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Legal? Illegal? Oder doch Scheißegal?
Parkfrage an Ordnungsamt und Polizei
Jochem Knörzer

Duisburg, 15. März 2017 - Ob DPD oder DHL oder auch Privattransporte, immer öfter fahren überlange Transporter durch die Straßen der Innenstädte. Im An- und Belieferungsbetrieb wird mal eben auf der Straße oder Bürgersteig angehalten, ein- oder ausgepackt und weitergefahren. Doch was ist nach Feierabend?

Mittlerweile werden diese überlangen Transporter in der Nähe der eigenen Wohnung in Parkbuchten abgestellt, die einfach nicht für diese Fahrzeuge ausgelegt sind.

Der hier recht großzügige Bürgersteig wird zur Hälfte, bei schmaleren Gehwegen bis auf einen schmalen Durchgang, zugeparkt, ...

... vorne wird die Straße um einen Meter verengt.
So wird eine Fahrspur ausgebremst, ein aneinander Vorbeifahren ist nicht mehr möglich. So entstehen - unnötige - Staus.

Ist dieses 'Parken mit Behinderung des fließenden Verkehrs UND der Fußgänger' zulässig?
Wenn nicht, warum wird es nicht geahndet? Ist dafür die Polizei oder das Ordnungsamt zuständig?
Wird es geduldet?

Ich bin mal gespannt, ob es Antworten auf diese Fragen gibt.