Düsseldorf/Duisburg, 15. September 2022 - Am
1. März 2022 nahmen in Nordrhein-Westfalen 157 899 Kinder unter drei
Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen
bei 30,4 Prozent. Diese Quote gibt den Anteil der betreuten Kinder
an allen Kindern der jeweiligen Altersgruppe wieder. Die
U3-Betreuungsquote war damit um 0,8 Prozent höher als ein Jahr
zuvor. 2021 hatte sie noch bei 29,6 Prozent, 2020 bei 29,2 Prozent
und im Jahr 2018 bei 27,2 Prozent gelegen.
Während Anfang
März 2022 lediglich 1,1 Prozent aller Kinder unter einem Jahr in
Kindertagesbetreuung waren (1 989), lag die Betreuungsquote bei den
Einjährigen bei 27,7 Prozent (47 619). Mit einem Anteil von
62,6 Prozent wurde die Mehrheit der Zweijährigen in NRW
institutionell betreut (108 291). In den Daten der
Kindertagesbetreuung ist die Betreuung sowohl in
Kindertageseinrichtungen als auch in öffentlich geförderter
Kindertagespflege (Tagesmütter/-väter) zusammengefasst. Mit 53 422
nahmen 33,8 Prozent der institutionell betreuten unter Dreijährigen
ausschließlich ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch.
Im regionalen Vergleich variierten die U3-Betreuungsquoten
zwischen 40,9 Prozent im Kreis Coesfeld und 18,1 Prozent in der
Stadt Gelsenkirchen. Anteilig die meisten Kinder unter einem Jahr
wurden 2022 in der Stadt Bonn (2,2 Prozent) betreut. Spitzenreiter
bei der Betreuungsquote Einjähriger war Düsseldorf mit 43,9 Prozent.
Der Kreis Coesfeld lag bei den Zweijährigen vorn: Mehr als vier
von fünf Kindern (80,9 Prozent) dieses Alters wurden hier
institutionell betreut.
Neben den U3-Kindern befanden sich in
NRW am 1. März 2022 weitere 482 501 Kinder im Alter von drei bis
unter sechs Jahren in Kindertagesbetreuung, von diesen waren 6 237
ausschließlich in Kindertagespflege. Die Betreuungsquote betrug in
dieser Altersgruppe 90,6 Prozent; sie fiel damit geringer aus als in
den Vorjahren (2021: 91,1 Prozent; 2020: 91,1 Prozent; 2018:
92,0 Prozent).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass es
sich bei den vorliegenden Zahlen um eine rückblickende
Stichtagsbetrachtung (1. März 2022) handelt, bei der die Zahl der
betreuten Kinder (und nicht die der vorhandenen Plätze) ermittelt
wurde. Ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht ein
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (Kindertagespflege oder
Kindertageseinrichtung) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein
Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung besteht
ab Vollendung des dritten Lebensjahres.
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