Thüringen fordert Verbot von Einweg-Elektro-Scootern
Thüringen möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn sie über einen
austauschbaren Akku verfügen. Einweg-Elektro-Roller solle die Bundesregierung
verbieten, heißt es in einem Entschließungsantrag, den Ministerpräsident Ramelow
am 11. Oktober 2019 im Bundesrat vorgestellt hat.
Zu viel Abfall
Das gleiche müsse für Elektro-Scooter, E-Bikes und Pedelecs gelten, deren Akku
fest eingebaut ist. Mit solchen Modellen falle in großem Stil Abfall an. Sie
seien mit der Verkehrswende deshalb nicht zu vereinbaren. Auch aus Gründen der
Energiesparksamkeit müssten sie verboten werden, unterstreicht Thüringen.
Entweder nationales oder europaweites Verbot
Mit seinem Entschließungsantrag appelliert das Land an die
Bundesregierung, zu prüfen, wie ein solches Verbot in
Deutschland umgesetzt werden kann. Sollte eine nationale
Regelung nicht möglich sein, müsse sie ein eurorechtliches
Verbot einfordern.
Umweltbundesamt: Kein
Beitrag zur Verkehrswende Seit Juni sind
Elektro-Roller auf Deutschlands Straßen zugelassen. In der
Zwischenzeit haben sie bereits viele Diskussionen ausgelöst.
Das Umweltbundesamt sieht in ihnen derzeit noch keinen
Beitrag zur Verkehrswende. Als einen der Gründe nennt es die
teilweise nicht austauschbaren Batterien.
Wie es mit dem Antrag weitergeht: Nach der
Vorstellung im Plenum wurde der Antrag in die Ausschüsse
überwiesen. Sie beraten Ende Oktober. Sobald sie ihre
Empfehlungen erarbeitet haben, erscheint die Initiative zur
Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.
Bundesrat äußert sich zur Finanzierung des
Klimapakets Wenige Tage, nachdem das
Bundeskabinett seinen Entwurf zur Finanzierung des
Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen hat, nahm am 11.
Oktober 2019 der Bundesrat Stellung zu den Regierungsplänen.
Er sorgt sich um die finanziellen Auswirkungen auf die
Haushalte von Ländern und Kommunen - insbesondere durch die
geplanten steuerlichen Förderungen. Welche Einnahmeverluste
dadurch entstehen, sei weder aus dem Eckpunktepapier zum
Klimaschutzprogramm noch aus den Ergänzungen des Haushalts
ersichtlich, kritisiert der Bundesrat.
Faire
Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen gefordert
Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine
faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu
sprechen. Die Bundesregierung soll daher möglichst rasch ein
Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen
Belastungen ergeben. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass
sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder
beteiligen soll: Schließlich verfüge er durch die
vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.
Was die Bundesregierung plant Zur
finanziellen Umsetzung des Klimapakets hat die
Bundesregierung am 2. Oktober 2019 beschlossen, die Entwürfe
für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen.
Einnahmen aus CO2-Bepreisung und
Zertifikate-Handel Danach beabsichtigt der Bund,
bis 2023 rund 54 Milliarden in neue Technologien,
Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu
investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen
werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend
aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafond zu
finanzieren. Knapp 39 Milliarden beträgt das Volumen
zwischen 2020 und 2023. Es wird vor allem aus zwei
Einnahmequellen generiert: Über die CO2-Bepreisung der
Sektoren Gebäude und Verkehr, die Gesamterlöse von 18,8
Milliarden Euro einbringen soll. Hinzu kommen die Erlöse aus
dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie. Hier
rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro
Einnahmen. Außerdem soll die Rücklage des Fonds genutzt
werden. Sie beläuft sich auf sechs Milliarden Euro. Zu den
Geldern aus dem Energie- und Klimafonds kommen weitere 15,5
Milliarden, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert
werden.
Entscheidung liegt beim Bundestag
Die Stellungnahme geht nun über die Bundesregierung an den
Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz
in 2./3. Lesung verabschiedet hat, wird sich der Bundesrat
noch einmal abschließend damit befassen.
Bundesrat will Solaranlagen weiter fördern
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, insbesondere
kleinere und mittelständische Photovoltaik-Anlagen weiter zu
fördern. Der so genannten 52 Gigawatt-Deckel, der nach
geltendem Recht die Förderung begrenzt, soll ersatzlos
aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der
Bundesrat am 11. Oktober 2019 beschlossen hat. Er wird nun
in den Bundestag eingebracht.
