Duisburg, 15. März 2017 - Ob DPD oder DHL
oder auch Privattransporte, immer öfter fahren überlange
Transporter durch die Straßen der Innenstädte. Im An- und
Belieferungsbetrieb wird mal eben auf der Straße oder
Bürgersteig angehalten, ein- oder ausgepackt und
weitergefahren. Doch was ist nach Feierabend?
Mittlerweile werden diese überlangen Transporter in der Nähe
der eigenen Wohnung in Parkbuchten abgestellt, die einfach
nicht für diese Fahrzeuge ausgelegt sind.

Der hier recht großzügige Bürgersteig wird zur Hälfte, bei
schmaleren Gehwegen bis auf einen schmalen Durchgang,
zugeparkt, ...

... vorne wird die Straße um einen Meter verengt. So
wird eine Fahrspur ausgebremst, ein aneinander Vorbeifahren
ist nicht mehr möglich. So entstehen - unnötige - Staus.
Ist dieses 'Parken mit Behinderung des fließenden
Verkehrs UND der Fußgänger' zulässig? Wenn nicht, warum
wird es nicht geahndet? Ist dafür die Polizei oder das
Ordnungsamt zuständig? Wird es geduldet?
Ich bin
mal gespannt, ob es Antworten auf diese Fragen gibt.
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