Duisburg, 27. September 2018 - „Leider bestätigt sich
meine These: Der Innenminister lässt Marxloh im Stich!“
erklärt Frank Börner (SPD). Er bezieht sich auf einen
Bericht des Innenministeriums, welcher im heute tagenden
Ausschuss vorgestellt wurde. Der Antrag der SPD-Fraktion
lautete: Abzug von Teilen der Polizeihundertschaft aus
Marxloh - Wie will die Landesregierung zukünftig die
Sicherheit im Duisburger Norden gewährleisten?
Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass es für den
Duisburger Norden, insbesondere für den Stadtteil Marxloh,
eine Präsenzkonzeption gibt, die regelmäßig durch Kräfte der
Bereitschaftspolizei unterstützt wird. Bei vorrangigen
landesweiten Einsatzlagen wird diese Unterstützung zeitweise
ausgesetzt – wie im aktuellen Fall in Duisburg wurden die
Kräfte in den Hambacher Forst versetzt. Noch vor einem
Monat wurde der Abzug der Hundertschaft durch die Polizei
verneint. In dem vorliegenden Bericht erklärt der
Innenminister, dass die Polizeihundertschaft in Marxloh
nicht notwendig sei. Das Polizeipräsidium Duisburg sei in
der Lage und in der Verpflichtung die öffentliche Ordnung
auch ohne Zusatzkräfte sicherzustellen und die
erforderlichen Maßnahmen der Präsenzkonzeption in Marxloh
durchzusetzen.
„Damit erklärt der Innenminister,
dass es kein Problem ist die Polizeihundertschaft zum
Hambacher Forst abzuziehen, weil wir sie in Duisburg
angeblich nicht brauchen. Und das wir sie womöglich auch in
Zukunft nicht brauchen?“, befürchtet Börner. Er sieht die
Fortsetzung der bisher geplanten Einsätze bis Jahresende in
Frage gestellt. Die bisherigen Erfolge der
Polizeihundertschaft in Marxloh wären vergeblich gewesen.
„Die Duisburger Bürgerinnen und Bürger brauchen Sicherheit
und Verlässlichkeit. Wir wollen eine klare Aussage des
Ministers, dass wir auch in Zukunft mit der Hundertschaft in
Duisburg rechnen können“, fordert Börner.
Wie
will die Landesregierung zukünftig die Sicherheit im
Duisburger Norden gewährleisten? Antrag der Fraktion der
SPD vom 12.09.2018 Schriftlicher Bericht des
Ministers des Innern für die Sitzung des Innenausschusses am
27.09.2018 zu dem Tagesordnungspunkt „Abzug von Teilen der
Polizeihundertschaft Marxloh Situation Hambacher
Forst Vor dem Hintergrund der Sicherheitslage im
Hambacher Forst und den sich zum damaligen Zeitpunkt
abzeichnenden umfänglichen Einsatzmaßnahmen wurden im Juli
2018 die KPB darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung von
Einsätzen aus diesem Anlass durch Kräfte der
Bereitschaftspolizei grundsätzlich Vorrang gegenüber
Schwerpunkteinsätzen im Rahmen von Präsenzkonzeptionen
haben. Sofern jedoch die tägliche Prüfung der
landesweiten Kräftelage die Möglichkeit einer Zuweisung von
Kräften für Präsenzkonzeptionen ergeben sollte, wird diese
auch im beschriebenen Zeitraum erfolgen.
Auswirkungen auf das PP Duisburg Unabhängig von
der Verfügbarkeit von Kräften der Bereitschaftspolizei
gewährleistet das PP Duisburg die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung auch im Bereich des
Duisburger Nordens. Die grundlegende personelle
Ausstattung der KPB erfolgt auf der Grundlage
belastungsbezogener Kriterien und unterliegt einer
regelmäßigen Überprüfung. Hierzu gehört maßgeblich die
landesweite Entwicklung des Kriminalitäts-, Einsatz- und
Verkehrsunfallgeschehens. Über die spezifische Verwendung
des zugewiesenen Personals entscheiden die KPB
eigenverantwortlich unter Berücksichtigung
behördenstrategischer Schwerpunktsetzungen und aktueller
sicherheitsrelevanter Aspekte. Sie stehen in erster Linie in
der Verantwortung, das ihnen zugewiesene Personal
lageangepasst einzusetzen, um die Aufgaben in ihrem
Polizeibezirk unter Berücksichtigung der örtlichen
Sicherheitslage zu erfüllen. Im Falle des PP Duisburg
wurde - wie bei allen KPB - auch die behördenspezifische
Sicherheitslage bei der grundlegenden Kräftezuweisung
berücksichtigt. Daher ist das PP Duisburg in der Lage und
in der Verpflichtung, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen
der Präsenzkonzeption „Triangel EA Nord auch ohne
ergänzenden Einsatz von Kräften der Bereitschaftspolizei
oder sonstigen Unterstützungskräften aus anderen KPB
umzusetzen.
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