Duisburg, 25. März 2019 - In dem
Strafverfahren gegen den 30-jährigen Angeklagten hat die 5.
Große Strafkammer – Schwurgericht – in der öffentlichen
Sitzung am 21.03.2019 ein Urteil verkündet. Der
Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe verurteilt. Der Haftbefehl
gegen den Angeklagten bleibt aufrechterhalten und in
Vollzug. Nach den Feststellungen der Kammer schoss der
Angeklagte am Morgen des 03.05.2017 in einem Café im
Duisburger Innenhafen (Café Vivo) mit einer Pistole gezielt
zweimal auf sein weibliches Opfer, nachdem er sich unter
einem Vorwand Zutritt zu den Räumlichkeiten verschafft
hatte. Der Angeklagte verwendete dabei eine Waffe mit
Schalldämpfer. Der erste Schuss traf das Opfer in die rechte
Wange und trat von dort in den Oberkörper ein. Der
Angeklagte nutzte bei dem Schuss bewusst die Arg- und
Wehrlosigkeit seines von der Tat überraschten Opfers aus.
Der Angeklagte trat sodann an das Opfer heran und gab
aus nächster Nähe einen weiteren Schuss ab. Dieser
durchschlug die Hände des Opfers, die dieses schützend über
den Kopf gehalten hatte. Der Schuss drang zunächst in den
Schädel und nachfolgend in die Lunge ein. Er tötete das
Opfer unmittelbar.
Die Richter haben bei der
Verurteilung das Mordmerkmal der Heimtücke angenommen. Sie
sind überdies davon ausgegangen, dass der Angeklagte aus
Mordlust handelte. Sie haben insoweit festgestellt, dass es
keine Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gab.
Der Angeklagte habe den Tatort am Vortag ausgekundschaftet
und dabei sein Opfer wegen der für ihn günstigen Umstände
des Tatortes – gleichsam zufällig – ausgewählt. Mit der Tat
habe der Angeklagte verschiedene über längere Zeit gehegte
Entführungs- und Tötungsfantasien in die Tat umgesetzt.
Dabei habe er sich auf literarische und geschichtliche
Vorbilder, die ebenfalls Tötungsdelikte verübt hatten,
bezogen.
Die Richter sind – nach Anhörung eines
psychiatrischen Sachverständigen – überdies davon
ausgegangen, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat voll
schuldfähig war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Duisburg, 10. Oktober 2018 - In dem
Strafverfahren gegen den 30-jährigen Angeklagten hat die 5.
Große Strafkammer – Schwurgericht – die Anklage der
Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und am 10.09.2018 die
Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen.
Unter dem
Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Schwartz
wurde als Termin für den Beginn der Hauptverhandlung
Montag, der 4. Februar 2019, um 09:00 in
Saal 201 des Landgerichts Duisburg
bestimmt. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft
Duisburg vom 30.07.2018 soll der Angeklagte am Morgen des
03.05.2017 in einem Café im Duisburger Innenhafen (Café
Vivo) mit einer Pistole mit Schalldämpfer zweimal auf das
weibliche Opfer geschossen haben. Der erste Schuss soll das
Opfer in die rechte Wange getroffen haben und von dort in
den Oberkörper eingedrungen sein. Der zweite Schuss soll in
den Schädel und dann in die Lunge eingedrungen sein. An
diesen Verletzungen soll das Opfer – wie von dem Angeklagten
beabsichtigt – verstorben sein. Die Anklage geht dabei davon
aus, dass der Angeklagte bewusst die Argund Wehrlosigkeit
seines Opfers ausnutzen wollte. Der Tatvorwurf lautet auf
Mord (§ 211 StGB) mit dem Mordmerkmal der Heimtücke.
Fortsetzungstermine sind bereits geplant.
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Duisburg, 13. Februar 2018 - Die Polizei
hat einen 29-jährigen Tatverdächtigen ermittelt, der am 3.
Mai 2017 die Geschäftsführerin des Cafe Vivo im Innenhafen
getötet haben soll. Die 46-jährige Frau war morgens von
einer Mitarbeiterin erschossen in dem Lokal aufgefunden
worden. Eine Notärztin konnte nur noch den Tod feststellen.
