Politik in Duisburg  Sitzungen Rat der Stadt
Bezirksvertretungen - Ausschüsse  2008

 

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan "Ruhrgebiet West" 

 

Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan“Ruhrgebiet West“
Beschlussentwurf
1. Zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wird ein Ruhrgebiet umfassender Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet begrüßt.
2. Der Stellungnahme zum Maßnahmenkatalog der Bezirksregierung wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die stadtübergreifenden Maßnahmen mit den Ruhrgebietsstädten abzustimmen und umzusetzen.
4. Die Einführung einer Umweltzone mit einer größeren Gebietsabgrenzung, die alle belasteten Hauptverkehrsstraßen einschließt, wird als Baustein eines Maßnahmenbündels befürwortet.
5. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird aufgefordert, weitere Maßnahmen gegenüber den Hauptemittenten aus dem Bereich Industrie/Gewerbe im Luftreinhalteplan aufzunehmen.
6. Die Bezirksregierung Düsseldorf wird aufgefordert, die Belange der Luftreinhaltung auf der Planungsebene (z. B. neuer Kohlekraftwerke, Müliverbrennungsanlagen oder Zementwerke) zu berücksichtigen.
7. Der Entwicklung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes für die Innenstadt wird zugestimmt.
 

Problembeschreibung / Begründung
Die Luftreinhaltung ist seit Inkrafttreten von Grenzwerten für Feinstaub (PM1O) in 2005 ein wichtiges Thema geworden. Die rechtlichen Vorgaben und das Instrument der Maßnahmenpläne nach EU-Vorgabe zur Verbesserung der Luftqualität in Duisburg wurden ausführlich in den DS 6238, DS 04-0318/2 ‚ DS 04-0318/2, DS 04-0318/3, DS 06-2234 dargestellt. Im Rat der Stadt wurde am 26.04.07 einstimmig die Einführung einer regionalen Umweitzone mit Verkehrsbeschränkungen für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß als eine von zahlreichen Maßnahmen befürwortet (DS 07-0576).
Seit dem 21.4.2008 liegt der Luftreinhalteplanentwurf (208 Seiten) Ruhrgebiet- Teilplan „Ruhrgebiet West“ zur Offentlichkeitsbeteiligung in den Bezirksämtern aus. Die Einwendungsfrist endet am 3.6.2008. Das Inkrafttreten des Luftreinhalteplans mit seinen 107 Maßnahmenvorschlägen soll am 01 .07.2008 erfolgen.
Im Weiteren werden die für Duisburg wesentlichen Aspekte aus dem Planentwurf dargestellt.
Gesetzliche Verpflichtung zur Luftreinhalteplanung
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Luftreinhalteplans sind die § 40 und 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BI mSchG). Danach müssen die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufstellen, wenn die lmmissionsgrenzwerte (22. BlmSchV - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft —) einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden. Die im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen müssen geeignet sein, die Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern, um den Anforderungen der 22. BImSchV zu entsprechen.
Luftbelastung durch Feinstaub und Stickstoffdioxid
Die Luftmessstationen im Ruhrgebiet und Berechnungen (Ampelkarte) des Landesamts für
Umwelt, Natur und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zeigten, dass die
Grenzwerte für PM1O und NO in den Jahren 2004 bis 2007 in unzulässigem Umfang
überschritten wurden. In Duisburg sind gemäß Ampelkarte Straßenabschnitte mit einer
Gesamtlänge von 16 km von Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid (40 ig/m gültig
ab 2010) und von 57 km mit erhöhten Feinstaubbelastungen betroffen.
Darüber hinaus wiesen Immissionsmessungen im Auftrag der Stadt zur Ermittlung der
Feinstaubbelastung (PM1O) an einer verkehrsbelasteten Station (Asterlager Straße) in
Duisburg-Rheinhausen ebenfalls auf Grenzwertüberschreitungen hin.
Gebietsabgrenzung
Als zuständige Behörde hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Verpflichtung, den
Luftreinhalteplan Ruhrgebiet West zur Reduzierung der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung aufzustellen.
Die Grenze des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Teilplan West- umfasst die administrativen
Grenzen der Städte
> Duisburg (232,82 km 497 000 Einwohner),
> Oberhausen (77,04 km 218 000 Einwohner),
> Mülheim an der Ruhr (92 km 169 000 Einwohner) und
Essen (210 km 583 000 Einwohner)
mit einer Gesamtfläche von 612 km und 1 467 000 Einwohnern.
Die Fläche der Umweltzonen im Ruhrgebiet umfasst ca. 225 km Auf dem Stadtgebiet von
Duisburg sind ca 50 km von der Umweitzonenregelung betroffen.
Die Grenzen der geplanten Umweitzone für Duisburg und das Ruhrgebiet sind in den
Abbildungen 1 und 2 (Anhang 1) dargestellt.
Zeitgleich wurden andere Teilpläne für das Ruhrgebiet aufgestellt (Ruhrgebiet Nord durch die Bezirksregierung Münster, Ruhrgebiet Ost durch die Bezirksregierung Arnsberg).
U rsachenanalyse
Die Emissionen der untersuchten Emittentengruppen werden in der folgenden Tabelle für
Duisburg dargestellt.

