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				   | B-Planverfahren FOC geht in die 
					nächste Phase |  
				   | Duisburg, 7. Mai 2013 - Das 
					Bebauungsplan-Verfahren zum Thema Factory Outlet Center geht 
					in die nächste Phase: Etwa 70 Behörden und öffentliche 
					Institutionen erhalten in den kommenden Tagen die 
					Planungsunterlagen und Gutachten. Sie haben dann die 
					Gelegenheit, fachliche Stellungnahmen abzugeben. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritt kann 
					jetzt durchgeführt werden, weil die Entwürfe der Gutachten 
					und Planunterlagen einen Konkretisierungsgrad erlangt haben, 
					die den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern erlaubt, 
					einen qualifizierten Einblick in die Planung zu erhalten.
 Die beteiligten Fachakteure haben bis Mitte Juni Zeit, ihre 
					Stellungnahmen einzureichen. Danach müssen die eingegangenen 
					Anregungen ausgewertet und von den Planern eingearbeitet 
					werden. Private und öffentliche Belange sind dabei gerecht 
					gegeneinander abzuwägen. Ist dies erfolgt, kann mit einem 
					sorgfältig erarbeiteten Planwerk die öffentliche Auslegung 
					beginnen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können dann 
					die Planunterlagen einsehen. Für die Auslegung ist im 
					Vorfeld ein Ratsbeschluss erforderlich. Sie wird rechtzeitig 
					im städtischen Amtsblatt, in der Presse und im Internet 
					angekündigt.
 Ende Mai wird Stadtplanungsdezernent Carsten Tum wieder zu 
					einem „Runden Tisch“ einladen, an dem Vertreter der 
					Bürgerinitiativen, der Werbegemeinschaft Hamborn/Marxloh und 
					viele weitere Akteure teilnehmen werden. Dieser 
					Gesprächskreis traf sich erstmalig im Juli 2012 und hat 
					weitere Gesprächsrunden verabredet. Alle eingeladenen 
					Akteure haben die Möglichkeit, sich über den Stand des 
					Verfahrens zu informieren und auszutauschen.
 Am 28. Mai 2013 beginnt das Moderationsverfahren, das im 
					Regionalen Einzelhandelskonzept „Westliches Ruhrgebiet und 
					Düsseldorf“ für Einzelhandelsprojekte ab 10.000 Quadratmeter 
					Verkaufsfläche vorgesehen ist. Das Moderationsverfahren 
					dient der frühzeitigen, informellen Abstimmung und 
					Vorstellung des konkreten Vorhabens, zu dem die betroffenen, 
					benachbarten Kommunen eingeladen werden.
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					Factory 
					Outlet Center viele offene Fragen und ein UltimatumDOUVIL GmbH erbringt Nachweis über Zahlung der 
					Grunderwerbssteuer
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				   | Duisburg, 
					8. November 2012 - Die Firma Douvil GmbH hat heute, 8. 
					November 2012, gegenüber der Stadt Duisburg den Nachweis 
					über die Zahlung der Grunderwerbssteuer für den Kauf des 
					städtischen Geländes erbracht. 
 Pressemitteilung Die Linke:
 Steuerdebakel abgewendet – über diverse Gutachten muss 
					noch beraten werden
 Der FOC-Entwickler GDG/Douvil hat die fällige 
					Grunderwerbsteuer für das städtische Grundstück in Hamborn 
					gezahlt. Er ist damit der Aufforderung des Finanzamts 
					nachgekommen, das die Ansicht seiner Steuerberater nicht 
					teilt, die Steuer werde erst nach Erteilung der 
					Baugenehmigung fällig.
 Hätte Douvil bis zum 15.11. nicht gezahlt, hätte die Stadt 
					als Veräußerer des Grundstücks zahlen müssen. Am 
					Mittwochabend hatte Douvil-Chef Sevenheck auf einer 
					gemeinsamen Fraktionssitzung von Rot-Rot-Grün Rede und 
					Antwort stehen müssen. Ihm dürften jetzt noch die Ohren 
					klingeln.
 Hermann Dierkes, Fraktionschef der LINKEN: „Das umstrittene 
					städtebauliche Großvorhaben im Duisburger Norden befindet 
					sich nach wie vor in der Vorbereitungsphase. Derzeit sind 
					ein halbes Dutzend Gutachten von Verwaltung und 
					Fachausschüssen zu bearbeiten, darunter das Verkehrs- und 
					Störfallgutachten. Frühestens im Frühjahr nächsten Jahres 
					kann über eine Baugenehmigung entschieden werden. Was wir 
					jetzt überhaupt nicht gebrauchen können, sind 
					Glaubwürdigkeitsprobleme von Investor und Politik. Der 
					Steuerdisput hat sehr geschadet. Dass Douvil nun das 
					Grundstücksgeschäft mit Immeo rückabwickelt, um günstigere 
					Vertragskonditionen zu erreichen und die Umzüge vorläufig 
					auf Eis gelegt werden, ist kein Trost für die verbleibenden 
					Mieter in der Zinkhüttensiedlung. Die Ungewissheit wird 
					dadurch eher zunehmen.“
   
