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Schluss mit Kükentöten!
Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet

Düsseldorf/Hamminkeln, 23. Mai 2021 - Bereits vor gut zwei Jahren hieß es hier in der BZ-Duisburg:
Diese Tierquälerei muss ein Ende haben
Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher
Eintagsküken ein
Den Artikel finden Sie weiter unten.

Jetzt steht das Ende dieser unsäglichen menschlichen Abartigkeit endlich bevor. Leider erst 2022.
... meint Jochem Knörzer

Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet
Ministerin Heinen-Esser: Das Verbot des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig und ist ein Meilenstein für den Tierschutz

Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg aus der Kükentötung begrüßt: "Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet. Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert sein", so die Ministerin.

Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und als Hähnchen vermarktet werden.

Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.

Hintergrund
Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


Diese Tierquälerei muss ein Ende haben
Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher
Eintagsküken ein
Düsseldorf/Duisburg, 14. Mai 2019 - So Ministerin Heinen-Esser. Die Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht findet am 16. Mai statt.
Jedes Jahr werden nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Deutschland etwa 45 Millionen männliche sogenannte Eintagsküken getötet.

"Diese Tierquälerei muss schnellstmöglich ein Ende haben. Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes ist diese Praxis nicht vereinbar", erklärt Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld der in dieser Woche anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des Kükentötens.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ruft Ministerin Heinen-Esser Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, mit dem Einkaufsverhalten Einfluss darauf zu nehmen, der Tötung der männlichen Küken ein Ende zu setzen: "Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Auch Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei stehen kurz vor der Marktreife." Die Rahmenbedingungen müssten so gesetzt werden, dass die Wirtschaft möglichst schnell auf tierschützende Praktiken umsteigt.

Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hatte im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen zu untersagen. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Nun entscheidet das Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai höchstrichterlich, ob die angeordnete Untersagung des Tötens männlicher Eintagsküken rechtmäßig ist oder nicht. Zudem wird die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage erwartet, ob für die Tötung ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt und inwieweit wirtschaftliche Interessen dabei zu berücksichtigen sind.