Aktuell  Archiv
November - Dezember 2007


 

 

Umweltverwaltung und bisherige staatliche Versorgungsämter:
Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Minden und Münster kontra Landesregierung

Düsseldorf/Duisburg, 27. Dezember 2007 - Die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Minden und Münster kamen heute in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes in 10 Einzelfällen zu dem Ergebnis, dass die Antragsteller ihren Dienst am 2. Januar 2008 nicht bei dem vorgesehenen neuen Aufgabenträger antreten müssen.
Mit den Gesetzen zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts und zur Straffung der Behördenstruktur in Nordrhein-Westfalen werden Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung und der bisherigen staatlichen Versorgungsämter auf die Kreise, die kreisfreien Städte und die Landschaftsverbände übertragen. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Aufgabenerledigung sehen die Gesetze vor, dass die bisher mit den Aufgaben betrauten Beamten Kraft Gesetzes auf die neuen Aufgabenträger übergehen.

 

Die Landesregierung wird unverzüglich Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die heutigen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Minden, Münster und Düsseldorf einlegen. Gleichzeitig wird alles Notwendige getan, damit die Kommunen ab Januar ihre neuen Aufgaben im Schwerbehindertenrecht, beim Elterngeld sowie in der Umweltverwaltung sachgerecht erfüllen werden. "Dies ist insbesondere im Interesse der Schwerbehinderten, der Kriegsopfer und der jungen Eltern", erklärte das Innenministerium heute in Düsseldorf.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass die von der Reform betroffenen rund 2.000 Mitarbeiter der Versorgungsämter und der Bezirksregierungen ihren Dienst am 2. Januar bei den Kommunen aufnehmen müssen. Nach Auffassung der Landesregierung haben die völlig unterschiedlich begründeten noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen keine über die Einzelfälle hinausgehende Wirkung im Hinblick auf den gesetzlichen Personalübergang der von diesen Gesetzen betroffenen Beschäftigten.

Abschlagszahlungen der Landesregierung für die Kommunen

Düsseldorf/Duisburg, 20. Dezember 2007 - Die Landesregierung wird den Kommunen Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 280 Mio. EUR für 2006 und 220 Mio. EUR für 2007 zur Verfügung stellen. Innenminister Dr. Ingo Wolf hat heute (20.12.) bekannt gegeben, wie sich diese Abschlagszahlungen auf die Städte und Gemeinden verteilen. "Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts in der vergangenen Woche ist das ein schneller und fairer erster Schritt", sagte Wolf dazu in Düsseldorf.
Damit setzt die Landesregierung eine Maßgabe des Verfassungsgerichts um. Das Gericht hatte dem Land in der vergangenen Woche aufgegeben, zu viel gezahlte kommunale Beiträge zu den Lasten der Deutschen Einheit im Jahr 2006 auszugleichen. In welcher Höhe es tatsächlich zu Überzahlungen gekommen ist, steht noch nicht genau fest. Dazu müsse zunächst die Urteilsbegründung genau ausgewertet werden. Daher stünden die Abschlagszahlungen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Berechnung und Abrechnung.
Die beiden Abschlagszahlungen werden auf die Städte und Gemeinden nach der Systematik für Schlüsselzuweisungen in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2006 und 2007 verteilt. Das heißt, dass sehr finanzstarke Kommunen keine Zahlungen bekommen. Kreise und Landschaftsverbände erhalten weder direkt noch indirekt Anteile dieser Abschläge. Ausgezahlt werden die Mittel, sobald der Nachtrag und das entsprechende Gesetz über die Abschlagszahlungen in Kraft getreten sind.
Beispiel:
Die Stadt Duisburg erhält davon für das Jahr 2006 als Abschlagszahlung 11.416.206,- und für das Jahr 2007 einen Betrag von 8.836.994,- . Beide Abschläge betragen zusammen 20.253.200,- . Die Höhe der Abschläge für jede Kommune finden Sie im Internet unter www.im.nrw.de/aktuell.

Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen - Ab 1. Januar 2008 in Kraft
Zweitstimme bei Landtagswahl wird eingeführt / Wahlalter 16 abgelehnt

Düsseldorf/Duisburg, 19. Dezember 2007 - Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen verabschiedet
Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen
§ 1
Grundsätze
(1) Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen. Die Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.
(2) Weitergehende Rauchverbote in anderen Vorschriften oder aufgrund von Befugnissen, die mit dem Eigentum oder dem Besitzrecht verbunden sind, bleiben unberührt.

