Duisburg, 04. Mai 2018 - Staatsanwaltschaft beantragt
Strafbefehle
Am 25. Juni 2017 kam es im Zusammenhang mit der
polizeilichen Überprüfung von verkehrsordnungswidrig
abgestellten Fahrzeugen auf der Reinerstraße in
Duisburg-Bruckhausen zu einem tumultartigen Menschenauflauf
(siehe unten), nachdem einer der betroffenen Fahrzeugführer
die Maßnahmen der Polizei lautstark kritisiert und es
abgelehnt hatte, sich auszuweisen.
Gegen diesen Kraftfahrzeugführer hat die Staatsanwaltschaft
nunmehr wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte den Erlass eines Strafbefehls bei dem
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort beantragt. Ihm wird zur Last
gelegt, sich zwei von der Polizei durchgeführten Maßnahmen,
insbesondere einer zur Beruhigung der Gesamtsituation
angeordneten Ingewahrsamnahme, zu Unrecht widersetzt und
hierbei körperlich Widerstand geleistet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat bei demselben Gericht außerdem
den Erlass eines Strafbefehls gegen einen an dem
Einsatzgeschehen beteiligten Polizeibeamten beantragt.
Diesem wird Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Er ist nach
den Feststellungen der Staatsanwaltschaft hinreichend
verdächtig, eben jenen Kraftfahrzeugführer insgesamt dreimal
mit dem beschuhten Fuß getreten zu haben, als dieser – zur
Vollziehung der Ingewahrsamnahme – bereits von anderen
Polizeibeamten auf dem Boden fixiert war. Dabei soll der
Beamte den Mann mindestens einmal im Kopf- bzw.
Oberkörperbereich getroffen und ihn hierdurch verletzt
haben.
Die Staatsanwaltschaft hat bei dem Amtsgericht beantragt,
gegen den Kraftfahrzeugführer eine Geldstrafe und gegen den
Polizeibeamten eine zur Bewährung ausgesetzte
Freiheitsstrafe zu verhängen.
Duisburg, 04. Juli 2017
- Videoaufnahmen belegen Anfangsverdacht gegen einen
Polizeibeamten Nach vorläufiger Auswertung der
vorhandenen Videoaufnahmen – insbesondere der Aufnahmen
einer Überwachungskamera aus dem Hausflur des
Geschehensortes – hat sich ein Anfangsverdacht gegen einen
an dem Einsatzgeschehen beteiligten Polizeibeamten ergeben.
Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg wegen
des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung im Amt.
Die Ermittlungen werden zeitnah durch Vernehmungen von
Zeugen – insbesondere der drei in dem Hausflur anwesenden
weiteren Polizeibeamten – fortgeführt. An diesen
Vernehmungen wird der zuständige Staatsanwalt der
Staatsanwaltschaft Duisburg mitwirken.
Außerdem
dauern die Ermittlungen gegen die Personen, die bei dem
Polizeieinsatz Widerstand geleistet haben sollen, an.
Duisburg, 29. Juni 2017 - Die
Staatsanwaltschaft Duisburg hat aufgrund mehrerer
Strafanzeigen Ermittlungen wegen des Vorfalls in Bruckhausen
aufgenommen. Insbesondere befindet sich darunter eine
Strafanzeige, die durch die Polizei Duisburg am 28. Juni
2017 gegen einen namentlich bekannten Polizeibeamten wegen
des Vorwurfes der Körperverletzung im Amt erstattet wurde.
Weiterhin reichte der Rechtsanwalt des Mannes, der bei dem
Vorfall durch die Polizei verletzt worden sein soll, noch am
selben Tag eine Strafanzeige ein. Er erhebt den Vorwurf der
gefährlichen Körperverletzung und der Nötigung gegen einen
an dem Einsatz beteiligten Polizeibeamten.
Derzeit
wird das vorhandene Videomaterial, darunter auch die durch
den Rechtsanwalt eingereichten Aufnahmen, welche sowohl das
Geschehen im Hausflur als auch das Geschehen außerhalb des
Hauses dokumentieren, ausgewertet. Im Anschluss werden
weitere Ermittlungen zu veranlassen sein.
Die
Ermittlungen führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft
Duisburg das Kriminalkommissariat 15 des Polizeipräsidiums
Duisburg. Es entspricht dem üblichen Vorgehen, dass dieses
Kommissariat mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren
gegen Polizeibeamte betraut wird, die gewaltsame Übergriffe
im Einsatzgeschehen zum Gegenstand haben. Es besteht derzeit
kein Anlass von dieser Verfahrensweise abzuweichen.
Duisburg, 28. Juni 2017 - Nachdem gestern
(27. Juni) im Zusammenhang mit einem polizeilichen Einsatz
auf der Reinerstraße in Bruckhausen auch Vorwürfe wegen des
Einschreitens der Polizeibeamten erhoben wurden, hat die
Polizeipräsidentin Dr. Bartels unverzüglich ein
kriminalpolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen aller
strafrechtlich relevanten Aspekte eingeleitet.
Aus einem "Störer"
wurden bis zu 250 Personen, die die Polizisten behinderten
Am Sonntag, 25.06.2017, wollte gegen 19:40 Uhr eine
Funkstreife auf der Reinerstraße ein Verkehrsdelikt ahnden.
Ein 37-jähriger Duisburger störte die Beamten mehrfach und
filmte mit seinem Handy die Maßnahme der Polizei in Wort und
Bild. Als seine Personalien festgestellt werden sollten,
widersetzte er sich und leistete Widerstand. Er wurde an Ort
und Stelle in Gewahrsam genommen. Inzwischen war am
Einsatzort eine Vielzahl von Personen erschienen, wovon
mehrere versuchten, den Mann aus dem Gewahrsam zu befreien.
Hierbei griffen sie die Einsatzkräfte an. In der Spitze
waren geschätzt etwa 250 Personen vor Ort, die den
Polizeieinsatz störten bzw. verhindern wollten. Die Lage
konnte unter Hinzuziehung von starken Kräften unter Einsatz
von Pfefferspray bereinigt werden. Zwei der Beschuldigten
wurden dem Polizeigewahrsam zugeführt, einer davon musste
zuvor im Krankenhaus ambulant behandelt werden.
Einsatzkräfte der Polizei wurden nicht verletzt. Auf die
Beteiligten kommen Ermittlungsverfahren wegen
Landfriedensbruches, Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte, versuchter Gefangenenbefreiung und
anderer Delikte.
|