Düsseldorf/Hamminkeln, 23. Mai 2021 -
Bereits vor gut zwei Jahren hieß es hier in der BZ-Duisburg:
Diese Tierquälerei muss ein Ende haben Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher
Eintagsküken ein Den Artikel
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Jetzt steht das Ende dieser
unsäglichen menschlichen Abartigkeit endlich bevor. Leider
erst 2022. ... meint Jochem Knörzer
Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher
Eiererzeugung eingeläutet Ministerin Heinen-Esser: Das
Verbot des massenhaften Tötens männlicher Küken war
überfällig und ist ein Meilenstein für den Tierschutz
Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin Ursula
Heinen-Esser hat den vom Bundestag beschlossenen Ausstieg
aus der Kükentötung begrüßt: "Das Ende des massenhaften
Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr
2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine
neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet.
Jetzt muss die die Wirtschaft schnellstmöglich auf
inzwischen marktreife tierschützende Praktiken bei der
Legehennen-Erzeugung umsteigen. Und den Verbraucherinnen und
Verbrauchern muss der Tierschutz ein paar Cent mehr wert
sein", so die Ministerin.
Vorausgegangen waren
Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden
Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des
Kükentötens zu forcieren. Ministerin Heinen-Esser ruft
Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, schon heute zu
Alternativen zu greifen, bei denen keine männlichen Küken
getötet werden mussten. So werden Eier angeboten, bei denen
die männlichen Brüderhähne der Legehennen mit aufgezogen und
als Hähnchen vermarktet werden.
Darüber hinaus
unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter
Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger
Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch
an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche
Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und
Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn
durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden,
wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche
Küken mästbar sind.
Hintergrund Auf
Veranlassung des nordrhein-westfälischen
Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die
zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher
Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen
klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden
und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die
Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die
Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als
gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung
aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden.
Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen
Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im
Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur
für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das
Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem
Tierschutzrecht.
Einen Überblick über mögliche
Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen.
Diese Tierquälerei muss ein Ende haben Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen Stopp der Tötung männlicher
Eintagsküken ein
Düsseldorf/Duisburg, 14. Mai 2019 -
So Ministerin Heinen-Esser. Die
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht findet am 16.
Mai statt. Jedes Jahr werden nach Angaben des
Bundeslandwirtschaftsministeriums in Deutschland etwa 45
Millionen männliche sogenannte Eintagsküken getötet.
"Diese Tierquälerei muss schnellstmöglich ein Ende
haben. Mit den ethischen Grundsätzen des Tierschutzes ist
diese Praxis nicht vereinbar", erklärt Landwirtschafts- und
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser im Vorfeld
der in dieser Woche anstehenden Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes zur Rechtmäßigkeit des
Kükentötens.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
ruft Ministerin Heinen-Esser Verbraucherinnen und
Verbraucher dazu auf, mit dem Einkaufsverhalten Einfluss
darauf zu nehmen, der Tötung der männlichen Küken ein Ende
zu setzen: "Schon heute gibt es Alternativen im
Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von
Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl
Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Auch Methoden zur
frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei stehen kurz vor der
Marktreife." Die Rahmenbedingungen müssten so gesetzt
werden, dass die Wirtschaft möglichst schnell auf
tierschützende Praktiken umsteigt.
Das
nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium hatte im
Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter angewiesen, die
Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen zu
untersagen. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das
Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht
Münster die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als
gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung
aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Nun
entscheidet das Bundesverwaltungsgericht am 16. Mai
höchstrichterlich, ob die angeordnete Untersagung des Tötens
männlicher Eintagsküken rechtmäßig ist oder nicht. Zudem
wird die Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage erwartet,
ob für die Tötung ein vernünftiger Grund im Sinne des
Tierschutzgesetzes vorliegt und inwieweit wirtschaftliche
Interessen dabei zu berücksichtigen sind.
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