* Bezugsjahre „Verkehr“ für Straße 2006, Schiff 2000, Schiene 2006.
Als wesentliche Quelle der Emissionen ist die Industrie gefolgt vom Verkehrsbereich zu erkennen. Da der Schadstoffausstoß in unterschiedlichen Höhen erfolgt, kann hieraus nicht direkt auf den Anteil an der Immissionssituation geschlossen werden. Regionale und überregionale Quellen tragen ebenfalls zur Immissionsbelastung bei.
lmmissionsseitig liegen die Ursachen für die erhöhte Feinstaubkonzentration einerseits in der hohen regionalen Hintergrundbelastung (33% bis 75%) und in Duisburg andererseits durch den hohen Industrieanteil (47% bis 56%) begründet. Der lokale Verkehr ist mit max. 10% Anteil mitverantwortlich für die Immissionsbelastung durch PM1 0.
Die Stickstoffdioxidbelastung wird mit einem Anteil von 28% bis 46% ebenfalls durch den
regionalen Hintergrund geprägt. Der lokale Kfz-Verkehr in Duisburg verursacht jedoch einen
Beitrag von 10% bis 37%. Die Industrie trägt 9% bis 24% zur Gesamtbelastung durch
Stickstoffdioxid bei. Der Schiffsverkehr verursacht lokal bis zu 25% der N0
Auswirkungen der Luftbelastung auf die Bevölkerung / Betroffenheit
Wissenschaftliche Untersuchungen weisen auf deutliche Zusammenhänge zwischen kurzen Episoden mit hoher Feinstaubexposition und Auswirkungen auf die Sterblichkeit und Erkrankungsrate hin. Eine aktuelle Studie im Ruhrgebiet konnte zeigen, dass Menschen, die näher an einer Hauptverkehrsstraße wohnen, eine stärkere Verkalkung der Herzkranzgefäße aufweisen (Heinz Nixdorf Recall Studie an über 4 800 Einwohnern).
In Duisburg sind Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 57 km von erhöhten
Feinstaubkonzentrationen betroffen (Hauptverkehrsstraßen gemäß Ampelkarte). An diesen
Straßen wohnen rund 48 000 Menschen.
Durch das Reizgas NO nehmen Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu. In Duisburg leben ca. 16 700 Menschen an Hauptverkehrsstraßen mit erhöhter Stickstoffdioxidbelastung.
Nach Bezirken sortiert, ergeben sich folgende, von Grenzwertüberschreitungen betroffene Einwohnerzahlen (auf der Grundlage der Ampelkarten von 2006).
Tabelle 2: Anzahl der von Grenzwertüberschreitungen Betroffenen in Duisburger Bezirken und Ortsteilen.

