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Nachtragshaushaltsgesetz 2010 verfassungswidrig
Jetzt Neuwahlen in NRW?

15. März 2011 - Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat heute festgestellt, dass das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 wegen Überschreitung der Kreditgrenze gegen Art. 83 Satz 2 der Landesverfassung NRW (LV) verstößt.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Bertrams hierzu u.a. aus:

Von der in Art. 83 Satz 2 LV normierten Regelverschuldungsgrenze dürfe grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden. Nach gefestigter Rechtsprechung müsse die Störungslage ernsthaft und nachhaltig sein oder als solche unmittelbar drohen. Die erhöhte Kreditaufnahme müsse außerdem zur Störungsabwehr geeignet und final hierauf bezogen sein. Bei der Beurteilung stehe dem Haushaltsgesetzgeber ein Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu. Er müsse jedoch nachvollziehbar darlegen, dass die Voraussetzungen für die Überschreitung der Regelverschuldungsgrenze vorlägen. Diese Darlegung müsse im Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Ein Nachtragshaushaltsgesetzgeberunterliege insoweit keinen geringeren Darlegungsanforderungen als der Gesetzgeber des Stammhaushalts. Dies gelte auch dann, wenn der Haushaltsgesetzgeber in einem Nachtragshaushalt eine im Stammhaushalt bereits erfolgte Überschreitung der Regelverschuldungsgrenze nochmals erhöhen wolle. Für eine solche Erhöhung bedürfe es in Auseinandersetzung mit der bisherigen Finanzplanung und der aktuellen konjunkturellen Entwicklung einer plausiblen Erklärung, weshalb die bisher veranschlagte Ausgabensumme zur Störungsabwehr nicht mehr ausreichen solle und inwieweit die Erhöhung der Kreditermächtigung im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Nachtragshaushalts die gewünschten konjunkturellen Ziele noch erreichen könne.

Diesen Anforderungen habe der Gesetzgeber nicht genügt. Es sei bereits zweifelhaft, ob der Gesetzgeber das (Fort-)Bestehen einer gesamtwirtschaftlichen Störungslage nachvollziehbar dargelegt habe. Jedenfalls fehle es an einer hinreichenden Darlegung, dass und wie die erhöhte Kreditaufnahme zur Abwehr der angenommenen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts geeignet sei. Im Gesetzgebungsverfahren seien keine Gesichtspunkte der konjunkturellen Entwicklung aufgezeigt worden, die eine weitere Erhöhung der Kreditaufnahme gegenüber dem Stammhaushalt trotz deutlich verbesserter Wirtschaftslage zur Störungsabwehr plausibel und nachvollziehbar machten. Überdies fehlten Darlegungen, inwieweit die Erhöhung der Kreditaufnahme arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Maßnahmen habe ermöglichen sollen, die im maßgeblichen Haushaltsjahr 2010 zur Abwehr der gesamtwirtschaftlichen Störungslage hätten beitragen können.

Ob das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 wegen der kreditfinanzierten Rücklagenbildung zusätzlich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoße, habe der Verfassungsgerichtshof angesichts der schon wegen eines Verstoßes gegen Art. 83 Satz 2 LV bejahten Verfassungswidrigkeit letztlich offen gelassen. Er habe allerdings klargestellt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot ein Verfassungsgrundsatz sei, der den Haushaltsgesetzgeber binde. Dieser Verfassungsgrundsatz verlange, in jedem Haushaltsjahr bei allen Maßnahmen die günstigste Relation zwischen dem gesteckten Ziel und den eingesetzten Mitteln anzustreben; er erfordere, ein bestimmtes Ziel mit dem geringstmöglichen Einsatz von Mitteln zu erreichen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichte auch den Haushaltsgesetzgeber, der auf Grund anderweitiger gesetzlicher Verpflichtungen Sonderrücklagen und Sondervermögen bilde, wenn diese aus einem kreditfinanzierten Haushalt erfüllt werden müssten. Erst recht gelte es für den Haushaltsgesetzgeber, der Rücklagenbildungen vorsehe, die nicht bereits auf gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen beruhten. Danach seien die im Nachtragshaushaltsgesetz 2010 vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen überwiegend als verfassungsrechtlich bedenklich zu qualifizieren

