Duisburg, 03. April 2019 - In dem Strafverfahren gegen einen
23-jährigen Angeklagten aus Mülheim an der Ruhr hat die 5.
Große Strafkammer - Schwurgericht - in der öffentlichen
Sitzung am 03.04.2019 ein Urteil verkündet. Der
Angeklagte wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe
von neun Jahren und neun Monaten verurteilt. Der
Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt aufrechterhalten und
in Vollzug.
Nach den Feststellungen der Kammer warf
der Angeklagte in der Nacht des 29.04.2018 seine damals acht
Monate alte Tochter, nachdem er sie über Minuten nicht
beruhigen konnte, auf ihr Bett. Er schlug dann zwei- bis
dreimal mit erheblichem Krafteinsatz mit der Faust gegen den
Hinterkopf des Säuglings. Dabei nahm er den Tod des Kindes
zumindest billigend in Kauf. Durch den Schlag kam es zu
schweren Kopfverletzungen. Nachdem das Kind erhebliche
Verletzungsfolgen zeigte, brachte es der Angeklagte in ein
Mülheimer Krankenhaus. Nach der notfallmäßigen Verlegung in
ein Essener Krankenhaus starb der Säugling dort wenige
Stunden später aufgrund der erlittenen Verletzungen.
Die Richter sind – nach Anhörung einer psychiatrischen
Sachverständigen – überdies davon ausgegangen, dass der
Angeklagte bei Begehung der Tat voll schuldfähig war. Die
Richter haben bei der Strafe insbesondere das Geständnis des
Angeklagten zu dessen Gunsten berücksichtigt. Ebenso haben
sie berücksichtigt, dass der Angeklagte mit der Situation
überfordert war und er sich um die Rettung des Kindes bemüht
hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks 25/18
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