					Viele offene Fragen und ein Ultimatum Duisburg, 
					8. November 2012 - Nach diversen Gesprächen gibt es den 
					Versuch der Beruhigung und die Lippenbekenntnisse, dass alle 
					Protagonisten (Douvil-Investor, die Stadt, die Mehrheit der 
					Politik sowie dem Vernehmen nach auch Immeo) das 120 
					Millionen-Projekt nicht scheitern zu lassen. Trotzdem ist 
					von einem Ultimatum (Stadt) an den Investor die Rede, 
					der die Forderung des Finanzamtes umgehend zu erfüllen habe.
					Investoren-Vertreter Sevenhek wollte eigentlich produktive 
					Investitionen nach den aus seiner Sicht schon 2,7 Millionen 
					Euro getätigten Vorfinanzierungen aus dem ihm zur Verfügung 
					stehen sechs Millionen Euro an Anschub-Finanzierungsgelder 
					einbringen und nicht das Finanzamt befriedigen, zumal ihm 
					keine Baugenehmigung vorliege und seine Wirtschaftsprüfer 
					aus Duisburg im von so einer Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt 
					abgeraten hatten.
 Nach diesen eher schädlich auf das 
					Gesamtprojekt wirkenden Veröffentlichungen soll die 
					Finanzamt-Forderung analog zum Ultimatum der Stadt 8. 
					November 2012 umgehend erfüllt werden.
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					Factory 
					Outlet Center auf der Kippe? |  
				   | Duisburg, 
					7. November 2012 - Eskaliert die Kontroverse um die Zahlung 
					der Grundstückssteuer zum geplanten Factory Outlet "Center 
					"Douvul" bis zum Aus für das FOC? Finanzamt und Stadt Duisburg setzen den Investor unter 
					Druck, nachdem sich dieser geweigert hatte, die Steuerschuld 
					zum Kauf des Grundstücks zu entrichten. Grundstückseigentümer 
					Immeo hat jetzt die Reißleine gezogen und den Verkauf des 
					Grundstücks zurückgezogen. Und dies trotz der schon zum 
					großen Teil erfolgten Massenumsiedlung von Mietern der Immobilien an der Zinkhüttenstraße.
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				   | Factory Outlet Center: Roger Sevenheck bezeichnet Kritik in den  Medien als 
					unhaltbare Unterstellungen
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				   | Duisburg, 
					4. April 2012 - "Ist die Finanzierung des FOC gesichert?" 
					Und: "Ist die Solidität gegeben und gibt es genügend 
					Kompetenz für so ein Projekt?" So lauteten nur einige der 
					bohrenden Fragen an  Douvil'-Geschäftsführer Roger Sevenheck, 
					nachdem es in den Medien diverse Berichte über mangelnde 
					Transparenz, Bezeichnungen wie "Briefkastenfirma", nicht 
					genügender Nachweis von Kapital oder ähnliche Kritiken 
					gegeben hatte.   "Das sind 
					alles unhaltbare Unterstellungen", empörte sich Roger 
					Sevenheck. "Wir haben ein klares Finanzierungskonzept, das 
					wir schon lange vorgelegt haben. Die Douvil GmbH ist keine 
					Briefkastenfirma. Das weise ich auf das Schärfste zurück. 
					Wir, also die German Development Group, bestehen aus fünf 
					unterschiedliche Personen, die seit sechs Jahren mehrere 
					unterschiedliche Großprojekte auf den Weg gebracht haben. 
					Dies in den angesprochenen Größenordnungen von 100 bis 150 
					Millionen Euro. Das haben wir nachgewiesen. Die German 
					Development Group existiert seit sechs Jahren. Auch deshalb 
					ist genügend Kompetenz vorhanden. Wäre das nicht so, 
					bekommen sie von den Banken keine Finanzierung zu so einem 
					Projekt. Den positiven Rücklauf zu Douvil hatten wir schon 
					auf der Immobilienmesse MIPIM. Für uns ist zunächst 
					vorrangig, dass wir ein Gelände erhalten, auf dem wir auch 
					investieren können. Das heißt, dass wir erst einmal mit den 
					Umzug der gesamten Mieterschaft des Zinkhüttenplatzes 
					sichern müssen. Bei bislang 210 geführten Gesprächen mit den 
					insgesamt 395 betroffenen Mietern haben schon 60 Prozent 
					zugestimmt. Bis Mai wollen wir mit allen Mietern soweit 
					sein, dass ein Umzug anstehen könnte." 
					 V.l.: 
					FOC-Kommissionsmitglieder Frank Börner (SPD), Rainer 
					Enzweiler (CDU), Roger Sevenheck (Douvil-Geschäftsführer), 
					Hermann Dierkes (Linke) und Ellen Pflug (SPD). Die weiteren 
					Mitglieder Rich (Grüne), Cerrah (FDP) und Krebs (DWG) 
					fehlten aus unterschiedlichsten Gründen wie Beruf, Krankheit 
					und Urlaub.   
					IMD-Geschäftsführer Uwe Rohde stellte ganz sachlich fest: 
					"Die Stadt verschenkt hier nichts. Es geht zunächst um den 
					Verkauf des Grundstücks, um den Nachweis durch beteiligte 
					Banken, den wir auch herbeigeführt haben. Da war alles in 
					Ordnung und nur deshalb haben wir dies auch so dem Rat 
					empfohlen. Es geht also zunächst um Absichtserklärungen. Es 
					folgt das Vorbereitung des Planungs- und Baurechtes, da der 
					Kaufpreis für das Grundstück abgesichert ist. Der 
					Eigentümerübergang kann nur in einem ganz bestimmten und 
					abgesicherten Rahmen stattfinden."   Frank 
					Lompa, Senior Projektleiter der auch in den Medien 
					kritisierten German Development Group als 
					Projektgesellschaft des FOC bzw. Douvil: "Wir bezahlen die 
					für das Projekt notwendigen Honorare für die Gutachter, 
					nicht die zu erbringenden Gutachten. Ich bitte alle, das 
					genau zu beachten."   Und wann 
					könnte nach den optimistischen Darstellungen der erste 
					Spatenstich erfolgen? Roger Sevenheck setzt im Moment auf 
					die zügige Erstellung aller notwendigen Gutachten und glaubt 
					selbst nur an den anstehenden Abriss zum Jahresende. 
					Vielleicht erfolgt die erste Bauphase Anfang 2013.   Ähnlich 
					sieht das Uwe Rohde. "Erst müssen die gesetzliche zu 
					erbringenden Gutachten vorliegen, dann geht es nach den 
					Prüfungen durch die Verwaltung um die Abstimmung der 
					Sortimente um vom Rat  einen Beschluss zu erhalten. Die 
					erste Bürgerbeteiligung hatte es ja schon gegeben. "Wir 
					werden aus Sicht der Verwaltung wie immer alles genau prüfen 
					und dann wie vorgeschrieben die Träger öffentlicher Belange 
					einschalten. Dann kann es zu einem Bebauungsplan-Entwurf, 
					zur Offenlegung des Projektes und zum abschließendem 
					Satzungsbeschluss kommen. Das alles könnte nach dem Sommer 
					erledigt sein. Und zwar dergestalt, dass dies alles auch 
					Angriffen wie einem Normenkontrollverfahren standhalten 
					kann."  Von der 
					FOC-Begleitkommission - bestehend  aus den 
					Ratsmitgliedern Pflug und Börner (SPD), Krebs (DWG), Rich 
					(Grüne), Cerrah (FDP) sowie Rainer Enzweiler (CDU) gab es 
					auch Kritik. Und zwar an die Adresse der IHK. "Es macht mich 
					wütend, wenn ich die hohe Jugendarbeitslosigkeit im Norden 
					von 13,5 Prozent und bei den Frauen sogar von 14 Prozent 
					sehe und dann die Kritik an diesem FOC-Projekt von der IHK 
					lese. Der Norden darf doch nicht auf der Strecke bleiben. Wo 
					ist die IHK, wenn es um die Belange des Nordens geht?"
 