Anhörungen zur gymnasialen Oberstufe, zum Turbo-Abitur sowie zur Schuldenregel und zur Konsolidierung der Landesfinanzen

Duisburg, 4. Februar 2011 - Zu den schulpolitischen Themen „Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe“ und „Rücknahme des Turbo-Abiturs“ sowie zu den finanzpolitischen Themen „Umgehung der Schuldenregeln des Bundes verhindern“ und „Konsolidierung der Landesfinanzen vorantreiben“ werden sich Sachverständige in der kommenden Woche mittwochs und donnerstags in öffentlichen Anhörungen äußern.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz Wolfgang Große Brömer, SPD) setzt sich am Mittwoch, 9. Februar 2011, 13 Uhr im Plenarsaal mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in den Gymnasien und Gesamtschulen“ sowie mit deren Gesetzentwurf „zur Änderung des Schulgesetzes – Rücknahme des sog. „Turbo-Abiturs“ G8 in der Sekundarstufe I“ auseinander. DIE LINKE möchte das unterschiedliche Lerntempo und die unterschiedliche Lebensplanung von Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und die Verweildauer für die gymnasiale Oberstufe flexibel gestalten. Mit dem „Turbo-Abitur“ verbindet DIE LINKE mehrere Nachteile und fordert eine gesetzliche Änderung.

Am Donnerstag, 10. Februar 2011, nimmt der Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz Manfred Palmen, CDU) zunächst um 10 Uhr die Stellungnahmen von Experten zu dem der CDU-Antrag „Empfehlungen des Landesrechnungshofs zügig umsetzen – Umgehung der Schuldenregel des Bundes verhindern“ entgegen.
Ab 12 Uhr ist ein weiterer Antrag der CDU-Fraktion „Erfolgreichen Kurs fortsetzen – Konsolidierung der Landesfinanzen vorantreiben“ Gegenstand einer Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss. Expertengespräch und Anhörung finden im Raum E3 – A02 statt. Die Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hätten bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass eine verfassungsrechtliche Schuldengrenze eine wichtige Maßnahme gegen die steigende Staatsverschuldung sei. Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte müssten bereits 2011 Handlungskonzepte (restriktive Kreditaufnahme, Tilgungsplan) verabschiedet werden. In ihrem zweiten Antrag fordert die CDU-Fraktion zur Umsetzung des Konsolidierungsprozesses Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums, Begrenzung des Ausgabenanstiegs, Konzentration auf vorrangige Politikfelder, Nutzung der demographischen Rendite und strukturelle Reformen.

Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ hat sich konstituiert

Duisburg, 1. Februar 2011 - Die Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW“ hat sich am 1. Februar 2011 im Landtag NRW konstituiert. Zur Vorsitzenden wurde Daniela Schneckenburger, Mitglied der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Bernhard Schemmer (CDU-Fraktion).
Landtagspräsident Eckhard Uhlenberg unterstrich die Bedeutung des Themas „Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ für Mieterinnen und Mieter und für die Städte. Die Enquetekommission habe die Aufgabe und die Möglichkeit, sich abseits von täglicher politischer Auseinandersetzung konzentriert und fundiert mit diesem komplexen Spezialthema zu befassen und dem Parlament Handlungsempfehlungen für dessen wohnungspolitische Entscheidungen anzubieten. Die Enquetekommission könne Sachverständige anhören und Forschungsaufträge erteilen oder Projektforschungen durchführen, so der Landtagspräsident.
Die Enquetekommission wurde mit Beschluss des Landtags vom 10. November 2010 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN eingesetzt (Drucksache 15/477). Ihr gehören neun Abgeordnete aus den fünf Landtagsfraktionen als ordentliche Mitglieder sowie einige Sachverständige als externe Mitglieder an. In dem Antrag heißt es, dass ausländische Investoren den deutschen Wohnimmobilienmarkt für sich entdeckt und große Wohnportfolios der öffentlichen Hand sowie von privaten Unternehmen erworben hätten. Es müsse befürchtet werden, dass sich die Investoren, international agierende Investmentfonds, nicht langfristig am Markt engagierten. Das könne weitreichende Veränderungen auf den Wohnungsmärkten zur Folge haben: Wohnungen würden zur Handelsware, Mieterinnen und Mietern drohten wegen des mehrfachen Eigentümerwechsels Mieterhöhungen und Verluste eines Teils ihrer Rechte. Am Ende der Verwertungskette privater Finanzinvestoren stünden „Schrottimmobilien“, durch die auch in der Nähe liegende Wohnungsbestände engagierter Eigentümer in die Abwärtsspirale gezogen werden könnten.
Das Ziel der Enquetekommission ist es, das Thema „Schrottimmobilien“, das insbesondere in den Städten und Ballungsgebieten des Landes von wachsender Bedeutung ist, zu bearbeiten. Neben einer umfassenden Bestandsaufnahme sollen landes- und kommunalpolitische Handlungsspielräume ausgelotet und Maßnahmen und Instrumente entwickelt werden, um der Verelendung von Stadtquartieren mit den Mitteln der Wohnungswirtschaft und der Wohnungsaufsicht entgegenzuwirken.
Von folgenden Fragestellungen ist hierbei auszugehen:
1. Räumliche Verteilung und Betroffenheit von Mieterinnen und Mietern
2. Agieren und Interventionsmöglichkeiten der Wohnungsaufsicht
3. Gesetzliche Grundlagen für Handlungsmöglichkeiten der Kommunen
4. Rolle und Anforderungen an die Wohnungswirtschaft
5. „Quersubventionierung“ von „Heuschrecken“ durch öffentliche Transferleistungen und Situation des Mieterschutzes.

Bürgerverein Duisburg-Neudorf e.V. kämpfte seit 2003 mit den Fonds, die ganze Siedlungen in Duisburg aufkauften - nun reagierte die Landespolitik, vom Bund ist noch nichts zu erwarten
Das waren die Themen des Bürgervereins seit 2003: Was passiert in der Einschornsteinsiedlung?

Duisburg im Februar 2011 - Im Frühjahr 2003 begannen die Käufe von ganzen Siedlungen in Duisburg meistens durch us-amerikanische Fonds und anderen Unternehmen. Im Ruhrgebiet wurden rund 750 000 Wohneinheiten - das betrifft rund 2,5 Millionen Menschen - von dieser Einkaufstour betroffen.
Dies war auch ein Grund, warum der Bürgerverein ins Leben gerufen wurde.
 Seitdem hat der Bürgerverein in einer Fülle von Veranstaltungen, Briefen, Aufrufen, Veranstaltungen und unzähligen Gesprächen mit den Verantwortlichen dieser Fonds geführt. Diese Fonds wurden vom Bürgerverein aufgefordert, zu sanieren, dazu auch heimische Unternehmungen einzubinden und Hausmeister/Verwalter zu beschäftigen, die ortsnah im Sinne der Bewohner Missstände korrigieren. Das klappte teilweise recht gut. Jetzt aber gehen immer mehr Mieter in die Öffentlichkeit, um die dauerhaften Missstände anzuprangern. Dabei sind natürlich die Gesellschaftenn, die verwalten, im Fokus. Die wahren Eigentümer scheren sich meist wenig um diese Probleme, sie müssen ihren Geldgebern Rendite nachweisen - und sonst nichts.
Immer wider wies der Bürgerverein Verantwortliche Politiker in Land und Bund darauf hin, dass die Politik hier mehr tun müsse und vor allem die steuerlichen Vergünstigungen dieser Käufe und Verkäufe zu eliminieren.