§ 2
Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes sind
1. Öffentliche Einrichtungen:
a) Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung,
b) Gerichte und andere Organe der Rechtspflege des Landes,
c) alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform;

2. Gesundheits- und Sozialeinrichtungen:
unabhängig von ihrer Trägerschaft Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches und vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen, sowie Heime im Sinne des Heimgesetzes und Studierendenwohnheime;

3. Erziehungs- und Bildungseinrichtungen:
a) Schulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Schulgesetz,
b) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches,
c) Einrichtungen der Erwachsenenbildung unabhängig von ihrer Trägerschaft sowie
d) Universitäten und Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen;


4. Sporteinrichtungen:dauerhaft geschlossene Räume bei öffentlich zugänglichem Sportbetrieb;

5. Kultur- und Freizeiteinrichtungen:
Einrichtungen, die der Bewahrung, Vermittlung, Aufführung und Ausstellung künstlerischer, unterhaltender, Freizeit gestaltender oder historischer Inhalte oder Werke dienen, unabhängig von ihrer Trägerschaft;

6. Flughäfen:
öffentlich zugängliche Flächen an Flughäfen;

7. Gaststätten:Schank- und Speisewirtschaften, unabhängig von der Betriebsart, Größe und Anzahl der Räume.
§ 3
Rauchverbot
(1) Das Rauchen ist nach Maßgabe dieses Gesetzes in den Einrichtungen nach § 2 Nrn. 1 bis 6 verboten. Für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstaben a) und b) gilt das Rauchverbot, abweichend von § 1 Abs. 1 Satz 1, auf dem gesamten Grundstück im Zusammenhang mit einrichtungsbezogenen Veranstaltungen. Für Schulen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) gilt das Rauchverbot überdies für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks.

(2) Davon abweichend können in den Einrichtungen nach Absatz 1 abgeschlossene Räume eingerichtet werden, in denen das Rauchen gestattet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass

eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht,
die in Satz 1 genannten Räume ausdrücklich als Raucherräume gekennzeichnet werden.
In stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen-/Gefährdetenhilfe ist die Einrichtung von Raucherräumen zuzulassen.
Satz 1 gilt vorbehaltlich der in Satz 3 getroffenen Regelung nicht in Gesundheitseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 2 sowie in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen im Sinne von § 2 Nr. 3 Buchstabe a) und b). Ein Anspruch auf die Einrichtung von Raucherräumen besteht nicht.

(3) Rauchverbote gelten nicht
a) in für nur vorübergehende Zwecke aufgestellten Festzelten sowie

b) bei im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrenden, zeitlich begrenzten Veranstaltungen, soweit es sich um im Brauchtum verankerte regional typische Feste handelt.

(4) Abweichend von Absatz 1 können Ausnahmen für solche Personen zugelassen werden,
a) die sich in palliativmedizinischer oder psychiatrischer Behandlung befinden,
b) die sich aufgrund einer gerichtlich angeordneten Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung des Krankenhauses aufhalten oder
c) bei denen die Untersagung des Rauchens dem Therapieziel entgegensteht.

Die Entscheidung, ob im Einzelfall das Rauchen erlaubt werden kann, trifft die Leitung der Einrichtung in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Soweit die Leitung der Einrichtung für die in Satz 1 genannten Personen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, sollen diese so gelegen und beschaffen sein, dass sie den Zweck dieses Gesetzes nicht beeinträchtigen.
(5) Abweichend von Absatz 1 ist in Justizvollzugsanstalten das Rauchen in den Hafträumen gestattet. Bei der Belegung eines Haftraumes mit mehr als einer Person ist das Rauchen in diesem Haftraum nicht zulässig, wenn eine der in diesem Haftraum untergebrachten Personen Nichtraucherin oder Nichtraucher ist.

(6) Die Leitung der jeweiligen Einrichtung hat bei allen Ausnahmeentscheidungen nach diesem Gesetz Vorkehrungen zu treffen, um die Rauchfreiheit und den gesundheitlichen Schutz der übrigen sich in der Einrichtung aufhaltenden Personen soweit wie möglich zu gewährleisten.

(7) Ausgenommen von Absatz 1 sind Räumlichkeiten von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist.

(8) Durch Rechtsverordnung des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann.

§ 4
Nichtraucherschutz in Gaststätten
In Gaststätten gilt Rauchverbot. Die Einrichtung abgeschlossener Räume, in denen das Rauchen gestattet ist, ist unter den Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 möglich. Dabei dürfen die als Raucherraum genutzten Flächen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nehmen. § 3 Abs. 3 Ziffer b und die Absätze 6 bis 8 gelten entsprechend. Die Rauchverbote gelten nicht, soweit Gaststätten im Einzelfall ausschließlich für geschlossene Gesellschaften zur Verfügung stehen.

§ 5
Hinweispflichten, Verantwortlichkeit für die Umsetzung der Rauchverbote
(1) Orte, für die nach diesem Gesetz ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Hierfür ist das Warnzeichen "Rauchen verboten" nach Nummer 3.1 des Anhangs II der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 24. Juni 1992 (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) zu verwenden.
(2) Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote nach den §§ 3 und 4 sowie für die Erfüllung der Hinweispflichten nach Absatz 1 sind im Rahmen ihrer Befugnisse

a) die Leitung der Einrichtung im Sinne von § 2 Nrn. 1 bis 6,
b) die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte im Sinne von § 2 Nr. 7.

Soweit den Verantwortlichen nach Satz 1 ein Verstoß gegen das Rauchverbot bekannt wird, haben sie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern.
§ 6
Ordnungswidrigkeiten
(1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen einem Rauchverbot nach § 3 oder § 4 raucht.

