Düsseldorf/Duisburg, 18. März 2022 - In
Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul-
und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich
sein. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues
Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der
meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Landesregierung
nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer
Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen
Hygiene-
und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der
Masken- und
Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April
2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in
den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen,
allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung.
Ministerin Gebauer: Maskenpflicht in Schulen
endet zum 2. April – nach den Osterferien keine anlasslosen
Tests mehr
Schul- und Bildungsministerin
Yvonne Gebauer erklärte: „Die Pandemie dauert schon über
zwei Jahre, und wir alle sehnen den Tag herbei, an dem wir
auf dem Weg zu mehr Normalität die Corona-Beschränkungen
generell, aber besonders auch an unseren Schulen
zurückfahren können. Angesichts der zum Teil dramatischen
Auswirkungen der vergangenen beiden Jahre auf Kinder und
Jugendliche dürfen sie bei den nun anstehenden Lockerungen
nicht hintenanstehen. Das Land nutzt die Übergangsregelung
des Bundes. Nach dem Ende dieser Übergangszeit endet die
Maskenpflicht, sodass die Schülerinnen und Schüler ab
Montag, dem 4. April 2022, keine Masken mehr in den Schulen
tragen müssen. Bei allen anstehenden Entscheidungen ist mir
besonders wichtig, dass der Umgang mit den Maßnahmen zur
Pandemiebekämpfung an den Schulen mit den
Öffnungsbeschlüssen von Bund und Ländern Schritt hält. Man
darf nicht vergessen, dass unsere Schülerinnen und Schüler,
ob klein ob groß, seit Beginn des Schuljahres im vergangenen
August die Maske bis auf eine vierwöchige Pause
ununterbrochen im Unterricht getragen haben.“
Die
Testungen an nordrhein-westfälischen Schulen sollen, im
Einklang mit den bundesrechtlichen Vorgaben, noch bis zum
Beginn der Osterferien unverändert fortgesetzt werden. Nach
den Osterferien werden die anlasslosen Testungen aber nicht
wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete
kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt. Wie
bereits im Beschluss der Kultusministerkonferenz aus der
vergangenen Woche vorgesehen, werden somit mit der Aufhebung
von Test- und Maskenpflicht weitgehende Einschränkungen des
regulären Schulbetriebs spätestens bis Mai entfallen.
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