					CDU-Ratsherr Enzweiler: "Es dürfen nicht nur Sonntagsreden 
					gehalten werden, es muss auch im Sinne des Nordens dieser 
					Stadt auch gehandelt werden. Gnau das hat die CDU seit sechs 
					Jahren gefordert. Durch das FOC schaffen wir Arbeitsplätze 
					im Norden. Und nur dadurch. Wir haben keine andere 
					Möglichkeit." Frank 
					Börner (SPD): "Wir wollen das Outlet-Center politisch. Auch 
					das Verkehrskonzept hierfür ist wichtig. Wir sehen in der 
					Kommission auch, das Immeo den Umzugsjob sehr ernst nimmt. 
					Man muss doch einmal klar sehen, dass für viele ältere und 
					kranke Mieter die Situation in den nicht barrierefreien 
					Wohnungen immer schlimmer wird. Und der Investor 
					subventioniert den Umzug ja."   Hermann 
					Dierkes, Fraktionsprecher der Linken im Rat: "Es gab zum 
					teil schwerwiegende Kommunikationsprobleme mit den Mietern. 
					Jetzt stellen wir fest, dass zu absolut akzeptablen 
					Bedingungen für die Mieter der Umzug bewältigt wird und dies 
					schon zwei Drittel der Mieter einvernehmlich akzeptiert 
					haben. Der Großteil der Mieter bleibt sogar in Hamborn. Das 
					ist gut, da wir  nichts zu verschenken. haben." 
					Harald Jeschke   |  
				   | Duisburger Outlet Village ist auf dem WegImmeo stellte Mieter der Zinkhüttensiedlung vor vollendete Tatsachen
 Jochem Knörzer
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				   | Duisburg, 11. Januar 2012 - Am heutigen Mittwoch hatten Stadtdirektor Dr. Peter Greulich, IMD-Geschäftsführer Uwe Rohde, 'Douvil'-Geschäftsführer Roger Sevenheck und Walter Ziegler, stellvertretender Vorsitzender 'immeo', zu einem Pressegespräch geladen.Vor dem Rathaus demonstrierten Mieter und Sympathisanten der 'Zinkhüttensiedlung' gegen das FOC (Factory Outlet Center) und den damit verbundenen Abriss der Häuser.
 
  Im Rathaus schwankte das 'Pressegespräch' zwischen Information, einer "Bild-Privataudienz" und einer 'Bürgeranhörung'.
 "Des einen Freud', des anderen Leid". So eröffnete Stadtdirektor Dr. Greulich, mit Blick auf das Geschehen vor der Ratshaustür, die Veranstaltung.
 'immeo Wohnen' hat, so der stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung Walter Ziegler, mit Anschreiben vom 22. November 
					  2011 die betroffenen Mieter informiert und steht seit dem in konstantem Kontakt vor Ort.
 
