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Urteil zum Tod eines Säuglings in Mülheim an der Ruhr
Angeklagter wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

Duisburg, 03. April 2019 - In dem Strafverfahren gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Mülheim an der Ruhr hat die 5. Große Strafkammer - Schwurgericht - in der öffentlichen Sitzung am 03.04.2019 ein Urteil verkündet.
Der Angeklagte wurde wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt aufrechterhalten und in Vollzug.

Nach den Feststellungen der Kammer warf der Angeklagte in der Nacht des 29.04.2018 seine damals acht Monate alte Tochter, nachdem er sie über Minuten nicht beruhigen konnte, auf ihr Bett. Er schlug dann zwei- bis dreimal mit erheblichem Krafteinsatz mit der Faust gegen den Hinterkopf des Säuglings. Dabei nahm er den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf. Durch den Schlag kam es zu schweren Kopfverletzungen. Nachdem das Kind erhebliche Verletzungsfolgen zeigte, brachte es der Angeklagte in ein Mülheimer Krankenhaus. Nach der notfallmäßigen Verlegung in ein Essener Krankenhaus starb der Säugling dort wenige Stunden später aufgrund der erlittenen Verletzungen.

Die Richter sind – nach Anhörung einer psychiatrischen Sachverständigen – überdies davon ausgegangen, dass der Angeklagte bei Begehung der Tat voll schuldfähig war.
Die Richter haben bei der Strafe insbesondere das Geständnis des Angeklagten zu dessen Gunsten berücksichtigt. Ebenso haben sie berücksichtigt, dass der Angeklagte mit der Situation überfordert war und er sich um die Rettung des Kindes bemüht hat.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 35 Ks 25/18