehr Menschen vor gesundheitsschädlichen
Abgasen und verhindert Verkehrsverlagerungen.
Der aktuelle Vorschlag zur Gebietsabgrenzung der Umweltzone auf dem
Stadtgebiet von Duisburg und im gesamten Ruhrgebiet (acht kleine
Umweitzonen) wird kritisch betrachtet, da es Korridore zwischen den
Städten gibt und somit großräumige Umfahrungen ermöglicht werden. Ferner
wird beanstandet, dass nicht alle Belastungspunkte auf dem Stadtgebiet
von Duisburg in der verkleinerten Umweltzone liegen. Hier ist
insbesondere der Randbereich der Umweltzone mit belasteten Straßen (z.
B. Ehinger Straße) anzuführen. Im Bezirk Homberg und Rheinhausen ist
eine Umweltzonenregelung nicht vorgesehen. Die Süd- und Osttangente
reichen nicht aus, um auch Belastungsschwerpunkte (z. B. Asterlager
Straße) durch andere verkehrliche Maßnahmen zu entlasten. Vor diesem
Hintergrund ist aus fachlicher Sicht eine größere Umweltzone auf dem
Stadtgebiet von Duisburg geboten.
Die Umweltzone bezieht mit der Duisburger Innenstadt das Hauptzentrum
der Stadt ein, für das erhebliche Anstrengungen unternommen wurden und
werden, um hier wesentliche Steigerungen der Zentralität Duisburgs zu
erzielen.
Die Einbeziehung bedeutet einen klaren Wettbewerbsnachteil zu nicht
integrierten Lagen auf der grünen Wiese in den Nachbarstädten, die nicht
innerhalb der Umweltzone liegen. Investitionen zur
Zentralitätssteigerung wie z.B. die Errichtung des Citypalais und des
Forums werden geschwächt, wenn diese Angebote nicht oder nur erschwert
von Besuchern außerhalb der Umweitzone (z.B. aus Nachbarkommunen und
-ländern) genutzt werden können.
Mit dem Masterplan von Lord Norman Foster, der neben einer
stadtökologisch und Iufthygienisch gebotenen wesentlichen Erhöhung der
Grün- und Freiflächenanteile auch die deutliche Veränderung des Modal
Split zugunsten des Rad- und Fußverkehrs postuliert, wurde eine klare
Richtungsentscheidung zur Reduzierung der Luftstadtstoffbelastung in der
Duisburger Innenstadt getroffen. Hierauf aufbauend werden ein
dynamisches Parkleitsystem, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept und
verkehrslenkende Maßnahmen die innerstädtische Wohnquartiere von
übergeordnetem Wirtschaftsverkehr entlasten. Gleichzeitig erfolgt eine
kontinuierliche Steigerung der Attraktivität für den Rad- und
Fußgängerverkehr durch entsprechende stärkere Berücksichtigung bei Aus-
und Neubaumaßnahmen im öffentlichen Raum (z.B. Landfermann-/ Kähnen- /
Gutenbergstraße — teilweise Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone und
Streckengeschwindigkeit von 30 km/h sowie Bau von Radwegen).
Aufgrund der vorgenannten geplanten und teilweise bereits durchgeführten
Maßnahmen ist Duisburg gut aufgestellt, um die Luftqualität an den „Hot
Spots“ zu verbessern. Auch um Wettbewerbsverzerrung gegenüber
benachbarten städtebaulich nicht integrierten Zentren zu vermeiden, ist
die Ausweisung einer großen Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet
sinnvoll.
Der Maßnahmenteil des Luftreinhalteplans ist sehr stark auf
verkehrsbezogene und kommunale Maßnahmen ausgerichtet. Aus der
Emittentenstruktur und Verursacheranalyse wird deutlich, dass in
Duisburg der industrielle Beitrag überragend ist. Hierbei steht die
Stahlindustrie als Hauptverursacher mit deutlichem Abstand fest.
Dieser Tatbestand findet keine auch nur annähernd adäquate Umsetzung in
Maßnahmen für Industrie und Gewerbe. Eine deutliche Ausweitung des
Maßnahmenteils für den industriellen Bereich ist notwendig. Um eine
messbare Verbesserung der lmmissionssituation zu erreichen, helfen nur
Maßnahmen, die die Minderung der Emissionen an diesen Quellen zum Ziel
haben. Aus diesem Grund wird eine fristgerechte Umsetzung der
Altanlagensanierung gefordert. Ferner sollte eine Ubertragung der von
der Firma TKS umgesetzten Maßnahmen aus den bestehenden
Luftreinhalteplänen und dem Aktionsplan auf andere Industriegebiete
erfolgen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme
lmmissionsschutzwall in Duisburg-Bruckhausen nicht mehr aufgeführt wird,
obwohl sie im Luftreinhalteplan Duisburg-Nord als geeignete Maßnahme
genannt wurde.
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Hearings am 14.05.08 über 30
Vertreter von lnteressensgruppen aus den Bereichen Wirtschaft, Handel,
Handwerk, Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und auch der paritätischen
Wohlfahrtsverbände über die Maßnahmen des Luftreinhalteplans informiert
und um eine Bewertung gebeten.
Es wurde besonders die Umweltzone kritisiert, da die Fahrverbote die
klein- und mittelständischen Betriebe zusätzlich belasten und vielfach
eine Nachrüstung von älteren Fahrzeugen nicht möglich ist. Der
Einzelhandel befürchtet einen Wettbewerbsnachteil für die Standorte
innerhalb der Umweltzone. Den Umweltverbänden ist die Abgrenzung der
Umweltzone zu klein und der Ausnahmekatalog zu umfangreich und dehnbar.
Ferner wurde allgemein kritisiert, dass im Bereich der Industrie als
Hauptverursacher der Luftbelastung keine dem Verursacherbeitrag
angemessene Maßnahmenplanung erfolgte. Hinsichtlich der Förderung des
OPNV wurde vielfach die fehlende finanzielle Unterstützung kritisiert.
Die paritätische Wohlfahrtsverbände waren nicht vertreten und haben
keine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Umweltzone abgegeben.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird die Stellungnahme zum
Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt. Die
planaufstellende Bezirksregierung entscheidet über die Anregungen und
Bedenkungen zum Luftreinhalteplanentwurf und wird diese ggf. im
verbindlichen Luftreinhalteplan aufnehmen. Am 1.7.08 soll der Plan in
Kraft treten.
Falls die Gebietsabgrenzung der Umweitzone gemäß Planentwurf bestehen
bleibt, werden die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von der
Verwaltung eingeleitet. Hierzu gehören u. a. die Beschilderung, aber
auch eine weitergehende Abstimmung bezüglich der Ausnahmegenehmigungen
(Kriterienkatalog) mit dem MUNLV und den betroffenen Städten. Ferner
sind planunabhängige Maßnahmen außerhalb der Umweltzone an
Belastungsschwerpunkten (z.B. in Rheinhausen) von der Stadt Duisburg zu
prüfen.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass ausreichend Personal (ca. 8
Vollzeitstellen) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur
Verfügung steht.
Die Information der Bevölkerung über die zu erwartenden Regelungen der
Umweltzonen im Ruhrgebiet erfolgt in Zusammenarbeit mit dem MUNLV. Alle
Medien sollen mit umfassenden Informationen bedient werden. Der Rahmen
der regionalen Offentlichkeitsarbeit wird vom MUNLV erarbeitet. Hierzu
zählt auch eine mehrsprachige Information der benachbarten Länder über
die Umweltzonenregelung im Ruhrgebiet. |