Fördergrenze
für kleinere Anlagen Hintergrund für die
Initiative ist die Befürchtung, dass ab dem nächsten Jahr
insbesondere kleinere und mittlerer Solaranlagen nicht mehr
gefördert werden können: Sobald bundesweit ein Ausbaustand
von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht
ist, gibt es für bestimmte Anlagen keine Einspeisevergütung
nach dem EEG mehr. Betroffen davon wäre insbesondere
Solarenergie bis 750 Kilowatt Peak.
Markteinbruch befürchtet Nach Einschätzung des
Bundesrates wird der Förderdeckel im Jahr 2020 erreicht -
der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen würde
einbrechen. Das Geschäftsmodell zahlreicher
mittelständischer Solar-Installateure und Projektentwickler
sowie Komponentenhersteller wäre gefährdet, ebenso die damit
verbundenen Arbeitsplätze. Da die Kosten für neue
Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern stark
gesunken sind, ist das ursprüngliche Ziel des Förderdeckels
erreicht. Er kann daher aus Sicht des Bundesrates ersatzlos
wegfallen.
Im Klimaschutzplan 2030
vorgesehen Auch die Bundesregierung hat in ihrem
Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52Gigawatt-Deckels
angekündigt. Der Bundesrat legt nun einen konkret
ausformulierten Gesetzentwurf dazu vor.
Wie
es weitergeht Der Entwurf wird zunächst der
Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt.
Anschließend bringt sie beide Dokumente in den Bundestag
ein. Dieser entscheidet, wann und ob er den Entwurf
verabschiedet.
Elektrifizierung des
Schienenverkehrs: Länder machen Druck Der
Bundesrat plädiert für eine zügige Umsetzung des vom
Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für
Elektrifizierung". In einer am 11. Oktober 2019 gefassten
Entschließung macht er deutlich, dass es dabei vor allem um
eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen muss.
Förderung zu 100 Prozent über den Bund
Weiter erklärt der Bundesrat, dass er ein unabhängiges
Förderprogramm erwartet, welches nicht in bestehende
Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der
Länder an dem Programm, beispielsweise über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt er ab. Derartige
Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im
Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der
Bundesländer abhängen. Maßgeblich müsse vielmehr auch der
niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein.
Zudem sei der Bund kraft Grundgesetz für die Gewährleistung
der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu
100 Prozent für das Förderprogramm aufkommen, betonen die
Länder.
Zum Hintergrund Seit
April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung
von Förderprogrammen über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die
jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist
die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die
sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens
im Februar 2019 geeinigt hatten.
Bundesregierung am Zug Die Entschließung wurde
der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das
Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung
auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Bundesrat fordert Verbot von Glyphosat in
Privatgärten Der Bundesrat fordert die
Bundesregierung auf, den Einsatz von Glyphosat in
Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und
Parkanlagen unverzüglich zu verbieten. Außerdem soll sie den
bis 2023 angekündigten schrittweisen Totalverzicht auf
Glyphosat umgehend regeln. Deutlich eingeschränkt werden
müsse die Anwendung des Herbizids jedoch schon vor 2023,
unterstreichen die Länder in einer am 11. Oktober 2019
gefassten Entschließung.
Nur nicht-chemische
Pestizide zulassen Darin bitten sie die
Bundesregierung weiter, eine Strategie zur Verringerung des
Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln.
Dabei solle sie nur noch nicht-chemische-synthetische Mittel
zuzulassen. Ihre Wirksamkeit sei völlig ausreichend. Geprüft
werden müsse auch, inwieweit an öffentlichen Verkehrsflächen
alternative Anwendungsmethoden schnellstmöglich zum Einsatz
kommen.
Entscheidung liegt bei der
Bundesregierung Die Entschließung wurde der
Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das
Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung
auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Länder für ein Rauchverbot im Auto
Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten
lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie
beschlossen am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden
Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro
Darin schlagen sie eine Änderung im
Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in
geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich
untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500
bis 3000 Euro drohen.
Rund eine Millionen
Kinder betroffen Zur Begründung seiner
Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen
des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder
an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem
Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige
und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen
Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die
Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer.
Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei
derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland
Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Bundesregierung und Bundestag gefordert Der
Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem
Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den
Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen
gibt es hierfür nicht.
Bundesrat für mehr
Tierschutz beim Online-Handel Der Bundesrat
möchte den Tierschutz beim Online-Handel mit Heimtieren
verbessern. In einer am 11. Oktober 2019 gefassten
Entschließung fordert er von der Bundesregierung klare
gesetzliche Regelungen.