(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer entgegen der Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 Satz 2 nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um eine Fortsetzung des Verstoßes oder einen neuen Verstoß gegen das Rauchverbot zu verhindern, oder eine Kennzeichnungspflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 nicht erfüllt.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sind die örtlichen Ordnungsbehörden. Unbeschadet dessen sind auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den Absätzen 1 und 2 die jeweiligen Sonderordnungsbehörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

§ 7 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Davon abweichend tritt § 4 zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände überprüft. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag über das Ergebnis der Überprüfung.

 

Zweitstimme bei Landtagswahl wird eingeführt / Wahlalter 16 abgelehnt
Mit großer Mehrheit hat der Landtag am Abend eine Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht insbesondere die Einführung einer Zweitstimme und Änderungen bei der Mandatsverteilung vor. ( Mehr)
Nach Zustimmung zu dem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag, Drucksache 14/5842, stimmten alle Fraktionen dem so geänderten Gesetzentwurf zu. Der fraktionslose Abgeordnete Sagel stimmte als einziger gegen die Vorlage.
Der Gesetzentwurf der SPD, der darüber hinaus die Einführung des Wahlalters 16 bei Landtagswahlen zum Ziel hat ( Mehr), wurde mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.

Innenministerium aktuell: Übernahme Schwerbehindertenrecht und Elterngeld
Aktuelle Stunden zu Ausbildungsverträgen und zu Kopfnoten

Düsseldorf/Duisburg, 18. Dezember 2007 - Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig für Schwerbehindertenrecht und Elterngeld und übernehmen in der Umweltverwaltung die Verantwortung für landesweit 9.600 Anlagen. Innenminister Dr. Ingo Wolf hat sich deshalb heute im Kreis Heinsberg über den Stand der Dinge informiert. "Ich will mich selbst vor Ort davon überzeugen, wie der Übergang staatlicher Aufgaben in die kommunalen Hände funktioniert", erklärte der Innenminister. Dies ist der Auftakt für eine Reihe von Besuchen in den betroffenen NRW-Kreisen und kreisfreien Städten, die im neuen Jahr fortgesetzt werden soll.
"Die Landesregierung hat alles getan, damit die Kreise und kreisfreien Städte ab dem 1. Januar 2008 vernünftig arbeiten können", betonte der Innenminister. Im Zusammenhang mit den neuen kommunalen Aufgaben Schwerbehindertenrecht und Elterngeld leitet das Land rund 1.350 Stellen über und bezahlt diese Stellen in vollem Umfang. Hinzu kommt jeweils zweimal ein 10 %iger Sachkostenzuschlag. Außerdem erhalten die 56 neuen Aufgabenträger die hocheffiziente IT-Ausstattung der Versorgungsverwaltung dauerhaft zu ihrer Verfügung.
Auch bei der Umweltverwaltung legt der Innenminister großen Wert darauf, dass die hohe Qualität erhalten bleibt - das Personal folgt der Aufgabe. Von insgesamt 13.000 staatlich überprüften Anlagen werden 9.600 in kommunale Hände gegeben. Insgesamt verlagert das Land rund 300 Stellen auf die Kommunen und stellt die erforderliche Sachausstattung zur Verfügung. Die kommunalen Behörden werden künftig umfassend über die Fälle mit ausschließlichem Ortsbezug entscheiden, zum Beispiel über Windenergieanlagen, über die Tierhaltung in großem Maßstab bis hin zu Osterfeuern. Die staatliche Zuständigkeit konzentriert sich künftig auf 3.400 genehmigungsbedürftige Anlagen mit überregionaler Bedeutung und mit besonders gefährlicher oder komplexer Technologie. Sie werden genehmigt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. 
"Der Kreis Heinsberg hat Vorbildliches geleistet, damit ab Januar die kommunalen Dienststellen die neuen Aufgaben in bewährter Weise wahrnehmen können", lobte der Innenminister. Die Landesregierung werde in ständiger enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden auch weiterhin alles für den sachgerechten Arbeitsbeginn im kommenden Jahr tun und setze dabei auf tatkräftige und kundige Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden und den neuen Trägern.
Auch der Landrat des Kreises Heinsberg, Stephan Pusch, begrüßt die Verwaltungsstrukturreform: "Die ortsnahe Erledigung von Aufgaben bedeutet für viele Menschen eine Vereinfachung. Durch die Übernahme des Personals ist auch die fachliche Qualifikation voll und ganz gegeben." Besonders für die Schwerbehinderten sei eine orts- und bürgernahe Erledigung der Anträge ein großer Vorteil, fügt der Chef der Heinsberger Kreisverwaltung hinzu, die in Sachen Schwerbehinderten ohnehin Vorbildliches leistet. Denn mit neun Prozent ist der Anteil behinderter Mitarbeiter/innen im Heinsberger Kreishaus deutlich höher als der gesetzlich vorgegebene Anteil von fünf Prozent.
 
