Düsseldorf/Duisburg, 26. Mai 2022 - Im
Jahr 2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 95 771 Väter
Elterngeld, das waren 2 476 bzw. 2,7 Prozent mehr als ein
Jahr zuvor. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich
des Vatertages am 26. Mai 2022 mitteilt, lag der
Väteranteil, also der Anteil der männlichen Bezieher an
allen Elterngeldbeziehern, bei 23,4 Prozent. Im Jahr
2020 hatte dieser Anteil noch bei 22,9 Prozent gelegen.
Bei Müttern verringerte sich die Zahl der Empfängerinnen
gegenüber 2020 um 815 bzw. 0,3 Prozent auf 313 023.
Bundesweit lag der Väteranteil im vergangenen Jahr bei
25,3 Prozent. Nordrhein-westfälische Männer planten im
Jahr 2021 im Schnitt 4,2 Monate lang Elterngeld zu beziehen
(2020: 4,3 Monate).
Bei Frauen lag die
durchschnittliche geplante Bezugsdauer von Elterngeld bei 15
Monaten (2020: 14,9 Monate).
Der Anteil der
Elterngeldbezieher, die vor der Geburt des Kindes
erwerbstätig waren, erhöhte sich im Jahr 2021 sowohl bei
Männern als auch bei Frauen: Bei Vätern lag der Anteil
der Erwerbstätigen bei 94,0 Prozent (2020: 93,0 Prozent);
bei Müttern waren 73,4 Prozent (2020: 72,0 Prozent)
vorher erwerbstätig.
Wie das statistische Landesamt
weiter mitteilt, waren die Anteile der Väter beim
Elterngeldbezug in den Kreisen und kreisfreien Städten des
Landes im Jahr 2021 unterschiedlich: Am höchsten war der
Anteil mit 31,9 Prozent in Münster, gefolgt vom Kreis
Coesfeld (29,2 Prozent) und Bonn (28,3 Prozent). Die
niedrigsten Väteranteile gab es mit 13,3 Prozent in
Gelsenkirchen, in Duisburg (17,1 Prozent) und in Remscheid
(17,8 Prozent).
Die längste durchschnittliche
geplante Bezugsdauer hatten Väter mit 7,1 Monaten in
Wuppertal. Für den Kreis Gütersloh und den Kreis
Coesfeld wurde mit 3,1 Monaten die kürzeste geplante
Bezugsdauer ermittelt.
Der Anteil der
elterngeldbeziehenden Väter, die vor Geburt ihres Kindes
erwerbstätig gewesen waren, war im Kreis Gütersloh mit
98,5 Prozent am höchsten und in Wuppertal mit 77,1 Prozent
am niedrigsten.
Basis der vorliegenden Auswertung
zum Elterngeld in NRW sind die Ergebnisse der
Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Bei den
hier verwendeten Daten wurde sowohl das Basiselterngeld als
auch das Elterngeld Plus einbezogen.
Eltern, deren
Kinder nach dem 30. Juni 2015 geboren wurden, können
zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und von Elterngeld
Plus wählen oder beides kombinieren. Die Bezugsdauer kann
sich hierdurch verlängern, da aus einem Basiselterngeldmonat
zwei Elterngeld Plus-Monate werden.
Wenn beide
Elternteile gleichzeitig vier Monate lang jeweils zwischen
25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten, wird zusätzlich ein
Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld
Plus-Monaten pro Elternteil gewährt.
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