Düsseldorf/Duisburg, 1. April 2021 - Die
Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und
Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der
Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen werden derzeit
auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und
rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben.
Schul-
und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen
war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das
Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und
Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren
Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine
wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt
und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden
werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche
Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos
Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der
Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der
Schulbetrieb sicherer wird.“
Die Selbsttests werden in den Schulen gut angenommen und die
Durchführung gelingt weitestgehend problemlos. Um den
Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des
Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung zu verleihen,
ist nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in
anderen Bundesländern beabsichtigt. Voraussetzung für einen
wirksamen Infektionsschutz ist, dass möglichst alle
Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen. Das
soll mit einer Testpflicht sichergestellt werden.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Ministerium für
Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den
Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem
Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das
Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf
der Grundlage der
Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei
Wochen in den Wechselunterricht starten.
Nach den
Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller
Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Schul-
und Bildungsministerin Gebauer: „Wir wollen alles tun, um
eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den
Osterferien zu ermöglichen und tauschen uns dazu wie
angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen
Verbänden aus.“
Bereits vor den Ferien wurden die
weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die
Auslieferung wird auch in den Ferien nach den Ostertagen
fortgesetzt und um den Kreis der Grund- und
Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in
den Ferien wird sichergestellt, dass bei einem Schulstart
nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei
Selbsttests pro Woche bereitstehen.
Abschließend
betonte Schul- und Bildungsministerin Gebauer:
„Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu
einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im
Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs
heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur
Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute
selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine
weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie
möglich in Präsenz stattfinden kann.“
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