					 Die Umzugskosten werden individuell behandelt und vom Investor getragen. Darunter fallen auch mögliche notwendige Renovierungskosten in der neuen Wohnung.
 Unsere weitere Nachfrage, diesmal an die Stadt, in Bezug 'Verkehrskonzept rund um das FOC', beantwortete Dr. Greulich so: "Die bisherigen Untersuchungen haben gezeigt, das es geht. Aber nicht ohne Veränderungen."
 Um welche Veränderungen es geht, das soll 
					  ein bereits beauftragtes Gutachten beantworten.
 Aufgrund der täglichen 'Stop and go'-Situation in den Stoßzeiten zwischen Stadtmitte und Meiderich auf der A59 müsste es auch um den weiteren Ausbau dieser 'Nord-Süd-Achse' - mit vier Spuren in jede Richtung - gehen.
 Und der Frage, wer das denn bezahlt?
 
					 
 Vorstellung des Douvil Projektes durch Roger Sevenheck, Geschäftsführer der Douvil GmbH
 Ich möchte Ihnen heute das geplante Duisburger Outlet Village vorstellen. Lassen Sie 
					  mich vorab kurz auf einige Aspekte und Fakten dieses Projektes eingehen.
 
					 Das Duisburg Outlet Village wird die Attraktivität des Standortes Duisburg steigern. Es holt verloren gegangene Kaufkraft in die Stadt und wird sich positiv auf die Stadtentwicklung auswirken.
 Großen Wert haben wir darauf gelegt, traditionsverbunden die vorhandene historische Bausubstanz zu integrieren und so dem industriellen Erbe und Anspruch der Stadt gerecht zu werden. So wird z.B. das Stahlgerüst der Rhein-Ruhr-Halle 
					  erhalten.
 
					 Das Outlet Projekt wird sich positiv auf den angespannten Arbeitsmarkt der Stadt auswirken. Es bietet ein Beschäftigungspotential von 600-800 Teil- und Vollzeitstellen. Die Stadt wird bei den Ausgaben entlastet. Der Unterhalt für die Halle und das Stadtbad entfällt und gleichzeitig wird das Denkmal erhalten.
 
					 In der ersten Bauphase werden 95 Outlet-Geschäfte auf einer Gesamtmietfläche von 19.000 Quadratmetern und 1.900 Parkplätze entstehen. In einer zweiten Projektphase wird das Duisburg 
					  Outlet Village auf eine Gesamtgröße von 28.000 qm mit 140 Shops und 2.500 Parkplätzen erweitert.
 Neben den Shops wird das Duisburg Outlet Village eine große Erlebnisgastronomie und eine Kindererlebnis-Welt bieten. Großen Wert legen wir bei diesem Projekt auf die besten Standards nachhaltiger und ökologischer Entwicklung.
 
					 Das Investitionsvolumen liegt bei ca. 125 Mio. Euro. Der Baustart ist für das Jahr 2012 geplant. Das Gesamtprojekt soll 2017 fertiggestellt sein.
 
					 Mit mehr als 13,5 Millionen 
					  potentiellen Kunden in einem Umkreis von 60 Minuten Fahrtzeit stellt Duisburg eine der besten europäischen Gegenden für den Outlet-Handel dar.
 Die Douvil GmbH ist die federführende Projektgesellschaft und gleichzeitig der Inverstor des Duisburg Outlet Village. Sie hat die German Development Group mit der Projektentwicklung beauftragt.
 Der zukünftige Betreiber des Duisburger Outlet Village ist die Freeport Retail, London. Sie ist Outlet-Spezialist und arbeitet mit rund 400 Markenherstellern 
					  zusammen. Sie bieten auslaufende Sortimente oder 1B-Ware mit Preisnachlässen zwischen 30 und 70 Prozent in den Outlet Centern an. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 hat das Unternehmen neun Factory Outlet Center unter der Marke Freeport Europa weit entwickelt.
 
					 Um die zielgerichtete Projektabwicklung für den Neubau des Factory Outlet Centers zu gewährleisten, wurde das Projektteam durch das Ingenieurbüro Grontmij GmbH als erfahrenem Projektsteuerer verstärkt.
 Abschließend möchte ich darauf 
					  hinweisen, dass die Vertreter der Stadt Duisburg das große Potential dieses Projektes erkannt haben. Am 17. Oktober hat der Rat der Stadt Duisburg den Verkauf des städtischen Baulands mit großer Mehrheit  genehmigt und den Planungsprozess gestartet.
 
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							1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 
							Nr. 1112 – Obermarxloh – Factory
 Outlet Center (FOC) für einen Bereich an der 
							Duisburger Straße, südwestlich der
 Werksbahn, westlich der August-Thyssen-Straße sowie 
							nördlich und südlich der
 Walter-Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem. 
							Stadtbad) vom 22.03.2010
 (DS-Nr. 10-0217) wird aufgehoben.
 2. Für einen Bereich an der Duisburger Straße, 
							beginnend an der Dahlmannstraße über
 die Stockholmer Straße, südwestlich der Werksbahn 
							bis zum Pumpwerk an der August-
 Thyssen-Straße sowie nördlich und südwestlich des 
							Schulzentrums an der Walter-
 Rathenau-Straße (Rhein-Ruhr-Halle und ehem. 
							Stadtbad) ist ein Bebauungsplan
 im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
							aufzustellen.
 Das Verfahren wird unter der Bezeichnung 
							Bebauungsplan Nr. 1179 - Obermarxloh –
 Factory-Outlet-Center (FOC) durchgeführt.
 3. Der Bebauungsplan Nr. 1179 – Obermarxloh - 
							Factory-Outlet-Center (FOC) wird in
 der Prioritätenliste des Bezirks an Position 1 
							geführt.
 
