Olympiastützpunkte
(OSP)
sind
Dienstleistungseinrichtungen für Spitzensportlerinnen und -sportler sowie
deren Trainerinnen und Trainer. Darüber hinaus stehen sie auch
Nachwuchsathletinnen und -athleten offen. Sie haben die Aufgabe, für die
an Bundesleistungszentren und Bundesstützpunkten trainierenden
Kaderathletinnen und -athleten sportartübergreifend die sportmedizinische,
physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Beratung und
Betreuung im täglichen Training und bei zentralen Schulungsmaßnahmen der
Verbände sicherzustellen. Sie sollen das bestehende Trainingssystem -
Bundesleistungszentren, Landesleistungszentren mit Bundesnutzung und
Bundesstützpunkte - koordinieren und ergänzend unterstützen. Darüber
hinaus haben sie über die sog. Trainermischfinanzierung (Bund, Land oder
sonstige Stellen) die durchgängige leistungssportliche Schulung der
Kaderathletinnen und -athleten im Übergang von der Landes- zur
Bundesförderung sicherzustellen. Die Olympiastützpunkte arbeiten bei ihrer
Aufgabenstellung eng mit den Sportfachverbänden zusammen.
Die
Struktur der Olympiastützpunkte wird bestimmt durch die Sportarten, die
unterstützt werden, die räumliche Organisation des Trainingsbetriebs
(zentrale, dezentrale Trainingsstätten), die sportwissenschaftliche und
apparative Ausstattung und die Zahl der betreuten Athletinnen und
Athleten. Seit 1. Januar 1997 bestehen 20 Olympiastützpunkte:
OSP Berlin |
OSP Chemnitz/Dresden |
OSP Cottbus-Frankfurt/Oder |
OSP Frankfurt/Rhein-Main |
OSP Freiburg/Schwarzwald |
OSP Hamburg/Kiel |
OSP Hannover/Wolfsburg |
OSP Köln/Bonn/Leverkusen |
OSP Leipzig |
OSP Magdeburg/Halle |
OSP Mecklenburg-Vorpommern |
OSP München |
OSP Potsdam |
OSP Rhein-Neckar |
OSP Rhein-Ruhr |
OSP Rheinland-Pfalz/Saarland |
OSP Stuttgart |
OSP Tauberbischofsheim |
OSP Thüringen |
OSP Westfalen |
Informationen über die einzelnen Olympiastützpunkte sind im Internet
verfügbar.
Träger
können privatrechtliche Vereine, Landessportbünde, kommunale
Gebietskörperschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein.
Den Trägern obliegt die rechtliche Verantwortung für die Arbeit des
Olympiastützpunktes.
Grundlage der Finanzierung der Ausgaben der Olympiastützpunkte sind
jährlich von diesen zu erstellende Kosten- und Wirtschaftspläne, in denen
die Kosten und deren Abdeckung detailliert ausgewiesen werden. Dabei sind
die Finanzierung durch den Bund (BMI), durch das Land, den Landessportbund
(-verband), die Kommunen, die Deutsche Sporthilfe, die
Marketingaktivitäten, Sponsoren und sonstige Einnahmen gesondert
auszuweisen.
Bundesleistungszentren (BLZ)
sind vom
BMI im Einvernehmen mit dem DSB und den Bundessportfachverbänden
anerkannte Sportstätten, in denen zentrale Trainings-/ Lehrgangsmaßnahmen
der Sportfachverbände für ihre Spitzensportlerinnen und -sportler sowie
andere, in die Förderungszuständigkeit des Bundes fallende sportliche
Maßnahmen, z. B. Trainerfortbildung, durchgeführt werden. Zunehmend werden
diese Trainingsstätten neben den Bundesstützpunkten von den
Spitzenathletinnen/-athleten aber auch im Rahmen des täglichen Trainings
genutzt. Neben der Nutzung durch die Bundessportfachverbände dienen sie
auch der Förderung von Leistungssportlerinnen/-sportlern auf Landesebene
und dem Vereins- und Schulsport sowie - im Rahmen freier Kapazitäten -
anderen Benutzergruppen.
Die
Trägerschaft der Bundesleistungszentren ist unterschiedlich geregelt; in
der Regel sind die Standortgemeinden oder Bundessportfachverbände Träger
der Einrichtungen. Die Förderung der Bundesleistungszentren durch das BMI
bemisst sich an dem jeweiligen sog. Bundesinteresse. Es wird im
wesentlichen bestimmt durch den Umfang der Nutzung durch A-, B- und
C-Kaderathletinnen und -athleten.
werden
auf Antrag des jeweiligen Bundessportfachverbandes vom DSB und BMI unter
Beteiligung des zuständigen Landesministeriums anerkannt. Die Anerkennung
als Bundesstützpunkt erfolgt in der Regel für zwei oder vier Jahre. Träger
von Bundesstützpunkten sind der zuständige Bundessportfachverband, in der
Regel gemeinsam mit Sportvereinen oder Landessportfachverbänden. Derzeit
sind insgesamt 157 Bundesstützpunkte anerkannt.