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981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

Thüringen fordert Verbot von Einweg-Elektro-Scootern
Thüringen möchte, dass E-Scooter nur dann zugelassen werden, wenn sie über einen austauschbaren Akku verfügen. Einweg-Elektro-Roller solle die Bundesregierung verbieten, heißt es in einem Entschließungsantrag, den Ministerpräsident Ramelow am 11. Oktober 2019 im Bundesrat vorgestellt hat.

Zu viel Abfall
Das gleiche müsse für Elektro-Scooter, E-Bikes und Pedelecs gelten, deren Akku fest eingebaut ist. Mit solchen Modellen falle in großem Stil Abfall an. Sie seien mit der Verkehrswende deshalb nicht zu vereinbaren. Auch aus Gründen der Energiesparksamkeit müssten sie verboten werden, unterstreicht Thüringen.

Entweder nationales oder europaweites Verbot
Mit seinem Entschließungsantrag appelliert das Land an die Bundesregierung, zu prüfen, wie ein solches Verbot in Deutschland umgesetzt werden kann. Sollte eine nationale Regelung nicht möglich sein, müsse sie ein eurorechtliches Verbot einfordern.

Umweltbundesamt: Kein Beitrag zur Verkehrswende
Seit Juni sind Elektro-Roller auf Deutschlands Straßen zugelassen. In der Zwischenzeit haben sie bereits viele Diskussionen ausgelöst. Das Umweltbundesamt sieht in ihnen derzeit noch keinen Beitrag zur Verkehrswende. Als einen der Gründe nennt es die teilweise nicht austauschbaren Batterien.

Wie es mit dem Antrag weitergeht:
Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Antrag in die Ausschüsse überwiesen. Sie beraten Ende Oktober. Sobald sie ihre Empfehlungen erarbeitet haben, erscheint die Initiative zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.


Bundesrat äußert sich zur Finanzierung des Klimapakets
Wenige Tage, nachdem das Bundeskabinett seinen Entwurf zur Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen hat, nahm am 11. Oktober 2019 der Bundesrat Stellung zu den Regierungsplänen.
Er sorgt sich um die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen - insbesondere durch die geplanten steuerlichen Förderungen. Welche Einnahmeverluste dadurch entstehen, sei weder aus dem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den Ergänzungen des Haushalts ersichtlich, kritisiert der Bundesrat.

Faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen gefordert
Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu sprechen. Die Bundesregierung soll daher möglichst rasch ein Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen Belastungen ergeben.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder beteiligen soll: Schließlich verfüge er durch die vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.

Was die Bundesregierung plant
Zur finanziellen Umsetzung des Klimapakets hat die Bundesregierung am 2. Oktober 2019 beschlossen, die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen.

Einnahmen aus CO2-Bepreisung und Zertifikate-Handel

Danach beabsichtigt der Bund, bis 2023 rund 54 Milliarden in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafond zu finanzieren. Knapp 39 Milliarden beträgt das Volumen zwischen 2020 und 2023. Es wird vor allem aus zwei Einnahmequellen generiert: Über die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr, die Gesamterlöse von 18,8 Milliarden Euro einbringen soll. Hinzu kommen die Erlöse aus dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie. Hier rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro Einnahmen. Außerdem soll die Rücklage des Fonds genutzt werden. Sie beläuft sich auf sechs Milliarden Euro. Zu den Geldern aus dem Energie- und Klimafonds kommen weitere 15,5 Milliarden, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Entscheidung liegt beim Bundestag
Die Stellungnahme geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.


Bundesrat will Solaranlagen weiter fördern
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, insbesondere kleinere und mittelständische Photovoltaik-Anlagen weiter zu fördern. Der so genannten 52 Gigawatt-Deckel, der nach geltendem Recht die Förderung begrenzt, soll ersatzlos aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 11. Oktober 2019 beschlossen hat. Er wird nun in den Bundestag eingebracht.

Fördergrenze für kleinere Anlagen
Hintergrund für die Initiative ist die Befürchtung, dass ab dem nächsten Jahr insbesondere kleinere und mittlerer Solaranlagen nicht mehr gefördert werden können: Sobald bundesweit ein Ausbaustand von 52 Gigawatt installierter Photovoltaik-Leistung erreicht ist, gibt es für bestimmte Anlagen keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr. Betroffen davon wäre insbesondere Solarenergie bis 750 Kilowatt Peak.

