Düsseldorf/Duisburg, 04. August 2017 - In
Nordrhein-Westfalen erzielten im Jahr 2013 etwa 8,4
Millionen Einkommensteuerpflichtige Gesamteinkünfte in Höhe
von 305,0 Milliarden Euro (2010: 8,3 Millionen in Höhe von
275,6 Milliarden Euro). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes
anhand jetzt vorliegender Ergebnisse der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik 2013 mitteilt, ergibt sich daraus
rein rechnerisch ein durchschnittliches Jahreseinkommen (vor
Steuern) von 36 244 Euro je Steuerpflichtigen. Das waren 9,2
Prozent mehr als 2010 (damals: 33 199 Euro).
Von
allen
396 nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden
des Landes verzeichneten Meerbusch (Rhein-Kreis
Neuss) mit durchschnittlich 60 275 Euro, Odenthal
(Rheinisch-Bergischer Kreis) mit 52 307 Euro und Attendorn
(Kreis Olpe) mit 50 220 Euro je Steuerpflichtigen die
höchsten Durchschnittseinkommen. Mit dem höchsten
Durchschnittswert aller NRW-Großstädte rangierte Bergisch
Gladbach (Rheinisch-Bergischer Kreis) mit 44 573 Euro je
Steuerpflichtigen auf Platz 17. Düsseldorf (44 527 Euro)
folgte auf Platz 18. Am unteren Ende der Einkommensskala
liegen Gelsenkirchen mit 28 671 Euro, Weeze (Kreis Kleve)
mit 28 391 Euro und die Stadt Duisburg mit 28 147 Euro je
Steuerpflichtigen.
Wie die Statistiker weiter
mitteilen, war das Durchschnittseinkommen im rheinischen
Landesteil mit 37 240 Euro (2010: 34 061 Euro) um 2 192 Euro
höher als in Westfalen mit 35 048 Euro (2010: 32 169 Euro).
Von 165 rheinischen Städten und Gemeinden wiesen 37
Gesamteinkünfte von mehr als 40 000 Euro je
Steuerpflichtigen auf, während im westfälischen Landesteil
31 der 231 Kommunen diese Marke übertrafen.
Bei der
Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass
zusammen veranlagte Ehegatten bei dieser Erhebung als ein
Steuerpflichtiger gezählt werden.
Die Zahlen
beruhen auf den Ergebnissen der Lohn- und
Einkommensteuerstatistik 2013. Sie können erst
jetzt veröffentlicht werden, weil die anonymisierten
Steuerdaten von den Finanzbehörden frühestens nach Abschluss
aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur
Verfügung gestellt werden. Die hier veröffentlichten
Informationen sind damit die aktuellsten,
die derzeit verfügbar sind. (IT.NRW)
BZ - Nachgerechnet
Bei einem Jahreseinkommen von 36 244 Euro liegt im
Schnitt ein Monatseinkommen in Höhe von 3.020 Euro zugrunde,
bei durchschnittlich 160 geleisteten Stunden beträgt der
Stundenlohn ca. 18,88 Euro. Brutto, vor
Steuern, vor Sozialabgaben.
Ein Handwerksbetrieb
müsste dann, laut Kalkulationshilfe 2016 der SHK-NRW, einem
Kunden einen 'Vollkostenverrechnungssatz', ohne 19% MWST, in
Höhe von ca. 72,00 Euro - - die sich so
zusammensetzen: ca. 18,88 Stundenlohn Geselle + 17,00
Lohnzusatzkosten (50%iger Anteil der Sozialabgaben, VWL,
Weihnachtsgeld usw.)= 35,88 Lohnselbstkosten + 39%
unproduktive Löhne/Gehälter + 52% Allgemeine
Geschäftskosten= 68,53 Vollkosten/h + 5% Wagnis und
Gewinn mit 3,43 ergeben knapp aufgerundet 72 Euro -
je Stunde in Rechnung stellen.
Im Jahr 2013 hatte ein Handwerksgeselle ein
Brutto-Jahreseinkommen von ca. 29.000, ein
Jung-Handwerksgeselle von ca. 24.000 und ein Fachhelfer
ohne Gesellenbrief
von ca. 21.000 Euro.
Vielleicht sollten die
Statistiker die, in der Relation zur realen Leistung weit
überzogenen, Dezernenten- und Managergehälter einfach mal in
eine eigene Statistik führen! Dann könnte man mit dieser
angestaubten Statistik vielleicht auch mal etwas anfangen
können. Wenn man denn will.
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