Aktuelle Stunden zu Ausbildungsverträgen und zu Kopfnoten
"NRW ist bundesweit Motor der Ausbildung" lautet das Thema der von den Fraktionen von CDU und FDP beantragten Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 19. Dezember 2007. In ihrer Antragsbegründung verweisen die beiden Fraktionen darauf, dass im Berufsbildungsjahr 2007 in NRW 132.032 Berufsausbildungsverträge in anerkannten Ausbildungsberufen des dualen Systems abgeschlossen worden seien. Bundesweit habe NRW das beste Ergebnis erzielt. Diese aktuelle Entwicklung sei die beste seit über 15 Jahren und müsse für den Landtag Anlass sein, sich mit dem Thema zu befassen.
Die Aktuelle Stunde am Donnerstag, 20. Dezember 2007, ist dem Thema "Kopfnoten" gewidmet. Der entsprechende Antrag der SPD-Fraktion lautet "Schulen lehnen Kopfnoten ab", der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN "Kritik an Kopfnoten ernst nehmen". Beide Fraktionen begründen ihre Anträge mit der Kritik an den Kopfnoten, mit denen die nordrhein-westfälischen Schulen im Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit/Sorgfalt, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Konfliktverhalten und Kooperationsfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler von 1 bis 6 benoten sollen. Lehrkräfte halten die Vergabe von Kopfnoten für pädagogisch unsinnig und zudem mit einem nicht zu vertretenden Arbeitsaufwand verbunden. Auch Träger christlicher Schulen haben sich gegen die Kopfnoten ausgesprochen und wollen sich diese Art der Benotung nicht vorschreiben lassen.

Besoldungserhöhung: Beamtinnen und Beamte übergeben 6.000 Petitionen

Düsseldorf/Duisburg, 13. Dezember 2007 - Mit rund 6.000 Petitionen zur Erhöhung der Beamtenbesoldung und der Versorgungsbezüge hat sich die „komba gewerkschaft nrw“ heute Morgen an den Landtag Nordrhein-Westfalen gewandt. Der Landesvorsitzende Ulrich Silberbach übergab die gesammelten Petitionen an die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Inge Howe, und den zuständigen Referatsleiter Franz Muschkiet.

Zugleich fand vor dem Parlamentsgebäude eine versammlungsrechtlich angemeldete Demonstration kommunaler Beamtinnen und Beamten gegen Einsparmaßnahmen im Beamtenbereich statt.
Die Landesregierung von CDU und FDP will die Besoldung und die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten zum 1. Juli 2008 um 2,9 Prozent erhöhen. Die „komba gewerkschaft nrw“ hält den Termin der Erhöhung und die prozentuale Steigerung für nicht akzeptabel. Sie weist darauf hin, dass seit August 2004 keine lineare Besoldungserhöhung mehr stattgefunden habe und fordert zudem ein Vorziehen der Erhöhung auf Januar 2008.

Die Petenten berufen sich auf das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz, wonach Besoldung und Versorgung den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen anzupassen seien. Der Petitionsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen wird die eingereichten Petitionen nun detailliert prüfen.

Modernster Raumschießanlage der Polizei NRW in Düsseldorf eingeweiht - Nichtraucherschutz

Düsseldorf/Duisburg, 11. Dezember 2007 -"Schießtraining bei der Polizei heißt vor allem auch zu lernen, von der Waffe keinen Gebrauch machen zu müssen!", sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (12. Dezember) bei der Übergabe von Nordrhein-Westfalens modernster Raumschießanlage in Düsseldorf. "Die Polizisten wissen, dass der Schusswaffengebrauch das wirklich letzte Mittel ist, die  ,ultima ratio'. Sie haben bei diesen Übungen die Aufgabe, zuerst alle anderen Möglichkeiten zur friedlichen Lösung des Konflikts anzuwenden. Unser Prinzip ist die Deeskalation: Wir wollen keine Rambo-Typen, die vorschnell zur Waffe greifen", betonte Wolf.

Das im Jahr 2006 eingeführte ganzheitliche integrative Einsatztraining schließt die Vertiefung der Rechtsgrundlagen für Eingriffe durch die Polizei ein. Zudem werden das taktische Vorgehen, die Eigensicherung, die Kommunikation im Einsatz, die körperliche Leistungsfähigkeit und die Stressstabilität der Beamtinnen und Beamten geschult.

Die nordrhein-westfälischen Polizistinnen und Polizisten üben mit hochmoderner Technik tägliche Einsatzsituationen wie Durchsuchungsmaßnahmen nach einem Straftäter oder PKW-Kontrollen. Neueste Video- und Audiotechnik unterstützt die Schießausbildung, bei der die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten realitätsnah trainieren.  "Sie werden  durch die Übungen optimal auf gefährliche Situationen vorbereitet", erklärte der Innenminister.

In der neuen Trainingsstätte werden Einsätze erstmals im gesamten Ablauf vom Anfang bis zum Ende nachgestellt. Es gibt dort eine Ringstraße sowie variable Kulissen, die je nach Trainingssequenz ein Wohnhaus, eine Bank, eine Kneipe oder eine Verkehrssituation darstellen. In der Raumschießanlage simulieren auf vier voneinander unabhängigen Schießbahnen rechnergestützte Videoanlagen die Gefahrensituationen.