Im Bezirk Mitte ist die Anzahl der Betroffenen am höchsten. Rund 15 200 Menschen wohnen hier an Straßen mit erhöhten Feinstaubbelastungen. Für NO sind dies ca. 5 100 Betroffene.
Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Im Luftreinhalteplan erfolgt die Maßnahmendarstellung nach Raumbezug gegliedert:
regional wirkende Maßnahmen in allen drei Teilplänen des Ruhrgebiets
> städteübergreifende Maßnahmen im Teilplan West (Duisburg, Mülheim, Essen, Oberhausen) und
stadtbezogene Maßnahmen mit zeitlicher Staffelung.
Der Maßnahmenkatalog umfasst ca. 107 Maßnahmen im Teilplan Ruhrgebiet West. Im wesentlichen sind verkehrliche Maßnahmen enthalten, insbesondere die Einrichtung von Umweitzonen sowie verkehrliche Einzelmaßnahmen an weiteren Belastungsschwerpunkten. Ergänzt werden sie durch industriell wirkende, verkehrs- und städteplanerische Maßnahmen. Außerdem werden Maßnahmen der Erneuerung von Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand und des öffentlichen Personennahverkehrs aufgeführt.

Industrie
Die Verringerung industriell bedingter Emissionen ist in der Stadt Duisburg von großer
Bedeutung. Die Industrie in Duisburg emittiert fast 7 000 tla an Feinstaub. Die
Luftreinhaltepläne für Duisburg-Nord (2004, 2005) und der Aktionsplan Duisburg-Nord (2005) treten außer Kraft. Die dort genannten Maßnahmen wurden fristgerecht bis Ende 2007 von TKS umgesetzt. Die verkehrlichen Maßnahmen (LKW-Durchfahrverbot mit Ausnahme des 26.05.2008
Lieferverkehrs) im Umfeld des Hüttenwerks bleiben bestehen. Die Inbetriebnahme des neuen Hochofens 8 und die Überführung des Hochofens 4 in die Zustelireserve führt zu einer deutlichen Verringerung der PM1 0-Emissionen.
Die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Duisburg wird bis Ende 2008 alle Anordnungen zur Altanlagensanierung in ihrem Zuständigkeitsbereich umsetzen.
Der Sonderluftreinhalteplan Duisburg bleibt jedoch weiterhin in Kraft, da neben PM1O und N02 auch weitere Schadstoffe betrachtet werden.
Hausbrand/Klein gewerbe
Hierzu zählen Maßnahmen, Bürgerinformation über energetische
Gebäudesanierungskonzepte und Fördermöglichkeiten (Klimatisch), die energetische
Gebäudesanierungen fördern, aber auch das Energiesparprojekt an Duisburger Schulen
(ESPADU).
Ferner wird ein verstärkter Anschluss von Wohngebieten an das Fernheiznetz und eine
verstärkte Dach- und Fassadenbegrünung vorgeschlagen.
Verkehr
Die Stadt Duisburg soll bis zum 31.12.2008 Maßnahmen zur Verstetigung der Verkehrs, Geschwindigkeitsbegrenzung, LKW-Durchfahrverbote und die Einrichtung von Ladezonen für den Lieferverkehr prüfen.
Verkehrsienkende und andere Maßnahmen in der Innenstadt sind in der DS 08-0553 ausführlich beschrieben.
Der Bau der Osttangente (Fertigstellung in 2008) und der L473n wird eine Entlastung der Wohngebiete in Rheinhausen durch LKW-Verkehr bewirken.
Voraussichtlich bis Mitte September 2007 soll ein dynamisches Parkleitsystem ( PLS ) in der Innenstadt fertig gestellt sein. Das PLS reduziert den Parksuchverkehr und leitet den Pkw — Verkehr zielgerichtet in die Innenstadt — Parkhäuser. Eine Reduzierung von Fahrwegen und Staus wird erwartet.
Die bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verringerung der durchfahrenden Verkehre — weder Ziel noch Quelle in Duisburg — zeigen Wirkung. So konnte der Anteil des gesamten Verkehrsaufkommens auf Stadtstraßen von 43,1 % im Jahr 1991 auf 34,8 % im Jahr 2007