							 
							  
							Problembeschreibung / 
							BegründungGliederung
 1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
 2. Beschreibung des Plangebietes
 3. Planungsrecht
 4. Anlass der Planung
 5. Städtebauliche Zielsetzungen und Mittel zur 
							Umsetzung im Bebauungsplan
 6. Investor
 7. Weiterer Verfahrensablauf
 8. Einstufung in die Prioritätenliste
 9. Anlagen
 
 1. Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses
 Bereits seit einigen Jahren wird das Konzept, ein 
							Factory Outlet Center (FOC) auf den
 Grundstücken der Rhein-Ruhr-Halle und des Stadtbades 
							anzusiedeln, entwickelt. Die Stärkung des jetzigen 
							Hauptzentrums Hamborn-Marxloh spielte dabei eine 
							wesentliche Rolle.
 Der Bau eröffnet die Möglichkeit, nicht mehr 
							benötigte städtische Flächen zügig neu zu
 bebauen und dabei den Baukörper des Stadtbades 
							einzubeziehen. Am 22.03.2010 hat der Rat der Stadt 
							die
 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1112 –Obermarxloh- 
							Factory-Outlet-Center (FOC) beschlossen. Der 
							Geltungsbereich umfasste im wesentlichen die Flächen 
							der Rhein-Ruhr-Halle und des ehemaligen Stadtbades.
 Mittlerweile haben die planerischen Überlegungen zu 
							dem Konzept geführt, eine größere Fläche, die auch 
							private Grundstücke umfasst, als Entwicklungsoption 
							für ein Factory-Outlet-Center in des Plangebiet 
							einzubeziehen. Die Zielsetzung hat sich insofern 
							erweitert, als dass die städtebauliche Verbindung in 
							Richtung Marxloh durch
 raumbildende Gebäude 
							nordöstlich der Duisburger Straße intensiviert 
							werden soll.
 Daher soll der Aufstellungsbeschluss für den 
							Bebauungsplan Nr. 1112 aufgehoben werden.
 Er wird durch den Aufstellungsbeschluss für den 
							Bebauungsplan Nr. 1179 mit der selben Bezeichnung 
							-
 Obermarxloh- Factory-Outlet-Center (FOC) mit einer 
							erweiterten Gebietsfestsetzung ersetzt.
 