Das Landeskriminalamt NRW und das Polizeipräsidium Düsseldorf betreiben die Anlage gemeinsam. Rund 3.000 Beamtinnen und Beamte trainieren dort in zwei Schichten täglich von 7 bis 20 Uhr. Die raumlufttechnischen Anlagen entsprechen neuesten Standards. 2.000 Tonnen Sand in den Geschoßfängen sowie rückprallsichere Innenverkleidungen nehmen die Projektile sicher auf. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW errichtete die neue Raumschießanlage in nur 11 Monaten und stimmte sich dabei eng mit den Fachleuten der Polizei ab.

Die Polizei verfügt in Nordrhein-Westfalen über 55 Schießanlagen mit insgesamt 80 Schießbahnen, die von jeweils drei Schützen gleichzeitig genutzt werden können.
Nichtraucherschutz
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist heute im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz: Günter Garbrecht, SPD) abschließend beraten worden. Die Beschlussempfehlung, die im Ausschuss mit der Mehrheit von CDU und FDP gefasst wurde, sieht die Annahme des Gesetzentwurfes für die 2. Lesung in der Plenarsitzung am 19. Dezember 2007 mit wenigen Änderungen vor.

So soll in stationären Einrichtungen der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Wohnungslosen-/
Gefährdetenhilfe die Einrichtung von Raucherräumen zugelassen werden. In der Begründung heißt es, dass in diesen Einrichtungen, die die eigene Wohnung ersetzen, die von dort gewohnte Privatautonomie auch durch die Zulässigkeit von Raucherräumen gewahrt bleiben soll.

Die Mehrheit von CDU und FDP lehnte im Ausschuss den Entwurf der SPD-Fraktion zum Passivraucherschutzgesetz sowie den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen ab.

Landesregierung zeichnete Schüler aus
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006 ist mit der Landesverfassung vereinbar

Düsseldorf/Duisburg, 11. Dezember 2007 - Die Landesregierung hat heute (11.12.) 17 Siegermannschaften aus Nord-rhein-Westfalen ausgezeichnet, die sich bei den Bundesfinalveranstaltungen von JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA im Jahr 2007 in Berlin eine Gold-, Silber- oder Bronzemedaille erkämpft haben. "Damit danken wir nicht nur den Sporttalenten in den Schulen, sondern auch den vielen Sportlehrkräften und Organisatoren, die sich seit Jahren für die Jugendlichen in den Schulmannschaften engagieren", sagte Innen- und Sportminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Im Anschluss an die Ehrungen feierten 950 nordrhein-westfälische Schüler und rund 150 Ehrengäste aus Sport und Politik im Essener Colosseum-Theater eine Sportparty.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2006 ist mit der Landesverfassung vereinbar.
Das bestätigte heute (11. Dezember 2007) der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Er wies damit die Verfassungsbeschwerde von 21 Kommunen[1] ab. Die 21 Beschwerdeführerinnen hatten dem Landesgesetzgeber vorgeworfen, gewerbesteuerstarke Kommunen gegenüber anderen Kommunen zu stark an den finanziellen Lasten aus der deutschen Einheit zu beteiligen.
Innenminister Dr. Ingo Wolf sah sich nach dieser Entscheidung darin bestätigt, "dass die Verteilung der Einheitslasten innerhalb der kommunalen Familie verfassungskonform ist." Das Gericht habe akzeptiert, dass das Land auf eine sog. "Spitzabrechnung" zugunsten einer pauschalen Berechnung verzichtet hat. "Das ist eine gute Entscheidung für die große Mehrheit der Kommunen. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts bleibt es dabei, dass rund 75 % der Kommunen keine Ausgleichszahlungen mehr an finanzstarke Kommunen leisten müssen."
Das Innen- und das Finanzministerium begrüßten außerdem die Klarstellung des Gerichts, dass das Land die Kommunen zu Recht an den Einheitslasten beteilige. "Dies stärkt die Solidarität mit den neuen Ländern", meinte Wolf.
Neu sei die Maßgabe des Gerichts, den Umfang der Heranziehung nicht nur als Prognoseentscheidung auszugestalten, sondern spätestens im übernächsten Jahr zu kontrollieren, ob sich Prognose und Wirklichkeit zu weit voneinander entfernt hätten. "Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, werden Innen- und Finanzministerium die Entscheidung auswerten und dem Landtag eine entsprechenden Vorschlag vorlegen", sicherte Wolf zu.
Die Landesregierung sieht keinen Anlass, das laufende Beratungsverfahren für das GFG 2008 zu ändern. Der Landtag könne planmäßig das GFG 2008 in dritter Lesung noch vor Weihnachten verabschieden. In welcher Höhe es nach den Vorgaben des Gerichts zu einer Überzahlung der Einheitslasten gekommen sein könnte, wird die Landesregierung nun ermitteln. Im Laufe des Jahres 2008 wird sie dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.
[1] Bonn, Düsseldorf, Langenfeld, Borgholzhausen, Ennepetal, Erkrath, Erndtebrück, Haan, Halle/Westfalen, Harsewinkel, Hilden, Köln, Kreuztal, Münster, Neuss, Ratingen, Rheda-Wiedenbrück, Solingen, Steinhagen, Verl und Versmold

Anhörungen über Immobilien- und Standortgemeinschaften sowie über Parlamentsinformationsrechte

Düsseldorf/Duisburg, 10. Dezember 2007 - In zwei öffentlichen Anhörungen geben Sachverständige in dieser Woche zum „Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften“ sowie zu den Parlamentsinformationsrechten - Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen - ihre Expertisen ab.

