Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2022 -
Welche Kommune in Deutschland bietet Unternehmen den
günstigsten Gewerbesteuerhebesatz? Wo sind für Landwirtinnen
und Landwirte und wo für Personen mit Hauseigentum die
Grundsteuerhebesätze am höchsten?
Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
mitteilt, stehen diese Informationen ab sofort für das Jahr
2021 kostenlos im Internet zur Verfügung. Die
Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des
Bundes und der Länder beinhaltet für die 10 789 deutschen
Kommunen Angaben zu den Hebesätzen der Grundsteuer A (für
land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen), der
Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) und der
Gewerbesteuer im Jahr 2021.
Bei den 396 Städten und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen reichte die Spanne bei der
Grundsteuer A von 110 Prozent (Verl
im Kreis Gütersloh) bis 870 Prozent (Hürtgenwald
im Kreis Düren).
Den geringsten Hebesatz
bei der Grundsteuer B meldete mit
190 Prozent ebenfalls Verl (Kreis
Gütersloh), den höchsten Wert verzeichnete hier mit
959 Prozent Bergneustadt (Oberbergischer Kreis).
Der Gewerbesteuerhebesatz war in
Monheim am Rhein (Kreis Mettmann) und
Leverkusen mit jeweils 250 Prozent am
niedrigsten und in Inden (Kreis Düren) mit
600 Prozent am höchsten.
Bundesweit
lag der Schwerpunkt bei allen drei Realsteuerarten zwischen
300 und 399 Prozent. In Nordrhein-Westfalen wies dagegen die
Mehrzahl der Gemeinden bei der Grundsteuer A Hebesätze
zwischen 200 und 299 Prozent auf, bei der Grundsteuer B und
der Gewerbesteuer waren es zwischen 400 und 499 Prozent.
Den höchsten Hebesatz der Grundsteuer A setzten mit
1 900 Prozent zwei Gemeinden in Baden-Württemberg (Bad
Herrenalb und Bad Wildbad) fest, bei der Grundsteuer B waren
es mit 1 050 Prozent die Gemeinden Lautertal im Odenwald
und Lorch (Hessen) und bei der Gewerbesteuer lag der
Höchststeuersatz mit 600 Prozent in Wettlingen
(Rheinland-Pfalz) und Inden (Nordrhein-Westfalen).
Die niedrigsten Hebesätze meldeten bei der Grundsteuer A und
B die Gemeinde Christinenthal in Schleswig-Holstein mit
45 Prozent und bei der Gewerbesteuer die Gemeinde
Langenwolschendorf in Thüringen mit 200 Prozent.
NRW: Gewerbesteuereinnahmen lagen
2021 fast 5% über Vor-Corona-Niveau Düsseldorf/Duisburg, 5. April 2022 - Die
Einnahmen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden
aus Gewerbesteuern lagen im Jahr 2021 bei rund 13 Milliarden
Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund drei
Milliarden Euro bzw. 30 Prozent mehr als ein Jahr zuvor
(2020: 10,2 Milliarden Euro). Gegenüber 2019 sind die
Gewerbesteuereinnahmen der NRW-Kommunen um 4,5 Prozent
gestiegen.
Somit liegen die Gewerbesteuereinnahmen
nach dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020 über dem
Niveau der Jahre 2017 (12,5 Milliarden Euro), 2018
(12,7 Milliarden Euro) und 2019 (12,8 Milliarden Euro).
Die höchsten Rückgänge aller 396
Kommunen des Landes gegenüber dem Jahr 2020 ergaben sich für
die Städte Krefeld (−30 Millionen Euro) und
Euskirchen (−25 Millionen Euro). Die
höchsten Zuwächse verzeichneten
Köln (+350 Millionen Euro) und Düsseldorf
(+258 Millionen Euro).
Umgerechnet auf die
entsprechenden Einwohnerzahlen erzielten im Jahr 2021
Monheim am Rhein (6 340,65 Euro je Einwohner) und Verl
(2 512,40 Euro je Einwohner) die höchsten
Gewerbesteuereinnahmen aller Städte und Gemeinden
des Landes. Die niedrigsten Pro-Kopf-Einnahmen
aus der Gewerbesteuer hatten Niederzier (5,70 Euro je
Einwohner) und Jüchen (167,99 Euro je Einwohner).
Wenn die von den Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer von
Gemeinden im Vorfeld zu hoch angesetzt wurde, muss die zu
viel gezahlte Steuer von den Kommunen zurückerstattet
werden. Im Jahr 2021 wiesen zwei Gemeinden in NRW
(Inden: −95,35 Euro; Mettingen: −40,23 Euro je Einwohner)
negative Werte auf.
Der Gewerbesteuer unterliegt
jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er im Inland
betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die
Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem
Hebesatz festgesetzt und erhoben, der von der
hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG).
Dieser liegt bei mindestens 200 Prozent, wenn die Gemeinde
nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4,
Satz 2 GewStG).
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