(Quelle: Verkehrsentwicklung in Duisburg — Riegelzählungen — vom 15.04.2008 ) verringert werden.
Im Bereich des OPNV‘s sind neben der Beschaffung von schadstoffarmen Neufahrzeugen durch die Verkehrsbetriebe, Optimierung des Parkraummanagements (P + R — Plätze), Verbesserung des Angebotes der Verkehrsbetriebe (z.B. kostenlose Fahrradmitnahme), Optimierung der Taktzeiten des OPNV, Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten des OPNV, Vorrangschaltung für den OPNV (Lichtzeichenanlage), Einrichtung eigener Fahrstreifen für den OPNV im Planentwurf angeführt.
Umweltzone
In allen Teilplänen des LRP ist die Einrichtung von Umweltzonen ab dem 01.10.2008
vorgesehen. Innerhalb der Umweltzone besteht ein Verkehrsverbot für Fahrzeuge der
Schadstoffgruppe 1. Ausführliche Informationen zur Fahrzeugeinstufung sind in der DS 07- 0576 und auf den Internetseiten der Stadt Duisburg dargestellt. Die räumliche Ausdehnung der Umweltzone muss einen engen Bezug zu den Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe haben. Auf der Basis der Ampelkarten wurde der Bezirksregierung eine Abgrenzung der Umweltzone für das Stadtgebiet von Duisburg vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde am 23.01 .08 in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz angenommen. Die ursprüngliche Planung umfasste ein Gebiet von 124km auf dem Stadt-gebiet von Duisburg. Ferner waren keine Korridore zwischen den Städten vorgesehen.
Nach Ressortabstimmung zwischen dem Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium NRW wurde die Ausdehnung der Umweltzone(n) Ruhrgebiet deutlich verringert und in acht isolierte Zonen gegliedert. Die vom Landeskabinett beschlossene Umweltzonen-Regelung weist eine Gesamtfläche von ca. 225 km auf. Die Umweltzone auf dem Stadtgebiet Duisburg wurde auf eine Fläche von ca. 50 km verkleinert. In Rheinhausen wurde auf eine Umweltzonenregelung trotz belasteter Bereiche verzichtet. Ferner wurden größere Industrie- und Gewerbebereiche an Rhein/Ruhr von der Umweltzonenregelung ausgenommen.
Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Umweltzonen im Ruhrgebiet erfolgt nach den gleichen Kriterien. Dieses betrifft insbesondere Ausnahmen von Fahrverboten.
Betroftenheit der Kraftfahrzeuge
Die Kfz-Bestandsdaten vom 01 .01 .2007 zeigen, dass im westlichen Ruhrgebiet 5% der Pkw und 30 % der Nutzfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 gemäß Kennzeichnungsverordnung zugeordnet werden. In Duisburg sind 12 000 Pkw und 3 900 Lkw im Januar 2007 der SG 1 zugeordnet. Vor dem Hintergrund, dass die Fahrverbote für Bewohner und Gewerbebetriebe innerhalb der Umweltzone erst zum 30.09.2009 gelten sowie umfangreiche Ausnahmeregelungen vorgesehen sind (z. B. Kfz, die zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner erforderlich sind), wird mit Anträgen auf Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen in einer Größenordnung von 15 000 und mehr gerechnet.
Ausnahmeregelungen
Grundsätzlich bestehen bundesweit nach der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen für mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung, Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die die Merkzeichen „aG, H oder BI“ in ihrem Behindertenausweis haben, Oldtimer mit H — oder 07er Kennzeichen und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO. Dieses sind z. B. Müllabfuhr, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Zoll.

