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Monheim am Rhein und Leverkusen mit geringsten Gewerbesteuerhebesätzen in NRW
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 4. Juli 2022 - Welche Kommune in Deutschland bietet Unternehmen den günstigsten Gewerbesteuerhebesatz? Wo sind für Landwirtinnen und Landwirte und wo für Personen mit Hauseigentum die Grundsteuerhebesätze am höchsten?

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stehen diese Informationen ab sofort für das Jahr 2021 kostenlos im Internet zur Verfügung. Die Gemeinschaftsveröffentlichung der
Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beinhaltet für die 10 789 deutschen Kommunen Angaben zu den Hebesätzen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen), der Grundsteuer B (für sonstige
Grundstücke) und der Gewerbesteuer im Jahr 2021.

Bei den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen reichte die Spanne bei der Grundsteuer A von 110 Prozent (Verl im Kreis Gütersloh) bis 870 Prozent (Hürtgenwald im Kreis Düren).

Den geringsten Hebesatz bei der Grundsteuer B meldete mit 190 Prozent ebenfalls Verl (Kreis Gütersloh), den höchsten Wert verzeichnete hier mit 959 Prozent Bergneustadt (Oberbergischer Kreis).

Der Gewerbesteuerhebesatz war in Monheim am Rhein (Kreis Mettmann) und Leverkusen mit jeweils 250 Prozent am niedrigsten und in Inden (Kreis Düren) mit 600 Prozent am höchsten.

Bundesweit lag der Schwerpunkt bei allen drei Realsteuerarten zwischen 300 und 399 Prozent. In Nordrhein-Westfalen wies dagegen die Mehrzahl der Gemeinden bei der Grundsteuer A Hebesätze zwischen 200 und 299 Prozent auf, bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer waren es zwischen 400 und 499 Prozent.

Den höchsten Hebesatz der Grundsteuer A setzten mit 1 900 Prozent zwei Gemeinden in Baden-Württemberg (Bad Herrenalb und Bad Wildbad) fest, bei der Grundsteuer B waren es mit 1 050 Prozent die Gemeinden Lautertal im
Odenwald und Lorch (Hessen) und bei der Gewerbesteuer lag der Höchststeuersatz mit 600 Prozent in Wettlingen (Rheinland-Pfalz) und Inden (Nordrhein-Westfalen).

Die niedrigsten Hebesätze meldeten bei der Grundsteuer A und B die Gemeinde Christinenthal in Schleswig-Holstein mit 45 Prozent und bei der Gewerbesteuer die Gemeinde Langenwolschendorf in Thüringen mit 200 Prozent.


NRW: Gewerbesteuereinnahmen lagen 2021 fast 5% über Vor-Corona-Niveau
Düsseldorf/Duisburg, 5. April 2022 - Die Einnahmen der nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden aus Gewerbesteuern lagen im Jahr 2021 bei rund 13 Milliarden Euro.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund drei Milliarden Euro bzw. 30 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2020: 10,2 Milliarden Euro). Gegenüber 2019 sind die Gewerbesteuereinnahmen der NRW-Kommunen um 4,5 Prozent gestiegen.

Somit liegen die Gewerbesteuereinnahmen nach dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020 über dem Niveau der Jahre 2017 (12,5 Milliarden Euro), 2018 (12,7 Milliarden Euro) und 2019 (12,8 Milliarden Euro).

Die höchsten Rückgänge aller 396 Kommunen des Landes gegenüber dem Jahr 2020 ergaben sich für die Städte Krefeld (−30 Millionen Euro) und Euskirchen (−25 Millionen Euro).
Die höchsten Zuwächse verzeichneten Köln (+350 Millionen Euro) und Düsseldorf (+258 Millionen Euro).

Umgerechnet auf die entsprechenden Einwohnerzahlen erzielten im Jahr 2021 Monheim am Rhein (6 340,65 Euro je Einwohner) und Verl (2 512,40 Euro je Einwohner) die höchsten Gewerbesteuereinnahmen aller Städte und Gemeinden
des Landes.
Die niedrigsten Pro-Kopf-Einnahmen aus der Gewerbesteuer hatten Niederzier (5,70 Euro je Einwohner) und Jüchen (167,99 Euro je Einwohner).

Wenn die von den Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer von Gemeinden im Vorfeld zu hoch angesetzt wurde, muss die zu viel gezahlte Steuer von den Kommunen zurückerstattet werden.
Im Jahr 2021 wiesen zwei Gemeinden in NRW (Inden: −95,35 Euro; Mettingen: −40,23 Euro je Einwohner) negative
Werte auf.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder „stehende Gewerbebetrieb”, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Absatz 1 Gewerbesteuergesetz). Die Steuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Hebesatz festgesetzt und
erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist (§ 16 GewStG). Dieser liegt bei mindestens 200 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat (§ 16 Abs. 4, Satz 2 GewStG).