Immobilien- und Standortgemeinschaften: Zur Anhörung im Ausschuss für Bauen und Verkehr (Vorsitz: Wolfgang Röken, SPD) am Dienstag, 11. Dezember 2007, ab 14 Uhr Sachverständige im Plenarsaal liegen der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung sowie ein Antrag der SPD-Fraktion "Den nordrhein-westfälischen Ansatz der Immobilien- und Standortgemeinschaften zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Wohnquartieren weiterentwickeln" vor. Mit dem Antrag griff die SPD-Fraktion das Problem auf, dass sich der großflächige Einzelhandel zunehmend gemeinsam mit Discountermärkten auf der "grünen Wiese" positionierte und als Folge davon die Innenstädte verödeten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde 2003 ein Förderprogramm zur Bildung von Immobilien- und Standortgemeinschaften aus Haus- und Grundbesitzern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern initiiert, die mit Unterstützung der jeweiligen Kommune das städtische und gewerbliche Umfeld aufwerten sollen. Da die bisherigen freiwilligen Zusammenschlüsse an finanzielle und organisatorische Grenzen gestoßen seien, fordert der Antrag die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur verbindlichen Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften vorzulegen.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung will einen Rechtsrahmen für verstärktes privates Engagement schaffen und den privaten Initiativen Planungssicherheit verschaffen. Die in privater Verantwortung durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung traditioneller Geschäftslagen sollen Maßnahmen der öffentlichen Hand ergänzen und in enger Abstimmung mit den Kommunen entwickelt und umgesetzt werden.
Parlamentsinformationsrechte - Gesetz zur Änderung der Landesverfassung: Für Donnerstag, 13. Dezember 2007, um 10 Uhr in Raum E 3- A 02 bittet der Hauptausschuss (Vorsitz: Werner Jostmeier, CDU) Experten um ihre Einschätzung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Mit diesem sollen die Informationsrechte des Landtags gestärkt und eine Unterrichtungspflicht der Landesregierung auf eine solide verfassungsrechtliche Grundlage gestellt werden. Die Notwendigkeit dafür wird in den Kompetenzverlagerungen auf die nationale und europäische Ebene gesehen und darin, dass der Bundesrat immer mehr zum Sprachrohr der Länderinteressen geworden sei.

9.000 Bürger besuchten sonntags den Landtag in Düsseldorf

Düsseldorf/Duisburg, 28. November 2007 - Neues Informationsangebot kam an: Insgesamt haben in diesem Jahr von April bis November etwa 9.000 Menschen aus NRW sonntags den Landtag besucht. Sie konnten die Bürger- und Wandelhalle sowie den Plenarsaal besichtigen und dadurch Einblicke hinter die Kulissen des Landesparlaments bekommen. Im kommenden Jahr will der Landtag dieses Angebot ausbauen.
Landtagspräsidentin Regina van Dinther: "Der Landtag ist das Haus der Bevölkerung. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus NRW ihr Parlament an möglichst vielen Tagen im Jahr besuchen können. Deshalb haben wir für 2008 weitere Angebote geplant."

Neben den Sonntagsbesuchern kommen jährlich rund 70.000 Menschen in das Landesparlament, die an einem betreuten Programm des Besucherdiensts teilnehmen. Der im Jahre 1988 erstellte Neubau des Landtags direkt am Rheinufer ist der erste Parlamentsneubau nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland und bietet seinen Besuchern neben zeitgenössischer Architektur auch eine Vielzahl an Werken bedeutender Künstler der Gegenwart.

Anhörung zu den Besoldungs- und Versorgungsbezügen

Düsseldorf/Duisburg, 23. November 2007 - Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen liegt der Anhörung von Sachverständigen zugrunde, die der Unterausschuss "Personal" (Vorsitz: Martin Börschel, SPD) des Haushalts- und Finanzausschusses am Montag, 26. November 2007, ab 12 Uhr, im Raum E 3 D 01 durchführt.
Der Gesetzentwurf sieht eine lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten des Landes NRW zum 1. Juli 2008 vor. Damit werde "das für die Tarifbeschäftigten des Landes ausgehandelte Ergebnis übertragen, jedoch wegen des fortbestehenden Konsolidierungszwangs um sechs Monate verschoben."
Dazu und zu weiteren Fragen äußern sich Experten der Gewerkschaften, des Deutschen Beamtenbundes, der Steuer-Gewerkschaft, des Richterbundes, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Bundes der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen.

Landtag NRW: 1.943 Petitionen im ersten Halbjahr 2007
Vierter Halbjahresbericht des Petitionsausschusses liegt vor

Düsseldorf/Duisburg, 15. November 2007 - Im ersten Halbjahr 2007 haben 1.870 neue Petitionen den Landtag Nordrhein-Westfalen erreicht. Im gleichen Zeitraum hat der Petitionsausschuss 1.943 Petitionen bearbeitet, wie die stellvertretende Vorsitzende des Petitionsausschusses, Sigrid Beer (GRÜNE), in der heutigen Plenarsitzung des Landtags (15. November 2007) mitteilte. 27 Prozent der Petitionen waren erfolgreich.