Ferner sind auf Antrag weitere Ausnahmebewilligungen möglich. Vorraussetzung ist, dass ein öffentliches Interesse vorliegt, z. B. zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner eine Ausnahme erfordern, z. B. zur Aufrechterhaltung von Fertigungs und Produktionsprozessen. Auf Antrag können somit Ausnahmen für Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen, von Wochenmärkten, aber auch zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden sowie für soziale und pflegerische Hilfsdienste in Anspruch genommen werden. Soziale Aspekte und der besondere Lebensumstand werden bei der Ausnahmeregelung nicht gesondert berücksichtigt.
Übergangsregelungen Innerhalb der Umweltzone erhalten Kfz-Halterinnen und —Halter mit Hauptwohnsitz eine Bewohner-Ausnahmeregelung bis zum 30.09.2009.
Gewerbebetriebe mit Geschäftssitz in der Umweltzone erhalten eine Gewerbe Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009.
Fahrzeuge mit Handwerkerparkausweis erhalten durch Allgemeinverfügung eine Ausnahme bis zum 31.12.2010.
Im öffentlichen Interesse eingesetzte Busse können bis zum 31.12.2010 von der Umweltzonenregelung befreit werden.
Konkrete Ausführungsvorschriften für die Ausnahmeregelungen sind vom MUNLV angekündigt worden.
Beschilderung
Unter der Voraussetzung, dass der Kostenträger die jeweilige Genehmigungsbehörde ist und die Stadt Duisburg somit nicht von den Kosten für die Autobahnbeschilderung betroffen ist, entstehen der Stadt Duisburg für das Aufstellen der zur Beschilderung der Umweltzone notwendigen Verkehrszeichen an ca. 310 Standorten Gesamtkosten in Höhe von ca. 57 000 Euro. Die Angaben beziehen sich auf den Bereich der Umweltzone in ihrer derzeitigen Grenze.
Prognose zur Veränderung der Luftschadstoffbelastung
Im Jahr 2010 werden ohne zusätzliche Maßnahmen weiterhin Grenzwertüberschreitungen für NO und PM1O zu erwarten sein.
Die meisten Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplanentwurf sind nicht in ihrer Wirkung quantifzierbar und wurden bereits im Vorfeld der Erstellung des vorliegenden Luftreinhalteplans umgesetzt bzw. eingeleitet.
Die Umweltzone ist ein wirksames Instrument zur Senkung der Gesamtimmissionen im Stadtgebiet. Ihre Wirkung ist jedoch ganz wesentlich von der Fläche abhängig, in der Fahrverbote gelten. Für Feinstaub wird eine Abnahme von ca. 1-2 ig/m und eine zusätzliche Reduzierung um drei bis sechs Uberschreitungstage erwartet. Verkehrsbedingte Stickoxide werden durch die Einrichtung der Umweltzone um 3-4 g/m abnehmen.
In den nächsten Jahren erfolgt eine intensive Uberprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirkung. Sollte die Evaluation in 2010 belegen, dass die Wirkung der Maßnahmen nicht ausreichen, erfolgt eine Veränderung der Umweltzonenregelung in 2011, d. h. eine mögliche Ausweitung der Fahrzeugbeschränkungen und des Umweltzonengebietes.
Alternative zur Umweitzone
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom September 2007 deutlich gemacht, dass Anwohner stark belasteter Straßen ein individuell einklagbares Recht auf saubere Luft haben. Bleibt die Stadt Duisburg untätig, könnte sie auf juristischem Wege dazu gezwungen werden, durch Einzelmaßnahmen an den jeweils betroffenen Orten die Feinstaubbelastung zu senken. Allein in Duisburg sind über 200 Straßenabschnitte von Grenzwertüberschreitungen betroffen.
Sollte die Umweltzone nicht realisiert werden, müsste im Extremfall eine punktuelle Sperrung oder Umleitung nach der anderen verhängt werden. Durch den zwangsläufigen Ausweichverkehr würde das Problem nur verlagert werden. Fahrverbote lassen sich meist nicht umsetzen, da die Verkehre keine Alternativrouten außerhalb von Wohngebieten zur Verfügung stehen. Nur langfristig können Umgehungsstraßen gebaut und spürbare Verbesserungen des Modal Splits zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel zur Minderung verkehrsbedingter Schadstoffe beitragen.
Die erste Klage von einem Bürger gegen die Stadt Herne ist vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Grundsätzlich besteht ein Handlungsdruck für die Kommune. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die Kommune die Umweltzonenregelung mit Fahrverboten nicht als planungsabhängige Maßnahme umsetzen kann. Die Umweltzone kann nur über einen Luftreinhalteplan in Kraft treten. Folglich können nur verkehrsbeschränkende und lenkende Maßnahmen von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Diese Maßnahmen sind grundsätzlich gegen alle Kraftfahrzeuge und/oder Lkw unabhängig vom Abgasverhalten gerichtet.
Bewertung des Luftreinhalteplanentwurfs
Zur Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid wird ein überregionaler Ansatz zur Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet grundsätzlich begrüßt.
Aus diesem Grund ist das Instrument Umweltzone mit einer zeitnahen, einheitlichen Umsetzung besonders geeignet und sinnvoll. Eine großflächige Umweltzone schützt mehr Menschen vor gesundheitsschädlichen Abgasen und verhindert Verkehrsverlagerungen.