 2. Beschreibung des Plangebietes
 Das Plangebiet liegt im Norden Duisburgs im 
							Stadtbezirk Hamborn, Stadtteil Obermarxloh. Mit der 
							Lage an der Bundesautobahn A 59 bildet es die 
							räumliche Schnittstelle zu den Stadtteilen Marxloh 
							und Alt-Hamborn.
 Das Plangebiet ist rd. 16,7 ha groß. Es umfasst die 
							Grundstücke der Stadtwerke und eines 
							Privateigentümers an der Duisburger Straße (zwischen 
							Dahlmannstraße und Trasse Werksbahn), das Gelände 
							der Rhein-Ruhr-Halle und das
 nord-östlich 
							angrenzende Wohngebiet bis einschließlich 
							August-Thyssen-Straße sowie die 
							Walter-Rathenau-Straße,
 das Grundstück des 
							ehemaligen Hamborner Stadtbades. Die Duisburger 
							Straße, Weseler Straße, Dahlmannstraße, 
							August-Thyssen-Straße sowie die 
							Walter-Rathenau-Straße werden jeweils bis zur Mitte 
							der Straßenverkehrsfläche in
 den Geltungsbereich des 
							Bebauungsplans einbezogen.
 Das Plangebiet setzt sich aus heute unterschiedlich 
							genutzten Teilräumen zusammen.
 Das westlich der Autobahnbrücke an der Weseler 
							Straße/Dahlmannstraße liegende Privatgrundstück ist 
							an der Dahlmannstraße mit einem Gebäude 
							(Verwaltung/Wohnen) bebaut.
 Die übrige unbebaute Grundstücksfläche weist einen 
							dichten Baumbestand auf. Im weiteren Verlauf nach 
							Osten der Duisburger Straße folgt eine Grünfläche 
							zwischen der Stockholmer Straße und der Lohstraße. 
							Das Grundstück der Stadtwerke unmittelbar westlich 
							der Werksbahntrasse wird in den Geltungsbereich des 
							Bebauungsplans mit e
 inbezogen.
 Das Grundstück der Rhein-Ruhr-Halle wird in 
							Nord-Süd-Richtung durch das Brückenbauwerk der A 59 
							überspannt.
 Unter dieser Brücke sind ebenerdige 
							Stellplätze angelegt. Das Grundstück ist insgesamt 
							durch Stellplätze, Hofflächen und Baukörper in hohem 
							Maße versiegelt.
 Grünstrukturen mit Baumreihen oder Einzelbäumen 
							befinden sich vorwiegend westlich
 der Autobahnbrücke als Abgrenzung zur Duisburger 
							Straße. Auf der östlichen Teilfläche sind die 
							Stellplatzanlagen und Grundstücksgrenzen mit Bäumen 
							und Sträuchern eingefasst.
 Der Hauptzugang der Rhein-Ruhr-Halle ist zur 
							Walter-Rathenau-Straße orientiert, von der aus auch 
							die
 Stellplatzanlagen zu erreichen sind. Der Betrieb 
							der sanierungsbedürftigen Rhein-Ruhr-Halle wurde 
							Ende März 2011 eingestellt.
 Unmittelbar nördlich der Rhein-Ruhr-Halle schließt 
							sich das Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“ an. 
							Dieses Wohnquartier weist die typischen Merkmale des 
							Städtebaus aus den 60er/70er Jahren auf: Zeilenbau 
							und Punkthochhäuser mit 6 bis 10 Geschossen und 
							großzügige Freiräume zwischen den Gebäuden, die 
							jedoch meist keine eindeutige Nutzungszuordnung 
							erfahren. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans 
							mit einbezogen wird die baumbestandene Grünfläche 
							unmittelbar südlich des Pumpwerkes an der 
							August-Thyssen-Straße.
 Das ehemalige Hamborner Stadtbad wird seit über 10 
							Jahren nicht mehr genutzt. Durch den langjährigen 
							Leerstand, verbunden mit Vandalismus und 
							Verwahrlosung, ist das denkmalgeschützte Gebäude 
							heute in einem schlechten Zustand. Der Hauptzugang 
							des Stadtbades befindet sich, angelegt als 
							Viertelkreisplatz „Ehrenhof“, im
 Kreuzungsbereich 
							der Walter-Rathenau- und Duisburger Straße. Der 
							Denkmalschutz umfasst auch den mit Bäumen 
							gestalteten „Ehrenhof“ als zugehörige Freifläche. 
							Das Gebäude des Stadtbads und sein Standort sind 
							stadträumlich
 in einem engen Zusammenhang mit dem 
							unmittelbar nördlich gelegenen Schulzentrum zu 
							sehen, welches aber nicht Gegenstand des 
							Plangebietes ist.
 Die repräsentativen
							Bauten der Berufsfachschule und der Realschule 
							wurden von dem Architekten
 entworfen, der auch das Stadtbad erbaute, und tragen 
							somit die gleiche architektonische und 
							stadtgestalterische Handschrift. Das gesamte Areal 
							prägt als Schul- bzw. Verwaltungsviertel das Bild 
							des Stadtteils Obermarxloh, das ehemalige Stadtbad 
							übernimmt dabei heute noch eine identitätsstiftende 
							Funktion.
 Das Plangebiet ist über den unmittelbaren Anschluss 
							an die A 59 sehr gut an das überregionale 
							Verkehrsnetz (Anbindung an die A 42 über das 
							Autobahnkreuz Duisburg-Nord und im Weiteren an die A 
							3) angebunden.
 Unmittelbar im Kreuzungsbereich vor 
							dem ehemaligen Hamborner Stadtbad befindet sich die 
							Haltestelle
 „Rhein-Ruhr-Halle“ der Straßenbahnlinie 
							903 Duisburg – Dinslaken. Damit ist auch eine 
							umsteigefreie
 ÖPNV-Anbindung an die Duisburger 
							Innenstadt gewährleistet.
 
							3. Planungsrecht
 Das Plangebiet liegt im Siedlungsschwerpunkt (SSP). 
							Siedlungsschwerpunkte sind nach § 6 LEPro solche 
							Standorte,
 die sich für ein räumlich gebündeltes 
							Angebot von öffentlichen und privaten Einrichtungen 
							der Versorgung, der Bildung und Kultur, der sozialen 
							und medizinischen Betreuung, des Sports und der 
							Freizeitgestaltung eignen.“
 Der wirksame Flächennutzungsplan stellt Fläche für 
							den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 
							„Mehrzweckhalle, Parkplatz, Hallenbad“ dar. Die 
							nördlich anschließenden Flächen bis zur 
							August-Thyssen-Straße sind als Wohnbaufläche 
							dargestellt. Der Bereich der Duisburger Straße, 
							Stockholmer Straße und der Autobahn A 59 ist als 
							Straßenverkehrsfläche dargestellt, die Trasse der 
							Werksbahn als Fläche für Bahnanlagen. Die Flächen an 
							der Duisburger Straße westlich der Werksbahntrasse 
							sind als Fläche für Versorgungsanlagen und 
							Grünfläche dargestellt,
 das Privatgrundstück an der 
							Weseler Straße ist als Wohnbaufläche dargestellt.
 Die dem Plangebiet an der Duisburger Straße 
							gegenüberliegenden Bereiche sind als Industriegebiet 
							(GI),
 Gewerbegebiet (GE) und Kerngebiet (MK) 
							dargestellt.
 Die geplanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes 
							widersprechen den Darstellungen des wirksamen 
							Flächennutzungsplanes.
 Im Sinne des § 8 (3) BauGB wird die entsprechende 
							Änderung Nr. 2.34 des Flächennutzungsplanes im
 Parallelverfahren durchgeführt.
 Im Geltungsbereich besteht der rechtsverbindliche 
							Bebauungsplan Nr. 333/60. Eine wesentliche 
							Zielsetzung des Bebauungsplans war die Sicherung der 
							Trasse für die heutige Autobahn A 59. Die 
							Anbauverbotszone der Bundesautobahn von 40 m wird 
							auch im aktuellen Aufstellungsverfahren zu 
							berücksichtigen sein. Für die
 überbaubaren 
							Grundstücke ist der Planbereich als 
							Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung 
							„Mehrzweckhalle, Stadtbücherei, VHS“ und „Stadtbad“ 
							festgesetzt.
 In direkter Nachbarschaft zu dem Plangebiet 
							nord-östlich der August-Thyssen-Straße besteht der 
							rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 698 I A „Obermarxloh“, 
							der hier Allgemeines Wohngebiet festsetzt.
 
