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NRW: Einschätzungen bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung nahmen 2025 um 11 % zu
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Düsseldorf/Duisburg, 17. Juli 2026 - Die
Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2025 im Rahmen
ihres Schutzauftrags in rund 75.300 Fällen eine Einschätzung bei
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt,
war die Fallzahl damit rund 11 % höher als ein Jahr zuvor. 2024
hatte es rund 68.000 Verfahren gegeben. Im Vergleich zu 2020 ist die
Zahl sogar um rund 39 % gestiegen. Damals hatte die Zahl bei rund
54.300 Gefährdungseinschätzungen gelegen.
Die Fälle, bei
denen die Jugendämter eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung
feststellten, machten auch im Jahr 2025 rund ein Viertel aller
Gefährdungseinschätzungen aus. In rund einem Drittel der Fälle wurde
zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf
festgestellt. Mit einem Anteil von rund 42 % wurde bei den meisten
Verdachtseinschätzungen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein
Hilfebedarf festgestellt.
28 % mehr Fälle von
latenter Kindeswohlgefährdung Nachdem es im Jahr 2024
einen überdurchschnittlichen Anstieg der Fälle akuter
Kindeswohlgefährdung gegeben hatte, gingen die Zahlen im Jahr 2025
um rund 3 % leicht zurück. 2025 nahmen die Jugendämter rund 10.700
Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor. Dagegen lag die Zahl der
Fälle latenter Kindeswohlgefährdung mit fast 8.000 Fällen um rund
28 % über dem Vorjahreswert. Bei einer latenten Gefährdung lässt
sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig feststellen, sie kann
aber auch nicht ausgeschlossen werden. Gegenüber dem Jahr 2020 gab
es bei beiden Formen deutliche Zuwächse – so wurden 2025 knapp 48 %
mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdung und rund 15 % mehr Fälle
latenter Kindeswohlgefährdung festgestellt.
Vernachlässigung war 2025 die häufigste Form der
Kindeswohlgefährdung Bei Fällen einer akuten oder
latenten Gefährdung der Kinder stellten die Jugendämter im Jahr 2025
in rund 9.800 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung fest. Im
Weiteren gab es in rund 6.400 Fällen Anzeichen für
eine körperliche und in rund 7.100 Fällen Anzeichen für
eine psychische Misshandlung. Bei rund 1.300 Fällen stellten die
Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt fest. Es ist zu beachten,
dass pro Fall mehrere Anzeichen einer Gefährdung vorliegen können.
In NRW lebten laut Bevölkerungsfortschreibung zum 31. Dezember
2025 rund 3,0 Millionen Minderjährige unter 18 Jahren. Rein
rechnerisch kamen damit 25 Verfahren zur Einschätzung des
Kindeswohls auf 1.000 Kinder. Eine akute bzw. latente
Kindeswohlgefährdung wurde umgerechnet bei 6 von 1.000 Kindern und
Jugendlichen in NRW festgestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass
Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung mehrfach je
minderjähriger Person erfolgen können.
• Rund 75.300
gemeldete Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung •
In rund einem Viertel der Fälle lag eine akute oder eine latente
Gefährdung des Kindeswohls vor • Vernachlässigung war häufigste
Form der akuten bzw. latenten Kindeswohlgefährdung
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NRW: Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen 2025 um rund 18 % gesunken
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Düsseldorf/Duisburg, 24. Juni 2026 - Im Jahr
2025 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen fast 14.200
Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgenommen.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, waren das rund 18 % weniger Schutzmaßnahmen als
im Jahr 2024. Damals waren es rund 17.300 gewesen. Damit sank die
Zahl der Inobhutnahmen erstmals seit dem Jahr 2021 wieder unter
16.000 Fälle. Die Jugendämter nehmen Inobhutnahmen vor, wenn ein
unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und
Notfällen als geboten erscheint.
Zahl der
Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem Ausland
deutlich gesunken Der Rückgang der Gesamtzahl der
Inobhutnahmen ist darauf zurückzuführen, dass es gegenüber dem
Vorjahr rund 44 % weniger Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter
Einreisen aus dem Ausland gab. Die Zahl sank von rund 7.500 im Jahr
2024 auf rund 4.200 im Jahr 2025. Inobhutnahmen aufgrund
unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland betrafen mit einem Anteil
von rund 85 % überwiegend männliche Jugendliche. Kinder und
Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland einreisen, werden
zuerst vorläufig in staatliche Obhut genommen. Anschließend wird
entschieden, ob eine reguläre Inobhutnahme erfolgen muss und in
welchem Bundesland diese erfolgt. In der genannten Zahl sind sowohl
vorläufige als auch reguläre Inobhutnahmen enthalten. Es ist
einordnend zu beachten, dass im Jahr 2025 die Nettozuwanderung aus
dem Ausland nach NRW ebenfalls gesunken ist. Sie erreichte den niedrigsten
Stand seit 2010.
Leichter Anstieg der regulären
Inobhutnahmen Leicht gestiegen ist dagegen im Jahr 2025
die Zahl der Minderjährigen, die die Jugendämter aus anderen Gründen
regulär in staatliche Obhut nahmen, etwa aufgrund
einer Überforderung der Eltern oder wegen Anzeichen für körperliche
Misshandlung oder Vernachlässigung. Hier gab es rund 9.900 Fälle und
damit rund 1 % mehr als im Jahr zuvor. Während die Zahl der
männlichen Betroffenen um rund 10 % zurückging, wurden bei
weiblichen Kindern und Jugendlichen 12 % mehr Inobhutnahmen
verzeichnet.