Der aktuelle Vorschlag zur Gebietsabgrenzung der Umweltzone auf dem Stadtgebiet von Duisburg und im gesamten Ruhrgebiet (acht kleine Umweitzonen) wird kritisch betrachtet, da es Korridore zwischen den Städten gibt und somit großräumige Umfahrungen ermöglicht werden. Ferner wird beanstandet, dass nicht alle Belastungspunkte auf dem Stadtgebiet von Duisburg in der verkleinerten Umweltzone liegen. Hier ist insbesondere der Randbereich der Umweltzone mit belasteten Straßen (z. B. Ehinger Straße) anzuführen. Im Bezirk Homberg und Rheinhausen ist eine Umweltzonenregelung nicht vorgesehen. Die Süd- und Osttangente reichen nicht aus, um auch Belastungsschwerpunkte (z. B. Asterlager Straße) durch andere verkehrliche Maßnahmen zu entlasten. Vor diesem Hintergrund ist aus fachlicher Sicht eine größere Umweltzone auf dem Stadtgebiet von Duisburg geboten.

Die Umweltzone bezieht mit der Duisburger Innenstadt das Hauptzentrum der Stadt ein, für das erhebliche Anstrengungen unternommen wurden und werden, um hier wesentliche Steigerungen der Zentralität Duisburgs zu erzielen.
Die Einbeziehung bedeutet einen klaren Wettbewerbsnachteil zu nicht integrierten Lagen auf der grünen Wiese in den Nachbarstädten, die nicht innerhalb der Umweltzone liegen. Investitionen zur Zentralitätssteigerung wie z.B. die Errichtung des Citypalais und des Forums werden geschwächt, wenn diese Angebote nicht oder nur erschwert von Besuchern außerhalb der Umweitzone (z.B. aus Nachbarkommunen und -ländern) genutzt werden können.

Mit dem Masterplan von Lord Norman Foster, der neben einer stadtökologisch und Iufthygienisch gebotenen wesentlichen Erhöhung der Grün- und Freiflächenanteile auch die deutliche Veränderung des Modal Split zugunsten des Rad- und Fußverkehrs postuliert, wurde eine klare Richtungsentscheidung zur Reduzierung der Luftstadtstoffbelastung in der Duisburger Innenstadt getroffen. Hierauf aufbauend werden ein dynamisches Parkleitsystem, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept und verkehrslenkende Maßnahmen die innerstädtische Wohnquartiere von übergeordnetem Wirtschaftsverkehr entlasten. Gleichzeitig erfolgt eine kontinuierliche Steigerung der Attraktivität für den Rad- und Fußgängerverkehr durch entsprechende stärkere Berücksichtigung bei Aus- und Neubaumaßnahmen im öffentlichen Raum (z.B. Landfermann-/ Kähnen- / Gutenbergstraße — teilweise Ausweisung einer verkehrsberuhigten Zone und Streckengeschwindigkeit von 30 km/h sowie Bau von Radwegen).
Aufgrund der vorgenannten geplanten und teilweise bereits durchgeführten Maßnahmen ist Duisburg gut aufgestellt, um die Luftqualität an den „Hot Spots“ zu verbessern. Auch um Wettbewerbsverzerrung gegenüber benachbarten städtebaulich nicht integrierten Zentren zu vermeiden, ist die Ausweisung einer großen Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet sinnvoll.
Der Maßnahmenteil des Luftreinhalteplans ist sehr stark auf verkehrsbezogene und kommunale Maßnahmen ausgerichtet. Aus der Emittentenstruktur und Verursacheranalyse wird deutlich, dass in Duisburg der industrielle Beitrag überragend ist. Hierbei steht die Stahlindustrie als Hauptverursacher mit deutlichem Abstand fest.