Schwerpunkte der Petitionsarbeit lagen auf den Gebieten der sozialen Sicherung (29 Prozent), der Rechtspflege (13,3 Prozent), des öffentlichen Dienstrechts (9,6 Prozent) sowie im Bereich Bauen und Wohnen (8,7 Prozent).

Frau Beer berichtete unter anderem über folgende bereits abgeschlossene oder noch laufende Petitionsfälle:
· Wiedereinreise einer serbischen Familie aus humanitären Gründen. Für eine abgeschobene Familie (Mutter mit fünf Kindern) aus dem Hochsauerlandkreis konnte der Petitionsausschuss eine Wiedereinreise nach Deutschland ermöglichen. Der Vater der Familie war zu neun Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er drei seiner eigenen Kinder mehrfach sexuell missbraucht hatte. Der Petitionsausschuss des Landtags NRW bemängelte, dass der Mutter und insbesondere den missbrauchten Kindern keine Gelegenheit zur Aufarbeitung der erlittenen psychischen und physischen Schäden gegeben worden war. Eine notwendige Therapie ist in Serbien für die Familie nicht möglich. Die Staatskanzlei, das Innenministerium, die Bezirksregierung und schließlich auch der Hochsauerlandkreis unterstützten die Forderung des Petitionsausschusses nach Wiedereinreise der Familie aus humanitären Gründen. Inzwischen ist die Familie nach Marsberg zurückgekehrt, wo sie in einer Therapie-Maßnahme das Erlebte aufarbeiten kann.

· Mangelfacherlass und Verbeamtung bis zum 45. Lebensjahr. Zahlreiche Eingaben von angehenden Lehrerinnen und Lehrern, die über den so genannten Mangelfacherlass angeworben wurden, erreichten den Landtag. Unter der Zusage, dass eine Verbeamtung noch bis zum 45. Lebensjahr möglich sei, hatten sie den Umstieg auf den Lehrerberuf gewagt. Die Landesregierung hat den Mangelfacherlass inzwischen aufgehoben. Der Personenkreis, der sich im Vertrauen auf die Regelung im Vorbereitungsdienst befand, wurde nicht mehr in das zugesagte Beamtenverhältnis übernommen. Der Petitionsausschuss setzt sich nun für diesen Personenkreis ein.

· Integrativer Unterricht für Menschen mit Behinderungen an weiterführenden Schulen. Mit dem "integrativen Unterricht an weiterführenden Schulen" soll Kindern mit Behinderungen das gemeinsame Lernen und Arbeiten mit nichtbehinderten Kindern ermöglicht werden. Durch eine Eingabe aus Lemgo erfuhr der Petitionsausschuss, dass es vor Ort keinerlei Möglichkeiten für eine integrative Weiterbeschulung gibt. Der Ausschuss fordert nun, dass zumindest eine integrative Lerngruppe an einer der fünf weiterführenden Schulen in Lemgo eingerichtet wird.

· Schaden durch Schlagloch – Stadt will nicht zahlen. Ein Autofahrer fuhr nachts mit seinem Pkw auf einer unbeleuchteten Straße in Köln in ein großes Schlagloch (1,8 m x 80 cm), das durch kein Warnschild gesichert war. An dem 400 Euro teuren Schaden wollte sich die Stadt Köln nicht beteiligen. Der Fahrer des Wagens reichte daraufhin eine Petition ein. Der Petitionsausschuss ist zu der Ansicht gelangt, dass die Stadt den Schaden mitverschuldet hat und setzte sich für eine Schadensbeteiligung in Höhe von 200 Euro ein. Die Stadt ist auf diesen Vorschlag bislang nicht eingegangen.

Aktuelle Stunden zum BAföG, Jülicher Rechner und Energiemarkt

Düsseldorf/Duisburg, 12. November 2007 -" Zukunftsinvestitionen in Bildung stärken - BaföG wird erhöht" lautet das Thema der von der SPD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde in der Plenarsitzung am Mittwoch, 14. November 2007, Tagesordnungspunkt 2. Die in der Bundeskoalition von CDU/CSU und SPD erreichte Verständigung über eine Anhebung des BAföG für 2008 sei dringend notwendig, wie die in der letzten Woche vorgestellte Sonderauswertung der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke NRW belege.

Die Aktuelle Stunde am Donnerstag, 15. November 2007, ist dem Thema "Spitzenforschung in Nordrhein-Westfalen: Weltweit schnellster ziviler Rechner steht in Jülich" gewidmet. Die Fraktionen von CDU und FDP stellen fest, dass der Jülicher Computer rund 200 europäischen Forschergruppen zur Verfügung stehen wird - von der Materialwissenschaft über die Teilchenphysik bis hin zur Medizin und Umweltforschung. Mit diesem wichtigen Impuls für den Forschungs- und Entwicklungsstandort NRW müsse sich der Landtag befassen.