Eine Mordkommission (MK Hafen) hatte die Ermittlungen
aufgenommen, umfangreich Spuren gesichert, Videos
ausgewertet, viele Zeugen und Angehörige befragt. Beamte des
Landeskriminalamtes waren mit einer speziellen Lasertechnik
zur Tatortaufnahme da. Polizeitaucher suchten mehrmals im
nahegelegenen Innenhafenbecken nach Beweismitteln. Die
Polizisten klopften an vielen Haustüren und starteten
mehrere Zeugenaufrufe. Die Staatsanwaltschaft setzte eine
Belohnung in Höhe von 3 000 Euro für Hinweise aus.
Bei der Tatortaufnahme im Cafe Vivo sicherten die Ermittler
auch DNA-Spuren, die im Abgleich jedoch zu keinem Treffer
führten. In Berlin soll dann der Tatverdächtige einen
Abdruck bei einem Raubüberfall im November hinterlassen
haben. Die Duisburger Ermittler veranlassten eine erweiterte
Spurensuche am dortigen Tatort die zum jetzigen
Tatverdächtigen führten. Die Beamten ermittelten, dass
der Tatverdächtige seit dem 23. Januar wegen Diebstahls mit
Waffen in Untersuchungshaft in Berlin einsitzt. Ihm wurde in
der JVA am vergangen Freitag (9. Februar) eine DNA-Probe
entnommen und untersucht, die einer am Tatort in Duisburg
aufgefunden DNA-Spur entsprach.
Das Amtsgericht
Duisburg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl
wegen des Verdacht des Totschlags gegen den 29-jährigen
Tatverdächtigen erlassen.
Die Ermittlungen in
Zusammenarbeit mit den Behörden in Berlin dauern weiterhin
an und sind umfangreich. Die Mordkommission arbeitet mit
Hochdruck, um weitere Spuren, neue Hinweise und Beweismittel
zu finden. Die Frage nach dem Motiv ist ebenso Gegenstand
der Ermittlungen. Bisher äußerte sich der 29-Jährige nicht
zu den Tatvorwürfen.
3.000 Euro Belohnung für Hinweise im Mordfall 'Café Vito'
Eine Belohnung von 3000,- Euro setzt die Duisburger
Staatsanwaltschaft jetzt für Hinweise aus, die zur
Ergreifung des bzw. der Täter führen, die die 46-jährige
Geschäftsführerin des Cafè Vivo am 03.05.2017 ermordet
haben. Ein Plakat mit einem entsprechenden Fahndungsaufruf
werden die Ermittler heute rund um den Tatort aushängen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, melden sich
bitte unter der Rufnummer 0203 2800 beim KK 11 oder jeder
anderen Polizeidienststelle.
Leiche im Café im Innenhafen - Zeugen gesucht
Duisburg, 03. Mai 2017 - Am Donnerstagvormittag (4. Mai) hat
die Obduktion der am Vortag tot aufgefundenen Frau
stattgefunden. Bei ihr handelt es sich um die 46-jährige
Geschäftsführerin des Cafes, die erschossen worden ist. Die
Leiche der Frau war am Mittwochmorgen gegen 9:55 Uhr von
einer Angestellten (54) des Lokals entdeckt worden. Die
54-Jährige alarmierte Polizei und Rettungsdienst. Als die
Einsatzkräfte eintrafen, versuchten sie zunächst die Scheibe
des Geschäfts einzuschlagen, um zügig an die Frau
heranzukommen. Als die Helfer dann im Laden waren, konnte
die Notärztin nur noch den Tod der Duisburgerin feststellen.
Eine 15-köpfige Mordkommission wurde eingerichtet. Die
Spurensicherung in dem Cafe dauerte am Mittwoch bis zum
Abend. Beamte des Landeskriminalamtes waren mit einer
speziellen Lasermesstechnik vor Ort. Am Nachmittag suchten
Polizeitaucher im anliegenden Innenhafenbecken nach
Beweismitteln, konnten aber nichts finden. Die Ermittlungen
zum Tathergang und zum Täter dauern weiterhin an.
Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 11 unter der
Telefonnummer 0203 280-0 entgegen.
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