Leistungszentren
Angaben  Bundesministerium des Innern

Olympiastützpunkte (OSP)

sind Dienstleistungseinrichtungen für Spitzensportlerinnen und -sportler sowie deren Trainerinnen und Trainer. Darüber hinaus stehen sie auch Nachwuchsathletinnen und -athleten offen. Sie haben die Aufgabe, für die an Bundesleistungszentren und Bundesstützpunkten trainierenden Kaderathletinnen und -athleten sportartübergreifend die sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Beratung und Betreuung im täglichen Training und bei zentralen Schulungsmaßnahmen der Verbände sicherzustellen. Sie sollen das bestehende Trainingssystem - Bundesleistungszentren, Landesleistungszentren mit Bundesnutzung und Bundesstützpunkte - koordinieren und ergänzend unterstützen. Darüber hinaus haben sie über die sog. Trainermischfinanzierung (Bund, Land oder sonstige Stellen) die durchgängige leistungssportliche Schulung der Kaderathletinnen und -athleten im Übergang von der Landes- zur Bundesförderung sicherzustellen. Die Olympiastützpunkte arbeiten bei ihrer Aufgabenstellung eng mit den Sportfachverbänden zusammen.
Die Struktur der Olympiastützpunkte wird bestimmt durch die Sportarten, die unterstützt werden, die räumliche Organisation des Trainingsbetriebs (zentrale, dezentrale Trainingsstätten), die sportwissenschaftliche und apparative Ausstattung und die Zahl der betreuten Athletinnen und Athleten. Seit 1. Januar 1997 bestehen 20 Olympiastützpunkte:
OSP Berlin OSP Chemnitz/Dresden
OSP Cottbus-Frankfurt/Oder OSP Frankfurt/Rhein-Main
OSP Freiburg/Schwarzwald OSP Hamburg/Kiel
OSP Hannover/Wolfsburg OSP Köln/Bonn/Leverkusen
OSP Leipzig OSP Magdeburg/Halle
OSP Mecklenburg-Vorpommern OSP München
OSP Potsdam OSP Rhein-Neckar
OSP Rhein-Ruhr OSP Rheinland-Pfalz/Saarland
OSP Stuttgart OSP Tauberbischofsheim
OSP Thüringen OSP Westfalen
Informationen über die einzelnen Olympiastützpunkte sind im Internet verfügbar.
Träger können privatrechtliche Vereine, Landessportbünde, kommunale Gebietskörperschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung sein. Den Trägern obliegt die rechtliche Verantwortung für die Arbeit des Olympiastützpunktes.
Grundlage der Finanzierung der Ausgaben der Olympiastützpunkte sind jährlich von diesen zu erstellende Kosten- und Wirtschaftspläne, in denen die Kosten und deren Abdeckung detailliert ausgewiesen werden. Dabei sind die Finanzierung durch den Bund (BMI), durch das Land, den Landessportbund (-verband), die Kommunen, die Deutsche Sporthilfe, die Marketingaktivitäten, Sponsoren und sonstige Einnahmen gesondert auszuweisen.


Bundesleistungszentren (BLZ)

sind vom BMI im Einvernehmen mit dem DSB und den Bundessportfachverbänden anerkannte Sportstätten, in denen zentrale Trainings-/ Lehrgangsmaßnahmen der Sportfachverbände für ihre Spitzensportlerinnen und -sportler sowie andere, in die Förderungszuständigkeit des Bundes fallende sportliche Maßnahmen, z. B. Trainerfortbildung, durchgeführt werden. Zunehmend werden diese Trainingsstätten neben den Bundesstützpunkten von den Spitzenathletinnen/-athleten aber auch im Rahmen des täglichen Trainings genutzt. Neben der Nutzung durch die Bundessportfachverbände dienen sie auch der Förderung von Leistungssportlerinnen/-sportlern auf Landesebene und dem Vereins- und Schulsport sowie - im Rahmen freier Kapazitäten - anderen Benutzergruppen.
Die Trägerschaft der Bundesleistungszentren ist unterschiedlich geregelt; in der Regel sind die Standortgemeinden oder Bundessportfachverbände Träger der Einrichtungen. Die Förderung der Bundesleistungszentren durch das BMI bemisst sich an dem jeweiligen sog. Bundesinteresse. Es wird im wesentlichen bestimmt durch den Umfang der Nutzung durch A-, B- und C-Kaderathletinnen und -athleten.
Bundesstützpunkte
werden auf Antrag des jeweiligen Bundessportfachverbandes vom DSB und BMI unter Beteiligung des zuständigen Landesministeriums anerkannt. Die Anerkennung als Bundesstützpunkt erfolgt in der Regel für zwei oder vier Jahre. Träger von Bundesstützpunkten sind der zuständige Bundessportfachverband, in der Regel gemeinsam mit Sportvereinen oder Landessportfachverbänden. Derzeit sind insgesamt 157 Bundesstützpunkte anerkannt.