Duisburg, 14. Mai 2019 - In dem Strafverfahren gegen einen
38-jährigen Angeklagten aus Duisburg hat die 5. Große
Strafkammer – Schwurgericht – in der öffentlichen Sitzung am
13.05.2019 ein Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde vom
Tatvorwurf des Totschlags freigesprochen.
Die
Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, nach
einem Streit das Opfer in dessen Wohnung in
Duisburg-Friemersheim erwürgt zu haben. Nach Vernehmung
einer Vielzahl von Zeugen konnten die Richter nicht mit der
für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit feststellen,
dass sich der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat überhaupt in
der Wohnung des Opfers aufgehalten hatte. Eine für die
Anklage zentrale Zeugin konnte in der Anhörung durch die
Richter ihre belastenden Angaben aus dem
Ermittlungsverfahren nicht mehr bestätigen.
Auch
konnten die Richter keine weiteren Anhaltspunkte
feststellen, die den sicheren Schluss zuließen, dass sich
der Angeklagte zum Todeszeitpunkt in der Wohnung des Opfers
aufgehalten hatte.
Staatsanwaltschaft und
Verteidiger hatten in ihren Plädoyers übereinstimmend einen
Freispruch beantragt. Das Gericht hatte bereits am Ende
des vorherigen Sitzungstages – auf Antrag der
Staatsanwaltschaft – den Haftbefehl gegen den Angeklagten
aufgehoben. Die Richter haben im Urteil überdies
ausgesprochen, dass der Angeklagte für den Zeitraum seiner
Inhaftierung zu entschädigen ist.
Das Urteil ist
rechtskräftig.
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