Das sollten Eigenheimbesitzer
wissen
Bonn/Duisburg, 13. Juli
2021 - Der Unwettersommer 2021 geht weiter und die
Hochwassergefahr steigt deutlich. Bei Hochwasser und
Überflutungen glauben viele Eigenheimbesitzer, gut
abgesichert zu sein. Doch häufig ist dem nicht so.
Wenn das Haus oder die Wohnung durch Unwetter unter Wasser
stehen, dann hilft nur eine Elementarversicherung. Bild
WetterOnline
Irrtum Nr. 1: Meine
Gebäudeversicherung sichert Hochwasser ab Bei Schäden
durch Sturm, Blitz oder Hagel zahlt die Wohngebäude-
und/oder Hausratversicherung. „Kommt es allerdings zu
Überflutungen und der Keller oder gar das Erdgeschoss laufen
voll, dann ist von der Versicherung nichts zu erwarten. Für
solche Fälle von Naturgewalten gibt es die
Elementarversicherung“, erklärt Björn Goldhausen,
Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline. Nur etwa 40
Prozent aller Gebäude sind in Deutschland entsprechend
abgesichert.
Irrtum Nr. 2: Ich wohne nicht an
einem Fluss Viele Menschen glauben, dass es nur an
den Flüssen zu Hochwasser kommen kann. Goldhausen weist
darauf hin: „Dies ist ein Irrtum. Scheinbar kleine Bäche
werden bei Unwettern immer wieder zu reißenden Flüssen und
die Fluten sorgen für massive Schäden. Diese sind, bezogen
auf ein einzelnes Haus, nicht selten weitaus höher als
Hochwasserschäden an den großen Flüssen. Dort kommt das
Wasser nämlich langsam und meist ohne große Kraft. So können
sich die Bewohner deutlich besser darauf vorbereiten.“
Irrtum Nr. 3: Wenn es hart auf hart kommt, hilft der
Staat „Bis zum Jahr 2017 war dies in der Tat nicht
selten der Fall. Danach beschlossen Bund und Länder
allerdings nur noch jenen zu helfen, die sich erfolglos um
eine Versicherung bemühten oder bei denen diese maßlos
überteuert war. Dies müssen Geschädigte im Schadensfall
nachweisen. Kann man dies nicht, geht man leer aus“,
erläutert der Meteorologe.
Doch das Wetter birgt noch
weitere Gefahren: Gewitter mit Blitzen, Hagel und Sturmböen
können Hausdächer oder Autos beschädigen und Keller
volllaufen lassen.
Sturmschäden „Die
Versicherung zahlen für Sturmschäden in der Regel ab
Windstärke 8, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62
Stundenkilometern entspricht. Für den Nachweis kann man zum
Beispiel das Archiv der aktuellen Windspitzen von
WetterOnline nutzen“, erklärt Björn Goldhausen.
Schäden am Gebäude Für zerborstene Glasscheiben oder
abgedeckte Dächer zahlt die Wohngebäudeversicherung.
Schäden an der Wohnungseinrichtung Wenn Möbel
oder Haushaltsgeräte durch Blitzschlag oder infolge einer
zerborstenen Scheibe beschädigt wurden, dann zahlt die
Hausratversicherung.
Wenn ein Baum aufs Haus
stürzt Wenn ein gesunder Baum auf das eigene Haus
stürzt, zahlt in der Regel die eigene
Wohngebäudeversicherung den Schaden. Dabei spielt es keine
Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines
Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits
einen Vorschaden hatte.
Schäden am Auto Die
Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die kompletten
Kosten für verbeultes Blech, kaputte Scheiben oder
Überschwemmungsschäden am Auto. Die Versicherung kürzt
jedoch die Leistungen, wenn trotz Warnung das Auto nicht aus
einem Hochwasser-Gefahrengebiet weggefahren wurde.
Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung, sofern es
vorher keine Hochwasserwarnung gab. Bild WetterOnline
Für Detailfragen wenden Sie sich direkt an Ihre
Versicherung.
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