Schon 2003 wies der Bürgerverein darauf hin, dass nur das deutsche Mitrecht die Menschen vor noch ärgeren Problemen schützt. Nach der weltweiten Wirtschaftskrise 2008 waren einige dieser Fonds bzw. die neuen Eigentümer, nicht mehr so mit enormen Finanzmitteln ausgestatte wie bei der Einkaufstour. Das Problem wurde wie erwartet zu einem echten Probleme der betroffenen Mieter. Reparaturen oder gar notwendige Sanierungen fanden nicht mehr oder wenn in sehr bescheidenem Maß statt, die Ansprechpartner änderten sich häufig oder es gab gar keine mehr. Gelder wurden nicht mehr an Versorgungsunternehmen weiter abgeführt und Beschwerden auch durch Anwälte fruchteten wenig. Nur wenn die Mieter Mietkürzungen aufgrund der Mängel ankündigten bzw. sogar umsetzten, gab es Reaktionen. Nun hat die Politik in NRW endlich ein wenig reagiert - siehe Bericht unten - idem sich eine Enquetekommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel“ konstituierte.

Das waren die Themen des Bürgervereins seit 2003: Was passiert in der Einschornsteinsiedlung?

Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses

Düsseldorf/Duisburg, 28. Januar 2011 - Der Haushalts- und Finanzausschuss wird am Mittwoch, 2. Februar 2011, von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr in einer von der CDU-Fraktion beantragten Sondersitzung einen Bericht des Finanzministers zum Tagesordnungspunkt „Zu welchem Zeitpunkt waren dem Finanzminister die Haushaltsverbesserungen von rd. 1.300 Millionen Euro bekannt?“ entgegennehmen und beraten.
Falls erforderlich wird der Haushalts- und Finanzausschuss 15 Minuten nach Ende der Mittwochs-Plenarsitzung seine Beratungen fortsetzen.

Landtagsberichte jetzt mit Bild und Ton – Videoangebot zu Reden im Plenum
Der Landtag Nordrhein-Westfalen bietet ab sofort zu den Berichten über Plenarsitzungen auf seiner Internetseite zusätzlich die kompletten Reden der Abgeordneten als Video an. Mit einem Mausklick auf den Button „Video zur Rede“ öffnet sich das Abspielfenster mit der gewünschten Videopassage.
Parallel dazu stellt der Landtag weiterhin Videomitschnitte aller Plenardebatten unter der Rubrik „Landtag Live“ zur Verfügung.

Mitbestimmung soll ausgebaut werden

Düsseldorf/Duisburg, 25. Januar 2011 - Die Mitbestimmung der über 600.000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW soll umfangreich ausgebaut und modernisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) hat die NRW-Landesregierung in ihrer heutigen (25.01.) Kabinettsitzung beschlossen. "Die Regierung Kraft steht für eine neue Kultur der Mitbestimmung und des gegenseitigen Vertrauens", sagte Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf.
Die frühere Landesregierung hatte 2007 die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst stark eingeschränkt. Mit der LPVG-Novelle soll in Zukunft das Miteinander in den Behörden zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern gestärkt werden. "Wir wollen NRW wieder bundesweit zum Mitbestimmungsland Nummer Eins machen", betonte Jäger.
"Früher als sonst bei Gesetzesinitiativen üblich sind wir in einen Dialog mit den Verbänden eingetreten und haben sie auf diese Weise in die Entscheidungsprozesse einbezogen", sagte der Innenminister. Im Mai soll das Änderungsgesetz in den Landtag eingebracht werden. In der Zwischenzeit können alle Verbände während der offiziellen Anhörung weitere Vorschläge in die Diskussion über ein modernes und zeitgemäßes NRW-Personalvertretungsrecht einbringen.

