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Zahl der EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt in NRW um 4,3 Prozent gesunken
IT.NRW

Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2022 - Ende 2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 54 700 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 2 435 Empfänger/-innen
bzw. 4,3 Prozent weniger als Ende 2020.
Während die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Ende 2021 um 12,3 Prozent niedriger war als ein Jahr zuvor, stieg die Zahl der Leistungsempfänger innerhalb von Einrichtungen um 6,2 Prozent. Der Anteil der in Einrichtungen untergebrachten Personen an allen Leistungsempfängern war Ende 2021 mit
48,1 Prozent um 4,7 Prozentpunkte höher als Ende 2020 (damals: 43,4 Prozent).

Außerhalb von Einrichtungen waren Leistungsempfänger/-innen Ende 2021 mit durchschnittlich 42,9 Jahren jünger als diejenigen in Einrichtungen (69,0 Jahre). Bei Leistungsbeziehern, die nicht in Einrichtungen lebten, waren Männer mit einem Anteil von 54,4 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen war der Frauenanteil mit 52,7 Prozent höher als der der
Männer.
Die – im Vergleich zu den Vorjahren – seit 2020 niedrigeren Empfängerzahlen sind auf die Änderungen im Bundesteilhabegesetz vom 1. Januar 2020 zurückzuführen: Die „besondere Wohnform” der Eingliederungshilfe zählt seitdem nicht mehr zu den (stationären) Einrichtungen. Für Personen in besonderen Wohnformen mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII entfällt damit seit dem 1. Januar 2020 der ergänzende Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des sog. weiteren notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen (Kleiderbeihilfe und Barbetrag zur freien Verfügung).

Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf decken. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität. Personen, deren Geschlecht bei der Erfassung mit „divers” und „ohne Angabe” angegeben wurde, wurden per Zufallsprinzip dem männlichen oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.


291.890 Personen in NRW erhielten Ende 2021 Grundsicherungsleistungen
Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2022 - Ende 2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 291 890 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 6 300 Personen bzw. 2,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

161 956 Personen (55,5 Prozent der Empfänger/-innen) hatten die Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung im Alter; das waren 4,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ihr Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren.

Personen, die vor 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 hatte diese Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten gelegen.

129 925 Menschen (44,5 Prozent aller Grundsicherungsempfänger/-innen) waren mindestens 18 Jahre alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung (−0,2 Prozent gegenüber Ende 2020).
Empfänger/-innen dieser Leistungen waren im Schnitt 46,4 Jahre alt. Wie schon in den Jahren zuvor erhielten auch Ende 2021 mehr Frauen als Männer Grundsicherung im Alter, während bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung die Männer in der Mehrheit waren.