Düsseldorf/Duisburg, 2. Februar 2022 -
Die Landesregierung setzt den heute (Mittwoch, 2. Februar
2022) gefassten Beschluss der Chefinnen und Chefs der
Staats- und Senatskanzleien der Länder zu
einheitlichen Regelungen für überregionale
Großveranstaltungen unmittelbar um und hat die
Coronaschutzverordnung des Landes angepasst.
Einheitliche Regelungen gelten in Nordrhein-Westfalen
bereits ab Donnerstag Sie gelten in
Nordrhein-Westfalen ab Donnerstag, 3. Februar 2022. Neben
den bereits bisher zulässigen Veranstaltungen mit bis zu 750
Personen kann bei überregionalen Großveranstaltungen die
Zuschauerkapazität ausgeweitet werden:
• bei
Veranstaltungen in Innenräumen gilt dann eine
maximale Auslastung von 30 Prozent der
jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als
insgesamt 4.000 Zuschauer.
• bei
Veranstaltungen im Freien liegt die zulässige
Auslastung bei maximal 50 Prozent der
jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als
insgesamt 10.000 Zuschauer.
Wenn diese
erhöhte Zuschauerkapazität genutzt werden soll, gilt bei den
Veranstaltungen grundsätzlich die 2G+-Regelung
sowie die Pflicht zum Tragen mindestens einer
medizinischen Maske in allen Bereichen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es ist gut,
dass die Bundesländer sich auf ein einheitliches Vorgehen
verständigt haben. Damit insbesondere die Vereine schnell
Planungssicherheit haben, setzen wir die neuen Regelungen
unverzüglich in Nordrhein-Westfalen um. Bereits ab morgen
können daher wieder mehr Zuschauer bei Großveranstaltungen
zugelassen werden.“
Grundlage dafür sind und bleiben
das Einhalten der Basisschutzregelungen wie 2G+ und das
Tragen mindestens einer medizinischen Maske.
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