Bei der Novellierung des LPVG stehen folgende drei Ziele im Fokus:
1. Stärkung der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertretungen der Beschäftigten und den öffentlichen Arbeitgebern, 2. Verbesserung der Rahmenbedingungen der Personalratstätigkeit, erweiterte Mitbestimmung und Mitwirkung sowie 3. Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung zum Schutz der Beschäftigten.
"Mit dem neuen LPVG soll ein Gesamtwerk entstehen, das den Anforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Behördenleitungen gerecht wird", sagte Jäger.
So sollen zum Beispiel die Leiter von Dienstellen verpflichtet werden, den jeweiligen Personalrat bei Vierteljahresgesprächen über Haushaltsplanung und wirtschaftliche Entwicklung zu informieren. Außerdem kann zukünftig die Frist für eine Erörterung zwischen Behördenleitung und Personalrat bei komplexen Sach- und Rechtsfragen im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden.
Auch sollen aufgrund der geplanten deutlichen Ausweitung der Personalratstätigkeit die Anzahl der Freistellungen für die örtlichen Personalräte durch Anpassung der Freistellungsstaffel angehoben werden. Bisher wurde in Dienststellen von 100 bis zu 300 Beschäftigten nur ein Mitglied für gerade einmal zwölf Stunden in der Woche freigestellt. Nunmehr ist in Behörden bereits ab 200 Beschäftigten eine volle Freistellung vorgesehen.
Außerdem soll die Mitbestimmung des Personalrates bei Veränderungen oder Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen wiedereingeführt werden: Das würde sowohl für die Verlängerung von Probezeiten, ordentlichen Kündigungen oder vorzeitigen Versetzungen in den Ruhestand sowie für Umsetzungen innerhalb einer Dienststelle für die Dauer von mehr als drei Monaten gelten.

Muss eine Registraturangestellte dauerhaft Aufgaben in der Poststelle übernehmen, um dort Personalengpässe auszugleichen, unterliegt diese Maßnahme bisher nicht der Mitbestimmung des Personalrates. Künftig soll auch der Schutz der Beschäftigten für interne Arbeitsplatzwechsel gestärkt werden, indem der Personalrat auch über Umsetzungen mitzubestimmen hat, die nicht mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden sind. Erstmals soll es ein Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei wichtigen Organisationsentscheidungen der Dienststelle geben etwa bei der Einführung der Telearbeit. Den Entwurf des Änderungsgesetzes des LPVG finden Sie unter http://www.mik.nrw.de.

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf für Gemeindefinanzen

Düsseldorf/Duisburg, 18. Januar 2011 - "Die Landesregierung ist zur Aktualisierung der Grunddaten beim Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 verpflichtet. So handeln wir verfassungsgemäß und geben die tatsächliche Entwicklung der Sozialausgaben in den Kommunen wieder", erklärte Kommunalminister Ralf Jäger heute (18.01.) in Düsseldorf. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die NRW-Landesregierung daher in ihrer Kabinettsitzung beschlossen.
Die letzte Anpassung der Daten erfolgte vor acht Jahren im GFG 2003 auf der Grundlage von statistischen Werten aus dem Jahr 1999. Turnusmäßig hätte die Regierung Rüttgers die Grunddaten schon im GFG 2008 aktualisieren müssen. "Insbesondere bei den Sozialausgaben hat sich die Welt gegenüber 1999 gravierend verändert", erläuterte der Kommunalminister. Beispielsweise sind die sog. "Harz IV- Reformen" nicht berücksichtigt. Auch stiegen die Ausgaben im sozialen Bereich in den letzten 10 Jahren dramatisch. "Wir wollen die vorhandenen Gelder gerecht zwischen den Städten und Gemeinden verteilen. Dabei haben wir die bisherige Systematik nicht geändert", betonte Jäger. "Damit setzen wir das um, was die alte Landesregierung schuldig geblieben ist. Diese hat die Augen vor der aktuellen Entwicklung verschlossen und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes in Münster ignoriert", kritisierte der Kommunalminister. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes von 1997 und 1998!
ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Entwicklungen zu beobachten und mit geeigneten Maßnahmen auf Veränderungen zu reagieren.
Der Gesetzentwurf beschränkt sich auf die zwingend notwendige Anpassung der Grunddaten und basiert auf den derzeit neuesten verfügbaren statistischen Daten des Jahres 2008. Jäger: "Eine weitergehende Modernisierung des Finanzausgleichssystems ist erst für 2012 vorgesehen".
"Mit ihrem Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) bleibt die Landesregierung kommunalfreundlich und gerecht", betonte der Minister. Die Zuweisungen für die Kommunen steigen 2011 auf insgesamt 7,92 Milliarden Euro. Das sind 323 Millionen Euro (4,26 %) mehr als im GFG 2010 der alten schwarz-gelben Landesregierung. "Das GFG 2011 hat damit das zweithöchste Volumen aller Zeiten." Der Gesetzentwurf soll Anfang Februar in den Landtag eingebracht werden.