Hamminkeln, 19. März 2021 - Die Oberbürgermeister von
Duisburg und Dortmund strebten aufgrund der weiter
steigenden Corona-Fallzahlen, Duisburg hat vor neun Tagen
wieder die Inzidenz 100, Tendenz steigend, überschritten,
an,
Schulschließungen bereits vor den
Osterferien in Erwägung zu ziehen.
Das lehnte die
FDP-NRW-Schul-Ministerin Gebauer ab und kritisierte die
besorgten Oberbürgermeister scharf. Mittlerweile sind es
auch CDU-Politiker, die die Forderung der Städte
nachvollziehen können. Ministerin Gebauer behauptet, dass
"Schulen nach wie vor keine Hotspots" seien.
Verantwortung Sollte die gebürtige Kölnerin, die
als Rechtsanwaltsfachangestellte und Immobilienkauffrau über
keine medizinische Kenntnisse verfügt, mit ihren Annahmen
und Aussagen falsch liegen und sich SchülerInnen
nachweislich in der Schule und dann Familienmitglieder
anstecken, würde ich als Betroffener Frau Gebauer wegen 'Vorsätzliche
schwere Körperverletzung' bei der
Staatsanwaltschaft anzeigen!
Damit unsere
"Laiendarsteller" auf den politischen Posten endlich lernen,
was 'Verantwortung' bedeutet!
Schulschließungen als letztes
Mittel im Infektionsschutz vor Ort Erlass der
Landesregierung zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich
Schule Düsseldorf/Duisburg, 17. März 2021 - Das
Ministerium für Schule und Bildung und das Ministerium für
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilen mit:
Die Landesregierung hat heute mit einem zwischen dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem
Ministerium für Schule und Bildung abgestimmten Erlass die
Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion
nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten
Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen
informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder
alle Schulen vor Ort beziehen können.
Bei einer
nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der
Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000
Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien
Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den
kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum
Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden.
Entscheidend ist dabei, dass die landesweite
bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der
Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.
Schulschließungen können eingebettet in
ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort
darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das
erste und alleinige Mittel der Wahl sein.
Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen
Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung
und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der
Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle
Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme
sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in
anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden
sind.
Die wesentlichen Inhalte des heute versandten
Erlasses: Maßnahmen an einzelnen Schulen
Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen
auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn
das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen
Schulen oder im direkten Umfeld infektiologisch
erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule
sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet
werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft
jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die
Bezirksregierungen sind einzubinden.
Maßnahmen an
allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt
Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in
einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind
grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes
Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich
der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das
Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind
differenzierte Vorgaben geboten.
Hohe Priorität
für Präsenzunterricht Wenn es sich um weitreichende
Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite
Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis
in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs-
und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und
den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in
die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite
Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung
eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in
der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können
daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen
und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs-
und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und
Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine
sehr hohe Priorität einzuräumen ist.
Das Verfahren
zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade
für Maßnahmen im Schulbereich: Kommunen, die den
Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000
Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig
überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen
diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung
des lokalen Infektionsgeschehens.
Das Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener
Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am
zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden.
Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen,
erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und
Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per
Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils
zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden
beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann
sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses.
Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine
Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen
erfolgen.
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