Verpflichtende
Anbieterkennzeichnung für Private Sie sollen vor
allem private Anbieter in den Blick nehmen. Anders als
gewerbliche Händler müssen sie über keine
Anbieterkennzeichnung verfügen, weshalb auf sie keine
Rückschlüsse möglich sind. Der Bundesrat möchte deshalb
erreichen, dass Betreiber von Onlineportalen auch von
nicht-gewerblichen Händlern eine Anbieterkennzeichnung
einfordern müssen.
Betreiber der
Onlineportale mehr in die Pflicht nehmen Für
erforderlich halten die Länder auch, Betreiber von
Onlineportalen zu verpflichten, dass sie Anbieter auf
Tierschutzvorgaben hinweisen und Tierschutzverstöße
verstärkt verhindern. Insofern schlagen die Länder vor, dass
Portale Verkaufsangebote künftig nur dann online schalten
dürfen, wenn die Anbieter bestimmte tierschutzrelevante
Nachweise erbringen. Auch sollte darüber nachgedacht werden,
Käufern zu ermöglichen, sich bei den Portalen zu melden,
wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mit dem Tier
entgegen dem Angebot etwas nicht in Ordnung ist.
Einheitliche Zertifizierung der Portale
Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine
bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen aus,
mit deren Hilfe der Handel unter tierschutzrechtlichen
Gesichtspunkten kontrolliert werden kann.
Zentrale Stelle zur Überwachung Darüber hinaus
sollte es seiner Ansicht nach eine zentrale Stelle geben,
die den Internethandel systematisch nach illegalen Händlern
untersucht. Einbezogen werden sollen dabei auch Angebote,
die Anbieter über Server in anderen EU-Staaten oder
Drittländern in den deutschen Markt streuen.
Wirksame Sanktionsmöglichkeiten Schließlich
fordern die Länder wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei
Verstößen von Onlineportalen, Printmedien und Anbietern. Zur
Begründung erklären sie, dass tierschutzrelevante Missstände
im Online-Handel ein beträchtliches Ausmaß haben, aber nur
zufällig bekannt werden.
Bundesregierung am
Zug Die Entschließung wurde der Bundesregierung
zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des
Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg
bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Zulassung zum Medizinstudium Der
Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die vom Bundestag
beschlossene Änderung des Hochschulrahmengesetzes gebilligt.
Sie setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um:
Dieses hatte die Regelungen über die Studienplatzvergabe in
Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem
Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen
Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019
gewährt.
Länder-Staatsvertrag statt
Bundesgesetz In Reaktion auf die
höchstrichterliche Rechtsprechung wird Paragraf 32 des
Hochschulrahmengesetzes aufgehoben. Die tatsächliche
Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach
landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen
Staatsvertrag der Länder umsetzen. Durch die Bindung an den
Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit
die gleichen Regeln gelten.
Unterzeichnung,
Verkündung, Inkrafttreten Das Gesetz wird nun
über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur
Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der
Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Länder wollen Paketboten besser schützen
Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In
seiner am 11. Oktober 2019 beschlossenen Stellungnahme zum
Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er vor, die
bereits bestehende Dokumentationspflicht zu erweitern.
Arbeitszeiten täglich aufschreiben
Danach wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am
Tag selbst aufzuzeichnen. Das soll auch digital möglich
sein. Nach der derzeit geltenden Regelung können diese
Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung
nachgetragen werden. Mit ihrem Vorschlag möchten die Länder
die von der Bundesregierung beabsichtigte Stärkung der
arbeitsrechtlichen Stellung von Mitarbeitern der Kurier-,
Express- und Paketdienste noch weiter ausbauen.
Bundesregierung plant Nachunternehmerhaftung
Die Bundesregierung selbst plant mit dem
Paketboten-Schutz-Gesetz, die so genannte
Nachunternehmerhaftung einzuführen: Sie verpflichtet
Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige
Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass
Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten
abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese
Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der
Bundesregierung auch bewährt.
Ausnahme:
Unbedenklichkeitsbescheinigung Umgehen können
Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre
Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen
und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung
dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher
ordnungsgemäß abgeführt haben.
Forderung der
Länder aufgegriffen Mit ihrem Gesetzesentwurf
greift die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates
auf: Er hat bereits im April diesen Jahres verlangt, die
Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen
(siehe BR-Drs.
92/19 [PDF, 336KB]).
Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die
Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu
geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer
Gegenäußerung an den Bundestag weiter.
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