 4. Anlass der Planung
 Anlass der Planung ist die Schließung des unter 
							Denkmalschutz stehenden ehemaligen
 Hamborner Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle. Die 
							entfallenden öffentlichen Einrichtungen erfordern 
							eine standortgerechte und wirtschaftliche Umnutzung 
							der Grundstücke, Zielsetzung ist die Entwicklung 
							eines Factory-Outlet-Centers. Untersuchungen zu 
							alternativen Nutzungsmöglichkeiten haben bestätigt, 
							dass eine Folgenutzung durch ein 
							Factory-Outlet-Center diesen wichtigen Zielen der 
							Stadtentwicklungsplanung entspricht. Sie eröffnet 
							zudem die Möglichkeit, das denkmalgeschützte 
							Stadtbad zumindest in Teilen zu erhalten und weitere
 Flächen für die Stärkung des Standortes im Sinne 
							einer gesamtheitlichen Stadtentwicklung zu 
							aktivieren..
 Das heutige Wohnquartier „Am Zinkhüttenplatz“ 
							entspricht diesen aktuellen 
							stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen nicht 
							mehr. Auch die Inwertsetzung dieser „in die Jahre 
							gekommenen“ Bausubstanz erfordert einen ungleich 
							hohen Aufwand. Dies ist insbesondere im Hinblick auf 
							den demografischen Wandel zu betrachten, der auch 
							die Städteregion Ruhr und somit den Standort 
							Duisburg Marxloh betrifft. Bereits jetzt ist ein 
							deutliches Überangebot an Wohnungen und damit 
							einhergehend ein Überangebot an Infrastruktur in 
							Duisburg vorhanden.
 Wohnungswirtschaft und Marktexperten sind sich 
							einig, dass insbesondere Maßnahmen zur energetischen 
							Aufwertung sowie zum Abbau von Barrieren im Bestand 
							erforderlich sind. Aufgrund der alternden 
							Gesellschaft und der drastisch steigenden 
							Nebenkosten erhöht sich der Modernisierungsdruck 
							besonders in der Schaffung von barrierearmen 
							Wohnungen sowie energetischer Sanierung. Dies wird 
							im Altbestand nicht immer möglich oder – mangels 
							Refinanzierbarkeit der Maßnahmen – wirtschaftlich 
							sinnvoll sein. Daher ist es Zielsetzung der Stadt 
							Duisburg, Teilflächen dieses Wohnquartiers als 
							Entwicklungsflächen für das Factory-Outlet-Center 
							planerisch einzubeziehen und somit Impulse für einen 
							geordneten Stadtumbau zu geben. Das Quartier „Am 
							Zinkhüttenplatz“ ist heute noch bewohnt, so dass zur 
							Umsetzung der Planungsziele ein Umzugskonzept durch 
							den Wohnungseigentümer zu erstellen ist.
 Das Projekt Factory-Outlet-Center entspricht den 
							Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der 
							Stadt Duisburg, welches für diesen Bereich die 
							Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereichs 
							Hauptzentrum Hamborn-Marxloh festlegt. Die 
							überregionalen Wirkungen des Einzelhandelsprojekts 
							sind bereits im Rahmen des städtischen 
							Handlungskonzepts umfassend untersucht worden.
 Daher hat die Stadt Duisburg sich dazu entschlossen, 
							eigene Grundstücke im Geltungsbereich an einen 
							geeigneten Investor zu veräußern. Der für die 
							Entwicklung des Umfeldes erforderliche Grunderwerb 
							ist seitens des Investors durch Abschluss 
							privat-rechtlicher Verträge mit den 
							Grundstücksnachbarn durchzuführen.
 