Dieser Tatbestand findet keine auch nur annähernd adäquate Umsetzung in Maßnahmen für Industrie und Gewerbe. Eine deutliche Ausweitung des Maßnahmenteils für den industriellen Bereich ist notwendig. Um eine messbare Verbesserung der lmmissionssituation zu erreichen, helfen nur Maßnahmen, die die Minderung der Emissionen an diesen Quellen zum Ziel haben. Aus diesem Grund wird eine fristgerechte Umsetzung der Altanlagensanierung gefordert. Ferner sollte eine Ubertragung der von der Firma TKS umgesetzten Maßnahmen aus den bestehenden Luftreinhalteplänen und dem Aktionsplan auf andere Industriegebiete erfolgen. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme lmmissionsschutzwall in Duisburg-Bruckhausen nicht mehr aufgeführt wird, obwohl sie im Luftreinhalteplan Duisburg-Nord als geeignete Maßnahme genannt wurde.
Die Verwaltung hat im Rahmen eines Hearings am 14.05.08 über 30 Vertreter von lnteressensgruppen aus den Bereichen Wirtschaft, Handel, Handwerk, Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und auch der paritätischen Wohlfahrtsverbände über die Maßnahmen des Luftreinhalteplans informiert und um eine Bewertung gebeten.
Es wurde besonders die Umweltzone kritisiert, da die Fahrverbote die klein- und mittelständischen Betriebe zusätzlich belasten und vielfach eine Nachrüstung von älteren Fahrzeugen nicht möglich ist. Der Einzelhandel befürchtet einen Wettbewerbsnachteil für die Standorte innerhalb der Umweltzone. Den Umweltverbänden ist die Abgrenzung der Umweltzone zu klein und der Ausnahmekatalog zu umfangreich und dehnbar. Ferner wurde allgemein kritisiert, dass im Bereich der Industrie als Hauptverursacher der Luftbelastung keine dem Verursacherbeitrag angemessene Maßnahmenplanung erfolgte. Hinsichtlich der Förderung des OPNV wurde vielfach die fehlende finanzielle Unterstützung kritisiert. Die paritätische Wohlfahrtsverbände waren nicht vertreten und haben keine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Umweltzone abgegeben.
Weiteres Vorgehen
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates wird die Stellungnahme zum Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Düsseldorf übermittelt. Die planaufstellende Bezirksregierung entscheidet über die Anregungen und Bedenkungen zum Luftreinhalteplanentwurf und wird diese ggf. im verbindlichen Luftreinhalteplan aufnehmen. Am 1.7.08 soll der Plan in Kraft treten.
Falls die Gebietsabgrenzung der Umweitzone gemäß Planentwurf bestehen bleibt, werden die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von der Verwaltung eingeleitet. Hierzu gehören u. a. die Beschilderung, aber auch eine weitergehende Abstimmung bezüglich der Ausnahmegenehmigungen (Kriterienkatalog) mit dem MUNLV und den betroffenen Städten. Ferner sind planunabhängige Maßnahmen außerhalb der Umweltzone an Belastungsschwerpunkten (z.B. in Rheinhausen) von der Stadt Duisburg zu prüfen.
Weiterhin muss sichergestellt werden, dass ausreichend Personal (ca. 8 Vollzeitstellen) für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verfügung steht.
Die Information der Bevölkerung über die zu erwartenden Regelungen der Umweltzonen im Ruhrgebiet erfolgt in Zusammenarbeit mit dem MUNLV. Alle Medien sollen mit umfassenden Informationen bedient werden. Der Rahmen der regionalen Offentlichkeitsarbeit wird vom MUNLV erarbeitet. Hierzu zählt auch eine mehrsprachige Information der benachbarten Länder über die Umweltzonenregelung im Ruhrgebiet.