Düsseldorf/Duisburg, 26. Januar 2021 - Der
Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird
bis zum 12. Februar fortgeführt. Für Schülerinnen und
Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und
Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf
wird weiterhin eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer
erklärte: „Mit dieser Entscheidung setzen wir den Beschluss
der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der
Bundesregierung vom 19. Januar konsequent um. Die Schulen
leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur
Kontaktreduzierung. Das immer noch zu hohe
Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer Virusmutationen
erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen.
Es bleibt weiter eine Zeit der Vorsicht. Es geht darum, mit
allen Kräften eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie
konsequent anzustreben und dann dauerhaft zu sichern. Umso
wichtiger war und ist, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen
frühzeitig, umfassend und konsequent auf den
Distanzunterricht vorbereitet haben. Der Umstieg auf den
Distanzunterricht hat grundsätzlich gut funktioniert. Ich
weiß um die Belastungen der Eltern durch den
Distanzunterricht und um die Unsicherheit der Schülerinnen
und Schüler aufgrund der aktuellen Situation. Ich danke den
Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder. Unsere
Schülerinnen und Schüler leisten Überragendes und sie
meistern eine noch nie dagewesene Situation mit Bravour. Ich
werde mich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sie
in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr jegliche
Unterstützung erhalten, die sie brauchen.“
Schon zu
Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der
Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen
für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen.
Damit wurde der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht in
diesem Schuljahr formal gleichgestellt und kann entsprechend
bewertet werden. Als erstes Bundesland plant die
Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die bis zum
Schuljahresende gültige Rechtsverordnung im Rahmen einer
weiteren Schulgesetzänderung dauerhaft für den
Distanzunterricht zu sichern.
Mit zwei
Handreichungen, die die Verknüpfung zwischen Präsenz- und
Digitalunterricht beschreiben sowie Best-Practice-Beispiele
liefern, werden ebenso wie mit Fortbildungen,
Online-Seminaren und vielen weiteren digitalen Angeboten die
Lehrkräfte bei der Gestaltung des Distanzunterrichtes durch
das Schulministerium unterstützt. Auch die Ausstattung von
Lehrkräften sowie bedürftigen Schülerinnen und Schülern mit
digitalen Endgeräten hat das Land bereits frühzeitig auf den
Weg gebracht. Gemeinsam mit dem Bund und den Schulträgern
wurde dazu im Sommer 2020 das mit einem Gesamtvolumen von
rund 350 Millionen Euro größte Investitionspaket für die
Digitalisierung der Schulen aufgelegt. Die beiden
Sofortausstattungsprogramme sind fast vollständig abgerufen
und immer mehr digitale Endgeräte sind nun in den Schulen
vorhanden.
Neben der Hardware stellt das
Schulministerium den Schulen auch Softwareanwendungen für
den digitalen Unterricht kostenlos zur Verfügung. Die
digitale Arbeitsplattform LOGINEO NRW, das Lernmanagement
LOGINEO NRW LMS und der LOGINEO NRW Messenger mit
Videofunktion bieten Lehrkräften die Möglichkeit, den
Distanzunterricht rechts- und datenschutzkonform zu
gestalten.
Ministerin Gebauer: „Ich freue mich, dass
diese Angebote schon jetzt sehr gut angenommen werden und
gehe davon aus, dass LOGINEO NRW perspektivisch an allen
Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Einsatz kommt. Die
Erfahrungen der vergangenen Wochen zeigen: Die Systeme
laufen stabil und ermöglichen es unseren Lehrkräften, guten
Distanzunterricht anzubieten und auf diese Weise den
staatlichen Bildungsauftrag zu sichern.
Ich habe immer betont, dass der Präsenzunterricht für
Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte die beste Form des
Lernens beziehungsweise Lehrens darstellt. Als Schul- und
Bildungsministerin bleibt es weiterhin mein Ziel, unseren
Schülerinnen und Schülern beste Bildung zu ermöglichen. Das
bedeutet: Sobald die Entwicklung des Infektionsgeschehens es
zulässt, müssen wir den Kindern und Jugendlichen auch wieder
Präsenzunterricht anbieten. Dieses Ziel erreichen wir am
schnellsten, wenn wir die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung
jetzt konsequent einhalten.
Mir ist bewusst, dass
viele Schülerinnen und Schüler sich Sorgen machen, wie sie
ihre Bildungswege weiterführen können. Das gilt natürlich in
besonderer Weise für die Abschlussjahrgänge. Unser Ziel war,
ist und bleibt, ihnen auch in diesem Jahr die Teilnahme an
Prüfungen zu ermöglichen und auf dieser Grundlage
vollwertige Abschlüsse zu vergeben, die überall anerkannt
werden. Mit der Verschiebung der Prüfungstermine, einer
erweiterten Aufgabenauswahl sowie einer Anpassung der
zentralen Prüfungsaufgaben, die auch der Tatsache Rechnung
trägt, dass gegebenenfalls nicht alle Bereiche der Lehrpläne
in der gewohnten Vertiefung unterrichtet werden konnten,
haben wir hier Vorkehrungen getroffen, die für
situationsangemessene, faire Prüfungsbedingungen sorgen. In
den Beratungen mit den Verbänden und Akteuren des
Bildungsbereichs am Wochenende wurde deutlich, dass diese
Linie auf eine breite Zustimmung stößt. Mit Blick auf
einzelne Prüfungen bereits ab Ende Februar wird es lediglich
für einige Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs
Ausnahmen geben. Das ist ein Gebot der Fairness und aufgrund
der geringen Zahlen verantwortbar.
Klar ist, dass den
Schülerinnen und Schülern, die jetzt vor Abschlussprüfungen
und Schulabschlüssen stehen, keine pandemiebedingten
Nachteile entstehen dürfen. Bereits im vergangenen Schuljahr
2019/20 hatte die Landesregierung im Zusammenwirken mit dem
Parlament die Voraussetzungen dafür geschaffen, faire
Prüfungen, vollwertige Abschlüsse und erfolgreiche
Bildungsverläufe auch während der Coronavirus-Pandemie zu
sichern. Abhängig von der weiteren Entwicklung des
Pandemiegeschehens werden wir auch weiterhin alles dafür
tun, um sicherzustellen, dass allen unseren Schülerinnen und
Schülern durch die Coronavirus-Pandemie keine Nachteile
entstehen.“
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