Markteinbruch befürchtet
Nach Einschätzung des Bundesrates wird der Förderdeckel im Jahr 2020 erreicht - der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen würde einbrechen. Das Geschäftsmodell zahlreicher mittelständischer Solar-Installateure und Projektentwickler sowie Komponentenhersteller wäre gefährdet, ebenso die damit verbundenen Arbeitsplätze. Da die Kosten für neue Photovoltaikanlagen in der Freifläche und auf Dächern stark gesunken sind, ist das ursprüngliche Ziel des Förderdeckels erreicht. Er kann daher aus Sicht des Bundesrates ersatzlos wegfallen.

Im Klimaschutzplan 2030 vorgesehen
Auch die Bundesregierung hat in ihrem Klimaschutzplan 2030 die Aufhebung des 52Gigawatt-Deckels angekündigt. Der Bundesrat legt nun einen konkret ausformulierten Gesetzentwurf dazu vor.

Wie es weitergeht
Der Entwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt. Anschließend bringt sie beide Dokumente in den Bundestag ein. Dieser entscheidet, wann und ob er den Entwurf verabschiedet.


Elektrifizierung des Schienenverkehrs: Länder machen Druck
Der Bundesrat plädiert für eine zügige Umsetzung des vom Bundesverkehrsministerium angekündigten Programms "Bund für Elektrifizierung". In einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung macht er deutlich, dass es dabei vor allem um eine direkte Unterstützung des Regionalverkehrs gehen muss.

Förderung zu 100 Prozent über den Bund
Weiter erklärt der Bundesrat, dass er ein unabhängiges Förderprogramm erwartet, welches nicht in bestehende Programme eingebunden ist. Eine finanzielle Beteiligung der Länder an dem Programm, beispielsweise über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, lehnt er ab. Derartige Maßnahmen zur Emissions- und Kostenreduzierung im Schienenverkehr dürften nicht von der Finanzstärke der Bundesländer abhängen. Maßgeblich müsse vielmehr auch der niedrige Elektrifizierungsgrad bestimmter Bundesländer sein. Zudem sei der Bund kraft Grundgesetz für die Gewährleistung der Schienenwege verantwortlich und müsse deshalb auch zu 100 Prozent für das Förderprogramm aufkommen, betonen die Länder.

Zum Hintergrund
Seit April dieses Jahres setzt eine bundesstaatliche Finanzierung von Förderprogrammen über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz voraus, dass sich die jeweiligen Länder an den Kosten beteiligen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung zu Finanzhilfen des Bundes, auf die sich Bund und Länder im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens im Februar 2019 geeinigt hatten.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Bundesrat fordert Verbot von Glyphosat in Privatgärten
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Glyphosat in Privatgärten und öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen unverzüglich zu verbieten. Außerdem soll sie den bis 2023 angekündigten schrittweisen Totalverzicht auf Glyphosat umgehend regeln. Deutlich eingeschränkt werden müsse die Anwendung des Herbizids jedoch schon vor 2023, unterstreichen die Länder in einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung.

Nur nicht-chemische Pestizide zulassen
Darin bitten sie die Bundesregierung weiter, eine Strategie zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Haus- und Kleingärten zu entwickeln. Dabei solle sie nur noch nicht-chemische-synthetische Mittel zuzulassen. Ihre Wirksamkeit sei völlig ausreichend. Geprüft werden müsse auch, inwieweit an öffentlichen Verkehrsflächen alternative Anwendungsmethoden schnellstmöglich zum Einsatz kommen.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Länder für ein Rauchverbot im Auto
Die Länder möchten das Rauchen im Auto verbieten lassen, wenn Schwangere und Kinder dabei sind. Sie beschlossen am 11. Oktober 2019, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.

Bei Verstoß droht Bußgeld: bis zu 3000 Euro
Darin schlagen sie eine Änderung im Bundesnichtraucherschutzgesetz vor, die das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen in solchen Fällen ausdrücklich untersagt. Im Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3000 Euro drohen.

Rund eine Millionen Kinder betroffen
Zur Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die massiven Folgen des Passivrauchens: Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in dem Gesetzentwurf. Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nirgends sei die Passivrauchkonzentration so hoch wie im Auto als Mitfahrer. Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Bundesregierung und Bundestag gefordert
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Bundesrat für mehr Tierschutz beim Online-Handel
Der Bundesrat möchte den Tierschutz beim Online-Handel mit Heimtieren verbessern. In einer am 11. Oktober 2019 gefassten Entschließung fordert er von der Bundesregierung klare gesetzliche Regelungen.