Die Fraktion DIE GRÜNEN will in der Aktuellen Stunde am Freitag, 16. November 2007, über das Thema "Wettbewerb auf den Energiemärkten: Wann handelt die Landesregierung endlich?" diskutieren. Begründet wird der Antrag mit dem Verdacht des Bundeskartellamtes, die vier großen Stromkonzerne hätten den Markt untereinander aufgeteilt und Preise manipuliert. Diskutiert werden soll, mit welchen Mitteln die Landesregierung mehr Wettbewerb im Strom- und Gastmarkt erreichen will.

Anhörungen zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts, zum Haushalt 2008 sowie zu Sprachstandsfeststellung/Sprachförderung
 Nordrhein-westfälische Automobilindustrie als Fortschrittsmotor für Innovationen und kraftstoffsparende Technologien

Düsseldorf/Duisburg, 5./6. November 2007 - In drei öffentlichen Anhörungen geben Sachverständige in dieser Woche zum "Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts", zum Haushaltsgesetz 2008 sowie zu Sprachstandsfeststellung/Sprachförderung ihre Expertisen ab.

Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts: Der federführende Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform (Vorsitz: Edgar Moron, SPD) und der mitberatende Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Vorsitz: Marie-Luise Fasse, CDU) hören am Mittwoch, 07.11.2007, um 10 Uhr in Raum E 3 - A 02 u.a. Experten aus Umwelt und Naturschutz, Wissenschaft und Wirtschaft an.
Grundlage der Anhörung ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, der eine Kommunalisierung des Umweltrechts vorsieht. Dabei soll die Zuständigkeit im Umweltrecht grundsätzlich den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen werden. Nur in ausdrücklich genannten Fällen, die von besonderer technischer Komplexität, Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung sind, soll das Umweltrecht staatlichen Zuständigkeiten unterliegen. Ferner soll für umweltrechtliche Belange eines Betriebes künftig nur noch eine einzige Behörde zuständig sein ("Zaunprinzip"), was den Unternehmen aufgrund der ortsnahen Wahrnehmung der zu kommunalisierenden Aufgaben mehr Bürgernähe garantiere. Der Aufwand, der den Kreisen und kreisfreien Städten durch die Erfüllung der neu übertragenen Aufgaben entsteht, soll ihnen im Rahmen des Konnexitätsprinzips erstattet werden.

Haushaltsgesetz 2008: Für Donnerstag, 08.11.2007, um 11 Uhr im Plenarsaal bittet der Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitz: Anke Brunn, SPD) Experten um ihre Einschätzung der Ergänzungsvorlage, die die Landesregierung zum Haushaltsgesetz 2008 vorgelegt hat. Dabei geht es um Probleme bzw. Vorhaben aus den Etats verschiedener Ministerien wie das Sportstättenfinanzierungsprogramm, den Innovationsfonds oder die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung.
Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung: Die Anhörung hierzu findet am Freitag, 09.11.2007, 10 Uhr in E 3 - A 02 im Ausschuss für Generationen, Familie und Integration (Vorsitz: Andrea Milz, CDU) und im Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorsitz: Wolfgang Große Brömer, SPD) statt. Im Sommer wurden in NRW gemäß dem
2. Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem im vorschulischen Bereich die frühkindliche Sprachförderung verbessert werden soll, Sprachstandserhebungen vorgenommen. Während das zuständige Schulministerium die Tests verteidigte, wurde deren praktische Durchführung als unsinniges Verfahren mit zehntausenden Stunden Unterrichtsausfall kritisiert. Der Bereich der Sprachstandserhebungen wurde aus den Anhörungen zum KiBiz herausgelöst, um separat Expertenmeinungen einholen zu können.

Anhörung: Nordrhein-westfälische Automobilindustrie als Fortschrittsmotor für Innovationen und kraftstoffsparende Technologien
Zum Thema "Nordrhein-westfälische Automobilindustrie als Fortschrittsmotor für Innovationen und kraftstoffsparende Technologien äußern sich Experten aus der Autoindustrie, der Wissenschaft und dem Umweltschutz in einer öffentlichen Anhörung. Zu dem Hearing haben der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Vorsitz: Franz-Josef Knieps, CDU) und die Enquetekommission "Auswirkungen längerfristig stark steigender Preise von Öl- und Gasimporten auf die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher in NRW" (Vorsitz: Reiner Priggen, GRÜNE) für Mittwoch, 07. November 2007, 14 Uhr, in den Plenarsaal eingeladen.

Ausschuss und Enquetekommission beschäftigen sich schon seit längerem mit der automobilen Wertschöpfungskette und zukünftigen Strategien für diese zentrale Schlüsselbranche. Aktuell konzentriert sich die aktuelle Debatte auf die Frage, wie die individuelle Mobilität langfristig mit den Anforderungen an einen engagierten Klimaschutz in Einklang gebracht werden kann. Die Frage, wie Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen gesichert und neu geschaffen werden können, spielt dabei eine zentrale Rolle.

Die Fragen an die Sachverständigen beziehen sich auf die Komplexe "Stärken und Schwächen der Automobilindustrie in NRW", "Innovationstransfer Wissenschaft/Automobilindustrie", Kraftstoff sparende und umweltschonende Technologien" und "Kraftstoffe".