 5. Städtebauliche Zielsetzung und Mittel zur 
							Umsetzung im Bebauungsplan
 Übergeordnete städtebauliche Zielsetzung der Stadt 
							Duisburg ist die Stärkung eines 
							Einzelhandelsschwerpunktes im Hauptzentrum des 
							Duisburger Nordens durch die Verknüpfung der beiden 
							größten nördlichen Nebenzentren der Stadt Duisburg – 
							Hamborn und Marxloh.
 Diese beiden Nebenzentren sind für sich betrachtet 
							nicht groß und attraktiv genug, so dass ein 
							Zusammenschluss der beiden Einzelhandelslagen über 
							die Achse Weseler Straße / Duisburger Straße (B 8) 
							vorgesehen ist. Das Projektgebiet „Factory-Outlet-Center“ 
							mit einer Größe von ca. 16 ha liegt räumlich zentral 
							zwischen den Versorgungszentren Marxloh und Hamborn 
							an dieser Entwicklungsachse (B 8). Das Projekt soll 
							in mehreren Phasen entwickelt werden können, wovon 
							die erste Ausbaustufe auf dem Areal des ehemaligen 
							Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle ca. 5 ha 
							umfassen kann.
 Zielsetzung der Planung ist es, mit der Realisierung 
							des Factory-Outlet-Center die städtebaulichen 
							Potenziale dieses Raumes zu aktivieren. Dabei soll 
							das denkmalgeschützte Stadtbad in die Konzeption mit 
							eingebunden und weitgehend erhalten bleiben. Der 
							Bereich an der Kreuzung 
							Duisburger-/Walter-Rathenau-Straße wird künftig eine 
							prägnante Adresse im Stadtteilgefüge werden und 
							seiner Gelenkfunktion im Hauptzentrum 
							Hamborn-Marxloh Rechnung tragen. Die Kubatur der 
							geplanten Gebäude und die Fassadengestaltung sollen 
							den hohen Anforderungen des Standortes entsprechen, 
							so dass eine adäquate Einbindung in das 
							räumlich-funktionale Umfeld gewährleistet wird.
 Zur Entwicklung des Factory-Outlet-Centers ist als 
							Art der Nutzung ein Sondergebiet,
 Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel – 
							Factory-Outlet-Center“ festzusetzen.
 Die räumlich-funktionale Verknüpfung der 
							Nebenzentren Marxloh (um den August-Bebel-Platz) und 
							Hamborn ist über die die Gestaltung der Duisburger 
							Straße/Weseler Straße als „Boulevard“ und mit der 
							Schaffung weiterer Funktionseinheiten als 
							„Trittsteine“ geplant. Dabei wird auf bereits 
							bestehende Strukturen als integrale Bestandteile des 
							Konzeptes zurückgegriffen.
 Flächen nordwestlich der Werksbahn werden für 
							kerngebietstypische Nutzungen
 (Büros, Dienstleistungen, Einzelhandel) entwickelt 
							und demzufolge im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK) 
							festgesetzt. Zur Unterstützung der 
							„Verbindungsfunktion“ sollen die Erdgeschosse für 
							einen „Stadtboulevard“ entsprechend einladend 
							gestaltet werden. Der heute undifferenzierte Raum 
							wird durch die Schaffung von Raumkanten eindeutig 
							definiert. Die verkehrliche Erschließung erfolgt 
							über das bestehende Straßennetz, das Plangebiet 
							verfügt durch den unmittelbaren Autobahnanschluss 
							über eine hohe Lagegunst. Während der bisherigen 
							Planung wurde durch die Stadt Duisburg eine 
							Untersuchung der Verkehrswege erstellt. Schwerpunkt 
							der Untersuchung war die Belastung der bestehenden 
							Verkehrsknoten
 um das Projektgrundstück herum. Alle untersuchten 
							Knoten weisen im Ergebnis sind noch 
							Kapazitätsreserven auf. Im Rahmen der 
							Bauleitplanverfahrens werden weitere 
							verkehrsplanerische Maßnahmen zur Optimierung der 
							Verkehre an den Knotenpunkten untersucht und in die 
							Planung eingestellt.
 Zu dem Bebauungsplan wird ein 
							Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erarbeitet. 
							Eine artenschutzrechtliche Prüfung für den Bereich 
							des ehemaligen Stadtbades und der Rhein-Ruhr-Halle 
							wurde bereits im November 2010 vorgelegt, deren 
							Ergebnisse und Handlungsempfehlungen fortgeschrieben 
							und im Bauleitplanverfahren berücksichtigt werden. 
							In einem Umweltbericht werden die voraussichtlichen 
							erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und 
							bewertet.
 
 6. Investor
 Die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung und die 
							Abwicklung des Bauleitplanverfahrens wird durch 
							einen Investor in Abstimmung mit der Stadt Duisburg 
							- unter Berücksichtigung der Planungshoheit der 
							Gemeinde - erfolgen.
 Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der 
							Stadt Duisburg und dem Investor geschlossen. Der 
							Investor hat externe Planungsbüros mit der 
							Erarbeitung und Entwicklung des Bauleitplanes und 
							erforderlicher Gutachten beauftragt. Er übernimmt 
							dabei alle anfallenden Kosten.
 7. Weiterer Verfahrensablauf
 Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt 
							wird ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches 
							den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der gemäß § 3 
							(1) BauGB vorgeschriebenen Beteiligung der 
							Öffentlichkeit vorgestellt wird.
 Der Beschluss über die Aufstellung des 
							Bebauungsplanes wird gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich 
							bekannt gemacht.
 Nach Abstimmung wird ein Bebauungsplanentwurf 
							erarbeitet, welcher dem Rat der Stadt zur 
							Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung 
							vorgelegt wird.
 8. Einstufung in die Prioritätenliste.
 Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan, gemäß 
							den in DS 07-0141 (Verfahren zur verbindlichen 
							Bauleitplanung) dargestellten Kriterien, in der 
							Prioritätenliste unter Position 1 zu führen.
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