Verpflichtende Anbieterkennzeichnung für Private
Sie sollen vor allem private Anbieter in den Blick nehmen. Anders als gewerbliche Händler müssen sie über keine Anbieterkennzeichnung verfügen, weshalb auf sie keine Rückschlüsse möglich sind. Der Bundesrat möchte deshalb erreichen, dass Betreiber von Onlineportalen auch von nicht-gewerblichen Händlern eine Anbieterkennzeichnung einfordern müssen.

Betreiber der Onlineportale mehr in die Pflicht nehmen

Für erforderlich halten die Länder auch, Betreiber von Onlineportalen zu verpflichten, dass sie Anbieter auf Tierschutzvorgaben hinweisen und Tierschutzverstöße verstärkt verhindern. Insofern schlagen die Länder vor, dass Portale Verkaufsangebote künftig nur dann online schalten dürfen, wenn die Anbieter bestimmte tierschutzrelevante Nachweise erbringen. Auch sollte darüber nachgedacht werden, Käufern zu ermöglichen, sich bei den Portalen zu melden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass mit dem Tier entgegen dem Angebot etwas nicht in Ordnung ist.

Einheitliche Zertifizierung der Portale
Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine bundeseinheitliche Zertifizierung von Onlineportalen aus, mit deren Hilfe der Handel unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden kann.

Zentrale Stelle zur Überwachung
Darüber hinaus sollte es seiner Ansicht nach eine zentrale Stelle geben, die den Internethandel systematisch nach illegalen Händlern untersucht. Einbezogen werden sollen dabei auch Angebote, die Anbieter über Server in anderen EU-Staaten oder Drittländern in den deutschen Markt streuen.

Wirksame Sanktionsmöglichkeiten

Schließlich fordern die Länder wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Onlineportalen, Printmedien und Anbietern. Zur Begründung erklären sie, dass tierschutzrelevante Missstände im Online-Handel ein beträchtliches Ausmaß haben, aber nur zufällig bekannt werden.

Bundesregierung am Zug
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.


Zulassung zum Medizinstudium
Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die vom Bundestag beschlossene Änderung des Hochschulrahmengesetzes gebilligt. Sie setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um: Dieses hatte die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber für die Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt.

Länder-Staatsvertrag statt Bundesgesetz
In Reaktion auf die höchstrichterliche Rechtsprechung wird Paragraf 32 des Hochschulrahmengesetzes aufgehoben. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren richtet sich damit nach landesrechtlichen Regelungen, die jeweils einen Staatsvertrag der Länder umsetzen. Durch die Bindung an den Staatsvertrag soll sichergestellt werden, dass bundesweit die gleichen Regeln gelten.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.


Länder wollen Paketboten besser schützen
Der Bundesrat möchte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Versandbranche besser vor Mehrarbeit schützen. In seiner am 11. Oktober 2019 beschlossenen Stellungnahme zum Entwurf für das Paketboten-Schutz-Gesetz schlägt er vor, die bereits bestehende Dokumentationspflicht zu erweitern.

Arbeitszeiten täglich aufschreiben
Danach wären Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit am Tag selbst aufzuzeichnen. Das soll auch digital möglich sein. Nach der derzeit geltenden Regelung können diese Zeiten bis zu sieben Tage nach der Arbeitsleistung nachgetragen werden. Mit ihrem Vorschlag möchten die Länder die von der Bundesregierung beabsichtigte Stärkung der arbeitsrechtlichen Stellung von Mitarbeitern der Kurier-, Express- und Paketdienste noch weiter ausbauen.

Bundesregierung plant Nachunternehmerhaftung
Die Bundesregierung selbst plant mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz, die so genannte Nachunternehmerhaftung einzuführen: Sie verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit stellt sie sicher, dass Sozialversicherungsbeiträge auch bei Nachunternehmerketten abgeführt werden. In der Bau- und Fleischbranche gilt diese Haftungsregel bereits und hat sich nach Angaben der Bundesregierung auch bewährt.

Ausnahme: Unbedenklichkeitsbescheinigung
Umgehen können Unternehmen die Haftung nur, wenn sie mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen, dass ihre Subunternehmen vorab besonders geprüft sind. Krankenkassen und Berufsgenossenschaften stellen eine solche Bescheinigung dann aus, wenn Subunternehmen die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt haben.

Forderung der Länder aufgegriffen
Mit ihrem Gesetzesentwurf greift die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates auf: Er hat bereits im April diesen Jahres verlangt, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen (siehe BR-Drs. 92/19 [PDF, 336KB]).

Wie es weitergeht
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter.