Düsseldorf/Duisburg, 26. Juli 2022 - Ende
2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 54 700 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
waren das 2 435 Empfänger/-innen bzw. 4,3 Prozent weniger
als Ende 2020. Während die Zahl der Empfängerinnen und
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von
Einrichtungen Ende 2021 um 12,3 Prozent niedriger war als
ein Jahr zuvor, stieg die Zahl der Leistungsempfänger
innerhalb von Einrichtungen um 6,2 Prozent. Der Anteil der
in Einrichtungen untergebrachten Personen an allen
Leistungsempfängern war Ende 2021 mit 48,1 Prozent um
4,7 Prozentpunkte höher als Ende 2020 (damals:
43,4 Prozent).
Außerhalb von Einrichtungen waren
Leistungsempfänger/-innen Ende 2021 mit durchschnittlich
42,9 Jahren jünger als diejenigen in Einrichtungen
(69,0 Jahre). Bei Leistungsbeziehern, die nicht in
Einrichtungen lebten, waren Männer mit einem Anteil von
54,4 Prozent in der Überzahl; in Einrichtungen war der
Frauenanteil mit 52,7 Prozent höher als der der Männer.
Die – im Vergleich zu den Vorjahren – seit 2020 niedrigeren
Empfängerzahlen sind auf die Änderungen im
Bundesteilhabegesetz vom 1. Januar 2020 zurückzuführen: Die
„besondere Wohnform” der Eingliederungshilfe zählt seitdem
nicht mehr zu den (stationären) Einrichtungen. Für Personen
in besonderen Wohnformen mit Anspruch auf Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
entfällt damit seit dem 1. Januar 2020 der ergänzende Bezug
von Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des sog. weiteren
notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen
(Kleiderbeihilfe und Barbetrag zur freien Verfügung).
Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den für das
sozioökonomische Existenzminimum notwendigen Grundbedarf
decken. Leistungsberechtigt sind Personen, die ihren
notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder
durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken
können. Dazu zählen beispielsweise vorübergehend
Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente oder
längerfristig Erkrankte. Das Statistische Landesamt weist
darauf hin, dass seit dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse
der Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebeunterhalt aus
Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet
werden. Hierdurch besteht keine Additivität. Personen, deren
Geschlecht bei der Erfassung mit „divers” und „ohne Angabe”
angegeben wurde, wurden per Zufallsprinzip dem männlichen
oder dem weiblichen Geschlecht zugeordnet.
291.890 Personen in NRW erhielten
Ende 2021 Grundsicherungsleistungen Düsseldorf/Duisburg, 21. Mai 2022 - Ende
2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 291 890 Menschen
Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei
Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 6 300
Personen bzw. 2,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
161 956 Personen (55,5 Prozent der Empfänger/-innen) hatten
die Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung
im Alter; das waren 4,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ihr
Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren.
Personen,
die vor 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit
65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren
wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012
schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 hatte
diese Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten gelegen.
129 925 Menschen (44,5 Prozent aller
Grundsicherungsempfänger/-innen) waren mindestens 18 Jahre
alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie
erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer
dauerhaften, vollen Erwerbsminderung (−0,2 Prozent gegenüber
Ende 2020). Empfänger/-innen dieser Leistungen waren im
Schnitt 46,4 Jahre alt. Wie schon in den Jahren zuvor
erhielten auch Ende 2021 mehr Frauen als Männer
Grundsicherung im Alter, während bei der Grundsicherung bei
Erwerbsminderung die Männer in der Mehrheit waren.
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