57 % der Betroffenen von regulären
Inobhutnahmen waren Mädchen Von den rund 9.900 Kindern
und Jugendlichen mit regulären Inobhutnahmen waren 43 % männlich und
rund 57 % weiblich. In den jüngeren Altersklassen mussten im Jahr
2025 häufiger Jungen aus den Familien herausgenommen werden. In der
Altersgruppe der 12- bis unter 14-Jährigen wurden dagegen mehr als
doppelt so viele Mädchen wie Jungen in staatliche Obhut genommen.
Die meisten Inobhutnahmen bei Mädchen gab es 2025 in der
Altersgruppe der 14- bis unter 16-Jährigen.
• Fast 14.200
Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen 2025 • Rund
44 % weniger Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreise aus dem
Ausland • Zahl regulärer Inobhutnahmen dagegen leicht gestiegen –
Jungen um 10 % weniger, Mädchen dagegen 12 % häufiger betroffen als
im Vorjahr
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NRW: Vernachlässigung war 2024 mit
9.049 Fällen die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung
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Düsseldorf/Duisburg, 18. Juli 2025 - Die
Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2024 im Rahmen
ihres Schutzauftrags in 17.230 Fällen eine akute
oder latente Gefährdung des Kindeswohls festgestellt.
Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, war die Fallzahl damit fast 25 % höher als vor
fünf Jahren. 2019 hatte es 13.812 akute oder latente
Kindeswohlgefährdungen gegeben. Zwischen 2020 und 2022 hatte die
Zahl auf einem ähnlichen Niveau gelegen. Es ist zu beachten, dass
aufgrund technischer Probleme im Berichtsjahr 2023 ein Vergleich
mit den Vorjahresergebnissen nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Im Detail gab es 2024 einen überdurchschnittlichen Anstieg der
Fälle einer akuten Kindeswohlgefährdung. Die Jugendämter nahmen
10.970 Einschätzungen mit diesem Ergebnis vor, das waren knapp 55 %
mehr als 2019 mit 7.094 Fällen. Die Zahl der Fälle mit einer
latenten Kindeswohlgefährdung war 2024 dagegen um knapp 7 %
niedriger als vor fünf Jahren (6.260 Fälle). Bei einer latenten
Gefährdung lässt sich die gegenwärtige Gefahr nicht eindeutig
feststellen, sie kann aber auch nicht ausgeschlossen werden.
Vernachlässigung war 2024 die häufigste Form der
Kindeswohlgefährdung Im Jahr 2024 stellten die
Jugendämter in 9.049 Fällen Anzeichen für eine Vernachlässigung bei
einer akuten oder latenten Gefährdung der Kinder fest. Im
Weiteren gab es in 5.742 Fällen Anzeichen für eine körperliche und
in 6.351 Fällen Anzeichen für eine psychische Misshandlung. Bei
1.272 Fällen stellten die Jugendämter Anzeichen für sexuelle Gewalt
fest. Es ist zu beachten, dass pro Fall mehrere Anzeichen einer
Gefährdung vorliegen können. Gesamtzahl der
vorgenommenen Gefährdungseinschätzungen steigt auf rund 68.000 Fälle
Insgesamt nahmen die Jugendämter im Jahr 2024 im Rahmen ihres
Schutzauftrags in 67.999 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung vor. Im Vergleich zu 2019 war dies ein Anstieg
um 36,8 %. Damals hatte es insgesamt 49.707
Gefährdungseinschätzungen gegeben. Die Fälle, bei denen die
Jugendämter 2024 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung
feststellten, machten rund 25 % aller Gefährdungseinschätzungen
aus. Bei weiteren knapp 34 % derVerfahren wurde zwar keine
Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Mit
einem Anteil von 41 % wurden in den meisten Fällen weder eine
Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf festgestellt.
Die Jugendämter wurden in rund 29 % der Fälle durch Polizei,
Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung hingewiesen. Weitere Hinweise erfolgten u. a.
durch das Personal von Schulen (fast 13 % der Fälle) oder anonyme
Meldungen (knapp 10 %) sowie Bekannte oder Nachbarn (nahezu 9 %).
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass aufgrund
technischer Probleme im vorangegangenen Berichtsjahr 2023 die
Meldungen einiger Kommunen nicht bzw. nicht vollständig erfolgt
sind. Ein Vorjahresvergleich mit dem Berichtsjahr 2024 ist deshalb
auf Landesebene nur eingeschränkt möglich.
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40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung
von Kindeswohlgefährdungen in NRW in 2021 bearbeitet als 2017
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Düsseldorf/Duisburg, 9. August 2022 - Im
Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen
ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als
im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr
2017
(39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als
Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem
Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463)
Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die
Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig
beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen
werden.
In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde
zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein
Hilfebedarf festgestellt. Den größten Anteil machten
mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen
weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf
bestanden (22 495). Die Zahl der Verfahren, in denen eine
akute oder latente Kindeswohlgefährdung
festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger
als ein Jahr zuvor (2020: 14 170). Im Fünfjahresvergleich war
hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017:
10 636). Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer
Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461)
sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung
(4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente
Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt.
Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie
war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017. Das Statistische
Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der
Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind.
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